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Urheberrecht Lob für die Urheber dieses Streits

 ·  Das Institut des geistigen Eigentums abservieren zu wollen wäre kindisch: Es gehört zur mitteleuropäischen Tradition der Menschenrechte.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (23)

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Rudolf März
Rudolf März (maerkur) - 29.05.2012 20:11 Uhr

was ist das genau, ...

... geistiges Eigentum ?
Wo und wie erfolgt die Abgrenzung ?
Wenn ich z.B. die aktuellsten Gedichte von Günther Grass rezitiere, mache ich mich dann strafbar ?
Vielleicht sollte man z.B. Herrn Grass persönlich fragen, wie er zu diesem konkreten Fall steht, dann könnte ich evtl. wieder ein Stück mehr verstehen .

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 30.05.2012 22:36 Uhr
Alex Merck
Alex Merck (AlexM3) - 30.05.2012 22:36 Uhr

Nein, nicht strafbar - aber eventuell zahlungspflichtig

Das Urheberrecht sieht sogar vor, das sie jedes beliebige Musikstück selber singen oder als Band spielen dürfen, ohne das sie dafür eine Erlaubnis brauchen. Das ist einer der Grundsätze des Urheberrechtes, um das Interesse der Alggemeinheit gegenüber dem bösen Monopolisten Urheber zu schützen.
Wenn Sie das ganze (oder grosse Anteile davon) Gedicht aber öffentlich rezitieren (also nicht nur im kleinen Familienrahmen), dann muss Grass dafür Geld (vom Veranstalter, der womöglich Sie selbst sind, wenn Sie sich mit Hut auf Strasse stellen) bekommen, weil ihr Erfolg (Geld/Ehre oder was auch immer) auch auf seiner Leistung beruht. Typische Anteile sind ca. 8 bis 10% - bei Musik kassiert von der GEMA, die sie dem Kompnisten weiterleitet. (Musik ist ein Sonderfall, weil es zwei völlig verschiedene Urheber gibt - Komponist und Interpret. Das sind zwei verschiedene Jobs, wobei die GEMA nur für Komponisten da ist. Interpreten bekommen Geld von der GVL.)

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alex gremch
alex gremch (agre) - 29.05.2012 20:00 Uhr

Raffiniert!

Indem die Hassemers den Schutz des Urheberrechts auf den Podest der europäischen Menschenrechtstradition erheben, beenden sie die Diskussion darüber, bevor sie so recht begonnen hat. Eine grundsätzliche Erörterung der Problematik hätte anzusetzen bei der ökonomischen Begründung des Schutzes des geistigen Eigentums, die ja so lautet, dass die nur durch die Gewährung von Rechten zur ausschließlichen Verwertung einer Idee durch ihren Urheber diese zu ihrer kreativen Tätigkeit animieren. Schon bei flüchtiger Überprüfung dieser These kommen beträchtliche Zweifel an deren Richtigkeit auf. Historisch lässt sie sich jedenfalls nicht belegen. Die sprichwörtlichen alten Griechen haben auch ohne Urheberrechtsschutz ungeheure geistige Leistungen vollbracht, die uns noch heute Bewunderung abnötigen. Und auf der anderen Seite verfinsterte sich das Mittelalter, als die Zünfte daran gingen, den Nutzen kreativer handwerklicher Tätigkeit auf eine kleine Schar organisierter Privilegierter zu beschränken.

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Thomas Semanski
Thomas Semanski (Kuroro) - 29.05.2012 16:34 Uhr

Die Nerds werden so richtig lachen

wenn die Chinesen einfach mal alles kopiert haben und jeder halt den Content for low aus dem Land der aufgehenden Sonne importiert und die Urheber und deren Vertragspartner im Westen rein garnichts mehr abbekommen und nur noch rumheulen können. Dann werden sie Vorschläge wie zur Kunst und Kulturwertmark erst recht hinterher trauern.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 30.05.2012 00:51 Uhr
Thomas Semanski
Thomas Semanski (Kuroro) - 30.05.2012 00:51 Uhr

Richtig

Aber Es gab niemals ein Recht auf Reichtum. Das Künstler oder noch shclimmer, Verleger und Plattenfirmen stink reich werden konnten ist eine geschichtliche Verirrung =)

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Erich Jansen
Erich Jansen (Nonosus) - 29.05.2012 16:58 Uhr

Niedergang oder neue Chancen?

