03.08.2006 · Lassen sich Stammzellenforschung und Embryonenschutz versöhnen? Wann ist ein Embryo ein Embryo? Ein terminologischer Vorschlag für die deutsche Stammzelldebatte von Carl Djerassi, dem Erfinder der Anti-Baby-Pille.
Von Carl DjerassiDer jüngste EU-Kompromiß zur Finanzierung zukünftiger Stammzellenforschung hat Deutschland nicht nur in eine Minderheitenposition, sondern auch in eine unerträgliche ethische Klemme gebracht. Im Feuilleton der F.A.Z. hat Patrick Bahners die Ursprünge dieses Konflikts in fairer und ausgewogener Weise beschrieben und die These vertreten, es bestehe keine Notwendigkeit zu einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes. Es müsse die Deutschen nicht beunruhigen, wenn sie künftig - mit einigen anderen europäischen Völkern - auf einer bioethischen „Insel“ lebten, da alle moralische und gesetzliche Selbstbindung immer nur für den eigenen Verantwortungsbereich gelte und insofern insular sei.
Aber ist das Verharren auf der Insel erstrebenswert? Ich möchte einen Vorschlag machen, der den Deutschen erlauben würde, ihre Einschränkungen der Stammzellenforschung aufzuheben, ohne eine moralische Kehrtwende zu vollziehen. Nicht jeder Embryo, so mein Vorschlag, ist ein Embryo, der als „schützenswertes Menschenwesen gelten muß, also als „potentielles Leben“, das auch zu medizinischen Zwecken nicht getötet werden darf.
Wann wird der Zellklumpen zum Baby?
Fundamentalistische Anhänger dieser Auffassung - vor allem in den Vereinigten Staaten und insbesondere im Weißen Haus - bringen ihre Überzeugung zum Ausdruck, indem sie das befruchtete Ei vom Augenblick der Befruchtung an als „Baby“ bezeichnen. Darüber zu diskutieren, ob ein Klumpen aus zwei, vier, acht oder sechzehn Zellen nach der Befruchtung ein „Baby“ ist oder ob die Bezeichnung erst nach der Umwandlung in eine Keimblase und der Einnistung in die Gebärmutter einer Frau benutzt werden sollte oder vielleicht sogar erst nach dem Beginn der Gehirnentwicklung (also spiegelbildlich zur rechtlichen Definition des Todes als Fehlen von Hirnaktivität) - das hätte keinen Sinn, da die Extremisten auf beiden Seiten sich von Argumenten dieser Art nicht überzeugen lassen dürften.
Da ich mich hier mit einem Aspekt der deutschen und nicht der europäischen Biopolitik befasse, möchte ich zunächst meine Sympathie für den historischen Hintergrund des aktuellen deutschen Gesetzes bekunden, der auf der entschiedenen Ablehnung einstiger nationalsozialistischer Praktiken beruht, und mich auf die Definition des Adjektivs „potentiell“ in dem Ausdruck „potentielles Leben“ beschränken, das nach deutschem Recht und katholischer Lehre als schützenswert gilt.
Natürliches Kontinuum der Entwicklung
Kürzlich führte ich in Graz ein Streitgespräch mit einem Professor der Moraltheologie, der die Auffassung vertrat, daß ein Ei unmittelbar nach der Befruchtung „potentielles Leben“ sei. Ich hielt ihm entgegen, dann müsse diese Definition auch für Ei- und Samenzellen gelten, da sie doch die genetischen Quellen potentiellen Lebens darstellten. Und wenn man dem zustimme, müsse man dann nicht auch die männliche Masturbation - bei der doch Samenzellen ganz bewußt weggeworfen würden - als Vernichtung „schützenswerter Menschenwesen“ interpretieren? Weshalb solle man den Schutz menschlichen Lebens auf die frühesten Phasen der Embryonalentwicklung beschränken, den Erzeuger des Embryos aber aussparen?
Der kluge Theologe erwiderte, wenn ein Ei durch eine Samenzelle in einem herkömmlichen Geschlechtsakt befruchtet werde, verdiene der daraus entstandene Embryo den besonderen rechtlichen Schutz „potentiellen Lebens“, weil alle Schritte - von erster Zellteilung und Einnistung in die Schleimhaut der Gebärmutter bis zur weiteren Entwicklung des Embryos beziehungsweise Fetus - Teil eines einzigen natürlichen Kontinuums seien, das nicht unterbrochen werden dürfe, bis das Kind den Mutterleib verlasse. Da der EU-Kompromiß die Frage der Abtreibung nicht betrifft, wollen wir hier einmal die mit der kontinuierlichen Entwicklung zu einem Kind begründete Unverletzlichkeit natürlich erzeugter Embryonen akzeptieren.
Brücke zur bioethischen Insel Deutschland?
Die für die Stammzellenforschung benutzten Embryonen werden jedoch nicht im Körper einer Frau erzeugt. Statt der einzelnen Eizelle bei der gewöhnlichen Konzeption bringt man durch eine hormoninduzierte Superovulation zahlreiche Eizellen zur Reife, entnimmt sie dem Körper der Frau und lagert sie in vitro. Die Samenzellen des Mannes werden nicht in eine weibliche Vagina, sondern in ein Kondom ejakuliert. Die Befruchtung erfolgt unter dem Mikroskop, und die dabei erzeugten Embryonen (man beachte den Plural) werden für unbegrenzte Zeit im 16- oder 32-Zellen-Stadium gelagert. Ein weiteres natürliches Kontinuum - Hauptkriterium für „potentielles Leben“ - ist hier gar nicht möglich. Dazu bedarf es vielmehr eines ganz bewußten, unnatürlichen Schrittes: Der tiefgekühlte Klumpen aus 16 oder 32 undifferenzierten Zellen muß in die Gebärmutter einer Frau implantiert werden. Erst wenn diese Implantation gelingt, kann das in den Blick genommene Kontinuum beginnen.
Könnte eine so verfeinerte Definition von „Embryo“ die Brücke zwischen der bioethischen Insel Deutschland und dem europäischen Festland bilden, ohne tief verwurzelte Überzeugungen zu verletzen?
Aus dem Amerikanischen von Michael Bischoff.