Home
http://www.faz.net/-gsf-16jjg
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Sterbehilfe Grausiger Fund im Zürichsee

11.05.2010 ·  Im Züricher See stießen Taucher auf mehrere Dutzend Urnen. Verdächtigt wird Ludwig A. Minelli, der Gründer der Sterbehilfe-Organisation Dignitas. Eine ehemalige Angestellte belastet ihn, die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Von Jürg Altwegg, Genf
Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (5)

Die Taucher im Züricher See machten einen schrecklichen Fund: sie stießen auf mehrere Dutzend Urnen. Zuvor waren sie schon auf menschliche Knochen und Aschenreste gestoßen. Nicht alle Urnen waren verschlossen. Aber einwandfrei einem Krematorium in Zürich zuzuordnen. Schon lange zirkulierten Gerüchte, wonach der Begründer und Betreiber der umstrittenen Sterbehilfe-Organisation, Ludwig A. Minelli, seine Urnen im See entsorgen würde.

Das behauptet auch eine frühere Angestellte der Organisation, Soraya Wernli: „Wenn sich in Minellis Keller jeweils 10 bis 12 Urnen angesammelt haben, hat er sie im Wasser versenkt.“ Zuvor entfernte er die Plombierungen und Plaketten mit Hammer und Schraubenziehen. „Sie fallen nicht von selber ab“, erklärt die Sprecherin des Züricher Bestattungsamts.

Keine Antwort, kein Interesse?

Die „NZZ am Sonntag“ hat über einen Fall berichtet, den Ludwig A. Minelli nicht abstreiten kann. Die Tochter der Deutschen Martha H. wollte unbedingt neben ihrem Mann begraben werden. Die Nachfahren bekamen einen Brief, dem zu Folge die Asche dem See übergeben worden sei - gezeichnet: Ludwig A. Minelli. Der 77 Jahre alte Anwalt, der früher Spiegel-Korrespondent in der Schweiz war und lange die Rentenkasse der Journalisten verwaltete, wehrt sich gegen den Vorwurf, er habe den letzten Willen der Toten missachtet. Er verweist auf eine Aktennotiz im Dossier: damit will er belegen, dass Martha H. mündlich die Seebestattung gewünscht habe.

Ist sie bei Dignitas, wie Schweizer Zeitungen schreiben, die Regel - aus Bequemlichkeit? Weil es die einfachste und billige Art der Entsorgung ist? Die „NZZ am Sonntag“, die diesen Fall publik machte, hat bei Minelli mehrmals nachgefragt. Er war weder telefonisch noch schriftlich zu einer Auskunft bereit: „Wenn Sie keine Antwort erhalten, hat er kein Interesse“, wurde der Zeitung schließlich von einer Angestellten beschieden.

Strafgeld in unbeschränkter Höhe

Der Tod von Martha H. aus Kiel, die ohne das Wissen ihrer Familie zum Sterben nach Zürich gereist war, hatte schon früher Schlagzeilen gemacht. Die ARD berichtete, dass Martha H. Dignitas am Todestag eine Spende von 91 000 Franken überwies. Zuvor hatte sie Minellis Unternehmen bereits 100.000 Franken gespendet.

Ludwig A. Minelli sorgt mit seinem Gewerbe immer wieder für Schlagzeilen. Als er keine Sterbewohnung mehr hatte, beförderte er seine Kunden im Lieferwagen auf dem Parkplatz ins Jenseits. Hinweise auf die Entsorgung der Urnen im See hatten die Behörden schon lange. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Jetzt müssen sie wieder aufgenommen werden. Falls Minelli die Totenruhe gestört hat, hat er sich strafbar gemacht. Illegale Seebestattungen können mit einer Buße in der Höhe von dreißigtausend Euro geahndet werden. Wenn auch noch Gewinnsucht vorliegt, wird ein Strafgeld „in unbeschränkter Höhe“ fällig.
Die „NZZ am Sonntag“ überschrieb einen Kommentar zu den neusten Skandalen mit dem Aufruf: „Legt Dignitas das Handwerk“.



  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Jahrgang 1951, Kulturkorrespondent mit Sitz in Genf.

Jüngste Beiträge

Profit und Quote

Von Dietmar Dath

Die Raubkopierrate in China ist immer noch hoch. Der Anteil von Chefinnen in der IT-Branche ist weiterhin gering. Wie hängt das zusammen? Mehr