07.11.2009 · Die Denker irren: Ohne gesetzliche Zwangsabgaben geht es nicht. Ein Staat, der Freiheit im Wirtschaftlichen garantiert, muss sich durch Steuern finanzieren.
Von Paul KirchhofJahrhundertelang war die Steuer Ausdruck der Unfreiheit. Die Besiegten, Abhängigen, Unterdrückten hatten Steuern zu zahlen. Die Herrschenden widmeten sich den Staatsgeschäften, der Gelehrsamkeit, dem Lebensgenuss und überließen anderen die Härte zumindest der körperlichen Arbeit. Oft diente die Steuer als Instrument, um sich von Söldnerdiensten, Hand- und Spanndiensten oder von den Kriegsfolgelasten des Besiegten freizukaufen. Erst als die Staatsausgaben wuchsen und der Staat sich als Rechtsperson vom Fürsten löste, wurde die Steuer zu einer allgemeinen Abgabe, die zunächst die Stände bewilligten, später die Parlamente auferlegten.
Diese Entwicklung stützt sich auf zwei Rechtsprinzipien: die Garantie der Freiheit, die in der Gewährleistung einer individuellen Eigentümer- und Berufsfreiheit die Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit in privater Hand belässt, also das Staatsunternehmen strukturell ausschließt und deshalb den Staat veranlasst, sich durch Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg seiner Bürger, durch Steuern, zu finanzieren; sodann die Gleichheit aller Menschen, die später dank ihres Wahlrechts selbst durch ihre Abgeordneten über Art und Intensität der Besteuerung entscheiden.
Ist Gleichheit notwendige Bedingung der Freiheit?
Die Steuer betrifft Grundvorstellungen vom Menschen und vom Staat. Wie viel Gleichheit braucht der Mensch? Die Französische Revolution gewährte Gleichheit nicht nur, um den einzelnen Menschen vor Armut und Existenznot zu bewahren, sondern auch, um seine Würde anzuerkennen, ihn in der Rechtsgemeinschaft willkommen zu heißen, ihn als Zugehörigen zu definieren, der nicht ausgegrenzt werden darf.
Wie viel Freiheit braucht der Mensch? Freiheit ist das Recht, sich von anderen zu unterscheiden. Der eine philosophiert Tag und Nacht und wird reich an Gedanken; der andere ist Tag und Nacht als Kaufmann tätig und wird reich an Geld. Wer diese Freiheit gewährt, muss die daraus sich ergebenden Verschiedenheiten anerkennen. Dabei ist zu unterscheiden, welches freiheitliche Verhalten in seiner Wirkung als Leistung anerkannt und welches als Ausbeutung zurückgewiesen wird. Ist der Spekulationsgewinn gerechtfertigt, die Bonuszahlung für Schlechtleistung vertretbar, die Nichtberücksichtigung der elterlichen Erziehungsleistung bei der Einkommensverteilung ein Strukturfehler? Zudem stellt sich die Frage, ob die Gleichheit, die Steuerlasten gleichmäßig auf alle Schultern der Leistungsfähigen verteilt und damit für den Einzelnen niedrige Steuersätze erlaubt, eine notwendige Bedingung der Freiheit ist.
Die freiwillige Schenkung
Diese Grundsatzerwägungen begleiten den Menschen auf dem anstrengenden Weg zur Tugend (Vollkommenheit), auf dem Weg der Trägheit und Antriebslosigkeit, auch unter Markt- und Machtumständen, die ihn daran hindern, seinen eigenen Weg zu finden. Es ist gut, wenn Philosophen und Juristen gemeinsam über die Verteilung der Güter, die Macht und Mäßigung der nehmenden Hände, die Deutung des modernen Staates, den Wechsel seiner Handlungsmittel von der Macht des Rechts zur Macht des Geldes, über Pflicht und Freiheit, Gesetz und Wettbewerb nachdenken. Wenn Peter Sloterdijk dabei, wie in dieser Zeitung geschehen, die „Revolution der gebenden Hand“, die „Abschaffung der Zwangssteuern“ empfiehlt, so lohnt es sich, diese gewollte Provokation von der Stadt Utopia in die Wirklichkeit unseres Verfassungsstaates hineinzudenken, weil das Recht stetig eine heilsame Beunruhigung braucht, um die gebotene Erneuerung im Elementaren leisten zu können.