Oder es gibt eine Renaissance des traditionellen Handwerks, dessen Produkte sich nicht mit einem Mausklick kopieren lassen. Die Kunst stirbt nicht so schnell, sie verändert sich eher in produktiver Weise. Der Untergang des Abendlandes ist mindestens einmal zu oft beschworen worden, um als Drohkulisse noch glaubhaft zu sein.

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Klaus Koch

Die Piraten sind zunächst einmal eine Gegenbewegung

Der Artikel suggeriert, die aktuelle Situation im Urheberrecht sei seit Jahrzehnten unverändert, und die Piraten forderten nun, endlich auf die durch den allgemein verfügbaren Zugang zum Internet neu entstandene Sachlage zu reagieren.
Tatsächlich wurden uns vor etwa einem Jahrzehnt durch Brigitte Zypries und den Bundestag, als ausdrückliche Reaktion auf die neue Sachlage (damals Napster und mp3), Rechte genommen, die vorher selbstverständlich schienen. Bald folgten Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren (zunächst noch mit den argumentativen Brecheisen "internationaler Terrorismus" und Kinderpornographie.) Schließlich wurde der Richtervorbehalt gelockert (zivilrechtlicher Auskunftsanspruch), Abmahnanwälte wurden Millionäre durch das bloße Verschicken von Standardschreiben.
Der dringendste Teil der aktuellen Forderungen der Piraten befasst sich nicht mit dem althergebrachten Urheberrecht, sondern mit der Rücknahme seiner jüngsten Verschärfungen -- weil sie unverhältnismäßig sind.

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Rolf-Dirk Maehler

Da kann man aber auch ganz anderer Meinung sein. Beim Urheberrecht werden höflich ...

... ausgedrückt sehr fragwürdige Methoden angewendet und beim Einkassieren fragwürdiger Forderungen schreckt man auch vor buchstäblich kriminellen Methoden nicht zurück. Jüngstes Beispiel liefert einmal mehr die Gema, die für Coputer-Speichersysteme wie RAM-Speicher und Memory-Sticks Gebühren kassiert und diese gerade wieder erhöht. Aber unsere begnadete Rechtsprechung unterstellt einfach, daß die Gema immer Recht hat und ihr das Gegenteil bewiesen werden muß. In jedem zivilisierten Land muß man Rechtsansprüche beweisen. Tatsache ist und bleibt aber, daß die weit überwiegende Mehrheit der Coimputer-Speichersystem für Datenspeicherung genutzt wird, die mit dem Urheberrecht und den von der Gema vertretenen Interessen überhaupt nichts zu tun hat. Man ist wieder einmal bestrebt nur Geld einzutreiben, am besten sogar ohne irgendeine Grundlage, um es an die eigene Klientel verteilen zu können. Man muß nichts nachweisen, es reicht die Unterstellung, daß man gegen Interessen verstossen könnte.

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Otto Meier

Das geistige Eigentum, ein schwieriger Fall.

Gerade im Bereich der Kunst und Kultur kommt einem das eine oder andere mitunter doch recht bekannt vor. Winzige Unterschiede bestimmen über Recht oder Unrecht. Richtig interessant aber wird es, wenn ähnliche Rechtsgebiete in die Betrachtung einbezogen werden. So das Patentrecht oder das Recht der Geschmacksmuster.

Kann beispielsweise das menschliche Genom patentiert werden? Direkt wohl eher nicht, aber indirekt durch die Verwertung? Könnte also Musik zwar nicht, aber eine Musikrichtung geschützt sein? Wie sieht es bei Filmen über Kriege oder Naturereignisse aus? Was ist mit der Sportberichterstattung?

Wer erinnert sich nicht an die Streitigkeiten um Ähnlichkeiten bei Smartphones? Wenn die Funktion die Form bestimmt, läßt sich die Form dann tatsächlich schützen? Ist es nicht eher lächerlich und abwegig, die Anordnung und Form von Bedienelementen zum Maßstab zu machen?

Und, ist das nicht alles im weitesten Sinne geistiges Eigentum? Raubkopien sind da wohl eher ein einfacher Fall.

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Frank Wunderlich-Pfeiffer

100 Jahre Monopol und mehr sind pures Unrecht

Wer hier von Menschenrechten schreibt, der begibt sich auf ein Niveau der Selbstherrlichkeit, das man eher einige hundert Kilometer westlich von hier und im Jahr 1789 verorten würde.

Ein Buch, das zur letzten Jahrhundertwende von einem Autor geschrieben wurde, ist noch heute nicht frei erhältlich, wenn besagter Autor der nicht die Güte hatte innerhalb der nächsten Jahrzehnte rechtzeitig das Zeitliche zu segnen.

