13.05.2012 · Anonymous attackiert die Aktion „Wir sind die Urheber“. Die Hackergruppe hat persönliche Daten der Unterstützer online gestellt. Damit sollen weitere Unterzeichner eingeschüchtert werden.
Von Michael HanfeldRichtlinien für Lesermeinungen
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Fast Alle Daten waren öffentlich bzw. über google erklickbar!!!
Und wenn sich die Künstler darüber schon aufregen, WIESO will
man da einen Staat der noch wesentlich mehr Daten sammelt und Dritte
die, diese technisch verwalten.
klingt ein wenig heuchlerisch...
Eben - nur "fast"
Es ist vermutlich richtig, dass nicht wenige der Daten sowieso im Netz
bereits vorhanden waren - etwa über öffentlich
zugängliche Datenbanken, "Impressum"-Angaben, soziale
Netzwerke etc.
Richtig ist aber auch, dass es Unterzeichner gibt, deren Daten eben
nicht frei verfügbar waren. Sollen diejenigen nach dem Prinzip
"Mitgehangen, Mitgefangen" nun hinnehmen müssen, dass
auch ihre Daten nun kursieren? Antwort: Natürlich nicht.
Außerdem: Wenn jemand irgendwo zweckgebunden seine Daten
hinterlegt hat, muss er sich deshalb gefallen lassen, dass beliebige
Dritte diese Daten ohne Weiteres zentral sammeln und anderen zur
Verfügung stellen - vor allem, wenn die Zweckbestimmung hier unklar
ist? Antwort: Nein, auch das nicht.
Die Zweckbestimmung der Anonymous-Aktion ist das zentrale Problem: Warum
eigentlich machen "die Täter" unter dem Schutzschild
"Anonymous" das alles eigentlich?
Antwort: Nur sie wissen es; die Außenwirkung lässt jedenfalls
Ablehnungswürdiges und Schlimmes vermuten.
kleingeistige selbstverliebte anonyme Terroristleinchen
Mit dem "kleingeistigen selbstverliebten" haben Sie einen armen alten Versager sehr glücklich gemacht.
Eigentum muß respektiert werden
"Wir müssen zu einem Ausgleich der verschiedenen Interessen
kommen“
So ein Unsinn !
Was geht andere Leute das Eigentum von Fremden an?? Ich sehe da nicht
den geringsten Diskussionsbedarf.
Nur weil eine Sache technisch möglich ist, muß sie nicht
sinnvoll sein. Als man die Pistole erfand, war es technisch möglich
jemanden aus der Distanz zu ermorden - änderte man deshalb das
Strafgesetzbuch?
Das Internet muß technisch so organisiert werden, das irgendwelche
anonymen Aktionen völlig unmöglich sind. So kann die
Staatsanwaltschaft Spitzbuden leicht finden. Und so muß es sein.
Offen und ehrlich: Keine Ahnung, nur Vermutungen
Sehr geehrter Herr Mühlberger,
gerne. Gerne wieder, da sich auch mir so natürlich immer neue
Facetten darüber erschließen, wie unglaublich vielschichtig
und komplex das Urheberrecht ist.
Sie haben völlig Recht, wenn Sie mit der Verfügung auf die
Einräumung von Nutzungsrechten abstellen - denn nichts anderes kann
Gegenstand jedweder Vertragsgestaltung sein, die urheberrechtlich
geschützte Werke betreffen.
Was die konkreten Forderungen der Partei "die Piraten"
betrifft, tappe ich ähnlich im Dunkeln wie so viele. Denn mir ist
das aktuelle Programm kaum bekannt, präsent sind hingegen
Äußerungen aus Interviews, Pressekonferenzen und sonstigen
Sekundärquellen. Und danach geht es wohl einerseits um eine Reform
des Urhebervertragsrechts in verschiedenen bereichen, und das
(angeblich) mit dem Wunsch, Urheber in ihrer Position zu stärken.
Andererseits sollen auch die Schrankenbestimmungen der §§ 44a
ff UrhG auf den Prüfstand.
Vorschlag: schermann[dot]cc[at]googlemail[dot]com
@ Herr Schermann: Erst mal herzlichen Dank für die Mühe, die Sie sich gemacht haben.
Sie schrieben: "... Der Schutz der Institutsgarantie
beschränkt sich auf den elementaren Bestand der grundrechtlich
geschützten Betätigung des Privateigentums."
Und zu diesem "elementaren Bestand" gehören, wie Sie
selbst geschrieben haben, die beiden zentralen Wesensmerkmale des
Eigentums, nämlich die Privatnützigkeit und die
grundsätzlich freie Verfügungsbefugnis. Das Wort
"Verfügen" meint im Falle gewöhnlichen Sacheigentums
die Übereignung und im Falle immaterieller Werke die
Einräumung von Nutzungsrechten. Letzteres macht natürlich nur
dann Sinn, wenn man Personen, denen man keine Nutzungsrechte
eingeräumt hat, zumindest de jure und zumindest grundsätzlich
von der Nutzung des Werks ausschließen kann. Wie sich dies alles
mit Piraten-Forderungen wie z.B. der Legalisierung nicht autorisierter
Uploads von urheberrechtlich geschützten Werken auf Sharehoster
vertragen soll, entzieht sich meinem Verständnis. Können Sie
mir da weiterhelfen?
Wenn das für das Internet gilt, warum gilt das nicht auch für den Rest der Welt?
