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Deutsche Szene Freispruch nach Fingerbiss

25.01.2007 ·  Der Prozess gegen den Schriftsteller Dennis Milholland wegen gefährlicher Körperverletzung endete am Donnerstag vor dem Potsdamer Amtsgericht mit einem Freispruch. Der 57 Jahre alte aidskranke Mann hatte einem Schläger in den Finger gebissen.

Von Regina Mönch
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Der Prozess gegen den Schriftsteller und Übersetzer Dennis Milholland wegen gefährlicher Körperverletzung endete am Donnerstag vor dem Potsdamer Amtsgericht mit einem Freispruch. Dem 57 Jahre alten schwerkranken Mann war vorgeworfen worden, er habe während einer brutalen Prügelei in einem Regionalzug nach Berlin seinen Angreifer „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt“.

Millholland ist aidskrank und hatte dem Schläger in den Finger gebissen. Der Kläger, ein 26 Jahre alter Maurer, trat in dem Prozess gleichzeitig als Zeuge auf. Er ist bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden wegen seines brutalen Angriffes auf Milholland und seine Freunde und wegen öbszöner („Ich fick euch durch, bis Hirn spritzt.“) und rassistischer Beschimpfungen („Nigger!“).

Der Beklagte als Opfer

Dennis Milholland hatte im Mai 2005 gemeinsam mit zwei Freunden eine Kabarettvorstellung in Potsdam besucht. Danach waren die drei auf dem Weg zum Bahnhof von dem Maurer angepöbelt worden, der sie im Zug dann tätlich angriff. Das alles steht außer Zweifel, auch als Zeuge in eigener Sache bestritt der kräftig gebaute Maurer dies nicht.

Er habe die Ehre seiner Familie verteidigen müssen, gab er vor Gericht als Motiv an. Wie sein Finger in den Mund des brutal getretenen und geschlagenen, fast blinden und eher schmächtigen Dennis Milholland geriet, war vor allem Gegenstand der Beweisaufnahme. Die Frage der Richterin, ob er nach dem Finger des Maurers geschnappt habe, beantwortete Milholland mit „nein“. Auch habe er seinen Angreifer nur warnen wollen, als er ihm sagte, er habe Aids.

Der Maurer wiederum konnte den Tathergang trotz intensiver Nachfragen verbal nicht schlüssig beschreiben. Staatsanwalt und Verteidiger beantragten Freispruch, weil diese Hauptverhandlung erwiesen habe, dass der Beklagte das Opfer gewesen sei, das sich verteidigen musste. Die Richterin folgte diesen Anträgen.

Ein ausführlicher Bericht folgt im Feuilleton der F.A.Z.

Quelle: F.A.Z.
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