Das Zeitliche ist es ohnehin, das dieses Unrechtsgesetz außer Kraft zu setzen sucht. Mit immer weiteren, rückwirkenden Verlängerungen der "Schutz"fristen will man das erreichen, was schon die Pharaonen wollten: die Ewigkeit selbst.

Auf der Strecke bleiben die 99,999% aller Werke, die schon nach wenigen Jahren am Ende der Marktfähigkeit angekommen sind und aus der Öffentlichkeit im Namen des Urheberunrechts verschwinden müssen - bestenfalls noch im Antiquariat verschimmeln - weil Urheber uneinsichtig, unauffindbar oder die Urheberrechtsbesitzverhältnisse zu verworren sind.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 29.05.2012 14:14 Uhr
Florian Baumann
Florian Baumann (flups) - 29.05.2012 14:14 Uhr

Schlechter Vergleich

Haben Sie schon mal ein 100 Jahre altes Mietshaus gesehen, in das seitdem kein Geld zur Substanzerhaltung gesteckt worden ist? Ich schon, aber solche Objekte sind in der Regel nicht mehr bewohnbar und taugen nur noch zum Abreißen.

Und das ist der große Unterschied zwischen pyhsischem und geistigem Eigentum: Physisches Eigentum verschleißt, nutzt sich ab, verfällt. Es gibt Dinge, die über Jahrhunderte vererbbar sind, aber das meiste ist es nicht.

Geistiges Eigetum nutzt sich aber nicht ab. Es verfällt erst 70 Jahre nach dem Tod des letzten Mit-Autors.

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Frank Wunderlich-Pfeiffer

Die Augen vor der Realität verschließen

Der bei weitem allergrößte Teil aller Urheberrechtlich geschützten Werke erbringt alle Einnahmen innerhalb der ersten 5 Jahre. 99% ist dafür viel zu niedrig gegriffen.

Man nehme ein beliebiges Buch oder eine Tonaufnahme der 1950er Jahre. Wenn es nicht gerade ein Ausnahmewerk wie die Blechtrommel ist, ist es praktisch unmöglich ein solches heute noch käuflich aus erster Hand zu erwerben - nur dann kommt dem Urheber durch den Verkauf Geld zu.

Und ein solches Gut vergleichen sie jetzt mit einem Haus. Ein Haus das so behandelt wird, wie z.B. Urheberrechte des (im Prinzip irrelevanten und trivialen, aber für manchen Zweck interessanten) Buchs "Kommunikation 2000" aus den 70er Jahren, ist längst eine vermoderte Ruine die mit Sicherheit keine Einnahmen erbringen wird.

Es ist weitaus leichter und vernünftiger die Urheber der wenigen Ausnahmewerke zu Ehren (und somit für den "Verlust ihres Eigentums" zu entschädigen) als weiter die gesamte Gesellschaft ihre eigene Kultur vorzuenthalten.

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Rainer Brombach

Seien Sie wenigstens ehrlich!

Wenn Sie ehrlich wären, würden Sie wenigstens das Recht auf Eigentum oder mindestens das Erbrecht abschaffen wollen. Auch Erben von handwerklichen Werken wie Mehrfamilienhäuser können aus diesen Werken noch nach 100 Jahren Mieteineinnahmen schöpfen.

Solange unsere Gesellschaft Eigentum als Grundrecht für sich in Anspruch nimmt, gehört auch das Eigentum an geistigen Werken dazu. Das steht auch keiner Regelung entgegen, dass aufgegebenes Eigentum herrenlos wird, und der Allgemeinheit zur Verfügung stehen kann. Aufgegebene Urheberrechtswerke können in gleicher Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Man muss das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.

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Adrian Leo

Nachts ist es kälter als draußen

"...oft klar interessengeleitete..."
Ich habe Verständnis dafür, dass man der heutzutägigen Mode folgt sich als Journalist mit romantischen und übertrieben intellektuellen Wortphrasen zu habilitieren.
Jedoch diese Formulierung macht soviel Sinn wie meine Überschrift.
Jede Tat die jeder Mensch auf dieser, unserer Welt vollzieht, dient einem, seinem, Interesse. Sei es welcher Art auch immer.
Wenn sie in diesem Fall statt interessengesteuert "eigennützig" meinen, dann schreiben Sie das auch.
Ich finde es schade, dass unter der Quantität der Berichte der Faz die Qualität leidet.

