29.05.2012 · Das Institut des geistigen Eigentums abservieren zu wollen wäre kindisch: Es gehört zur mitteleuropäischen Tradition der Menschenrechte.
Von Michael Hassemer und Winfried HassemerRichtlinien für Lesermeinungen
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... geistiges Eigentum ?
Wo und wie erfolgt die Abgrenzung ?
Wenn ich z.B. die aktuellsten Gedichte von Günther Grass rezitiere,
mache ich mich dann strafbar ?
Vielleicht sollte man z.B. Herrn Grass persönlich fragen, wie er zu
diesem konkreten Fall steht, dann könnte ich evtl. wieder ein
Stück mehr verstehen .
Nein, nicht strafbar - aber eventuell zahlungspflichtig
Das Urheberrecht sieht sogar vor, das sie jedes beliebige
Musikstück selber singen oder als Band spielen dürfen, ohne
das sie dafür eine Erlaubnis brauchen. Das ist einer der
Grundsätze des Urheberrechtes, um das Interesse der Alggemeinheit
gegenüber dem bösen Monopolisten Urheber zu schützen.
Wenn Sie das ganze (oder grosse Anteile davon) Gedicht aber
öffentlich rezitieren (also nicht nur im kleinen Familienrahmen),
dann muss Grass dafür Geld (vom Veranstalter, der womöglich
Sie selbst sind, wenn Sie sich mit Hut auf Strasse stellen) bekommen,
weil ihr Erfolg (Geld/Ehre oder was auch immer) auch auf seiner Leistung
beruht. Typische Anteile sind ca. 8 bis 10% - bei Musik kassiert von der
GEMA, die sie dem Kompnisten weiterleitet. (Musik ist ein Sonderfall,
weil es zwei völlig verschiedene Urheber gibt - Komponist und
Interpret. Das sind zwei verschiedene Jobs, wobei die GEMA nur für
Komponisten da ist. Interpreten bekommen Geld von der GVL.)
Indem die Hassemers den Schutz des Urheberrechts auf den Podest der europäischen Menschenrechtstradition erheben, beenden sie die Diskussion darüber, bevor sie so recht begonnen hat. Eine grundsätzliche Erörterung der Problematik hätte anzusetzen bei der ökonomischen Begründung des Schutzes des geistigen Eigentums, die ja so lautet, dass die nur durch die Gewährung von Rechten zur ausschließlichen Verwertung einer Idee durch ihren Urheber diese zu ihrer kreativen Tätigkeit animieren. Schon bei flüchtiger Überprüfung dieser These kommen beträchtliche Zweifel an deren Richtigkeit auf. Historisch lässt sie sich jedenfalls nicht belegen. Die sprichwörtlichen alten Griechen haben auch ohne Urheberrechtsschutz ungeheure geistige Leistungen vollbracht, die uns noch heute Bewunderung abnötigen. Und auf der anderen Seite verfinsterte sich das Mittelalter, als die Zünfte daran gingen, den Nutzen kreativer handwerklicher Tätigkeit auf eine kleine Schar organisierter Privilegierter zu beschränken.
Die Nerds werden so richtig lachen
wenn die Chinesen einfach mal alles kopiert haben und jeder halt den Content for low aus dem Land der aufgehenden Sonne importiert und die Urheber und deren Vertragspartner im Westen rein garnichts mehr abbekommen und nur noch rumheulen können. Dann werden sie Vorschläge wie zur Kunst und Kulturwertmark erst recht hinterher trauern.
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 30.05.2012 00:51 UhrRichtig
Aber Es gab niemals ein Recht auf Reichtum. Das Künstler oder noch shclimmer, Verleger und Plattenfirmen stink reich werden konnten ist eine geschichtliche Verirrung =)
Niedergang oder neue Chancen?
Oder es gibt eine Renaissance des traditionellen Handwerks, dessen Produkte sich nicht mit einem Mausklick kopieren lassen. Die Kunst stirbt nicht so schnell, sie verändert sich eher in produktiver Weise. Der Untergang des Abendlandes ist mindestens einmal zu oft beschworen worden, um als Drohkulisse noch glaubhaft zu sein.
