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Welterbe Elbtal Ihr Väter der Stadt, schaut auf dieses Tal

12.07.2006 ·  Es ist in mehrfacher Hinsicht ein Präzedenzfall: Nie zuvor hat das Welterbekomitee der Unesco eine von ihr ausgezeichnete Stätte in so spektakulärer Weise auf seine „Rote Liste“ gesetzt wie das Dresdner Elbtal.

Von Reiner Burger
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Es ist in mehrfacher Hinsicht ein Präzedenzfall. Noch nie zuvor in seiner Geschichte hat das Welterbekomitee der Unesco eine von ihr ausgezeichnete Stätte in so spektakulärer Weise auf seine „Rote Liste“ gesetzt. Die 21 Mitglieder des Gremiums, das derzeit in Vilnius tagt, begründeten ihre Entscheidung damit, daß die in Dresden geplante Waldschlößchenbrücke „Wert und Integrität“ des erst 2004 wegen des besonderen Dreiklangs aus Stadt, Land und Fluß als Welterbe ausgezeichneten Gebiets irreversibel schädigen würde. Noch kurz vor dem Votum verschärfte das Komitee seine Beschlußvorlage: Unverhohlen wird Dresden nun damit gedroht, im kommenden Jahr von der Welterbeliste gestrichen zu werden, falls mit dem Bau der Brücke begonnen wird.

Das stünde im Widerspruch zur bisherigen Praxis. Denn bis zu dem spektakulären Beschluß von Dienstag nachmittag galt die Aufnahme in die „Rote Liste“ der gefährdeten Stätten nicht als Sanktion. Vielmehr sollte mit diesem Instrument die Staatengemeinschaft auf die besonders prekäre Lage eines Welterbes hingewiesen werden. Gefährdete Stätten in armen Ländern sollten so in den Genuß von finanzieller Hilfe kommen können. Waren Industriestaaten betroffen, konnte die Unesco sich immer sicher sein, daß diese Länder oder die jeweiligen Orte den Imageschaden nicht lange hinnehmen wollten.

Jetzt sind kühle Köpfe gefragt

Doch offenbar hat das Welterbekomitee kaum Hoffnung, daß Dresden einlenkt. Auch das ist ein Präzedenzfall: In der sächsischen Landeshauptstadt gibt es nicht wenige, die die Brücke ohne Rücksicht auf Verluste wollen. Am Dienstag abend, kurz nach dem Votum in Vilnius, verlautbarte die Dresdner CDU: „Der Bau wird dieses Jahr beginnen.“ Und die FDP sekundierte: „Auch ohne Titel verlöre das Dresdner Elbtal nichts an seiner Attraktivität.“ Wie andere Brückenbefürworter weisen sie zu Recht auf den Bürgerentscheid von Anfang 2005 hin. Damals sprachen sich zwei Drittel der Wähler für die Brücke aus. Dieses Votum ist rechtlich und politisch bindend.

Dennoch wäre es schädlich, das Projekt nun vor den Augen der Welt durchzupeitschen. Es ist jetzt nicht an der Zeit, die vom Welterbekomitee dramatisierte Lage mit einem trotzigen fait accompli noch weiter zuzuspitzen. Jetzt sind kühle Köpfe gefragt. Deshalb könnte es sich als Segen für die Stadt erweisen, daß statt des Heißsporns Ingolf Roßberg, der derzeit wegen eines Untreueverfahrens vom Oberbürgermeister-Amt suspendiert ist, der parteilose Kulturbürgermeister Lutz Vogel an der Spitze der Stadtverwaltung steht. Er versteht Politik als Moderationsprozeß.

Eine „sich entwickelnde Kulturlandschaft“ - was ist das?

Es ist wahrlich keine einfache Situation, in der sich Dresden befindet. Als vor zwei Jahren das Elbtal als „sich entwickelnde Kulturlandschaft“ auf die Welterbeliste kam, war auch dies ein Präzedenzfall. Denn eine solche Kategorie hatte es vorher nicht gegeben. Die Unesco verlieh ihren Titel in Kenntnis der geplanten Brücke, sie selbst hatte ein Evaluationsgutachten anfertigen lassen. Obwohl man schon damals sehen konnte, daß die Brücke an einer der besonders blickbeziehungsreichen Stellen des Dresdner Elbtals gebaut werden soll, hatte die Unesco nichts gegen das Vorhaben einzuwenden.

Es wirft kein gutes Licht auf die Welterbeverwaltung, daß sie im Herbst 2005 plötzlich vom Hörensagen entfachte Bedenken äußerte und vorbrachte, von der Stadt nicht richtig informiert worden zu sein. Auch ist höchst bemerkenswert, daß offenbar gänzlich unklar ist, was denn genau eine „sich entwickelnde Kulturlandschaft“ sein soll. Unesco und Welterbekomitee müssen ihre Begrifflichkeiten klar definieren und vor allem die Grundlagen für ihre Entscheidungen besser überprüfen. Ansonsten stehen Revisionsbeschlüsse künftig auf wackligen Füßen. Denn die Aberkennung eines Titels wegen Mängeln beim Aufnahmeverfahren kennt die Welterbekonvention nicht.

Wie wäre es mit einer zweiten Abstimmung in der Brückenfrage?

Zwar haben die Brückenfreunde recht: Stadtentwicklung ist eine kommunale Angelegenheit, eine supranationale Kommission ist dafür nicht zuständig. Aber lohnt es um des Rechthabens willen, politische und völkerrechtliche Verwicklungen höchsten Ranges in Kauf zu nehmen? Als Vertragspartei ist Deutschland nach Artikel vier der Welterbekonvention verpflichtet, „alles in seinen Kräften Stehende“ zu tun, um das Welterbe sicherzustellen. Es geht also nicht nur um den Imageschaden für Dresden und Deutschland, sondern auch um die Frage, ob die Bundesrepublik ein verläßlicher Vertragspartner ist.

Der rechtstaatlich eleganteste Weg aus dem Dilemma wäre, die Brückenfrage den Bürgern abermals zur Abstimmung vorzulegen. Schon am 20.Juli könnte der Stadtrat auf einer eilends einberufenen Sondersitzung mit Zweitdrittelvotum den Weg dafür ebnen. Allerdings müßten einige Brückenfreunde, die gerne den „Bürgerwillen“ zitieren, zustimmen. Auch spricht nichts dagegen, sich mit der Unesco über andere Lösungen (einen Tunnel, einen anderen Standort) zu unterhalten.

So oder so wahr bleibt jedenfalls die merkwürdigerweise auch von der Unesco überhörte Äußerung des ehemaligen sächsischen Landeskonservators Heinrich Magirius: Den Dresdnern gereiche es zur Ehre, so lange Sturm gegen die Brücke gelaufen zu sein. Anders als in anderen Städten handele es sich um eine hochsensible Situation. „Der berühmte Waldschlößchen-Blick ist einer der wenigen, der die einzigartige Lage der Stadt in der Landschaft zu erfassen gestattet.“

Quelle: F.A.Z., 13.07.2006, Nr. 160 / Seite 35
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Jahrgang 1969, politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.

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