Home
http://www.faz.net/-hgj-701ki
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Wer fordert was? Positionen der zentralen Akteure

 ·  Von der Stärkung des Urheberrechts bis zur gänzlichen Abschaffung – die Positionen in der aktuellen Debatte gehen weit auseinander. Was fordern Künstler, Verlage oder die Musikindustrie genau? Welche Ansichten vertreten die großen Parteien? Ein Überblick.

Artikel Lesermeinungen (2)

Für den Schutz des derzeit gültigen Urheberrechts und gegen jegliche Formen der Internetpiraterie treten in Deutschland an erster Stelle die Verlage, die Filmwirtschaft und die Musikindustrie ein. Der Börsenvereins des Deutschen Buchhandels etwa warnt auf seiner Homepage davor, dass nicht nur die wirtschaftliche Existenz buchhändlerischer Unternehmen, sondern die kulturelle Vielfalt in Deutschland insgesamt bedroht sei, wenn Buchproduktionen nicht mehr durch ihren Verkauf finanziert werden könnten.

Nach Angaben des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) verursacht Internetpiraterie bei Songschreibern, Künstlern, der Musikindustrie und dem Steuerzahler einen jährlichen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe. Man setze deshalb auf ein „Konzept der Aufklärung, Abschreckung, Abmahnung“ und fordert, „die Internet-Service-Provider über das Filtern und Blockieren illegaler Inhalte stärker in die Verantwortung“ zu nehmen, wie es auf der Webseite des BVMI heißt.

„Das Urheberrecht muss im Internet durchgesetzt werden“, sagt auch Heiko Wiese, Beauftragter der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Der Verband spreche sich deshalb für die Verstärkung der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit und automatisierte Warnhinweise für Streaming-Portale aus.

Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) setzt sich nach eigenen Angaben für Schutz und Akzeptanz geistigen Eigentums ein. Traditionellerweise steht man hier vor allem gesetzlich verankerten Pauschalabgaben für Geräte wie PCs, Drucker oder MP3-Player kritisch gegenüber.

Der Verband der Deutschen Internetwirtschaft (eco) unterstützt grundsätzlich Bemühungen um eine Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums. Er lehnt aber Verfahren ab, bei denen Kundendaten von Providern ohne Gerichtsentscheidungen an Privatunternehmen weitergegeben werden.

Künstler, Bürger und Parteien

Die Unterzeichner des Appells „Wir sind die Urheber“, in dem sich im Mai tausende Künstler, Autoren und Wissenschaftler gegen den „Diebstahl geistigen Eigentums im Netz“ zur Wehr setzten, bewerten das Urheberrecht als historische bürgerliche Errungenschaft. Sie fordern, den Schutz des geistigen Eigentums auch im Internet zu stärken. Im Online-Appell „Wir sind die Bürgerinnen und Bürger“ wird hingegen für eine Reform des derzeitigen Urheberrechts im Hinblick auf die neuen technischen Gegebenheiten des Internets plädiert.

Der Arbeitskreis Netzpolitik der CDU fordert eine Stärkung des Urheberrechts im Internet bei gleichzeitiger Anpassung an die Bedingungen des digitalen Zeitalters. Die Einführung pauschaler Bezahlmodelle wie der Kulturflatrate oder der Kulturwertmark lehne man ab. Zum Thema Internetsperren sagt der netzpolitische Sprecher der CDU Michael Kretschmer: „In der Union hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass solche Maßnahmen das Problem nicht lösen werden und darüber hinaus weder praktisch durchsetzbar noch verhältnismäßig sind.“ Stattdessen könnten automatisierte Warnhinweise bei Urheberrechtsverstößen ein geeignetes Sanktionsmittel darstellen, heißt es auf der Webseite des Arbeitskreises.