Die Piraten sind zunächst einmal eine Gegenbewegung
Der Artikel suggeriert, die aktuelle Situation im Urheberrecht sei seit
Jahrzehnten unverändert, und die Piraten forderten nun, endlich auf
die durch den allgemein verfügbaren Zugang zum Internet neu
entstandene Sachlage zu reagieren.
Tatsächlich wurden uns vor etwa einem Jahrzehnt durch Brigitte
Zypries und den Bundestag, als ausdrückliche Reaktion auf die neue
Sachlage (damals Napster und mp3), Rechte genommen, die vorher
selbstverständlich schienen. Bald folgten Vorratsdatenspeicherung
und Netzsperren (zunächst noch mit den argumentativen Brecheisen
"internationaler Terrorismus" und Kinderpornographie.)
Schließlich wurde der Richtervorbehalt gelockert (zivilrechtlicher
Auskunftsanspruch), Abmahnanwälte wurden Millionäre durch das
bloße Verschicken von Standardschreiben.
Der dringendste Teil der aktuellen Forderungen der Piraten befasst sich
nicht mit dem althergebrachten Urheberrecht, sondern mit der
Rücknahme seiner jüngsten Verschärfungen -- weil sie
unverhältnismäßig sind.
Da kann man aber auch ganz anderer Meinung sein. Beim Urheberrecht werden höflich ...
... ausgedrückt sehr fragwürdige Methoden angewendet und beim Einkassieren fragwürdiger Forderungen schreckt man auch vor buchstäblich kriminellen Methoden nicht zurück. Jüngstes Beispiel liefert einmal mehr die Gema, die für Coputer-Speichersysteme wie RAM-Speicher und Memory-Sticks Gebühren kassiert und diese gerade wieder erhöht. Aber unsere begnadete Rechtsprechung unterstellt einfach, daß die Gema immer Recht hat und ihr das Gegenteil bewiesen werden muß. In jedem zivilisierten Land muß man Rechtsansprüche beweisen. Tatsache ist und bleibt aber, daß die weit überwiegende Mehrheit der Coimputer-Speichersystem für Datenspeicherung genutzt wird, die mit dem Urheberrecht und den von der Gema vertretenen Interessen überhaupt nichts zu tun hat. Man ist wieder einmal bestrebt nur Geld einzutreiben, am besten sogar ohne irgendeine Grundlage, um es an die eigene Klientel verteilen zu können. Man muß nichts nachweisen, es reicht die Unterstellung, daß man gegen Interessen verstossen könnte.
Das geistige Eigentum, ein schwieriger Fall.
Gerade im Bereich der Kunst und Kultur kommt einem das eine oder andere
mitunter doch recht bekannt vor. Winzige Unterschiede bestimmen
über Recht oder Unrecht. Richtig interessant aber wird es, wenn
ähnliche Rechtsgebiete in die Betrachtung einbezogen werden. So das
Patentrecht oder das Recht der Geschmacksmuster.
Kann beispielsweise das menschliche Genom patentiert werden? Direkt wohl
eher nicht, aber indirekt durch die Verwertung? Könnte also Musik
zwar nicht, aber eine Musikrichtung geschützt sein? Wie sieht es
bei Filmen über Kriege oder Naturereignisse aus? Was ist mit der Sportberichterstattung?
Wer erinnert sich nicht an die Streitigkeiten um Ähnlichkeiten bei
Smartphones? Wenn die Funktion die Form bestimmt, läßt sich
die Form dann tatsächlich schützen? Ist es nicht eher
lächerlich und abwegig, die Anordnung und Form von Bedienelementen
zum Maßstab zu machen?
Und, ist das nicht alles im weitesten Sinne geistiges Eigentum?
Raubkopien sind da wohl eher ein einfacher Fall.
100 Jahre Monopol und mehr sind pures Unrecht
Wer hier von Menschenrechten schreibt, der begibt sich auf ein Niveau
der Selbstherrlichkeit, das man eher einige hundert Kilometer westlich
von hier und im Jahr 1789 verorten würde.
Ein Buch, das zur letzten Jahrhundertwende von einem Autor geschrieben
wurde, ist noch heute nicht frei erhältlich, wenn besagter Autor
der nicht die Güte hatte innerhalb der nächsten Jahrzehnte
rechtzeitig das Zeitliche zu segnen.