Was Sie fordern ist ein Überwachungsstaat und das macht sie zu einem Verfassungsfeind.
Abschließend zur Institutsgarantie
Die Institutsgarantie des Art. 14 GG schützt das individuelle
Herrschaftsrecht eines Eigentümers über sein Eigentum - also
die Privatnützigkeit und die Verfügungsbefugnis darüber.
Der Schutz der Institutsgarantie beschränkt sich auf den
elementaren Bestand der grundrechtlich geschützten Betätigung
des Privateigentums. Diesbezüglich ist der Gesetzgeber stark
eingeschränkt. Ausnahme: Es geht um Güter, die für die
Allgemeinheit lebensnotwendig sein sollen.
Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bezogen auf das (nicht
naturrechtlich verankerte) Urheberrecht ist insoweit weitreichend, als
der Gesetzgeber die individuellen absoluten Rechte des Urhebers ins
Verhältnis zu Allgemeininteressen stellen darf und muss.
Und genau darum geht es nach meiner Einschätzung der gesamten
Debatte - um die Neubewertung aller beteiligten Interessen und
Rechtspositionen, nicht aber um die völlige Aufhebung des
Urheberrechts. Im letzten Fall stünde dem Gesetzgeber nämlich
die Institutsgarantie entgegen.
... und weiter vertieft.
Letll (Urheberrecht, 2008 C.H.Beck Rn. 46f - mwNachw.):
Das Urheberrecht stellt sich als ein Mischrecht dar; seine
persönlichkeitsrechtliche Komponente ist im Lichte der Artt. 1 I,
2I GG zu sehen, die vermögenswert im Lichte des Art 14 I, II GG.
Obgleich der Urheber seine vermögenswerten Rechtsposition voll
ausschöpfen können soll, steht seinem eigentumsähnlichen
Urheberrecht das Allgemeininteresse entgegen, die beide in ein
ausgewogenes Verhältnis gebracht werden sollen - erkennbar z.B. in
den zahlreichen Schrankenbestimmungen des Urheberrechts in
§§44a ff UrhG sowie im Gedanken der Schöpfungshöhe
in § 2 II UrhG. Verschiedene weitere Grundrechte (der
Gleichheitsgrundsatzes (Art 3 I), die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit
(Art 5 III) sowie die Berufsfreiheit (Art 12 I)) wirken sich daher auf
die Urheberrechtsposition aus.
Was bedeutet das für die Institutsgarantie? (siehe nächstes
Posting ...)
Vertiefende Lektüre ...
Sehr geehrter Herr Mühlberger,
ich würde gerne vertiefend auf die Institutsgarantie bezogen auf
das Urheberrecht eingehen. Die von mir angegebene Stelle bietet
hierfür einen idealen Einstiegspunkt - ob Schack dabei die h.L.
vertritt, muss ich aber mangels eigener vertiefender Lektüre offen
lassen. Soviel scheint beim "Überflug" der Quelle aber klar:
- das Urheberrecht verlagere die Verantwortung zum Urheber und zu seiner Privatautonomie;
- die vielseitigen Eingriffsmöglichkeiten in das Urheberrecht seien
stets eher eng zugunsten des Urhebers auszulegen;
- ein starkes Spannungsverhältnis bestehe zwischen
Sozialpflichtigkeit des Urhebers und dem Schutz gegen
unverhältnismäßige Sonderopfer;
- das Ausschließlichkeitrecht des Urheberrechts könne nur
durch überragende Allgemeininteressen eingeschränkt werden;
- die Herausbildung eigentumsähnlicher Befugnisse seien noch nicht abgeschlossen;
- Rechtswirklichkeiten und politische Forderungen dürften nicht als
kongruent missverstanden werden.
Sehr geehrter Herr Schermann,
vielen Dank für Richtigstellung und die Leseempfehlung. Sie
sprechen übrigens nicht mit einem Juristen, sondern mit einem
Diplom-Physiker und Diplom-Informatiker, der vor vielen Jahren auch mal
3 Semester Jura studiert hat (GK Scheine im Ö-Recht und im Z-Recht,
sowie ein halber GK Strafrecht ohne Scheinerwerb).
Ich habe den Eindruck, wir haben uns gegenseitig missverstanden. Ich bin
mir dessen bewusst, dass das Urheberrecht nichts mit dem
zivilrechtlichen Eigentum zu tun hat. Beide Rechtsbereiche existieren
vielmehr nebeneinander und wirken bisweilen auf knifflige Art und Weise
zusammen. Darauf wollte ich aber nicht hinaus. Im Zusammenhang mit der
Piratenpartei, welcher ich genau über diejenige Distanz vertraue,
über die ich im Notfall einen Stein werfen könnte (einen
spitzen Stein, nota bene!), interessiert es mich vor allem, inwieweit
sich aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG eine Institutsgarantie für einen
Kernbereich des "geistigen Eigentums" ergibt. Wissen Sie
darüber etwas?
@Mühlberger - Korrektur
Vielen herzlichen Dank für Ihren Hinweis, herr Mühlberger. Ich
habe mich in meiner Betrachtung so sehr auf zwei einzelne Aspekte der
sehr komplexen Urheberrechtsmaterie versteift, dass ich ein
grundsätzliches Fundament völlig ausgeblendet habe. Den
diesbezüglich fehlerhaften Beitrag meinerseits habe ich daher
gelöscht und schiebe korrigierend nach:
Das Urheberrecht sowie die damit verbundenen Leistungsschutzrechte
unterfallen dem verfassungsrechtlichen Begriff des Eigentums. Meine
Überlegungen und Überzeugungen haben sich ausschließlich
auf die zivilrechtliche Bedeutungsebene bezogen - vgl. z.B.
