Am Ende, als den vielen tapferen Zuhörern im schwülen und sauerstoffarmen Saal des Frankfurter Literaturhauses bereits der Kopf schwirrte, als man zwischen den Klügeleien des amerikanischen Zivilprozessrechtes, den Vergaberichtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, den Verlagskalkulationen für forstwissenschaftliche Lehrbücher oder Problemen digitaler Bestandssicherung nicht mehr so ganz den direkten Zusammenhang sah, da gab es doch noch einen großen, denkwürdigen Moment. Einen kurzen Wortwechsel, den man „Dialog“ nicht wird nennen können, der aber den ganzen tiefen Abgrund zwischen heute und morgen versinnbildlichte, die Kluft auch zwischen den Vertretern der vertrauten, alten, „analogen“ Welt der Buchkultur und den Vorreitern einer vollständig digitalen Zukunft, deren Konturen erst zu erahnen sind.
Es war der Moment, als der Schriftsteller Burkhard Spinnen von den siebenundfünfzig Buchsbäumen im Garten seiner Mutter erzählte. Zusammengerückt, um sie einfacher gießen zu können, stünden sie da – auf einem Haufen, ein dauerhaftes Monument der Schande für die Gärtnerin, über das diese sich unendlich grämen müsse. So zu sehen auf der Aufnahme ihres Anwesens von Google Earth nämlich, die natürlich längst nicht mehr der Realität entspricht. Spinnen wandte sich bei der Abschlussdiskussion an Annabella Weisl, vorgestellt als „Strategic Partner Manager Google Books“, die zuvor aller Kritik an den Zielen und der Vorgehensweise des Konzerns den Wind aus den Segeln nehmen wollte, indem sie betonte, Googles einziges Streben sei es, „Inhalte“ (also etwa Bücher) „auffindbar zu machen“.
Ihre Beschwichtigungspolitik gipfelte in der Bemerkung, die Interessen von Google und den Unterzeichnern des Heidelberger Appells lägen „gar nicht so weit auseinander“. Und das nach einem ganze Tag Diskussionen, in denen Googles Plan der Gesamtdigitalisierung des globalen Buchbestandes als Teufelswerk gebrandmarkt worden war, als „Straftat gigantischen Ausmaßes“ – so Roland Reuß, Mitinitator des Appells und auch dieser Tagung, deren Schirmherrschaft diese Zeitung übernommen hatte.
Wir sind alle Getriebene
Spinnen war zu später Stunde noch geistesgegenwärtig genug, um dieser Google-Ideologie („Wir machen alles über Algorithmen“) kulturwissenschaftliches Proseminarwissen und eben Mutters Garten entgegenzuhalten. Er habe einmal gelernt, so Spinnen, „The medium is the message“, und finde es „süß“, wie Frau Weisl davon spreche, man mache ja nur „Inhalte“ zugänglich und sonst nichts. Dass diese Inhalte eben jeweils andere sind, wenn sie zwischen Buchdeckeln erscheinen oder als eingescannter, zerschnipselter Text im Raster einer Suchmaschine – das ist eine medientheoretische Binsenweisheit, die die Digitalisierer gern unterschlagen. „Die Welt verändert sich“, sagte Frau Weisl und: „Google ist nicht das Internet“, so, als sei man selbst nur Getriebener der Entwicklung und nicht Treibender, nur Wellenreiter und keine Welle von tsunamihaftem Ausmaß.
Begonnen hatte die außerordentlich gut besuchte Veranstaltung mit einer Philippika des Heidelberger Literaturwissenschaftlers Roland Reuß, die noch einmal die Dimensionen des drohenden Raubzugs am geistigen Eigentum vor Augen führte – wobei er keinen Unterschied zwischen dem Google-Projekt und dem Plan der Wissenschaftsorganisationen machte, die Open-Access-Publikation von Forschungsergebnissen zu verlangen. Er verglich das Verhältnis von Autor und Buch mit dem von Eltern zu ihrem Kind; verlangt werde nun nicht weniger als die „Verstoßung“ der eigenen Sprösslinge. Solche hinkenden Vergleiche – Erziehung ist eine lebenslange Aufgabe, während ein Buch doch irgendwann fertig ist – tragen natürlich ebenso wenig zur Versachlichung der Debatte bei wie die Rede vom „Wörterbuch des neuen Unmenschen“ (gemeint war der Ausdruck „Zugriff“) oder Breitseiten gegen die parasitäre, selbst „unfruchtbare“ „Content-Mafia“.