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Erich Jansen
Erich Jansen (Nonosus) - 29.05.2012 11:20 Uhr

Viel Diplomatie, wenig Konsens

Der Artikel präsentiert sich als Mediator, der mit vielen diplomatischen Verbeugungen nach beiden Seiten eine angenehme Atmosphäre des Konsenses herzustellen sucht. Allerdings sind die präsentierten Lösungsansätze eher dürftig. Zusammengefasst: Eigentlich ist das bisherige Urheberrecht doch eine feine Sache, an Details wie den Schutzfristen könnte gefeilt werden.
Damit scheint ein Kompromiß erzielt, der sich bei näherem Hinsehen als reichlich faul erweist. Denn die Grundproblematik des Auseinanderklaffens von technischer Kopierbarkeit und rechtlichem Kopierschutz bleibt bestehen. Eines der Ausgangsprobleme ist doch, dass derzeit Dinge, die mit drei Mausklicks erledigt sind, mit drakonischen Strafen belegt und mit halblegalen Mitteln verfolgt werden. Dass also Recht und gelebte Realität auf breiter Front auseinanderklaffen.
Hier ist es mit einer Schönheitsoperation nicht getan. Vielmehr geht es darum, die Rahmenbedingungen für neue Nutzungsformen präzise abzustecken.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 29.05.2012 12:36 Uhr
Erich Jansen
Erich Jansen (Nonosus) - 29.05.2012 12:36 Uhr

Wortgeplänkel

Ich bin gerne bereit, das "drakonisch" zu "als übermäßig hart empfunden" zu modifizieren. Es geht hier - wie so oft in der Politik - um subjektive Empfindungen, nicht um objektive Zustände.
Den Vorwurf der Polarisierung kann ich umgehend an Sie zurückspielen: Wer in profunder Antikenkenntnis einen Begriff in seiner extremen Lesart interpretiert, statt dem Gegenüber zuzubilligen, ihn in seiner Duden-Definition als "übermäßig hart, konsequent" zu übersetzen, trägt sicherlich nicht zur Entspannung des Debatte bei. Pax hominibus bonae voluntatis...

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Klaus Mueller
Klaus Mueller (Jeeves3) - 29.05.2012 12:05 Uhr

... drakonisch ...

"drakonische Strafen"?
Also: "in Blut geschrieben" (?) Doch wohl kaum.
Will sagen: Ihr Kommentar ist wieder genau das, was die beiden Autoren als misslich aufzeigen.

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thomas schulz

Da sind schon ganz andere Institutionen und Traditionen den Bach runter gegangen

Monarchie, Leibeigenschaft, Gottkönige, Sklaven, um nur einige Beispiele zu benennen. Was heutzutage alles in die absolutistische Kategorie Menschenrechte fällt bzw. fallen soll, ist schon erstaunlich. Es ist für diverse Interessensgruppen sozusagen der heilige Gral, der ihre Besitzansprüche und Privilegien bis in alle Ewigkeit konservieren soll.

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Veit Wittmann
Veit Wittmann (vemit) - 29.05.2012 10:22 Uhr

Schutzfristverkürzung

Der letzte Satz spricht aus, was wohl viele, die nicht direkt in den Streit involviert sind, über die Angelegenheit denken. Und das nicht erst, seit es Piraten gibt.

Ein nach menschlichem Ermessen sinnvoller Zeitrahmen für Tantiemenansprüche ließe sich sicher einem Großteil der Menschen vermitteln; auch vielen, die sich jetzt sehr kritisch zeigen. Aber 75 Jahre begreift kein Mensch, der für seine Arbeit einmal bezahlt wird und dann nie wieder. Persönlich frage ich mich schon lange, wie diese Regelung jemals entstehen konnte. Hut ab vor den Lobbyisten, die im Laufe der Jahrzehnte in der Lage waren das durchzuboxen.

Jetzt aber ist es an der Zeit zu erkennen, dass es sich hier um einen klaren Auswuchs handelt, der sich, geschriebenes Recht hin oder her, nicht wirklich rechtfertigen lässt. Mein persönlicher Vorschlag wäre eine Angleichung an die Schutzfristen des Patentrchts. Damit dürfte man der Wertigkeit von Kulturgütern aller Art mehr als gerecht werden.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 29.05.2012 14:49 Uhr
Veit Wittmann
Veit Wittmann (vemit) - 29.05.2012 14:49 Uhr

Nicht nachvollziehbar

Diese Argumentation erscheint mir bestenfalls unüberlegt. Weder besitzt ein patentiertes Gut per sie bessere Wertschöpfungsmöglichkeiten als ein Kulturerzeugnis, in beiden Bereichen gibt es Werke/Güter mit hochgradig unterschiedlichen Ertragsmöglichkeiten, noch besitzt ein "Kultur-Urheber" schlechtere Möglichkeiten, andere von der Nutzung aiszuschließen. Ist nicht die Kontrolle über die Verbreitungswege einer der Kerpunkte des Urheberrechts?