Unterscheidung Urheberrecht und Eigentum etwa in BGH 62, 331, 333. Zudem
habe ich insbesondere dem Urheberpersönlichkeitsrecht sowie dem
Bedeutungsgehalt des § 2 II UrhG eine hohe Bedeutung beigemessen.
(Insgesamt lesenswert: Rn. 91ff § 5 Schack - Urheber- und
Urhebervertragsrecht, 5. Aufl. 2010 Mohr Siebeck Tübingen)
Unfug...
Wenn es soweit ist, wie Sie es wünschen, dann ist ein antidemokratischer Überwachungsstaat existent. Eine Gefahr für jeden andersdenkenden Menschen.
...es schon recht bemerkenswert, dass ausgerechnet diejenigen, die die
Bevölkerung mittels Vorratsdatenspeicherung und ACTA für ihre
eigenen kommerziellen Interessen pauschal-überwachen wollen jetzt
so laut "Skandal!" schreien wenn sie selbst Opfer einer
Überwachung werden.
Selbige Künstler müssten also auch die VDS und ACTA ablehnen,
bei denen _wesentlich_ sensiblere Daten im Spiel sind.
Identität, Anonymität, Pseudonymität
Die Anonymität oder die Verwendung von Pseudonymen im Netz sind
hohe Güter, die in der deutschen gesellschaftspolitischen und
medialen Diskussion immer dann hoch geschätzt werden, wenn es um
den Schutzmechanismus dieser Instrumente zugunsten von Betroffenen in
Bezug auf totalitäre Systeme geht.
Ohne Zweifel ist auch allgemein anerkannt, dass eine wesentliche
Schwäche dieses Systems ist, wie sehr mutmaßlich unreife,
rückgratlose, feige oder wütende Teilnehmer dieses System
für Rundumschläge, Beleidigungen und weitere Rechtsbrüche
missbrauchen. Mir drängt sich da das Bild der Steineschmeißer
aus der Masse der Demonstranten oder der Täter hinter der Uniform auf.
Es hält sich vehement die Forderung, der Anonymität im Netz
Schranken zu setzen. Dabei spielt es für die Kernaussagen und
politischen Forderungen jeder an einer Diskussion beteiligten Person
keine irgend geartete Rolle, ob die Äußerung unter
Identität, Anonymität oder Pseudonymität erfolgt.
(redaktionell überarbeiteter re-post)
Der Anblick der Maske, unter dem Aktivisten der sog. Anonymous-Bewegung auftauchen, ist eine Zumutung – zwischen Karnevalsumzug und feixender Genugtuung samt genießerisch höhnischer Drohung, die sich für unangreifbar hält. Ob letztere Annahme zutrifft, darf man hoffentlich bezweifeln. Denn es sind immerhin (man mag das bedauern) Wesen, die im Fleische wandeln, dreist und gehässig. Was sie treibt, ist eine der elendesten Eigenarten der menschlichen Spezies: aus der Deckung heraus bloßstellen. "Anonym" verkommt zum Synonym für Feigheit und Denunziation, ein Umstand, den man aus faschistischen Verhältnissen kennt und unter deren Geltung sich ein gewisses Gesindel so wohl fühlt wie der Säugling in der vollen Windel. Wobei der Anblick der imbezillen Maske übrigens doch ein Gutes hat: wer weiß (und ich möchte es lieber nicht wissen), welchen Anblick sie verbirgt.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 14.05.2012 17:54 Uhr"unter deren Geltung sich ein gewisses Gesindel so wohl fühlt wie der Säugling in der vollen Windel"
Phantastisch formuliert! Ich schließe mich vollstumfänglich an.
(Das Wort "imbezil" musste ich nachschlagen.)
Teile der sogenannten "Internet-Community" konstituieren Parallelgesellschaften,
die sich zunehmend der staatlichen Ordnung zu entziehen und ihre eigenen
Spielregeln zu etablieren suchen. Diesen kriminellen Elementen
müssen schleunigst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt werden,
andernfalls kann der Staat abdanken. Es ist offensichtlich, dass die
aktuelle Veröffentlichung der persönlichen Daten der
Unterstützer der Aktion „Wir sind die Urheber“ auf
Einschüchterung und Mundtotmachung der besagten Unterstützer
abzielt. Wie sehen das die Volljuristen? Ich finde, da könnte man
durchaus eine versuchte Nötigung anprüfen. Außerdem
sollte natürlich untersucht werden, ob die Denunzianten auf legalem
Wege an die privaten Daten gelangt sind.
@ Karsten Müller
Solange sich Anonymous nicht öffentlich von dieser kriminellen
Aktion in glaubhafter Weise distanziert, gehe ich davon aus, dass sie
tatsächlich die Täter sind.
