Selbstverständlich ist es legitim, die eigenen Interessen zu verteidigen. Der Aufruf „Wir sind die Urheber“ lässt allerdings im Unklaren, was genau diese Interessen sind und gegen wen sie verteidigt werden sollen. Auffällig viele Schriftsteller und Schriftstellerinnen haben das Pamphlet unterzeichnet, so als seien die deutschen Autoren durch Raubkopierer in ihrer Existenz bedroht. Der ökonomische Alltag eines Autors zeichnet ein anderes Bild, denn kaum einer lebt vom Buchverkauf. Ein paar Zahlen zur Aufklärung: Ein belletristisches Werk, das sich dreitausend Mal verkauft, ist in Deutschland kein Flop. Fünftausend verkaufte Exemplare sind ein Achtungserfolg, zehntausend ein richtiger Erfolg. Mit zwanzigtausend verkauften Büchern wird man bereits als „Bestsellerautor“ tituliert. Bei branchenüblichen Tantiemen von zehn Prozent und einem Ladenpreis von rund 20 Euro liegt der Gesamtverdienst eines „normal“ erfolgreichen Autors also zwischen 6.000 und 40.000 Euro - vor Steuern. Geht man von zwei bis drei Jahren Arbeitszeit für die Fertigstellung eines Romans aus, kommt man auf ein Monatsgehalt zwischen „fast nicht vorhanden“ und „äußerst bescheiden“. Mit dem Internet oder Raubkopierern hat diese missliche Lage überhaupt nichts zu tun.
Nicht wahr und bedenklich kurzsichtig
Ebenfalls verwunderlich ist die Aussage des Aufrufs, zwischen „Verwertern“ und „Urhebern“ bestehe kein Konfliktpotenzial, sondern man ziehe gemeinsam gegen - ja, wen? - zu Felde. Der klassische Interessengegensatz „Autor-Verlag“ wird auf die Beziehung „Autor-Leser“ verlagert. In der Logik des Arbeitskampfs wäre das so, als wollte ein Fließbandarbeiter bei Opel sein Recht auf Bezahlung gegen die Autokäufer verteidigen. Es ist schön, gar nicht selten und bei den beiden sich hier äußernden Autoren glückliche Realität, sich mit seinen Verlagen gut zu verstehen. Trotzdem schadet es nicht, sich daran zu erinnern, dass der letzte Kampf um das Urheberrecht keine zehn Jahre her ist und dass es bei diesem Kampf keineswegs um die Abschaffung des geistigen Eigentums durch gierige und gewissenlose Leser, sondern um eine Verbesserung der Stellung des Urhebers gegenüber den Verwertern ging. Gegen massiven Widerstand seitens der Verwertungskonzerne wurde eine so simple Regelung wie der Anspruch auf angemessene Vergütung ins Urhebervertragsrecht aufgenommen.
Weil sich dadurch in der Praxis wenig geändert hat, empfahl die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ noch im Dezember 2007, den urhebervertragsrechtlichen Schutz der Künstler gegenüber den Verwertern zu verbessern. Für schöngeistige Schriftsteller hat dieser Arbeitskampf geringere Bedeutung, weil Literaturverlage eher idealistisch als gewinnmaximierend eingestellt sind und ihre Autoren in der Regel nicht ausbeuten, sondern angemessen beteiligen. Blickt man aber über den Tellerrand auf andere Schreibberufe, stellt man fest: Noch immer nagt ein Großteil der Übersetzer am Hungertuch. Zeitungskonzerne nehmen freiberuflichen Journalisten mithilfe von Buyout-Verträgen ihren „Content“ ab, um diesen (im Internet!) in alle Himmelsrichtungen zu verkaufen, ohne den Urheber am Erlös zu beteiligen. Als Argument für diese sittenwidrigen Praktiken geben sie an, dass Internet zwinge sie, zum Content-Verkäufer zu werden, weil sich ja mit Zeitungen nichts mehr verdienen ließe.