Für einen umfassenden Schutz des Urheberrechts im Internet und gegen eine „Freibier für alle-Mentalität im Netz“ spricht sich auch der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für geistiges Eigentum, Stephan Thomae, aus. Die FDP setze sich gegen pauschale Bezahlmodelle wie die Kulturflatrate, aber auch gegen ein generelles Verbot von Internettauschbörsen sowie gegen Sanktionsverfahren wie die Two- und Three-Strikes-Modelle ein. Dagegen halte man die derzeit gängigen vorgerichtlichen Abmahnverfahren grundsätzlich für ein weiterhin praktikables Modell. Allerdings müsse notfalls gesetzlich für eine verhältnismäßige und nachvollziehbare Höhe von Strafgebühren gesorgt werden.

Die SPD fordert in einem Thesenpapier im Mai 2012 die Modernisierung des Urheberrechts. Die Partei positioniert sich darin klar gegen ein Three- oder Two-Strikes-Modell und wendet sich gegen Netzsperren als Sanktionsmittel bei Urherberrechtsverstößen. Außerdem müsse der Streitwert bei Abmahnungen eindeutig begrenzt werden, heißt es. Die Einführung einer allgemeinen Kulturflatrate lehnt die SPD hingegen ab. Stattdessen setze man auf die Verbesserung und Weiterentwicklung des Systems der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften.

Eine ähnliche Position vertreten auch die Grünen seit ihrem Bundesparteitag im letzten Jahr. Ein großer Unterschied zur SPD besteht aber darin, dass sie sich bereits seit längerem für ein Modell der Pauschalvergütung, also eine Kulturflatrate aussprechen. Konkret steht der Vorschlag im Raum, monatlich eine pauschale Summe über die Provider je Internetzugang zu erheben. Daneben werde eine Verkürzung der Schutzfristen auf die Lebenszeit eines Urhebers und die zeitliche Begrenzung sogenannter „Buy-Out“-Verträge diskutiert, so der Grünen-Sprecher für Innen- und Netzpolitik, Konstantin von Notz.

In ihrem Papier „10 Punkte zum Urheberrecht in der digitalen Welt“ moniert die Linkspartei, dass das derzeitige Urheberrecht keine Balance mehr zwischen Kreativen, „Verwertern“ und Nutzern herstelle. Man trete daher für eine Reformierung ein, die unter anderem ein Verbot von „Buy-Out“-Verträgen, eine klare Begrenzung von Abmahn- und Anwaltsgebühren bei Urheberrechtsverstößen und ein Recht auf Weiterverkauf digitaler Kulturgüter enthalten solle. Darüber hinaus setzt sich die Linke für die Etablierung alternativer Vergütungssysteme (Kulturflatrate, Kulturwertmark, sogenanntes „Crowdfunding“) ein, fordert eine Neuregelung der Schutzfristen und spricht sich gegen Internetsperren als Sanktionsmittel aus. Im Mai 2012 hat die Partei einen Gesetzentwurf zu ihren Forderungen vorgestellt.

Die Piratenpartei schließlich lehnt sowohl Kopierschutzsysteme, Internetsperren und digitale Überwachung von Internetnutzern grundsätzlich ab. In den „zehn wichtigsten Punkten einer Urheberrechtsreform“ wird seit neuestem für die Verkürzung der Schutzfristen auf 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers, die Beschränkung der Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte auf maximal 25 Jahre, ein festgeschriebenes Recht auf Privatkopien, eine zeitliche Begrenzung von „Buy-Out“-Verträgen, eine Entkriminalisierung nichtkommerziellen Filesharings und eine Beendigung des derzeitigen Abmahnwesens plädiert.

Die ersatzlose Abschaffung des Urheberrechts fordert innerhalb der Netzgemeinde zum Beispiel der Blogger Michael Seemann. Der in Piratenkreisen geschätzte Rechtsanwalt Udo Vetter hat in seinem „law blog“ unlängst die Ansicht vertreten, dass Künstler in Zukunft nicht mehr „systemrelevant“ sein könnten. Julia Schramm, Mitglied im Bundesvorstand der Piratenpartei bezeichnete vor kurzem in einem Podcast den Begriff des geistigen Eigentums als „ekelhaft“.

Stand: 22. Mai 2012

Quelle: FAZ.NET
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen