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Rundfunk Ein bisschen Frieden

18.09.2008 ·  ARD und ZDF dürfen zufrieden sein - und werden sich trotzdem alle Mühe geben, sich das nicht anmerken zu lassen. Der neue Staatsvertrag lässt ihnen, anders als von den Sendern befürchtet, viele Möglichkeiten, sich zu entfalten - auch im Internet.

Von Peer Schader
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Eigentlich müssten die öffentlich-rechtlichen Sender zufrieden sein. Denn von den Bedrohungsszenarien, die sie in den vergangenen Monaten entworfen haben, um vor massiven Einschränkungen ihrer Möglichkeiten im Internet zu warnen, ist nichts übriggeblieben.

In Fulda haben die Chefs der Staatskanzleien gemeinsam mit der Rundfunkkommission der Länder Ende der vergangenen Woche eine Fassung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags beschlossen, die von den Ministerpräsidenten im Oktober unterzeichnet werden soll. Man sei sich „in allen Punkten einig“, sagte Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, diese Woche bei einer Erläuterung der Änderungen in Berlin. Sie kommen den Vorstellungen der öffentlich-rechtlichen Sender nun in vielerlei Hinsicht doch sehr entgegen.

Vielfältige Möglichkeiten

Richtig ist: Es wird ein Prüfverfahren geben, einen Drei-Stufen-Test, der die Zulässigkeit und Notwendigkeit neuer Angebote kontrolliert. Ansonsten lässt der neue Staatsvertrag ARD und ZDF aber vielfältige Möglichkeiten, sich zu entfalten, zum Beispiel im Internet. Eine Einschränkung der Abrufbarkeit von Unterhaltungsangeboten, wie sie ursprünglich in den Ländern diskutiert worden war, wird es nicht geben. Demnach gehört es künftig explizit zu den Aufgaben der Sender, im Internet auch zu unterhalten – zumindest innerhalb der neuen Vorschriften.

Das gefällt vor allem den privaten Anbietern gar nicht, die Konkurrenz für ihre werbe- oder entgeltfinanzierten Angebote fürchten. Für große Sportereignisse hingegen ist online eine Verwertung nach sieben Tagen ausschließlich auf kommerzieller Basis vorgesehen. Die generelle Zulässigkeit der bereits existierenden Mediatheken von ARD und ZDF soll einem nachträglichen Drei-Stufen-Test unterzogen werden, für den die Politik den Sendern allerdings großzügig Zeit lässt, vermutlich mit einer Übergangsfrist bis Ende 2010, wenn Brüssel zustimmt. Für alles, was ARD und ZDF bis dahin online stellen, ist nachher also anderthalb Jahre Zeit, um es zu prüfen.

tagesschau.de darf „presseähnlich“ sein

Auch die Formulierung, dass ARD und ZDF im Internet keine „elektronische Presse“ anbieten dürften, wofür sich die Verleger massiv eingesetzt hatten, ist deutlich abgeschwächt und bezieht sich nun ausschließlich auf „presseähnliche Angebote im Bereich nichtsendungsbezogener Telemedien“. Bei „sendungsbezogenen“ Angeboten wie tagesschau.de oder heute.de gilt dies also nicht.

Eine Beschränkung der Ausgaben für Online gibt es keine, auch keine Selbstverpflichtung der Sender mehr. Theoretisch ließen sich innerhalb des genehmigten Gebührenaufkommens auch Umschichtungen vom Fernsehen ins Netz vornehmen. Dass die fehlende Begrenzung dazu führen wird, dass ARD und ZDF bei der nächsten Gebührenanmeldung die Mittel für Online drastisch erhöhen, hält Stadelmaier für unrealistisch, da die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) sich bei der Genehmigung an den bisherigen Volumina orientieren werde. Was passiert, wenn die Kosten für ARD und ZDF durch kostenintensives Streaming steigen, ist unklar. Werden die Programme dann nach ein paar tausend Aufrufen abgeschaltet? Wohl kaum.

Zusätzliche Kanäle

Drei-Stufen-Tests werden wie geplant von den zuständigen Kontrollgremien der Sender durchgeführt. Beschlüsse können mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gefasst werden, also nicht mit zwei Dritteln aller Mitglieder. Dafür hatte sich etwa das ZDF stark gemacht. Mindestens muss aber die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder eines Gremiums zustimmen.

Auch in Radio und Fernsehen dürfen ARD und ZDF bald mehr machen. Das Deutschlandradio hat bereits einen zusätzlichen Kanal genehmigt bekommen. Vorstellbar ist für die Politik darüber hinaus die Genehmigung von 16 weiteren Hörfunkkanälen, die dem neuen digitalen Standard DAB+ entsprechen – einer pro Land. Die digitalen TV-Kanäle wie ZDF.doku und Eins Extra brauchen keinen Drei-Stufen-Test zu durchlaufen. Hier wünsche man sich lediglich Konkretisierungen was die Pläne der ARD für Eins Festival und die des ZDF für einen digitalen Familienkanal angehe, sagte Stadelmaier. „Wir wollen ausschließen, dass dort weitere klassische Vollprogramme entstehen.“ Nur eine Beauftragung für einen Handy-TV-Kanal gibt es vorerst nicht, da sich der Standard DVB-H bisher nicht durchsetzen konnte. Wie gesagt: ARD und ZDF müssten zufrieden sein – und werden sich trotzdem alle Mühe geben, sich das nicht anmerken zu lassen. Sonst könnte noch jemand auf die Idee kommen, die neuen Regelungen seien zu lasch ausgefallen.

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