Home
http://www.faz.net/-gsf-12l2t
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Springer kontert Verfügung gegen Benaissas „Brandbrief“

27.05.2009 ·  Mit einer einstweiligen Verfügung hat der Springer-Verlag die Versendung eines Schreibens der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann untersagt, die Medien vor einer Berichterstattung zum Fall der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa gewarnt hatte.

Von Hendrik Wieduwilt
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Eine Schere im Kopf ist schmerzvoll. Gemeint ist: Der Journalist schreibt etwas nicht auf, weil er seine Gedanken von sich aus der Zensur unterwirft. Presseanwälte tragen - manchmal zu Recht - dazu bei, dass solche Schneidewerkzeuge in Redaktionen zum Einsatz kommen: Sie schicken im Auftrag ihrer mitunter prominenten Mandantschaft „Presserechtliche Informationsschreiben“, die den Journalisten die Grenzen der Pressefreiheit vor Augen führen sollen.

Gegen einen solchen „Brandbrief“ hat der Axel Springer Verlag sich nun erfolgreich zur Wehr gesetzt: Mit einer gegen das No-Angels-Mitglied Nadja Benaissa gerichteten einstweiligen Verfügung untersagte er die Versendung eines Schreibens der Kanzlei Schertz Bergmann, die Benaissa vertritt und Medien vor einer Berichterstattung zum Fall der No-Angels-Sängerin gewarnt hatte. (Az. 27 O 493/09).

Ausgangspunkt war der Fall der bis vor kurzem inhaftierten Sängerin, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als HIV-Infizierte wegen ungeschützten Verkehrs eine Straftat begangen haben soll. Die Kanzlei Schertz Bergmann erwirkte vor dem Landgericht Berlin eine Verfügung, mit der die Kammer dem Springer-Verlag untersagte, über ein Ermittlungsverfahren gegen die Sängerin zu berichten - wie in derartigen Fällen nicht unüblich, grenzten die Richter das Verbot ein mit den Worten „wie in der Ausgabe der ,Bild' vom 14.04.2009 auf der Titelseite sowie Seite 12 geschehen.“

„Angriff auf die Pressefreiheit“

Schertz allerdings verschickte nun Mitteilungen an verschiedene Medien, in denen diese - juristisch nicht unwichtige - Eingrenzung unerwähnt blieb. Manchen Journalisten schien nun nahezu jede Berichterstattung verboten. Der Axel Springer Verlag argumentiert außerdem, dass die gegen ihn ergangene Verfügung auf eine Ausgabe der „Bild“ bezogen war, in der man die HIV-Infektion noch gar nicht erwähnt hatte. Diese Fakten seien vielmehr erst später von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden, und auch erst dann habe „Bild“, wie viele andere Medien auch, detailliert über die Hintergründe des Ermittlungsverfahrens berichtet.

Die Einzelheiten des Unterlassungsstreits zwischen der Sängerin und der „Bild“-Zeitung wären am Donnerstag in Berlin mündlich verhandelt worden - wenn der Anwalt Schertz nicht an diesem Mittwoch seine Verfügung unerwartet zurückgezogen hätte. Beim Springer-Verlag sieht man sich durch diese Entwicklung in seiner Auffassung bestätigt: „Das Verbot der Berichterstattung über den Fall Benaissa war ein gravierender Angriff auf die Pressefreiheit“, sagte ein Sprecher.

„Wir arbeiten im Hintergrund“ hatte Anwalt Schertz kürzlich dem „Anwaltsblatt Karriere“ in einem Interview über die Arbeit von Medienanwälten erzählt. Seine Brandbriefe zerren den Juristen nun in den Vordergrund.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Wieder federführend

Von Sandra Kegel

Immer mehr Menschen schwärmen für das Schreiben mit spitzer Feder, Füllhalter-Produzenten und Versandhändler verzeichnen eine Verdopplung der Nachfrage. Was ist zu halten von der neuen Liebe zur Tinte? Mehr 1 3