Und was die mögliche Verhinderung von Wohlstandsgewinnen angeht, ist das ja genau der Punkt, der im Kulturbereich fehlt. Danke, dass sie das ansprechen, so sehr wollte ich gar nicht ins Detail gehen. Im Patentrecht werden hier nach der relativ kurzen Schutzfrist die Interessen der Allgemeinheit über die Interessen des Patentinhabers gestellt. Zu recht, wohlgemerkt. Was ja scheinbar auch Ihre Meinung ist. Genau das aber passiert im Kultursektor nicht, bzw. erst nach eine ans Absurde grenzenden Zeitspanne,

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Veit Wittmann
Veit Wittmann (vemit) - 29.05.2012 14:30 Uhr

Unverständ

Der Argumentation kann ich nicht folgen. Weder sind Patente grundsätzlich wirtschaftlich profitabler als Kulturerzeugnisse, in beiden Bereichen gibt es jeweils Werke mit hoher und niedriger Wertschöpfungsmöglichkeit, noch hat ein Patentinhaber mehr Möglichkeiten, andere von der Nutzung auszuschließen. Wie kommen Sie darauf? Die Option steht doch auch jedem "Kultur-Urheber" offen, ist doch im Grunde sogar der Kern des Urheberrechts: Kontrolle über die Verbreitungswege. Diese Argumentation ist - mit Verlaub - im besten Fall unüberlegt.

Und selbst wenn man ihr folgen wollte, könnte man aus ihr ebenso gut den umgekehrten Schluss ziehen. Wäre es so, wie Sie sagen, hätte das Patent per sie ja offenbar einen deutlich höheren gesellschftlichen Wert und wäre dann doch eigentlich deutlich schutzwürdiger.

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Rainer Brombach

Äpfel mit Birnen verglichen

Ein Patent kann wirtschaftlich viel profitabler verwertet werden als ein Urheberwerk. Durch Patente werden oft völlig neuartige technische Lösungen ermöglicht, die gewaltige Wohlstandsgewinne erzeugen. Entsprechend hoch sind die Erträge, die die Gesellschaft für die Nutzung der Patente zu zahlen bereit ist. Der Patentinhaber kann auch jeden anderen von der Nutzung des Patents ausschließen, und damit die Weiterentwicklung seiner Innovation durch andere verhindern. Dadurch können mögliche weitere Wohlstandsgewinne verhindert werden. Daher gibt es bei Patenten einen guten Grund für eine enge Befristung. Einerseits kann sich der Aufwand in der kurzen Zeit amortisieren. Andererseits erfordert der technische Fortschritt eine baldige allgemeine Verwendung der Erfindung.

Bei Urheberwerken ist weder eine so hohe wirtschaftliche Verwertung möglich, noch erfordert der Fortschritt den schnellen Zugriff auf fremde Kunstwerke. Daher sind die längeren Fristen geboten.

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Alex Merck
Alex Merck (AlexM3) - 29.05.2012 09:34 Uhr

Grundsätzlich ein guter Beitrag - aber leider stellen sie manches nicht ganz richtig dar:

Gegebn Ende des Artikels sprechen Sie an, das es vielleicht sinnvoll wäre, wenn man schon nach 20 Jahren auf den Schutz verzichten würde - bzw. das das mancher Urheber vielleicht gerne hätte ..
Die Diskussionen über Schutzfristen laufen seit vielen Jahrzehnten - und zwar sinnvollerweise in den einzelnen Bereichen getrennt. Und davon abgesehen kann und darf jeder Urheber jederzeit auf finanzielle Kompensation verzichten und das Urheberrecht, das ihm in manchen Fällen darüber hinaus ein Recht zum Verweigern der Benutzung seines Werkes (z.B. Musiknutzung für Werbung oder Filme) einräumt, völlig frei zu nutzen, indem er einfach diese Nutzung grundsätzlich erlaubt. Wenn er die Verwertung und Wertsteigerung seines Werkes allerdings (meist gegen viel Geld) einem Partner überträgt, ist manchmal Konflikt darüber vorprogrammiert. Was dringend notwendig ist, ist viel mehr grundlegende Information über den Sinn und die Wirklichkeit des Urheberrechtes. Es werden zu viele Märchen verbreitet..

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