20.05.2010 · Der Konflikt um den denkmalgeschützten Stuttgarter Bahnhof hat ein Ende - oder geht er jetzt erst richtig los? Das Landgericht Stuttgart erklärte den Abriss der Seitenflügel an diesem Donnerstag für rechtmäßig.
Von Dieter BartetzkoWas an einem Baudenkmal ist wesentlich? Kein Zweifel, beim Petersdom in Rom ist es die Kuppel Michelangelos, bei der Akropolis der Parthenon des Phidias, beim Kölner Dom sind es die beiden himmelstürmenden Türme des Meisters Arnold. Seit gestern ist es amtlich, dass im Fall des Falles - wenn beispielsweise das Kirchenschiff von St. Peter einer Stadtautobahn, die Propyläen von Athen einer Hochseilbahn oder das Langhaus des Kölner Doms einem lukrativen Verkehrs- oder sonstigen Bauprojekt im Wege stünden -, dass unter besonderen Umständen die genannten Denkmäler mit Ausnahme des Wesentlichen abgerissen werden könnten.
Bahn frei für einen Petersdom, der nur noch aus der Kuppel besteht: Das nämlich lässt sich schlussfolgern aus der Urteilsbegründung, die gestern das Stuttgarter Landgericht gab, als es entschied, die Seitenflügel des denkmalgeschützten Stuttgarter Hauptbahnhofs dürften abgerissen werden. Verlierer ist der Enkel des Bahnhofsarchitekten Paul Bonatz, Peter Dübbers, der im Namen des Urheberrechts gegen die „Verstümmelung des Gesamtkunstwerks“ geklagt hatte.
Freibriefe für Barbarei
Sieger blieb die Deutsche Bahn, die für einen neuen unterirdischen Durchgangsbahnhof samt Anbindung an die künftige Schnellbahnstrecke nach Ulm auf den gravierenden Teilabrissen bestanden hatte. Die 17. Zivilkammer argumentierte, dass „wesentliche Teile des Gebäudes“ - die stadtseitige Schaufassade und der Bahnhofsturm - erhalten blieben und somit die Modernisierungsinteressen des Eigentümers Vorrang hätten.
Winfried Bullinger, der Anwalt der Deutschen Bahn, atmete auf: „Damit können die Baumaßnahmen ungehindert vorangehen.“ Er dürfte nicht der einzige Aufatmer sein. Schließlich stehen Konflikte zwischen Denkmalschutz und Abriss momentan in allen deutschen Großstädten auf der Tagesordnung. Hier Denkmalschützer und Erhalt fordernde Bürger (in Stuttgart scheinen sie in der Mehrheit), da abrisswillige Behörden, Unternehmen und Investoren: „Das Wesentliche“ lautet fortan die den Letzteren freie Hand sichernde, von Justitia beglaubigte Zauberformel. Doch der Freibrief für Barbarei könnte zur Urkunde eines Pyrrhussiegs werden. Dann nämlich, wenn sich bewahrheitet, was in Berlin die Spatzen von den Dächern pfeifen, dass das 3,7 Milliarden Euro teure Projekt „Stuttgart 21“ auf der Sparliste der Bundesregierung stehen soll. Gleichwohl: das Stuttgarter Urteil ist nicht mehr aus der Welt zu schaffen, seine Logik könnte noch viel Unheil in unserer Bauwelt stiften.
Recht Sprechung versus recht handeln
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kosten!
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