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Prozess Landgericht urteilt gegen Broder

03.09.2008 ·  Das Kölner Landgericht hat seine einstweilige Verfügung gegen den Publizisten Henryk M. Broder mit einer Einschränkung bestätigt. Broder wird die Äußerung verboten, Evelyn Hecht-Galinski gebe antisemitische Statements ab, wie er sie in einem Brief getätigt hatte.

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Das Kölner Landgericht hat seine einstweilige Verfügung gegen den Publizisten Henryk M. Broder mit einer Einschränkung bestätigt. Broder wird die Äußerung verboten, Evelyn Hecht-Galinski gebe antisemitische Statements ab, wenn diese Äußerung wie in Broders Brief an die WDR-Intendantin Piel vom 5. Mai 2008 geschieht. Dort habe Broder die Grenze zur Schmähkritik überschritten; nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Kränkung der Person stehe im Vordergrund.

Die 28. Zivilkammer weist darauf hin, dass der Antisemitismusvorwurf vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus besonders schwer wiegt. Er sei wie kaum ein anderer geeignet, den mit dieser Geisteshaltung in Verbindung Gebrachten in den Augen der Öffentlichkeit herabzusetzen.

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