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Pressekodex: Täterherkunft benennen? Im Prinzip ja, aber ...
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Täterherkunft benennen? Im Prinzip ja, aber ...
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Nach der Diskussion um den medialen Umgang mit der Herkunft von Tätern hat der Presserat nun entschieden: Die schwammig formulierte Diskriminierungsrichtlinie wird nicht verändert.
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Veröffentlicht: 10.03.2016, 11:32 Uhr
Pressekodex
Täterherkunft benennen? Im Prinzip ja, aber ...
Nach der Diskussion um den medialen Umgang mit der Herkunft von Tätern hat der Presserat nun entschieden: Die schwammig formulierte Diskriminierungsrichtlinie wird nicht verändert.
10.03.2016
© dpa
Die Berichterstattung rund um die Silvesternacht in Köln brachte die Diskussion ins Rollen, ob die Herkunft von Tätern genannt werden sollte oder nicht.
Die Diskriminierungsrichtlinie des Deutschen Presserats bleibt unverändert. Das Plenum des Gremiums sprach sich am Mittwoch mit überwiegender Mehrheit für eine Beibehaltung der Ziffer 12.1 des Pressekodex aus, sagte der Geschäftsführer des Presserats, Lutz Tillmanns. Die Regelung sieht vor, dass Medien die Herkunft oder Religion von Straftätern nur dann nennen, wenn ein „begründbarer Sachbezug“ zu der Straftat besteht. Die Vollversammlung des Presserats sei übereingekommen, dass die Richtlinie kein Sprachverbot für Medien darstelle, sagte Tillmanns.
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Zugleich erkenne man jedoch an, dass in den Redaktionen Unsicherheit über die Anwendung herrsche. Dabei wolle man Journalisten künftig verstärkt Hilfestellung leisten. Die Diskriminierungsrichtlinie war in den vergangenen Wochen in die Kritik geraten, insbesondere in Zusammenhang mit der Berichterstattung über die von Tätern mit Migrationshintergrund ausgeführten Angriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln. Die Kritik lautet, die Regelung schränke Medien ein und bevormunde die Leser.
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