Das Zeitliche ist es ohnehin, das dieses Unrechtsgesetz außer
Kraft zu setzen sucht. Mit immer weiteren, rückwirkenden
Verlängerungen der "Schutz"fristen will man das
erreichen, was schon die Pharaonen wollten: die Ewigkeit selbst.
Auf der Strecke bleiben die 99,999% aller Werke, die schon nach wenigen
Jahren am Ende der Marktfähigkeit angekommen sind und aus der
Öffentlichkeit im Namen des Urheberunrechts verschwinden
müssen - bestenfalls noch im Antiquariat verschimmeln - weil
Urheber uneinsichtig, unauffindbar oder die
Urheberrechtsbesitzverhältnisse zu verworren sind.
Schlechter Vergleich
Haben Sie schon mal ein 100 Jahre altes Mietshaus gesehen, in das
seitdem kein Geld zur Substanzerhaltung gesteckt worden ist? Ich schon,
aber solche Objekte sind in der Regel nicht mehr bewohnbar und taugen
nur noch zum Abreißen.
Und das ist der große Unterschied zwischen pyhsischem und
geistigem Eigentum: Physisches Eigentum verschleißt, nutzt sich
ab, verfällt. Es gibt Dinge, die über Jahrhunderte vererbbar
sind, aber das meiste ist es nicht.
Geistiges Eigetum nutzt sich aber nicht ab. Es verfällt erst 70
Jahre nach dem Tod des letzten Mit-Autors.
Die Augen vor der Realität verschließen
Der bei weitem allergrößte Teil aller Urheberrechtlich
geschützten Werke erbringt alle Einnahmen innerhalb der ersten 5
Jahre. 99% ist dafür viel zu niedrig gegriffen.
Man nehme ein beliebiges Buch oder eine Tonaufnahme der 1950er Jahre.
Wenn es nicht gerade ein Ausnahmewerk wie die Blechtrommel ist, ist es
praktisch unmöglich ein solches heute noch käuflich aus erster
Hand zu erwerben - nur dann kommt dem Urheber durch den Verkauf Geld zu.
Und ein solches Gut vergleichen sie jetzt mit einem Haus. Ein Haus das
so behandelt wird, wie z.B. Urheberrechte des (im Prinzip irrelevanten
und trivialen, aber für manchen Zweck interessanten) Buchs
"Kommunikation 2000" aus den 70er Jahren, ist längst eine
vermoderte Ruine die mit Sicherheit keine Einnahmen erbringen wird.
Es ist weitaus leichter und vernünftiger die Urheber der wenigen
Ausnahmewerke zu Ehren (und somit für den "Verlust ihres
Eigentums" zu entschädigen) als weiter die gesamte
Gesellschaft ihre eigene Kultur vorzuenthalten.
Seien Sie wenigstens ehrlich!
Wenn Sie ehrlich wären, würden Sie wenigstens das Recht auf
Eigentum oder mindestens das Erbrecht abschaffen wollen. Auch Erben von
handwerklichen Werken wie Mehrfamilienhäuser können aus diesen
Werken noch nach 100 Jahren Mieteineinnahmen schöpfen.
Solange unsere Gesellschaft Eigentum als Grundrecht für sich in
Anspruch nimmt, gehört auch das Eigentum an geistigen Werken dazu.
Das steht auch keiner Regelung entgegen, dass aufgegebenes Eigentum
herrenlos wird, und der Allgemeinheit zur Verfügung stehen kann.
Aufgegebene Urheberrechtswerke können in gleicher Weise der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Man muss das
Kind nicht mit dem Bade ausschütten.
Nachts ist es kälter als draußen
"...oft klar interessengeleitete..."
Ich habe Verständnis dafür, dass man der heutzutägigen
Mode folgt sich als Journalist mit romantischen und übertrieben
intellektuellen Wortphrasen zu habilitieren.
Jedoch diese Formulierung macht soviel Sinn wie meine Überschrift.
Jede Tat die jeder Mensch auf dieser, unserer Welt vollzieht, dient
einem, seinem, Interesse. Sei es welcher Art auch immer.
Wenn sie in diesem Fall statt interessengesteuert
"eigennützig" meinen, dann schreiben Sie das auch.
Ich finde es schade, dass unter der Quantität der Berichte der Faz
die Qualität leidet.
