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Urheberrecht Lob für die Urheber dieses Streits

 ·  Das Institut des geistigen Eigentums abservieren zu wollen wäre kindisch: Es gehört zur mitteleuropäischen Tradition der Menschenrechte.

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© dapd Das Alltagsgrau der Rechtspolitik

Was für eine herrliche, ums Herz unserer Kultur geführte Ausein-andersetzung! Die Kontrahenten im Streit über Freiheit und Eigentum im Urheberrecht tragen Hüte, auf denen „Produktpirat“ oder „Kulturkapitalist“ steht. Die treuherzige Warnung in der Überschrift „Finger weg von den Büchern“ winkt mit der Drohung, morgen könne unser Alltag schon ganz anders aussehen, und ist unterlegt mit dem Urteil, Kommentare gegen das hergebrachte Urheberrecht seien „bestenfalls abenteuerlich, oft widerlich“.

Die andere Seite kann natürlich ebenfalls tapfer austeilen, hat aber auch zwei dicke Bertas in petto: den Rechtsstaat, der Transparenz und gleiche Beteiligung aller verlangt und der durch die herkömmliche - oft klar interessengeleitete - Schutzpolitik beim geistigen Eigentum verdunkelt und verbogen werde, und die Zukunft der Informationsgesellschaft, die wir gerade verschliefen.

Das ist wie ein Rosenkrieg: Die Kombattanten sind einander so nah und zugleich so fern. Sie wissen genau, wie weh es tut, dem andern auf dem Fuß zu stehen, aber sie sind keine Meister der Abmessung, des Aufhörens und Vergessens. (Und daraus kann, wie man weiß, sogar Literatur werden.) Nun verstößt Wehklagen nicht gegen Recht und Gesetz; es ist auch durchaus eine mögliche Form der Äußerung im politischen Prozess, und es ist nicht immer unangebracht.

Zuerst einmal durchatmen

Ist es aber angebracht beim Kampf um das „geistige Eigentum“? Kaum. Es sieht so aus, als hätten so gut wie alle an diesem Streit Beteiligten ihr Pulver in einem wilden Gewitter auf den ersten Schuss verschossen und suchten nun vergeblich nach Steigerungen. Denn auch die beiden ärgsten Hämmer waren schon im Einsatz: die Verletzung des Trennungsgebots von Sein und Sollen durch die „Modernisierer“, die aus der Veränderung der medialen Welt nicht nur die Notwendigkeit eines neuen Nachdenkens und einer neuen Regelung ableiten, sondern zugleich auch deren Inhalte und Ergebnisse. Und der erpresserische Hinweis der „Bewahrer“, die sich für „systemrelevant“ ausgeben und damit doch nicht mehr zum Ausdruck bringen als die brutale Drohung: „Wenn wir fallen, fallen wir euch auf die Köpfe.“

Was also tun? Zuerst einmal durchatmen. Ein geduldiger Blick auf unser Problem zeigt, dass es heute eine Menge von Grundsätzen gibt, auf die ein vernünftiger Mensch nicht verzichten will, und dass die gar nicht so weit auseinanderliegen, auch wenn sie im Rosenkrieg ins Feuer geraten sind. So ist es keine Option, die Anerkennung und den Schutz geistigen Eigentums aufzugeben. Zugegeben: Dieses Rechtsgut ist vage, schwer zu greifen, es ist eine subtilere Form von Eigentum, und es ist mehr noch als anderes abhängig vom Zeitgeist und von gesellschaftlichen wie technischen Entwicklungen. Aber damit kommt eine kluge Rechtspolitik auf die Dauer zurecht. Es als Institut abzuservieren wäre kindisch.

Vom Rosenkrieg in die Rechtspolitik

Dieses Institut gehört zur mitteleuropäischen Tradition der Menschenrechte. Es macht aus Spielern Schöpfer, ohne ihnen ihr Spielzeug wegzunehmen: Leute, die mit demjenigen etwas Vernünftiges anfangen dürfen, das ihnen Freude macht und das sie können, und die hiermit im besten Falle etwas Bleibendes zuwege bringen. Dass man dazu in einer komplexen Gesellschaft professionelle Verwerter braucht, die das Gut sichern und unter die Leute bringen, versteht sich ebenso von selbst wie die Aufgabe des Staates, den Verwertern auf die Finger zu schauen - etwa mit den Methoden des Urhebervertragsrechts. Und ähnlich braucht man nicht darüber zu streiten, dass es Aufgabe des Staates ist, den Zugang zu Medien anständig, modern und effektiv zu sichern, und dass er das - zumindest hierzulande - auch kann.

Aber damit haben wir das hohe Rot des Rosenkriegs hinter uns und befinden uns wieder im Alltagsgrau der Rechtspolitik. So sind die Piraten zwischenzeitlich bereit beizudrehen. Dabei konzentrieren sie sich auf ihre „programmatischen Aussagen“, wollen keinen Lebensunterhalt von Künstlern „vernichten“, sondern mit diesen Existenzen endlich „ins Gespräch kommen“ und sehen im bisherigen Konflikt „viel Missverständnis“. Recht so. Hoffentlich verlieren sie dabei aber ihren Schwung nicht, denn der hat uns ja (fast) alle aufgeregt, gepackt und zum Nachdenken gebracht.

Hätte man sich schiedlich-friedlich, wie wir das so gewohnt sind, über die „Reform des Urheberrechts“ gestritten und vorsichtig diese und jene Änderungen vorgeschlagen, verworfen oder akzeptiert, so hätten wir an dem Prozess und seinem Thema noch lange unsere zähe Freude gehabt. Und das Ergebnis hätten wir irgendwann irgendwie hingenommen. Nun aber sind wir angeregt und aufmerksam, und das ist für Rechtspolitik keine schlechte bürgerliche Disposition.

Eine alte Weisheit noch auf den Weg der Reform. Die ist rechtspolitisch immer hilfreich, besonders aber dann, wenn, wie jetzt, für ein rechtspolitisches Projekt mit der Behauptung geworben wird, nun habe sich aber wirklich die Welt gründlich verändert und dem müsse das Recht Rechnung tragen: Das Recht rennt hinterher, so lautet die Weisheit. Es ist überfordert, wenn es künftige Szenarien entwerfen oder auf Fragen antworten soll, die es mit seinem Handwerkskoffer noch nicht bearbeiten kann. Dann neigt es zu Spekulationen, die das argumentative Feld vergiften, weil sie keine Bodenhaftung haben.

Nein, in der Rechtspolitik braucht es Luft für Neues, dem wir uns zuwenden wollen, und zugleich Sicherheit für Traditionen, die wir ohne Not nicht opfern können. Und der Entscheidung darüber, was dazu gehört und was nicht, sollte eine Debatte vorangegangen sein, in der wenigstens einige von anderen etwas lernen wollten und wo nicht nur die juristischen Instrumente, sondern auch die Veränderungen der Welt angeschaut werden. Dann ist, so hoffen wir, einer nicht schon deshalb ein „Raubkopierer“, weil er auf den urheberrechtlichen Schutz nicht erst nach siebzig, sondern schon nach zwanzig Jahren verzichten will. Und das ist doch was.

Michael Hassemer ist Professor für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Geistiges Eigentum an der TU Kaiserslautern. Sein Vater Winfried Hassemer ist Strafrechtswissenschaftler und war von 2002 bis 2008 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.

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