Nur die Wahrheit verletzt wirklich, Herr Mühlberger,
daher kann ich Ihre Aufregung nachvollziehen. Zu allen Zeiten hat es Menschen gegeben, die sich mit dem Verkust staatlich exekutierter Privilegien nicht abfinden konnten oder wollten. Die Urheberrechthaberei kommt nun ihrem verdienten Ende näher, weil im Markt der Menschen Produkte und Strategien ersonnen wurden, einmal veröffentlichte Daten jedermann zugänglich zu machen. Wirkliches Eigentum ist nicht unendlich verlustfrei teilbar, deswegen wurden ja Gesetze erfunden, die Verfasser und Verleger nach dem Gusto der Herrschenden durch künstliche Verknappung der von ihnen freigelassenen Güter zu privilegieren. Vielleicht finden Sie ja selbst aus dem Gedankengefängnis, in das Sie sich eingemauert haben. Vielleicht müssen Sie sich auch beherrschen lassen und können sich nicht vorstellen, wie andere Menschen sich beherrschen. Vielleicht hilft Ihnen die Lektüre von Hans-Hermann Hoppes "Wettbewerb der Gauner", übrigens eine gedruckte Zusammenfassung von frei im Netz zugänglichen Texten.
@Herr Mühlberger
Diese Befürchtung von Ihnen teile ich.
@ Frank Martin
"Das Urheberrecht dient dazu, Intellektuelle und Künstler, die
der Staatsmacht wegen ihrer geistigen und suggestiven Kraft ansonsten
gefährlich werden könnten, zu korrumpieren."
Es ist zu befürchten, dass Sie den Unsinn, den Sie schreiben,
tatsächlich glauben.
Eine staatliche Ordnung liegt nicht vor.
Was wir vorfinden, ist ein in einer unübersehbaren Zahl von
Paragraphen gegossenes geplantes Chaos, das Rechtsunsicherheit und
Willkür hervorbringt.
"Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als
eine große Räuberbande?" Augustinus
Das Urheberrecht dient dazu, Intellektuelle und Künstler, die der
Staatsmacht wegen ihrer geistigen und suggestiven Kraft ansonsten
gefährlich werden könnten, zu korrumpieren. Das ist bisher
weitgehend gelungen und wird jetzt, da die technischen
Beschränkungen zur Aufrechterheltung dieser Privilegien der so auf
Kosten aller anderen Geschützten nicht mehr so leicht herstellbar
sind, deutlicher. Die Debatte wird auch deswegen so wild engagiert
geführt, weil denen, die sich auf den Urheber- und
Verwertungsrenten auszuruhen gewohnt sind, kein äquivalent
angenehmes Geschäftsmodell zur Verfügung steht.
sind in der Debatte kaum zu unterscheiden. Es geht ja nicht um das
Urheberrecht an sich! Es geht um Werke im Internet. Das vergessen beide
Seiten klar zu machen. Und man moechte wissen, wie vielen Unterzeichner
des Appells der Unterschied ueberhaupt klar ist. Man kiann naemlich
nicht als Urheber, sondern nur als Anonymous sagen, es muesse im
Internet alles so bleiben wie es sei. Ein Urheberrecht, wie in der
Buchhandlung gibt es im Internet naemlich nur ausnahmsweise. Und alle
anderen Faelle sind ganz ungeklaert. Man sollte darueber nicht
verzweifeln, sondern lieber an die alten Zeiten denken, wo das Verleihen
von Buechern stets zum guten Ton gehoerte, zum Beispiel. Das und vieles
mehr kann im Internet nicht anders sein und viel mehr sagen die Piraten
nicht.
Schade dass die Piraten Dr. Dot.com hassen, dabei ist sein Fall
aeusserst interessant. Was hat er denn verbrochen? Was hat er anders
gemacht als YouTube?
Ergänzend, um Missverständnissen vorzubeugen ...
Ergänzend zu meiner ersten Antwort seien noch zwei Dinge
angeführt:
Zum einen entfaltet das Werk des Urhebers eine Strahlenwirkung auf die
Vervielfältigungsstücke. Das führt dazu, dass z.B. die
unerlaubte Kopie dieses Vervielfältigungsstück auch
gleichzeitig eine Verletzung des Urheberrechts darstellt.
Zum anderen werden in typischen Nutzungsveträgen (z.B. zwischen
Autor und Verlag oder Musiker und Studio oder oder oder) auch die
Rechtsverfolgungsansprüche vom Urheber wenigstens zum Teil auf den
Vertragspartner übertragen (also auf das Verlagshaus, das Studio,
Verwertungsgesellschaften etc.). Das hat zur Folge, dass eine
rechtswidrige Verwertung eines Buches (z.B. eine Kopie) dazu führen
kann, dass der Verlag, möglicherweise Verwertungsgesellschaften und
möglicherweise der Urheber gegen den Urheberverletzer vorgehen
können.
Und zwar nicht wegen einer Eigentumsrechtsverletzung, sondern wegen der
Verletzung von Urheber(persönlichkeits)- oder von Nutzungsrechten.
@Heiko Schmidt
Das Urheberrecht hat mit dem "gedruckten",
"gekauften" und/ oder "verliehenen" Buch herzlich
wenig zu tun. Denn bei diesen Ausdrucks- bzw.
Vervielfältigungsformen eines einzelnen Werkes handelt es sich
genaugenommen um nichts anderes als Kopien eines Urwerks. Und dass es
diese Vervielfältigungen einerseits sowie ihre Verbreitung
andererseits gibt, das hängt einzig damit zusammen, dass -
zumindest nach deutschem Recht - der Urheber den Verlagen/ Druckereien/
Verwertern entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt hat. Das
Urheberrecht an seinem Werk blieb und bleibt ihm jedoch bis 70 Jahre
post mortem erhalten.
