05.11.2008 · Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen gehört nicht zu den ersten Adressen im deutschen Kunstbetrieb. Aber zu den interessantesten: Tausende hier im Berliner Norden verwahrte Kunstwerke könnten von den Nationalsozialisten geraubt worden sein.
Von Regina MönchEs war ein verregneter Sommertag vor vier Jahren. Der New Yorker Staranwalt Ed Fagan, der sich inzwischen selbst vor Gericht verantworten muss, machte halt in Berlin. Er befand sich gerade auf einer spektakulären Raubkunst-Tournee durch Europa, und dieses Mal kündigte er vor dem Finanzministerium in der Leipziger Straße an, er werde die Bundesrepublik Deutschland verklagen, auf achtzehn Milliarden Dollar. Streitgegenstand: zweitausend von jüdischen Sammlern gestohlene und abgepresste Kunstwerke, die der deutsche Staat verberge und nicht herausrücken wolle. Fagan warf den Deutschen sogar Verschwörung vor, sie hätten Expertisen gefälscht, um sich des Raubgutes zu versichern. Der Minister, dem der Anwalt die Klageschrift überreichen wollte, war verhindert. Er gab sie also an der Pforte ab und hielt sodann eine Pressekonferenz, mit weltweitem Echo.
Das Kunstdepot, das er angriff, eine dem Ministerium nachgeordnete Abteilung, die inzwischen umständlich „Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen“ heißt, hat zwar immer noch etwa 13.000 Kunstgegenstände in Verwahrung, die es einst von den westlichen Alliierten zu treuen Händen übernahm. Doch keinesfalls müht es sich um Verschleierung, vielmehr um Aufklärung, was für eine Behörde selbstverständlich sein sollte, aber doch erst seit dem Jahre 2000 so ist. Herrn Fagans Klage wurde abgewiesen. Seit 2000 aber führten tatsächlich über fünfhundert auf Verdacht (den das Haus selbst begründete) durchgeführte Provenienzrecherchen in fünfzig Fällen zu jüdischen Vorbesitzern.
Ein Depot, das kaum jemand kennt
Immer wieder wird zufällig oder nach mühsamer Suche in einem Museum oder irgendeinem anderen öffentlichen Haus ein Kunstwerk entdeckt, das vermutlich oder sehr wahrscheinlich einst einem jüdischen Sammler gehörte. Und oft müssen sich die Besitzer oder Treuhänder fragen, warum sie das nicht schon früher und vor allem von selbst erkannt haben. Irgendwann traf es sogar den Bundespräsidenten, in dessen Bonner Residenz viele Jahre unbemerkt ein Spitzweg hing, der nicht dorthin gehörte. Der Blätterwald rauschte, und der Verdacht, der nun auf dem Staatsoberhaupt zu lasten schien, veranlasste dieses und überhaupt alle Bundesministerien, gleich sämtliche Werke klassischer Kunst, die ihnen für Amtszimmer und Festsäle geliehen worden waren, ins Kunstdepot des Bundes zurückzugeben. Ein Depot, das kaum jemand kennt, das aber eines der wichtigsten Zentren deutscher Provenienzforschung beherbergt.
Mitten in einer schicken, seltsam unbewohnt wirkenden Bürosiedlung im Berliner Norden befindet sich im Obergeschoss eines postmodernen Klinkerhauses diese Kunstsammlung, die sich von ähnlichen in anderen Ländern in einem, dem wesentlichen Punkt unterscheidet: Sie verwaltet nicht nur Staatsbesitz, sondern ist unauflösbar mit einem dunklen Kapitel deutscher Geschichte, mit dem Kunstraub der Nationalsozialisten, verbunden. Wie das Spitzweg-Gemälde, das einst dem Kunstsammler Leo Bendel gehört hatte, der durch die Nürnberger Rassengesetze seine Stellung verlor und in dieser Not gezwungen war, seine Bilder zu verkaufen. Die Galerie aus München, die ihm dabei „half“, veräußerte den wertvollen Spitzweg wenig später weiter zu einem viel höheren Preis; das Bild war schließlich für das sogenannte Führermuseum in Linz vorgesehen.
Achtlos an die Wände eines Bergwerksstollens gestapelte Gemälde
Leo Bendel, der zuerst nach Österreich geflohen war, wurde nach Buchenwald deportiert und kam dort 1940 um. Sein Bild hatten die Alliierten zwar nach Kriegsende sichergestellt, ihn sogar als Vorbesitzer registriert, jedoch nicht seine Ermordung. Ein Restitutionsantrag wurde in der Nachkriegszeit nicht gestellt, und so kam das Bild mit Tausenden anderen in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland, als sie 1963 von den Amerikanern die Konkursmasse des „Dritten Reiches“ übernahm. Zuvor waren in einer beispiellosen Restitutionsaktion über den Central Collecting Point München Hunderttausende Kunstwerke ihren rechtmäßigen Eigentümern, deren Erben oder den Ländern zurückgegeben worden, aus denen sie ursprünglich stammten. Eine Grundlage für diese Rückgabeaktion war die sogenannte „Deklaration von London“ der Alliierten aus dem Jahr 1943, die sämtliche deutschen Kunstkäufe in den besetzten Ländern für null und nichtig erklärte.
