22.03.2007 · Der Streit um den Bau der Waldschlösschenbrücke geht in eine neue Runde. Der Dresdner Stadtrat beschloss am Donnerstagabend, die Verfassungsgerichte in Karlsruhe und Leipzig anzurufen, um den drohenden Verlust des Unesco-Weltkulturerbetitels doch noch abzuwenden.
Der Streit um den Bau der Waldschlösschenbrücke im Dresdner Elbtal geht in eine neue Runde. Der Stadtrat beschloss am Donnerstagabend, Rechtsmittel gegen eine Gerichtsentscheidung einzulegen, die Dresden zum Bau der umstrittenen Brücke verpflichtet hatte.
Oberbürgermeister Lutz Vogel (parteilos) wurde aufgefordert, sowohl das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als auch das sächsische Verfassungsgericht in Leipzig anzurufen, um den drohenden Verlust des Unesco-Weltkulturerbetitels doch noch abzuwenden. Allerdings würde dies nicht automatisch aufschiebende Wirkung haben.
Ein bislang einmaliger Vorgang
Ziel der Verfassungsbeschwerden ist es, den Baubeginn bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Die Anwälte der Stadt argumentieren, der Beschluss des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen verletze die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Dieser werde in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr möglich sein, wenn durch den angeordneten Brückenbau bereits vollendete Tatsachen geschaffen würden. In einem ersten Schritt soll nun in Bautzen eine Anhörungsrüge vorgebracht werden.
Das OVG hatte in der vorigen Woche in einem Eilverfahren angeordnet, dass Dresden umgehend mit dem Bau der Brücke beginnen muss. Ein entsprechender Bürgerentscheid sei im Gegensatz zur Welterbekonvention unmittelbar bindend, hieß es zur Begründung. Die Dresdner hatten 2005 bei einem Bürgerentscheid für den Brückenbau gestimmt, der Konflikt mit der Unesco war damals aber nicht absehbar. Die UN-Kulturorganisation hält die geplante Brücke für einen unzulässigen Eingriff in eine einmalige Kulturlandschaft und droht mit Aberkennung des erst 2004 verliehenen Titels, sollte das 160 Millionen Euro teure Projekt Realität werden. Dies wäre ein bislang einmaliger Vorgang.
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