Aber ich pflichte Ihnen insoweit wie folgt bei: Der von Ihnen
geschilderte und vereinfachte Sachverhalt ist in dieser Form gewiss
zutreffend - mit all seinen Folgen. Allerdings berücksichtigen Sie
damit z.B. die eBook-Varianten nicht; sie berücksichtigen auch
nicht die verschiedenen Möglichkeiten des UrhG.
Eigentum muß respektiert werden - Zum Nutzen aller
Wenn man aber früher ein Buch verlieh, so hatte man es selber zu
diesem Zeitpunkt nicht mehr. Ein Expemplar bleib ein Exemplar. Wollte
man dauerhaft das Buch haben, so mußte man es sich kaufen.
Durch das Digitalisieren bräuchte man nur ein Original und 20 Leute
ziehen sich Kopien in 1A -Qualität. So macht das Schreiben eines
Buches ökonomisch gar keinen Sinn mehr. Warum sollte ein
Fachbuchautor ein gutes Buch schreiben, wenn er nix damit verdienen
kann???
Aus Langeweile ??
Durch dieses dämliche Kopieren entzieht man den Buchautoren die
Lebensgrundlage und hat dann selber kein neues Buch mehr zum Lesen oder
zum (Raub)kopieren. Man sägt sich also den eigenen Ast ab. Klug ist
das nicht.
Das man über diese Dinge überhaupt diskutiert, finde ich
erbärmlich. Warum legalisiert man das Klauen von Büchern nicht
auch im Buchladen.
Es wäre gut, wenn es im Netz die Möglichkeit gäbe,
Solidarität mit den Schriftstellern und Urhebern auszudrücken.
Eine Unterstützer Site sollte eingerichtet werden. Die Heftigkeit
des Disputs ist völlig unproportional.
Eine Überlegung - actio und reactio
Ein zentraler Aspekt der Auseinandersetzung mit "dem Netz",
"den Internetnutzern" und "den Internetaktivisten"
in Bezug auf das Urheberrecht existiert mindestens solange, wie es
"das Netz" und sogar seine Vorgänger gibt. Dabei ist ein
tragendes Prinzip, dass "diese User" spätestens seit
P2P-Netzwerken kriminalisiert bzw. unter Generalverdacht gestellt
werden, was sich in der Anpassung der Urhebergesetze niedergeschlagen
hat.
Diese andauernde Kriminalisierung trägt immer neue Blüten. Und
da "die Nutzer" nicht angreifbar sind (wer sind "die
Nutzer"?), polarisieren sich Forderungen "der" Urheber
nun gegenüber der Partei "die Piraten" und
"Anonymous".
Interessante Frage, ohne es "heilig" zu sprechen: Ist das, was
der/die Täter hinter der Adress-Aktion getan hat/haben, nicht
letztlich eine (längst überfällige) Reaktion auf die
stete Kriminalisierung?
Und was sind richtige und falsche Reaktionen auf die abzulehnende
Handlung "der Täter" hinter der Veröffentlichung der
Adressdatei?
Man muss im Impressum EINE Kontaktadresse angeben, nicht SEINE. Oder
meinen Sie, hier bei faz.net steht die Privatadresse des Chefredakteurs?
Außerdem melden viele (Halb-)Promis ihre .de-Homepage
kostensparend selber an, treu brav mit ihrer richtigen Adresse. Bei
Denic kann das nun jeder DAU nachlesen. So richtig schlau ist das nicht.
Da gibt's bessere Verschleierungswege.
Ein sehr zentrales Problem in der Urheberrechtsdebatte ist das
Verkennen, worum es in der Sache an sich geht - nämlich um
Persönlichkeitsrechte, die in letzter Konsequenz durch
Nutzungsrechte ökonomischen Interessen zugänglich gemacht
werden.
Das, was die individuellen Täter im Schutz des Pseudonyms
"Anonymous" getan haben, stellt eine eklatante Verletzung von
Persönlichkeitsrechten der Unterzeichner des (wenn auch
zweifelhaften) Briefes dar. Auch wenn diese Daten frei zugänglich
sind (etwa in Telefonbüchern oder anderen Quellen), so obliegt es
letztlich der individuellen Person, wo und wie ihre persönlichen
Daten (Adressen sind persönliche Daten) zugänglich sind.
Die Urheber dieser Adressenverbreitung (und Einschüchterung) haben
der Diskussion um die notwendige Reform der Urheberrechtsnutzung keinen
Gefallen getan, da sie den notwendigen Respekt dem Gegenüber missen
lassen.
Schon Goethe wollte uns sagen, dass sich mächtige Geister nicht
beherrschen lassen. Heute sind natürlich alle schlauer und
versuchen, irgend welche Internet-Akteure für sich und ihre
Interessen einzuspannen. Denn solange es gegen Scientology oder
WikiLeaks-Gegner geht, herrscht Freude. Wenn private Daten von
NPD-Mitgliedern veröffentlicht werden, ist medienwirksamer Applaus
garantiert.
Kollektivisten lassen sich nicht für einzelne Aktivitäten
einspannen. Das geht nur mit Individuen. Hier handelt es sich jedoch um
ein Kollektiv, welches eigene Ziele verfolgt.
Man darf also gespannt sein, welcher Zauberer sich nun an Anonymous
versuchen soll.
sind das aber wohl nicht. Jeder Betreiber einer Website muss Name, Adresse, Telefon, E-Mail im Impressum angeben. Ich könnte mir gut vorstellen, dass alle prominenten Unterstützer der Pro-Urheberrechtsinitiative eine eigene Website besitzen. Aus Interesse habe ich gleich mal bei dem 'Enthüllungsjournalisten' Günter Wallraff nachgeschaut und festgestellt, dass sein Impressum die Mindestangaben nicht enthält. Dafür wurden andere schon abgemahnt! Wird da jemand mit Samthandschuhen angefasst?
ist Anonymous?
