25.01.2010 · Für Ehepaare ist auch der „Doppelsuizid“ im Angebot: Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat erneut einen Verein zur Sterbehilfe gegründet. Seine Motive und Absichten bleiben vage, aber die Rückkehr ist medial gut vorbereitet.
Von Oliver TolmeinRoger Kusch, Missionar der organisierten Suizidbeihilfe und ehemaliger Hamburger Justizsenator, ist wieder da und mit ihm ein neuer Verein „SterbeHilfeDeutschland e.V.“. Die Rückkehr ist medial gut vorbereitet: Eine große Geschichte mit einem Interview in der „Bild“-Zeitung schafften einen guten Resonanzboden. „Dr. Tod macht weiter“ titelte das Blatt, dafür durfte Roger Kusch dort ankündigen, dass „zwanzig bis dreißig Leute mit konkreten Suizidabsichten“ auf seiner Warteliste stünden.
Wie die von ihm organisierte Beihilfe zum Suizid künftig ablaufen soll, lässt Kusch weitgehend unbestimmt. Anonym bleibende Ärzte und nicht namentlich genannte ehrenamtliche Sterbehelfer sollen die konkrete Arbeit leisten. Wer Suizidbeihilfe erhalten will, heißt es, müsse Vereinsmitglied sein. Aus der Satzung des Vereins ergibt sich zwar, dass der Verein Mitglieder unterstützt, nicht aber, dass Nichtmitglieder keine Unterstützung erhalten können: „Bei hoffnungsloser Prognose, unerträglichen Beschwerden oder unzumutbarer Behinderung setzt sich der Verein für einen begleiteten Suizid ein. Er unterstützt seine Mitglieder in ihrem Wunsch nach einem selbst bestimmten Lebensende.“
Was kostet die Sterbehilfe?
Die Unbestimmtheit der Befunde, die Voraussetzung für eine Suizidbeihilfe sein sollen, dürfte beabsichtigt sein: Kusch hatte auch beim ersten Anlauf als Sterbehelfer großen Wert darauf gelegt, Menschen in den Tod begleiten zu können, deren gesundheitliche Lage nicht aussichtslos war. Im neuen Werbefaltblatt wird betont, dass, bei Erfüllung der Voraussetzungen, auch eine „begleiteter Doppelsuizid“ möglich sei, da „der Wunscheines Ehepaares“ respektiert werden solle „das Leben gemeinsam zu beenden“.
Vage bleiben auch die Aussagen über die Kosten. Vereinsmitglieder zahlen hundert Euro Jahresbeitrag. Aber nirgendwo steht, dass für die Suizidbegleiung keine weiteren Beträge gezahlt werden müssen. Im Werbeflyer des Vereins heißt es eher dunkel: "Was kostet Sterbehilfe? Der Verein bekommt von seinen Mitgliedern kein Honorar." Was aber wenn Nichtmitglieder beim Suizid begleitet werden? Und welche Kosten für Medikamente, Fahrtkosten, Gutachten oder Arztatteste fallen an, die nicht als Honorar berechnet werden? Die Antworten auf diese Fragen sind wichtig, weil sich aus ihnen ergibt, ob der neue Anlauf Roger Kuschs Sterbehilfe persönlich oder mit Hilfe eines Vereins zu praktizieren als Gewerbe qualifiziert werden kann oder nicht. An diesem Problem ist Kusch voriges Jahr vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Damals hatte er offen 8000 Euro pro Suizidbeihilfe gefordert und musste sich vom Verwaltungsgericht Hamburg vorhalten lassen: "Die kommerzielle betriebene Suizidbegleitung ist kein erlaubtes Gewerbe, so dass sie auf Grund der polizeirechtlichen Generalklausel unterbunden werden kann wegen Störung der öffentlichen Sicherheit."
Die Schweiz erwägt Kontrollen
Außer dem zumindest öffentlich geäußerten Verzicht auf Honorare hat Kusch weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Anlass für das damalige Verfahren war eine Untersagungsverfügung der Hamburger Polizei gewesen. Vorsichtshalber hat „SterbehilfeDeutschland e.V.“ seinen Sitz jetzt im schleswigholsteinischen Oststeinbek registriert. Da im letzten Verfahren gegen Kusch vermutete Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz eine wichtige Rolle spielten, betonen er und sein neuer Verein jetzt, dass sie mit Arzneimitteln weder handeln noch „illegale Bezugsquellen“ nennen würden. Auf der anderen Seite ist eine legale Verschreibung von Medikamenten zum Suizid gesetzlich angesichts der bundesdeutschen arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften kaum vorstellbar - deswegen sollen ja die mit dem Verein kooperierenden Mediziner anonym bleiben.
Der Vorstoß von Roger Kusch wird insofern ein Problem für die schleswig-holsteinischen Ordnungsbehörden aufwerfen, die sich überlegen müssen, ob sie hier auf Verdacht des Verstoßes gegen arznei- und betäubungsmittelrechtliche Vorschriften hin tätig werden sollen. Gravierender dürften die politischen Probleme werden, die das Kusch-Projekt für die Bundesregierung aufwirft. Im Koalitionsvertrag ist das Ziel festgehalten, die „gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ unter Strafe zu stellen. Das verlagert die Auseinandersetzung auf die Frage, ob ein bestimmtes Handeln gewerbsmäßig ist, ob es also auf Dauer angelegt ist und mit Gewinnerzielungsabsicht in Selbständigkeit erfolgt oder nicht.
Mit Verweis auf den neuen Gesundheitsminister
Bei Roger Kuschs neuem Projekt erscheint das Vorliegen dieser Voraussetzungen fraglich, es stellt sich aber die Frage, warum eine Förderung von Suiziden nur deswegen geduldet werden soll, weil damit, bei sonst gleichbleibendem Gehalt, keine Gewinnerzielung beabsichtigt ist? Im Werbefaltblatt wird selbstbewusst auf das geplante Gesetz der Koalition verwiesen und festgestellt, dass der Verein nicht zur Gewinnerzielung arbeite. Auf der Homepage prangt mit kühlem Kalkül ein Bild des neuen Bundesgesundheitsministers Philip Rösler, das auf einen „taz“-Artikel von 2005 verweist. Damals hatte Rösler geäußert, er könne nicht ausschließen, dass in manchen Fällen die assistierte Selbsttötung der richtige Weg sei.
Roger Kusch selbst beruft sich darauf, ihm gehe es darum, hier das umzusetzen, was sich in der Schweiz bewährt habe. Dem Gedanken lohnt es, sich zu folgen: In der Schweiz wird derzeit intensiv diskutiert, wie die Aktivitäten der Sterbehilfevereine „Dignitas“ und „Exit“ begrenzt und besser kontrolliert werden können. Ein ernstzunehmender Vorschlag ist gerade von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften gemacht worden: Die Mediziner setzen auf eine Lösung, die die Vereine bei ihren Aktivitäten unter eine strenge Aufsicht stellt, die die Einhaltung von Sorgfaltskriterien und Gesetzen überwacht.
Mehr Zwang zu Transparenz
Eine solche verschärfte Aufsichtslösung für Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die Suizidbegleitung anbieten, könnte, insbesondere angesichts der strengeren deutschen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, auch für Deutschland eine Lösung sein: Ein Zwang zu Transparenz und Offenlegung ist das, was Roger Kusch und seine Sterbehelfertruppen vermutlich mehr fürchten als jedes strafrechtliche Mittel, das ihnen im Fall des Einsatzes immer noch erlaubt, sich als Märtyrer zu gerieren oder das die Gefahr mit sich bringt, leerzulaufen.