Auf einem Foto aus dem Frühjahr 1945, das heute im Nationalarchiv in Washington liegt, sieht man General Dwight D. Eisenhower, der später Präsident der Vereinigten Staaten werden sollte, zwischen Mengen achtlos an die Wände eines Bergwerksstollens gestapelten Gemälden. Es ist eines der vielen provisorischen Depots unter Tage, wohin die Nazifunktionäre, aber auch Museen ihre Schätze vor den Bomben in Sicherheit gebracht hatten. Die Sieger führten sie rasch in München und Wiesbaden zusammen, registrierten und fotografierten sie; die Karteien, im Bundesamt und im Bundesarchiv verwahrt, werden demnächst ins Internet und damit der Provenienzforschung weltweit zur Verfügung gestellt.
Bis die Herkunft jeder Vase, Münze, jedes Bildes endgültig aufgeklärt ist
Aber der Tag, an dem Eisenhower in Thüringen einen vollgestellten Stollen besichtigte, war, so könnte man sagen, der Anfang der Geschichte, deren einer Teil - der des Treuhandkunstbesitzes des deutschen Staates - irgendwann in den kühlen Räumen des postmodernen Klinkerhauses im Berliner Norden endlich abgeschlossen wird. Dann nämlich, wenn die Herkunft einer jeden Vase, Münze, eines jeden Bildes, das zum Bestand dieser heiklen Kunstarche noch gehört, endgültig aufgeklärt ist. Wenn die letzten geraubten Kunstwerke ihren rechtmäßigen Eigentümern oder deren Erben zurückgegeben sein werden und der Rest da bleibt, wo er seit Jahrzehnten ist: im Depot oder in einem der staatlichen Museen als Leihgabe oder sogar wieder im Bundespräsidialamt.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) gehört nicht zu den ersten Adressen im deutschen Kunstbetrieb. Aber es war eine der ersten Institutionen, die nach der „Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust“, deren Schlusserklärung Deutschland vor zehn Jahren unterschrieb, endlich die Provenienzforschung wiederaufnahmen. Mit gutem Grund. Es geht dabei um die lückenlose Aufklärung, und ab und an können auch Fehler in der Zuordnung einzelner Kunstwerke berichtigt werden, die im Durcheinander der frühen Nachkriegszeit geschahen. Eine eigene Datenbank wird laufend ergänzt, gleichwohl wird sie selten besucht, im Unterschied zu der vor wenigen Wochen ins Netz gestellten Provenienz-Datenbank des Deutschen Historischen Museums zu Hitlers „Sonderauftrag Linz“, die schon mehr als hunderttausendmal abgefragt wurde.
Wenn sich die Erben melden, geht es leichter
Provenienzforschung ist eine mühselige Sache, die nicht einmal dort schneller vorankommt, wo eigentlich alle Voraussetzungen vorhanden sind: Sachverstand, ein klarer Auftrag, Geld und vor allem keine Frist. Das heißt, jedes Kunstwerk, dessen unrechtmäßiger Besitz nachgewiesen ist, wird zurückgegeben. Auch wenn sich kein Besitzer bisher gemeldet hat, dann wird er eben gesucht. Aber es geht leichter, sagt Angelika Enderlein, sozusagen Peer Steinbrücks oberste Provenienzforscherin, wenn sich Erben an das Amt wenden.
Sie hat über den jüdischen Kunstsammler Graetz und den Berliner Kunsthandel in der Weimarer Republik und im NS-Staat promoviert und allein schon durch ihre Dissertation ein umfassendes Detailwissen über die Abgründe des Kunstraubes oder der Erpressung durch gierige Händler erworben. Doch wenn sich kein Erbe meldet, der etwas sucht, sie aber einen begründeten Verdacht hat bei einem Bild, einer Skulptur, einer Porzellansammlung, etwa weil sie in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts von einem Händler zum Verkauf angeboten wurde, der gern und oft mit den Nazis Geschäfte machte, dann sucht sie so lange, bis der jüdische Eigentümer gefunden ist oder jeder Verdacht, es könnte einem jüdischen Sammler geraubt worden sein, ausgeschlossen werden kann.
Das vielleicht letzte Erinnerungsstück einer Familie, die es zu finden gilt
Sie sucht in Einwohnermeldeämtern, was noch schwieriger wird, wenn die Spur nach Amerika führt, wo es kein Melderegister gibt; in alten Telefonbüchern, im Bundesarchiv und in den Landesarchiven oder in Kunstinstituten, die Auktionskataloge verwahren - denn öfter, als man glaubt, sind die Einlieferer eines Gemäldes namentlich benannt. Dann kann die Spur weiterverfolgt werden, bei jüdischen Organisationen genauso wie in anderen Datenbanken. Das ist nicht nur zeitraubend, sondern auch belastend, wenn man schließlich glauben muss, dass es sich nicht nur um ein Kunstwerk von Wert handelt, sondern um das vielleicht letzte Erinnerungsstück einer Familie, die es zu finden gilt.
Nicht wenige Restitutionsverfahren, die offiziell erfolgreich abgeschlossen sind und zuletzt sich hinziehen, weil die Beschaffung der Erbscheine, mit denen das Bundesamt nichts mehr zu tun hat, länger dauert als vermutet. Es ist aber auch nicht ungewöhnlich, dass sich jüdische Erben im Stillen, ohne den Aplomb eines Ed Fagan, darauf verständigen, einen Teil ihrer Kunstwerke wieder als Dauerleihgabe in ein deutsches Museum zu geben.
Ein Erfahrungsbericht in Sachen Transparenz
Alexander vom Hofe (munatak)
- 06.11.2008, 10:55 Uhr