Der Artikel impliziert unterschwellig, dass die Befürworter einer
Urheberrechtsänderung für diese Aktion verantwortlich zu
machen sind. Warum? Anonymous kann sich jeder nennen! Es handelt sich
nicht um eine feste Gruppe von Personen, sondern jeder Hinz und Kunz
können kriminelle Aktionen durchführen und sagen:
"Anonymous wars...". Die Täter können sowohl
Verfechter der Urheberrechtsanpassung als auch Gegner, mit der Absicht
den anderen durch Stimmungsmache zu schaden, sein. Am wahrscheinlichsten
sind es einfach Rowdies, die sich austoben und Aufmerksamkeit wollen.
Am Ende des Artikels wird die Diskussionsbereitschaft der
Befürworter für ein striktes Urheberrecht herausgestellt! Wo
ist das Problem? Mit den Piraten kann man doch jederzeit in Kontakt
treten. Redet mit ihnen! Oder wollt ihr das gar nicht?
Wenn das unbedingt Ihr Wunsch ist: Anonymous distanziert sich hiermit öffentlich von dieser Tat
Ich hoffe Ihnen ist nun geholfen, Anonymous hat sich nun öffentlich
davon distanziert und stimmt nicht damit überein die
öffentlich zugänglichen Daten von Personen zu sammeln und in
einer Art Buch zu veröffentlichen. Wir verurteilen darüber
hinaus die Praxis der Deutschen Bundespost dies seit Jahren zu tut aufs
schärfste.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Anonymous.
Herr Heribert Mühlberger
ich hatte Ihre erste Antwort (14.05.2012 16:51 Uhr) als Ironie
verstanden. Offenbar meinten Sie das aber nicht so?
Sie fordern, eine 'Gruppe von nicht identifizierbaren Menschen' soll
sich von den Taten einer 'Gruppe von nicht identifizierbaren Menschen'
öffentlich distanzieren? Welche Relevanz soll das für die
Öffentlichkeit haben? Sie haben selber festgestellt, dass es sich
nicht um eine strukturierte Gruppe handelt. Der von Ihnen so genannte
Markenname Anonymous steht für nichts anderes als das was er
bedeutet, ANONYM bzw. IRGENDJEMAND, UNBEKANNT! Jegliche anonyme
Verlautbarung ist bedeutungslos, da Sie nicht zuzuordnen ist. Insofern
hat die Autorin Susanne Kliem in dem Artikel recht: "... Aber
diskutieren können man nur „mit einem Gegenüber, das
sein Gesicht zeigt und Verantwortung für seine Haltung übernimmt."
@ Clem Carlos Schermann: Von Sippenhaft hat niemand gesprochen.
Bevor es zu rechtskräftigen Verurteilungen kommt, findet im Rahmen der Hauptverhandlung meines Wissens eine Beweisaufnahme statt, in welcher im Einzelfall festgestellt wird, welche strafbaren Taten eine Person begangen hat und welche nicht. Natürlich ist die "Zurechnung", von der ich geschrieben habe, nicht im Sinne einer strafrechtlichen Zurechnung im Rahmen der Hauptverhandlung gemeint. Es geht zunächst "nur" um die öffentliche Rezeption. Wenn eine Gruppe wie Anonymous, die hochgradig verteilt operiert und---wie zu vermuten ist---eine hohe Mitgliederfluktuation aufweist, einerseits aus dem Anonymität heraus und andererseits dennoch unter einem gemeinsamen "Markennamen" wiederholt höchst fragwürdige oder sogar strafbare Handlungen begeht, dann wird sie es sich gefallen lassen müssen, wenn in einem Fall wie dem vorliegenden der Verdacht tatsächlich auf die gleichnamige Gruppe fällt. Wenn Anonymous das nicht will, dann soll sich Anonymous bitte öffentlich von der Aktion distanzieren.
@Herr Mühlberger - Sippenhaft?
Soweit mir bekannt gibt es in der BRD keine sippenhaft (mehr).
Sollten die Täter hinter dieser zweifelhaften Tat (Verbreitung der
Adressliste) Staatsangehörige der BRD sein, wird deren Tat ja auch
nicht jedem Deutschen "zugerechnet", um den von Ihnen
gewählten Begriff zu gebrauchen. Ebensowenig wird jeder Person, die
unter dem Pseudonym "Anonymous" handelt, das wahrscheinlich
rechtswidrige Verhalten anderer Personen, die ebenfalls unter
"Anonymous" schreiben, zugerechnet werden (können).
Aus einem reaktionären Reflex heraus mag man dies zwar
schlussfolgern. Dazu aber nur ein alltägliches und kleines Beispiel:
Im Straßenverkehr gibt es tagtäglich Vergehen, manchmal sogar
Verbrechen. Sind jetzt alle Verkehrsteilnehmer kriminell?
Ich hoffe auch Sie verstehen: Alle Verallgemeinerungen sind blöd -
übrigens genauso, wie "einige" Urheber für sich
reklamieren, als "die" Urheber zu schreiben.