Krieg zwischen Künstlern und „Content-Mafia“
Wenn die Verabschiedung von Gesetzespaketen betrieben wird, mit deren Hilfe Urheber- und Patentrechtsverstöße im Netz schärfer verfolgt werden sollen, sind es nicht die Schriftsteller- und Journalistenverbände, die ihre Lobbyisten nach Brüssel und Washington entsenden. Für Initiativen wie Acta und Sopa machen sich die Interessenvertreter von Medienkonzernen und Pharmaindustrie stark. Vielleicht haben die massiven Proteste gegen diese Gesetzesvorhaben bei manchem Künstler zu dem Eindruck geführt, es wimmele überall vor Urheberrechtsfeinden. Ein weiteres Missverständnis, denn Bürgerrechtler sind mitnichten Gegner des Urheberrechts. Wissen die Unterzeichner des Aufrufs überhaupt, was sie fordern, wenn sie „den Schutz des Urheberrechts stärken und den heutigen Bedingungen des schnellen und massenhaften Zugangs zu den Produkten geistiger Arbeit anpassen“ wollen?
Geiz und Gier?
Es gibt keine einzige Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Urheberrechts. Aber es gibt eine Menge Gesetzesinitiativen zur Überwachung des Internets. Provider sollen ihre Kunden beobachten und deren Daten offenlegen. Privaten Nutzern soll als Strafmaßnahme der Internetzugang gesperrt werden. Auch der Einsatz von „deep packet inspection“, Trojanern zur Online-Durchsuchung oder Vorratsdatenspeicherung kann mühelos mit dem „Schutz von Urheberrechten“ begründet werden. Ähnliche Vorstöße, den angeblich rechtsfreien Raum des Internets unter Kontrolle zu bringen, wurden bereits - teilweise erfolgreich - im Namen von Kinderpornographiebekämpfung und Terrorismusverfolgung unternommen. Geht es hier wirklich vor allem darum, die Kultur gegen „Geiz und Gier“ zu verteidigen?
Noch spielen E-Books auf dem deutschen Buchmarkt kaum eine Rolle. Wenn man sich mit den Erfahrungen der Musikindustrie für die Zukunft wappnen will, dann sollte man registrieren, dass die strafrechtliche Verfolgung von privaten Usern nichts bringt. Zudem können möglicherweise illegal operierende Filehoster bereits nach bestehender Rechtslage zur Rechenschaft gezogen werden. Gegenüber den Lesern kommt es darauf an, digitale Produkte zu einem vertretbaren Preis in leicht verfügbarer Form anzubieten. Der Preis eines E-Books in Höhe von 18 Euro und mehr mag kostendeckend sein - für eine mit Kopierschutz belegte Datei, die nur auf bestimmten Lesegeräten eingeschränkt abrufbar ist, könnte er als zu hoch empfunden werden. Zahlungswillige Leser werden durch eine schwer zu vermittelnde Preisgestaltung tendenziell zum illegalen Download getrieben.
Die Politik ins Blaue hinein zum Handeln aufzufordern, führt bestenfalls dazu, dass irgendwelche absurden Gesetze erlassen werden, die in der Praxis mehr Schaden als Nutzen anrichten. Zukunftsangst und Kulturpessimismus sind schlechte Ratgeber.
URHEBERRECHT / PATENTRECHT
Christian Duerig (crigs)
- 06.06.2012, 07:07 Uhr
Wir nähern uns dem Problem
Michael Kleinszmit (d353rt)
- 04.06.2012, 19:22 Uhr
Anmerkung zum Begriff "Kinderpornografie"
Ulrike Müller (UlrikeBarbara)
- 04.06.2012, 19:09 Uhr
Jedem seinen eigenen Urheber oder Künstler
Udo Meissner (carmudo)
- 04.06.2012, 18:47 Uhr
ein Hoch auf den/die KünsterIn ohne Schutz ? vor dem Absturz ins
Bodenlose ?
Jan Froehlich (JanFroehlich)
- 04.06.2012, 17:55 Uhr