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Stammzellenforschung Nach Bushs Veto: Bleibt auch Frau Schavan dabei?

 ·  Der amerikanische Präsident hat sein Veto eingelegt: Staatlich geförderte Forscher dürfen nicht mit frisch gewonnenen embryonalen Stammzellen arbeiten. Das verbietet auch das deutsche Embryonenschutzgesetz. Kann es gehalten werden?

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Die Weltkarte der Biopolitik schlägt vom Verbotsrot ins Grüne um. In einer wachsenden Zahl von Staaten wird die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen nicht restriktiv, sondern freizügig geregelt. Israel, Großbritannien und Schweden machten den Anfang und öffneten die Embryonenbanken von Befruchtungskliniken für die Wissenschaft, sofern die biologischen Eltern zustimmen. Die Kalifornier und die Schweizer haben sich jüngst in Volksabstimmungen dafür ausgesprochen, die biomedizinische Forschung und die Zucht von Ersatzgewebe aus den Stammzellen staatlich zu fördern.

In Australien, Belgien, Frankreich und in Spanien ging die Initiative dafür von den jeweiligen Regierungen aus. China und Singapur zeichnen sich durch permissive Regeln aus, die das therapeutische Klonen, also die Zucht von embryonalen Stammzellen aus einem wenigzelligen Klon, mit einschließen. Trotz des Fälschungsskandals um Hwang Woo-suk bleibt auch Südkorea auf diesem Kurs. Zuletzt orientierten sich die EU-Kommission und das EU-Parlament an solchen Vorbildern.

Warten auf die „High-Tech-Strategie“

Nach derzeitigem Stand wird mit EU-Mitteln künftig höchstoffiziell alles außer dem therapeutischen Klonen und der gezielten Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken gefördert. Jetzt hatte sich auch in der wissenschaftlichen Großmacht Amerika, dem Stammland der ganzen Forschungsrichtung, Bewegung abgezeichnet. Nur das Veto des Präsidenten an diesem Mittwoch konnte die Volksvertretungen noch davon abhalten, staatlich geförderten Forschern Zugang zu allen weltweit verfügbaren Kulturen embryonaler Stammzellen zu geben, also auch zu solchen, die frisch durch das gewonnen wurden, was Präsident Bush in Übereinstimmung mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz Tötung menschlichen Lebens nennt.

Privatfirmen dürfen in Amerika seit je tun und lassen, was sie wollen. Es gibt auch andere Beispiele, wie Norwegen, das die Embryoforschung ganz verboten hat; doch Länder, die in letzter Zeit einen restriktiven Kurs eingeschlagen haben, zeichnen sich dadurch aus, daß sie nicht gerade als Umschlagplätze von Forschungsmilliarden gelten.

Ohne das Veto des Präsidenten (Siehe auch: Keine Mehrheit, um Bushs Veto zu kippen) hätte Deutschland eine Sonderrolle gedroht. Bisher gab es ausreichend Verbündete für die von Amerika inspirierte „Stichtagsregelung“, die die Grundlagenforschung ermöglicht, aber es verbietet, frische Embryostammzellen zu nutzen oder zu erzeugen. Bisher hat sich Forschungsministerin Schavan nach der Maxime gerichtet, daß man einen moralischen Konsens nicht zerreden sollte, es dabei freilich unterlassen, ihre Präferenz für ethisch unumstrittene Formen der Stammzellforschung auch finanziell und institutionell zu untermauern. Will die Bundesregierung nicht dauerhaft in der Defensive landen, muß sie bald ausbuchstabieren, wie die restriktiven Regeln Bestand haben können und weshalb Deutschland bei ihrer Befolgung in der Forschung nicht ins Hintertreffen geraten muß. Die „High-Tech-Strategie“, die Frau Schavan im August vorstellen wird, bietet ihr Gelegenheit, für Klarheit zu sorgen.

Quelle: F.A.Z., 20.07.2006, Nr. 166 / Seite 40
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