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Montag, 13. Februar 2012
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„Tannöd“-Prozess Andrea Maria Schenkel hat nicht abgeschrieben

21.05.2008 ·  Auf der Höhe des Überraschungserfolgs hatte die Krimi-Debütantin Andrea Maria Schenkel der Vorwurf erreicht, sie habe für ihren Bestseller „Tannöd“ aus einem Sachbuch abgeschrieben. Jetzt hat das Landgericht München die Klage des Sachbuchautors Peter Leuschner zurückgewiesen.

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Das Landgericht München I betrachtet den Krimi-Bestseller „Tannöd“ nicht als Plagiat. Die Richter wiesen eine entsprechende Klage des Sachbuchautors Peter Leuschner gegen die Schriftstellerin Andrea Maria Schenkel ab. Leuschner hatte Schenkel beschuldigt, sie habe für „Tannöd“ bei ihm abgeschrieben. Schon bei der mündlichen Verhandlung im Februar hatte die Zivilkammer erklärt, die Vorwürfe seien nicht gerechtfertigt und das Gericht sehe keine Urheberrechtsverletzung.

„Tannöd“ basiert auf einem ungeklärten Sechsfach-Mord auf einem oberbayerischen Einödhof im Jahr 1922. Schenkels Erstlingswerk wurde bislang mehr als eine halbe Million Mal verkauft und ist damit einer der größten literarischen Überraschungserfolge der vergangenen Jahre. Die 46 Jahre alte Schriftstellerin aus Nittendorf bei Regensburg wurde durch das Buch binnen kürzester Zeit bekannt, sie wurde mehrfach mit Preisen ausgezeichnet. Der Münchner Journalist Leuschner recherchiert ebenfalls seit vielen Jahren zu dem Mordfall und hat zwei Bücher über das spektakuläre Verbrechen geschrieben.

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Eingeführte

Von Gerhard Stadelmaier

Nachhilfe zuerst: Die „Einführung“ nämlich ist republikweit an allen Theatern das meistgespielte Stück. Es dauert ungefähr eine halbe Stunde. Mehr 3