Wer im Internet rechtswidrige Taten unter einem Pseudonym wie "Anonymous" begeht,
braucht sich nicht zu wundern, wenn ihm die kriminellen Taten Dritter, die sich ebenfalls als "Anonymous" ausgeben, zugerechnet werden. Bisher habe ich jedenfalls noch keine öffentliche Distanzierung von Anonymous vernommen.
Ich schließe mich der Fraktion der Verurteiler der Anonymusgruppe an...
...der Aufschrei der Anonymus ist eine Farce und eine kriminell
anmutende Tat.
Selber Anonym bleiben aber Daten von Rechtschaffenden einfach zu veröffentlichen.
Wer diese Gruppe unterstützt, darf sich nicht wundern, auf der
Stufe der Kriminalität gestellt zu werden.
Appell an Anonymus: zeigt doch Eure persönlichen Daten, damit wir
wissen, wer sich so sehr für die armen Internetnutzer einzusetzen vorgibt!!
Das Urheberrecht muß geschützt werden, sonst gibt es keine
Künstler und Tüftler mehr!
Das Verwerfliche ist wohl eher mit geklautem "GUT" auf Kosten...
...von Behinderten zu leben. Was ist verwerflich an dem Gedanken Geld zu verdienen?
Moralisch ist eine Auslegungssache, genauso was einer unter "ein
schönes Leben zu machen" versteht.
Es reicht doch schon, sein normales leben mit seiner Erfindung
finanzieren zu können. Nicht ale Erfinder sind steinreich und legen
dann die Füße hoch, oder neiden den anderen den legalen Erfolg!
Versuchen Sie nicht mich in eine Ecke zu werfen, in die ich nicht hingehöre.
Wenn Sie persönlich bereit sind sich und ihre Familie zu opfern
für die ALLGEMEINHEIT, indem Sie auf finanzielles Eikommen
verzichten ist das Ihre Angelegenheit. Zudem haben Sie gar nicht zu Ende
gedacht, was ich geschrieben und Sie geantwortet haben.
Den Unterschied von Patentrecht und Urheberrecht ist Ihnen aber schon bekannt?
Mit dem Urheberrecht werde ich mich sehr schwer tun meine geniale
Erfindung zu schützen. Und darüber hinaus muss ich eigentlich
zugeben würde ich es begrüßen wenn mein Eigenkapital
verloren geht und dafür weltweit Behinderte zu günstigen
Konditionen eine "enorme Hilfe" erhalten.
Sind sie nicht der Meinung das es moralisch eigentlich sogar ziemlich
verwerflich wäre sich den Rest seines Lebens auf kosten von
Behinderten und der Allgemeinheit ein schönes Leben zu machen, weil
man eine gute Idee hatte? Genau das meinten Sie doch mit
"finanziell ausgesorgt", nicht wahr?
Und ersetzen sie einfach mal "Anonymous" konsequent mit
"irgendwer", vielleicht geht Ihnen ja dann ein licht auf wie
lächerlich Ihr Gezeter gegen "Anonymous" wirklich ist.
Die Tragweite von Anonymus in allen Ehren,
aber es muß nicht jeder Pups im Internet angeprangert werden. Es
sieht so aus, als wolle Anonymus das Urheberrecht abschaffen.
Ich stelle mir vor, Sie erfinden eine tolle und sehr wichtige, für
die Behinderten enorme Hilfe und haben dabei einiges Eigenkapital
investiert. Mit diese Erfindung wollen Sie den Durchbruch ihrer
finanziellen Sorgen erreichen. Nun kommt ein Klaumeier und verdient
damit gutes Geld, während Sie in die Röhre schauen. Einfach
die Welt einmal von der anderen Seite betrachten!
"...sonst gibt es keine Künstler und Tüftler mehr!"
Aha.
Sind Sie sich der Tragweite Ihrer Aufforderung bewusst, Herr Wagner?
Sie fordern eine diffuse von Aktivisten auf Selbstmord zu begehen?
Ist Ihnen nicht bekannt das Anonymous nicht nur die Namen von Urhebern
veröffentlicht hat, sondern auch von Mitarbeitern der Mexikanischen
Drogenkartelle und dem Entsprechend die Kartelle mit tödlicher
Gewalt gegen Mitglieder von Anonymous vergehen?
Muss ein Todeswürdiges Verbrechen sein die Informationen die
ohnehin schon frei Verfügbar im Impressum der Webseiten waren zu
sammeln und zu veröffentlichen.
Mal ganz davon abgesehen, das ich das Gefühl habe das die Bedeutung
von Anonymous Ihnen nicht so ganz klar zu sein scheint.
Ferner würde mich schon interessieren inwiefern das Urheberrecht
sicherstellt das es weiterhin Künstler und Tüftler gibt, ihre
These die Sie einfach mal in den Raum geworfen haben, erscheint so gar
nicht schlüssig, wo doch Kunst gerade nicht Kommerz ist und
Tüftler ehr ein Problem mit einem schlecht funktionierendem
Patentrecht haben ...
Mal davon abgesehen, ob ich diese Aktion gut oder schlecht finde: Ich hab ein paar Stichproben gemacht und alle Daten, die bei pastebin gepostet wurden, sind frei im Netz zugänglich. Beispielsweise die, des hier erwähnten Günter Wallraff: Den Telefonbucheintrag mit Adresse gibt es etwa bei klicktel, seine E-Mail steht auf seiner Homepage im Impressum. Nebenbei verstößt sein Impressum gegen das Telemediengesetz (mal abgesehen davon, ob ich dieses Gesetz gut oder schlecht finde).