Viel Diplomatie, wenig Konsens
Der Artikel präsentiert sich als Mediator, der mit vielen
diplomatischen Verbeugungen nach beiden Seiten eine angenehme
Atmosphäre des Konsenses herzustellen sucht. Allerdings sind die
präsentierten Lösungsansätze eher dürftig.
Zusammengefasst: Eigentlich ist das bisherige Urheberrecht doch eine
feine Sache, an Details wie den Schutzfristen könnte gefeilt
werden.
Damit scheint ein Kompromiß erzielt, der sich bei näherem
Hinsehen als reichlich faul erweist. Denn die Grundproblematik des
Auseinanderklaffens von technischer Kopierbarkeit und rechtlichem
Kopierschutz bleibt bestehen. Eines der Ausgangsprobleme ist doch, dass
derzeit Dinge, die mit drei Mausklicks erledigt sind, mit drakonischen
Strafen belegt und mit halblegalen Mitteln verfolgt werden. Dass also
Recht und gelebte Realität auf breiter Front auseinanderklaffen.
Hier ist es mit einer Schönheitsoperation nicht getan. Vielmehr
geht es darum, die Rahmenbedingungen für neue Nutzungsformen
präzise abzustecken.
Wortgeplänkel
Ich bin gerne bereit, das "drakonisch" zu "als
übermäßig hart empfunden" zu modifizieren. Es geht
hier - wie so oft in der Politik - um subjektive Empfindungen, nicht um
objektive Zustände.
Den Vorwurf der Polarisierung kann ich umgehend an Sie
zurückspielen: Wer in profunder Antikenkenntnis einen Begriff in
seiner extremen Lesart interpretiert, statt dem Gegenüber
zuzubilligen, ihn in seiner Duden-Definition als
"übermäßig hart, konsequent" zu
übersetzen, trägt sicherlich nicht zur Entspannung des Debatte
bei. Pax hominibus bonae voluntatis...
... drakonisch ...
"drakonische Strafen"?
Also: "in Blut geschrieben" (?) Doch wohl kaum.
Will sagen: Ihr Kommentar ist wieder genau das, was die beiden Autoren
als misslich aufzeigen.
Da sind schon ganz andere Institutionen und Traditionen den Bach runter gegangen
Monarchie, Leibeigenschaft, Gottkönige, Sklaven, um nur einige Beispiele zu benennen. Was heutzutage alles in die absolutistische Kategorie Menschenrechte fällt bzw. fallen soll, ist schon erstaunlich. Es ist für diverse Interessensgruppen sozusagen der heilige Gral, der ihre Besitzansprüche und Privilegien bis in alle Ewigkeit konservieren soll.
Der letzte Satz spricht aus, was wohl viele, die nicht direkt in den
Streit involviert sind, über die Angelegenheit denken. Und das
nicht erst, seit es Piraten gibt.
Ein nach menschlichem Ermessen sinnvoller Zeitrahmen für
Tantiemenansprüche ließe sich sicher einem Großteil der
Menschen vermitteln; auch vielen, die sich jetzt sehr kritisch zeigen.
Aber 75 Jahre begreift kein Mensch, der für seine Arbeit einmal
bezahlt wird und dann nie wieder. Persönlich frage ich mich schon
lange, wie diese Regelung jemals entstehen konnte. Hut ab vor den
Lobbyisten, die im Laufe der Jahrzehnte in der Lage waren das
durchzuboxen.
Jetzt aber ist es an der Zeit zu erkennen, dass es sich hier um einen
klaren Auswuchs handelt, der sich, geschriebenes Recht hin oder her,
nicht wirklich rechtfertigen lässt. Mein persönlicher
Vorschlag wäre eine Angleichung an die Schutzfristen des
Patentrchts. Damit dürfte man der Wertigkeit von Kulturgütern
aller Art mehr als gerecht werden.
Nicht nachvollziehbar
Diese Argumentation erscheint mir bestenfalls unüberlegt. Weder
besitzt ein patentiertes Gut per sie bessere
Wertschöpfungsmöglichkeiten als ein Kulturerzeugnis, in
beiden Bereichen gibt es Werke/Güter mit hochgradig
unterschiedlichen Ertragsmöglichkeiten, noch besitzt ein
"Kultur-Urheber" schlechtere Möglichkeiten, andere von
der Nutzung aiszuschließen. Ist nicht die Kontrolle über die
Verbreitungswege einer der Kerpunkte des Urheberrechts?
