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Verfassungsdebatte So wahr mir Blog helfe

18.07.2010 ·  Wie öffentlich darf das Verfassungsrecht sein? Warum amerikanische Juristen gerne bloggen und deutsche nicht, verrät etwas über die Rechtskulturen in beiden Staaten. Und über die Debattenkultur.

Von Katja Gelinsky
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Das stärkste Argument gegen verfassungsrechtliche Blogs kommt aus der Blogszene selbst: Tummelplätze für Eiferer mit extremen Ansichten seien das, stellt Tom Goldstein fest. Goldstein ist der Supreme-Court-Blogger in den Vereinigten Staaten schlechthin. „Scotusblog“ heißt sein Blog in Anlehnung an die Abkürzung für den „Supreme Court of the United States“. Goldsteins Klage über blindwütige Mitblogger gilt der Debatte über Elena Kagan. Nach dem Willen von Präsident Obama soll die gegenwärtige Vertreterin seiner Regierung vor dem Supreme Court die Seiten wechseln und auf den Posten des ausscheidenden Richters John Paul Stevens rücken. Die Diskussion über diese Personalentscheidung, so stellt Goldstein fest, werde von ideologisch verblendeten Bloggern geprägt.

Goldsteins Kritik richtet sich jedoch vor allem gegen die traditionellen Medien: Zeitungen und Fernsehen bedienten sich ungeniert in der Blogszene. Verschämt werde jedoch verschwiegen, dass es sich keineswegs um Einschätzungen des juristischen Mainstream handle, sondern um Kommentare „Besessener vom Rand“. Für Goldsteins Verhältnisse sind dies ungewöhnlich scharfe Worte. Der Jurist aus dem elitären Kreis der am Obersten Gerichtshof zugelassenen Anwälte, der mit kaum vierzig Jahren schon in bemerkenswert vielen Verfahren vor dem Gerichtshof aufgetreten ist, genießt den Ruf eines sachlich und fundiert argumentierenden Analytikers.

Blogs sind aus der Rechtsdebatte kaum mehr wegzudenken

Selbst Zeitungen wie die „New York Times“ und das „Wall Street Journal“ zitieren den Blogger Goldstein, der mit „Scotusblog“ zu einem der bekanntesten Supreme-Court-Anwälte in den Vereinigten Staaten aufgestiegen ist. Goldstein und seine vier Mitblogger, zu denen seine Frau, die Juristin Amy Howe, und der Veteran unter den Gerichtshof-Reportern, Lyle Denniston, zählen, kommentieren, beobachten und dokumentieren akribisch das Geschehen am Gerichtshof. Welche der zahlreichen Anträge könnten sich zu wegweisenden Verfahren entwickeln? Wie reagiert das Justizministerium? Welche Positionen geben die Supreme-Court-Richter in der mündlichen Verhandlung zu erkennen? Wie reagiert die Politik auf wichtige Entscheidungen?

Neben eigenen Beiträgen bietet „Scotusblog“ eine umfassende verfassungsrechtliche und -politische Medienschau. Auch Blogs werden übrigens berücksichtigt – trotz Goldsteins Klagen über die ideologischen Hitzköpfe. Denn tatsächlich sind Blogs zu verfassungsrechtlichen Themen aus der amerikanischen Rechtsdebatte kaum mehr wegzudenken. Die Vielfalt ist groß: Da gibt es den breit angelegten Blog „Concurring Opinions“, das auf Völkerrechtsfragen spezialisierte Forum „Opinio Juris“, die virtuelle Debattierstube des progressiven Yale-Professors Jack Balkin, „Balkinization“, und den Club der konservativ-libertären Blogger, die sich unter der Führung von Eugene Volokh, einem an der UCLA lehrenden Rechtsprofessor, zur „Volokh Conspiracy“ verschworen haben.

Spannende Wettkämpfe unterschiedlicher Denkschulen

Dieser Tage wird in allen einschlägigen Foren die Nominierung von Elena Kagan aus jedem erdenklichen Blickwinkel beleuchtet. Zugleich erleben Vorschläge zur Reform des Gerichtshofs eine Renaissance, etwa Forderungen, die Amtszeit der Obersten Richter zu begrenzen und das Nominierungsverfahren zu entpolitisieren. Zu Dauerbrennern verfassungsrechtlicher Blogs gehören ferner die klassischen Kulturkampfthemen: das Recht auf Waffenbesitz, die Homosexuellenehe und das Verhältnis von Staat und Religion. Vor allem aber wird in den Verfassungsrechtsblogs auch juristisches Neuland erschlossen, so in der Debatte über die juristische Bewältigung der Attentate vom 11. September 2001.

Manche Beiträge sind gewiss aus der von Goldstein beklagten ideologischen Tunnelperspektive geschrieben. Aber oft entwickeln sich Blogdebatten über verfassungspolitische Themen zu spannenden Wettkämpfen unterschiedlicher Denkschulen, Methodenlehren und Verfassungstheorien. Im Streit über die Methoden der Terrorismusbekämpfung oder auch in der gegenwärtigen Debatte über Finanzmarktregulierung haben gute Verfassungsrechts-Blogs eine Art Brückenfunktion zwischen Politik und Wissenschaft übernommen: als akademische Vorhöfe, Debattier- und Experimentierfelder, auf denen amerikanische Verfassungsrechtler Thesen entwickeln, testen und auch wieder verwerfen.