If you can't stand the heat ...
... you better leave the kitchen.
Auch hier trifft dieser Spruch wieder einmal zu. Wenn ich es
nämlich richtig verstanden habe, dann geht es doch lediglich um
Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, Fax und E-Mail). Name, Adresse und
Telefonnummer sind Daten, die bei jedem Normalsterblichen im Telefonbuch
zu finden sind; teilweise auch die Faxnummer. Und die Emailadresse macht
den Kohl nicht fett.
Es mag ja sein, dass sich beispielsweise Wallraff als besonders
schützenswert empfindet. Das Empfinden haben aber sicherlich auch
einige Opfer Wallraffs, denen der diese Gnade allerdings nicht
gewährt hat.
Was der Ausdruck "Zielperson" in dem Artikel soll, dann wissen
vielleicht die Götter. Ich nicht.
Der Unterschied zwischen Wallraff und Theobald
Der Unterschied auf den ersten Blick liegt darin das Wallraff in seinem Impressum eigentlich verpflichtet ist seine Kontaktdaten anzugeben. Etwas das für das Pseudonym "Klaus Theobald" zumindest nicht gilt.
Ganz ruhig bleiben
Die frühen "Werke" des Wallraff sind doch auch noch
halbwegs in Ordnung. Dagegen habe ich doch gar nichts. Aber Wallraff hat
seinen investigativen Zenith doch schon vor über 20 Jahren
überschritten und ist jetzt doch nur noch auf der Suche nach
Zusatzeinnahme aus zweifelhaften Recherchen. Siehe dazu auch die
unsägliche Aldi-Geschichte "von kürzlich".
Es ist richtig, dass sich kaum ein Mensch (keiner wäre
übertrieben) für meine Daten interessiert. Das gilt sicherlich
in gleichem Maße auch für Sie. Ich weiß nicht, ob Sie
Mißstände aufdecken - davon hätte ich sicherlich schon
gehört. Immerhin habe ich bis jetzt 34 Empfehlungen und Sie nur 7.
Der Unterschied ist - selbst unter Berücksichtung der Tatsache,
dass Antworten per sé weniger Empfehlungen bekommen - doch schon beachtlich.
Ansonsten natürlich vielen Dank für Ihre freundlichen Worte.
wo liegt das Problem, wenn man selbst aus der Anonymität herausgeholt wird?
Die "Urheber" sind doch selbst anonym aufgetreten und haben
nur einen "Strohmann" vorgeschickt. Vielleicht haben sich die
anderen Kommentatoren die Seite noch nicht angesehen, die besagt, man
sei Urheber.
Jetzt können z.B. ihre Leser endlich mit ihnen in Kontakt treten,
aber vielleicht ist so viel Tuchfühlung ja nicht erwünscht?
Das andere ist aber genauso fatal: die 6.000 Urheber üben einen
Umgang mit dem Internet aus, der ihre Naivität belegt: andernfalls
wären ihre Daten nicht so einfach zu ermitteln gewesen.
Sie beweisen damit selbst, daß sie das Medium, das angeblich
droht, ihre Existenz zu vernichten, nicht verstehen und Nachhilfe brauchen.
Nicht nur Vor und Zuname, nein sogar die Anschrift sind verpflichtend zu hinterlegen
Sie haben scheinbar immer noch nicht verstanden das Urheber im Regelfall
der Impressumspflicht unterliegen. Da es heute üblich ist, das
jeder der in der Branche aktive ist auch eine Homepage betreibt um die
eigenen Marke zu kontrollieren bedeutet das im Umkehrschluss auch das
Name und Anschrift frei verfügbar im Netz stehen. Das ist
gesetzlich so vorgeschrieben in Deutschland (ianal; vgl. wikipedia).
Jemand der keinen Content erstellt und im Netz veröffentlicht,
gemeinhin Konsument genannt, betrifft die Impressumspflicht nicht, aber
Urheber konnten sich im Netz noch nie wirklich Anonym bewegen.
andernfalls wären ihre Daten nicht so einfach zu ermitteln gewesen.
Es sind Macher nicht Konsumenten. Urheber machen die Inhalte, wie User
konsumieren. Selbstverständlich sind ihre Daten frei
verfügbar. Jeder der auch nur eine Website betreibt, dessen Daten
sind für jeden verfügbar, alleine die deutsche Rechtsprechung
zur Pflicht zum Impressum ist hier bereits eindeutig.
Ihre Naivität wie weit man sich anonym im Netz bewegen kann ist
jene eines Konsumenten. Bedauerlich wo doch eigentlich dank Internet
jeder von uns sowohl Urheber als auch Konsument sein sollte, denn das
Internet ist kein Medium das nur in eine Richtung funktioniert.
Sie haben ganz offensichtlich die Erklärung nicht gelesen.
Da stehen Vor- und Zunamen, war alles nachvollziehbar. Und zwischen "Anonymität" und der Veröffentlichung privater Daten (noch dazu mit der Androhung von und der Aufforderung zur Verfolgung) der Unterzeichner liegen nicht nur rechtlich Galaxien. Naivität hin oder her: Das ist Mafia-Mentalität. Fehlte nur noch der Hinweis, dass dem einen oder anderen demnächst ein paar Finger gebrochen werden. Und alles im Namen der Freiheit.
Der Artikel ist leider etwas einseitig. Es werden beispielsweise nicht die zahlreichen Verbrechen der Contentmafia genannt. (Abmahnungen, Wucher, Überwachung usw)