Die Steuer ist der Preis der Freiheit. Wenn der Staat auf das Staatsunternehmen verzichtet, also die Herrschaft über Preise, Löhne, Wirtschaftswachstum bei den Bürgern lässt, ist er zur Deckung seines Finanzbedarfs auf Steuern angewiesen. Ein Staat, der Freiheit im Wirtschaftlichen garantiert, muss sich durch Steuern finanzieren. Dabei kann er nicht auf die freiwillige Zahlung setzen, solange er nicht nur das Scherflein der Witwe empfangen, sondern auch den Geldsack des Geizkragens belasten will. Freiwilligkeit bevorzugt den Nichtzahlungsbereiten. Eine allgemeine Gesetzespflicht garantiert Lastengleichheit. Wenn in dem „ewigen Widerstreit zwischen Gier und Stolz“ (Sloterdijk) selbstgewisser Stolz oder von der Allgemeinheit anerkannte Ehrbarkeit die Oberhand gewinnen soll, erwartet der Bürger eine klare gesetzliche Definition seiner Pflichten, jenseits deren er Distanz zum Staat wahrt, von ihm nicht fordernd und bedrängend zu Mehrzahlungen gebeten werden will. Die freiwillige Schenkung brächte den Staat in Abhängigkeit zu den Großeigentümern, die er umwerben und umschmeicheln müsste, damit sie ihn immer wieder mit Großschenkungen ausstatten. Schon gegenwärtig muss der Staat um Unabhängigkeit und Unbefangenheit gegenüber den Wünschen mächtiger Wirtschaftsgruppen ringen. Er geriete als Garant der Allgemeininteressen gänzlich ins Hintertreffen, wenn seine Politik auf das stetige Wohlwollen der Großschenker angewiesen wäre.
Die Grundidee des Steuerrechts ist die der Freiheit, also der Verschiedenheit. Wenn wir heute alle Menschen jenseits ihres Existenzbedarfs mit weiteren 100.000 Euro ausstatten würden und sie dann in einem Jahr wieder träfen, würden wir Menschen mit unterschiedlichen Vermögensverhältnissen begegnen. Der eine hat sein gesamtes Geld verjubelt, der andere hat das Geld als vorsichtiger Sparer behutsam um drei Prozent vermehrt, der Dritte es in einer kühnen, aber erfolgreichen Spekulation verdoppelt. Wer auf Dauer die Gleichheit der Lebensverhältnisse sichern, keinen Unterschied zwischen Kapital und Arbeit, zwischen Gläubiger und Schuldner, zwischen wirtschaftlich Produktiven und Unproduktiven zulassen will, vernichtet die Freiheit. Das gilt insbesondere für die Unterschiedlichkeit der Köpfe. Wer geistig lebhaft ist, geübt hat und sich durchsetzen kann, ist eher in der Lage, sich die Erde untertan zu machen, als derjenige, der geistig genügsam, ungeübt, zurückhaltend ist. Wer völlige Gleichheit durch Zwangserziehung, Zwangsausbildung und kollektive Lebensverhältnisse herstellen wollte, müsste dem Menschen seine Individualität nehmen.
Geld und Hunger
Die Pointe mitmenschlichen Zusammenlebens sind die Individualität, Vielfalt, Entwicklungsoffenheit der Menschen: die Freiheit. Das Steuerrecht schont diese Freiheit, wenn es dem Menschen nicht schlicht ein Stück seines Eigentums (seines Gewerbekapitals, Grundbesitzes, Vermögens) nimmt, sondern nur dann maßvoll zugreift, wenn der Steuerpflichtige seine wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert hat und er diese Besserstellung auch der Rechtsgemeinschaft verdankt.
Deshalb greift das moderne Steuerrecht auf das Einkommen und die Kaufkraft (Umsatz) zu. Wer Einkommen erzielt, nutzt den vom Staat gewährten inneren Frieden, um sicher und gelassen am Markt zu erwerben. Er stützt sich auf das staatlich bereitgestellte Recht, um Verträge zu schließen und durchzusetzen. Er vereinbart seine Preise in der staatlich garantierten Währung, dem Euro. Er produziert und handelt mit Arbeitskräften und Kunden, die in staatlichen Schulen und Hochschulen gut ausgebildet sind. Sein Leistungsangebot wird erst zu einem Einkommen, wenn die Nachfrager dieses Angebot annehmen und entgelten.
Die Einkommensteuer rechtfertigt sich deshalb aus den von der Rechtsgemeinschaft bereitgestellten Rahmenbedingungen des individuellen Erwerbs, zu deren Erhalt der Erwerbende beizutragen hat. Wenn der Verfasser eines Kriminalromans leichter Hand mehrere hunderttausend Leser gewinnt, der Autor eines Fachbuches hingegen nur 2000, wird bewusst, dass nicht nur die Leistung, sondern auch die Reaktion der Rechtsgemeinschaft über Art und Höhe des Einkommens entscheidet. Hier setzt der rechtfertigende Gedanke der Steuer an.
Gleiches gilt für die Umsatzsteuer. Wer viel Geld in der Tasche trägt und einen gewaltigen Hunger verspürt, wird in der Kombination von Geld und Hunger in Deutschland einen vergnüglichen Abend erleben. In der Wüste würde er trotz seines Geldes verhungern. Deshalb ist es richtig, dass die Rechtsgemeinschaft mit ihrem vielfältigen Waren- und Dienstleistungsangebot beansprucht, die eingesetzte Kaufkraft zur Sicherung dieser Strukturen maßvoll zu belasten.