Und was die mögliche Verhinderung von Wohlstandsgewinnen angeht,
ist das ja genau der Punkt, der im Kulturbereich fehlt. Danke, dass sie
das ansprechen, so sehr wollte ich gar nicht ins Detail gehen. Im
Patentrecht werden hier nach der relativ kurzen Schutzfrist die
Interessen der Allgemeinheit über die Interessen des Patentinhabers
gestellt. Zu recht, wohlgemerkt. Was ja scheinbar auch Ihre Meinung ist.
Genau das aber passiert im Kultursektor nicht, bzw. erst nach eine ans
Absurde grenzenden Zeitspanne,
Unverständ
Der Argumentation kann ich nicht folgen. Weder sind Patente
grundsätzlich wirtschaftlich profitabler als Kulturerzeugnisse, in
beiden Bereichen gibt es jeweils Werke mit hoher und niedriger
Wertschöpfungsmöglichkeit, noch hat ein Patentinhaber mehr
Möglichkeiten, andere von der Nutzung auszuschließen. Wie
kommen Sie darauf? Die Option steht doch auch jedem
"Kultur-Urheber" offen, ist doch im Grunde sogar der Kern des
Urheberrechts: Kontrolle über die Verbreitungswege. Diese
Argumentation ist - mit Verlaub - im besten Fall unüberlegt.
Und selbst wenn man ihr folgen wollte, könnte man aus ihr ebenso
gut den umgekehrten Schluss ziehen. Wäre es so, wie Sie sagen,
hätte das Patent per sie ja offenbar einen deutlich höheren
gesellschftlichen Wert und wäre dann doch eigentlich deutlich schutzwürdiger.
Äpfel mit Birnen verglichen
Ein Patent kann wirtschaftlich viel profitabler verwertet werden als ein
Urheberwerk. Durch Patente werden oft völlig neuartige technische
Lösungen ermöglicht, die gewaltige Wohlstandsgewinne erzeugen.
Entsprechend hoch sind die Erträge, die die Gesellschaft für
die Nutzung der Patente zu zahlen bereit ist. Der Patentinhaber kann
auch jeden anderen von der Nutzung des Patents ausschließen, und
damit die Weiterentwicklung seiner Innovation durch andere verhindern.
Dadurch können mögliche weitere Wohlstandsgewinne verhindert
werden. Daher gibt es bei Patenten einen guten Grund für eine enge
Befristung. Einerseits kann sich der Aufwand in der kurzen Zeit
amortisieren. Andererseits erfordert der technische Fortschritt eine
baldige allgemeine Verwendung der Erfindung.
Bei Urheberwerken ist weder eine so hohe wirtschaftliche Verwertung
möglich, noch erfordert der Fortschritt den schnellen Zugriff auf
fremde Kunstwerke. Daher sind die längeren Fristen geboten.
Grundsätzlich ein guter Beitrag - aber leider stellen sie manches nicht ganz richtig dar:
Gegebn Ende des Artikels sprechen Sie an, das es vielleicht sinnvoll
wäre, wenn man schon nach 20 Jahren auf den Schutz verzichten
würde - bzw. das das mancher Urheber vielleicht gerne hätte ..
Die Diskussionen über Schutzfristen laufen seit vielen Jahrzehnten
- und zwar sinnvollerweise in den einzelnen Bereichen getrennt. Und
davon abgesehen kann und darf jeder Urheber jederzeit auf finanzielle
Kompensation verzichten und das Urheberrecht, das ihm in manchen
Fällen darüber hinaus ein Recht zum Verweigern der Benutzung
seines Werkes (z.B. Musiknutzung für Werbung oder Filme)
einräumt, völlig frei zu nutzen, indem er einfach diese
Nutzung grundsätzlich erlaubt. Wenn er die Verwertung und
Wertsteigerung seines Werkes allerdings (meist gegen viel Geld) einem
Partner überträgt, ist manchmal Konflikt darüber
vorprogrammiert. Was dringend notwendig ist, ist viel mehr grundlegende
Information über den Sinn und die Wirklichkeit des Urheberrechtes.
Es werden zu viele Märchen verbreitet..