In Deutschland fehlen qualifizierte Blogger

Hierzulande werden Blogs dagegen kaum als Instrumente für die Debatte über staats- und verfassungsrechtliche Themen genutzt, weder von Anwälten noch von Rechtswissenschaftlern. Gewiss gibt es etliche Juristenblogs. Aber bloggende Rechtsprofessoren von Rang und Namen und Großkanzleien, die Blogs als Marketinginstrument nutzen, sind hierzulande die große Ausnahme. „Scotusblog“ dagegen ist längst zum Aushängeschild von Akin Gump Strauss Hauer & Feld avanciert. Der Blog kam unter das Dach der Großkanzlei, als Goldstein vor einigen Jahren dorthin wechselte. Über Inhalt und Finanzierung des Blogs bestimmt aber weiterhin der Gründer. Rund 150 000 Dollar lässt er sich „Scotusblog“ jährlich kosten – unvorstellbar für bloggende Juristen in Deutschland.

Als Winzling nimmt sich neben „Scotusblog“ denn auch der „Verfassungsblog“ des deutschen Juristen und Journalisten Max Steinbeis aus. Steinbeis’ Betrachtungen „über die Welt des Verfassungsrechts“ werden von deutschen Staatsrechtslehrern der jüngeren Generation durchaus geschätzt. Aber qualifizierte Mitblogger für sein Vorhaben, den Blog nach dem Vorbild von „Opinio Iuris“ zu einem Forum für Wissenschaftler, Praktiker und Journalisten auszubauen, hat Steinbeis bislang nicht gefunden.

Unterschiedliches Zeitmanagement

Auch jüngere Verfassungsrechtler konzentrieren sich weiterhin auf traditionelle Medien und Foren: wissenschaftliche Publikationsorgane, renommierte Zeitungen, Tagungen und Konferenzen. Gewiss spielt dabei eine Rolle, dass man sich hierzulande nicht mit der gleichen Geschwindigkeit und Unbefangenheit wie in den Vereinigten Staaten neue Kommunikationsinstrumente zunutze macht, schon gar nicht in der Jurisprudenz. Vor allem aber denken, arbeiten und diskutieren deutsche und amerikanische Verfassungsrechtler anders und in anderem gesellschaftlichen Kontext.

Amerikanischen Rechtsprofessoren bleibe mehr Zeit fürs Bloggen, da sie weniger Lehrverpflichtungen hätten und sich weniger um organisatorische Angelegenheiten kümmern müssten, sagen deutsche Staatsrechtler mit Amerika-Erfahrung wie Oliver Lepsius (Bayreuth) und Christoph Möllers (Humboldt-Universität, Berlin). Nun ist Zeitmanagement allerdings auch eine Sache von Prioritäten. Dass deutsche Rechtsprofessoren lieber an wissenschaftlichen Beiträgen feilen, als Blogkommentare zu schreiben, führen Möllers und Lepsius auf grundsätzliche Unterschiede des verfassungsrechtlichen Diskurses diesseits und jenseits des Atlantiks zurück.

Eine Debattenkultur, die zum Bloggen regelrecht einlädt

In den Vereinigten Staaten sei die juristische Blogkultur dadurch befördert worden, dass die Amerikaner ein stärkeres politisches Grundrechtsverständnis und die Verfassungsrechtler weniger Scheu vor der Beteiligung an politischen Kontroversen hätten. Da die Rechtswissenschaften in den Vereinigten Staaten methodologisch stark fragmentiert und die Grenzen zu anderen Disziplinen überdies recht durchlässig seien, gebe es in den Vereinigten Staaten eine wissenschaftliche Debattenkultur, die zum Bloggen regelrecht einlade. Der Wahrheits- und Wissenschaftsanspruch der deutschen Staatsrechtslehre und die auf Homogenität zielende Dogmatik vertrügen sich mit der Blogkultur, die ja von Opposition, Spontaneität und Zuspitzungen lebe, weniger gut. Gleichwohl findet Möllers die Idee, mit Hilfe von Blogs auf eine stärkere gesellschaftliche Durchdringung und breitere intellektuelle Diskussion über Verfassungsfragen hinzuwirken, reizvoll genug, um gemeinsam mit anderen Projektpartnern Pläne für einen eigenen Blog zum Verfassungsrecht zu schmieden.

Sogar am Bundesverfassungsgericht gibt es mit dem Völkerrechtler Andreas Paulus mittlerweile jemanden, der in der Blogszene mitgemischt hat. Als Assistent am Lehrstuhl für Völkerrecht in München plante Paulus einen Blog, um auf wichtige Entscheidungen und Veranstaltungen zu völker- und verfassungsrechtlichen Themen aufmerksam zu machen. Einige aktuelle Informationen finden sich nun auf den Internetseiten des Göttinger Instituts für Völkerrecht und Europarecht, das Paulus seit Ende 2006 leitet (http://inteurlaw.uni-goettingen.de/inteurlaw/). Ferner beteiligte sich der Völkerrechtler an Blogdebatten, vor allem über die völkerrechtliche Bewältigung terroristischer Bedrohungen. Bis Ende vergangenen Jahres schrieb Paulus Analysen für „EJIL:Talk“, den Blog des renommierten „European Journal of International Law“.

Die Zukunft heißt Europa

Die Zukunft verfassungsrechtlicher Blogs sieht der Bundesverfassungsrichter denn auch „eher auf europäischer als auf deutscher Ebene“. Mit „EJIL:Talk“, so Paulus, sei es gelungen, die zunächst von amerikanischen Bloggern dominierte Völkerrechtsdebatte über die Ära Bush aufzubrechen. Paulus gesteht zu, dass er mit seiner Blogtätigkeit auch das Ziel größerer Bekanntheit verband. Geschadet hat das Bloggen der Karriere des jüngsten Richters in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls nicht.

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