Der Mensch als käuflicher Untertan
Das Heranwachsen des modernen Steuerstaates ging einher mit dem Kampf um die Demokratie. Die Entscheidungskompetenzen der Landstände und später der Parlamente wurden insbesondere erkämpft, um die Staatsausgaben, Steuerlasten und die Staatsverschuldung zu mäßigen. Steuererhöhungen wurden oft von allgemeinem Widerstand und Protest begleitet. Bis in die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts kämpften die Bürger der noch jungen Demokratie für das allgemeine Steuergesetz, das kein Privileg zuließ und in der Allgemeinheit der Last die Steuerschulden auf viele Schultern verteilte, deswegen mit niedrigen Steuersätzen auskam und so Freiheit schonte.
Das heutige Steuerrecht ist durchsetzt mit Privilegien und fordert überhöhte Steuersätze bei löchriger Bemessungsgrundlage. Der Einzelne kämpft nicht mehr für die Allgemeinheit der Steuerlast, sondern gestaltet sein wirtschaftliches Verhalten so, dass er möglichst viele der gesetzlichen Begünstigungen in Anspruch nehmen kann. Er gewöhnt sich daran, sich täglich tief vor dem modernen Geßlerhut des Steuerrechts zu verbeugen. Der Niedergang des Rechts hat in dieser Unterwerfung seinen Ursprung.
Sodann nutzt der Staat das Steuerrecht, um den Bürger zu lenken. Er entlastet steuerlich die Investition in Filme, in den Schiffsbau, in die Schrottimmobilie. Er belastet den Konsum von Tabak oder Alkohol, die Nutzung eines wenig umweltfreundlichen Fahrzeugs. Systemmängel des Steuerrechts veranlassen den Steuerpflichtigen, Mitgesellschafter in einer Personengesellschaft zu werden, deren Partner er nicht kennenlernen will, deren Produkt ihn nicht interessiert, deren Standort er nie betreten wird - allein in der Sehnsucht nach steuerlichen Verlusten. Aus dem freien wird ein gelenkter Mensch. Das Steuerrecht sieht den Menschen nicht als selbstbewussten, stolzen Bürger, sondern als käuflichen Untertan.
Dieses Vergessen führt in die Staatsverschuldung
Dieser Befund wird den Philosophen wie den Verfassungsjuristen beunruhigen. Die versprochene Steuerentlastung könnte dieses Unrecht beenden, wenn sie alle Privilegien abschaffte, den Steuersatz dementsprechend senkte, dem Bürger damit Freiheit von bevormundender Lenkung und von übermäßigen Lasten gäbe. Wenn der Staat dem Bürger immer mehr Geld zu geben sucht, festigt er nicht die Zugehörigkeit zum Verfassungsstaat, sondern entsolidarisiert. Der Bürger hofft auf staatliche Geldzuwendungen und Steuerverschonungen. Ihm gelingt es, diese Hoffnungen zu einklagbaren Ansprüchen zu verdichten. Parteien und Verbände flüstern ihm ein, die Leistungen seien zu gering bemessen; es könne mehr sein. So empfängt der Bürger hohe Staatsleistungen und ist doch enttäuscht. Halb bewusst wird das Prinzip der Gewinnmaximierung, das in der Rationalität eines Tausches zwischen knappem Gut und rarem Geld erträglich ist, zu einem Antrieb beim individuellen Zugriff auf die Staatskasse. Bürger und Staat vergessen, dass der Staat nur das geben kann, was er vorher steuerlich genommen hat. Dieses Vergessen führt in die Staatsverschuldung, die Belastung der heute noch wehrlosen nachfolgenden Generation.
Das unausweichliche Gesetz macht die Steuerlast für den Bürger und den Staatshaushalt für das Parlament planbar. Es sagt dem Menschen, was sich gehört, schafft Rechtsbewusstsein. Dieses praktizierte Wissen des redlichen Bürgers und ehrbaren Kaufmanns ist Bedingung der Freiheit.
Peter Sloterdijk und die Einkommensteuer
Wir leben nicht im Kapitalismus, sondern im Steuerstaat und also in einem Semi- Sozialismus auf eigentumswirtschaftlicher Grundlage: das war die These von Peter Sloterdijk (siehe Die Revolution der gebenden Hand), der von der Gefahr einer „Desolidarisierung großen Stils“ sprach, wenn die Zahl der Steuerzahler in einem Staat schrumpfe, weil sich der Anteil der Transferempfänger stark erhöhe. Monate später publizierte die „Zeit“ eine scharfe Kritik dieses Beitrags durch den Frankfurter Sozialphilosophen Axel Honneth, und mittlerweile liegt ein gutes Dutzend Einlassungen zu einer Debatte über den philosophischen Sinn fiskalischer Umverteilung vor, zuletzt in dieser Zeitung von Karl Heinz Bohrer. Gibt es ein Recht auf solche Umverteilung? Findet Umverteilung überhaupt von oben nach unten statt? Oder aus der Mitte in beide anderen Richtungen? Hat es Sinn, sich ein Gemeinwesen vorzustellen, das ohne Einkommensteuern auskommt? Mit dem Heidelberger Juristen Paul Kirchhof beteiligt sich zum ersten Mal ein Steuerfachmann an dieser Diskussion.