Aber Versachlichung ist vielleicht auch nicht immer angemessen. Das unbestreitbare Verdienst des Heidelberger Appells – bei aller Kritik im Detail – ist es, die deutsche Verlags- und Wissenschaftslandschaft zu den Waffen gerufen zu haben.
Kein Zwang zur freien Publikation
An der Open-Access-Front immerhin scheint sich Entspannung anzudeuten. Anne Lipp von der DFG wies zurück, dass es derartige Forderungen überhaupt gebe; natürlich sei es jedem Wissenschaftler selbst überlassen, den idealen Publikationsort zu wählen. Das soll auch für die ominöse „Zweitverwertung“ gelten, die den Verlagen Angst macht. Denn wer würde ein teures Lehrbuch verlegen, dass nach einer bestimmten Frist frei zum Download auf einem Uni-Server steht? Der Verleger Vittorio Klostermann berichtete von einer entsprechenden brieflichen Klarstellung des DFG-Präsidenten Matthias Kleiner.
Der DFG würde auch gar nichts anderes übrigbleiben. Der Münchner Jurist Volker Rieble legte in seinem scharfzüngigen Vortrag dar, dass eine solche Klausel (also ein Zwang zur „freien“, digitalen Publikation) eine eklatante Einschränkung der grundgesetzlich „felsenfest“ garantierten Wissenschaftsfreiheit wäre. Widerstrebende Forscher nicht zu fördern würde arbeitsrechtlich als Diskriminierung gelten. Aber angeblich ist die DFG da ja nur missverstanden worden.
Burkhard Hess (Heidelberg) und Alexander Peukert (Frankfurt) nahmen sich aus juristischer Sicht des Google Book Settlement, des in Amerika geschlossenen Vergleichs an, der Anfang Oktober vom New Yorker Bundesgericht genehmigt werden soll. Bewundernswert die Klarheit, mit der die komplexen, für Nichtjuristen kaum zu durchschauenden Friktionen zwischen amerikanischer Rechtspraxis, internationalen Abkommen und deutschem Urheberrecht dargestellt wurden.
List des Vergleichs
Unterm Strich kam dabei freilich heraus, dass es kaum Chancen gibt, die Vereinbarung zu kippen. Die explizite Beschränkung des Vergleichs auf Digitalisierung und Nutzung in den Vereinigten Staaten liefert aber einen rechtlichen Hebel, um möglicherweise Verbesserungen für nichtamerikanische Urheber herauszuschlagen, die das Settlement listigerweise (und natürlich ebenso ungefragt) einschließt. Hess riet, auf einen Sonderstatus etwa der deutschen Autoren zu dringen. Nach Peukerts Ansicht wäre nicht einmal das nötig, da Urheberrechtsverstöße in Deutschland sowieso nicht betroffen seien und man dagegen auf jeden Fall separat klagen könnte. Ob das eine wie das andere an der faktischen Enteignung etwas ändern würde, ist die große Frage.
Man gab sich in Frankfurt jedenfalls kämpferisch; auch die Bundesregierung hat nun beschlossen, sich mittels eines „amicus curiae“-Briefs in den Prozess einzuschalten. Die Axt an das Urheberrecht zu legen, hat angeblich ohnehin niemand vor. Frau Weisl erklärte, Google werde sich selbstverständlich stets an geltendes Recht halten. Auch wolle man auf keinen Fall als Verlag auftreten (obwohl man das bei vergriffenen Titeln natürlich tut, denn sie werden ja von Google und nur von Google publiziert). Man wolle ja nur „zugänglich“ machen. Eben mit diesen unbestechlichen, ehrlichen und unschuldigen Algorithmen.
Einer schon...
Michael Wolf (neticator)
- 17.07.2009, 19:06 Uhr
Ich mag etwas
Gustav Mahler (GustavMahler)
- 17.07.2009, 20:15 Uhr
Niemand entrechtet Autoren
Holger Muschal (Holly01)
- 17.07.2009, 20:44 Uhr
@Einer schon... - Michael Wolf (neticator) "den Autor kann niemand entrechten"
Alfons Crocusé (ALCR)
- 17.07.2009, 21:48 Uhr
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Henner Giedke (giedke)
- 17.07.2009, 21:59 Uhr