15.03.2011 · Der Staat kann niemanden zu der Entscheidung ermächtigen, ob ein anderer weiterleben darf oder verworfen wird. Die PID ist ein Selektionsinstrument. Ein Plädoyer des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde.
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Hier irrt Herr Prof. Dr.jur. Dr.phil. Böckenförde
Die Feststellung von Herrn Prof. Böckenförde: "Das genetische Programm der Entwicklung ist fertig vorhanden, bedarf keiner Vervollständigung mehr oder eines qualitativen Sprunges, entfaltet sich vielmehr von innen her nach Maßgabe eigener Organisation." entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft. Seit den Erkenntnissen der Entwicklungsbiologen z. B. von Frau Prof. Christiane Nüsslein-Volhard, Direktorin im Max-Planck-Instituts für Entwicklungsbiologie und Nobelpreisträgerin für Medizin 1995, die beschrieben haben, wie durch Stoffgradienten in der Eizelle und dem Embryo die Genexpression gesteuert wird, ist klar, dass zur Organisation des embryonalen Wachstums die Wachstumssignale von der Mutter gehören. Weil die Mutter nicht nur “Realisationsfaktoren” (Nahrung, Wasser, Wärme usw.) beisteuert sondern auch auch formbestimmende “Determinationsfaktoren”, ist es eine Tatsache , dass beim Säuger die für den Grundbauplan der Organisation wesentliche Anlage der Körperachsen erst nach der Implantation, beim Menschen um den [...] 14. Entwicklungstag, manifest wird. (Nach Prof. Dr. Dr. phil. Dipl.-Biol. Chr. Kummer, SJ, http://www.lrz.de/~christiankummer/publikationen/Bender.pdf). Deswegen irrt Herr Prof. Böckenförde.
Da Ihr Beitrag (Sie fragen nach dem Unterschied Abtreibung, PID) so viele positive Stimmen bekommen hat, nehme ich dazu Stellung: Wenn Sie den Artikel von Böckenförde gelesen hätten, würde Sie diese Frage nicht (oder nicht so) stellen.
IHre Analyse ist leider nicht korrekt; 60-70ß% der Abgänge sind tatsächlich auf GEndefekte zurückzuführen; allerdings kann die PID auf diese Gendefekte meist gar nicht screenen. Hier werden vielmehr bestimmte Genveränderungen gescreent, die nach Behinderungen such: bestes Beispiel: Trisomie 21. Mongoloide Kinder werden im übrigen heute schon gezielt frühabgetrieben; die PID macht nur weiter..
Es wird immer Dasselbe übersehen:
Wann begreifen es die Ewiggestrigen, dass es nicht um Sortierung in lebenswert-lebensunwert, sondern um LEBENSFÄHIG geht. Nämlich Embr. einzusetzen, die
* nicht in der Einnistungsphase abbluten, weil sie nicht LEBENSFÄHIG sind (wie es auch bei einem Großteil der natürlichen Schwangerschaften passiert, nur, dass frau dafür nicht wochenlang Hormone spritzen u. Geld ausgeben musste u. mehr Veruche hat als die mickrigen drei, die nach der Gesundheitsreform übrig geblieben sind)
* die NICHT in der 9., 12. oder 20. Woche wegen schweren genetischen Fehlbildungen als FEHLGEBURT abgehen (wer wissen möchte, wie sich eine Frau nach mehreren Fehlgeburten fühlt, möge sich bei Sternenkinder.de oder wunschkinder.net oder klein-putz.net umsehen)
* die NICHT als kaum überlebensfähiges Bündelchen auf die Welt kommen, das nach einem qualvollen Jahr an Maschinen und Schläuchen zu den Sternen geht.
Das Einpflanzen willkürlich ausgewählter Einzellen, die zur Fehlgeburt führen, ist vorsätzliche Körperverletzung. Während die genetisch LEBENSFÄHIGEN im Eisfach landen und das Auftauen nicht überleben.
Auch darum geht es bei der PID. Und nicht nur um sichtbare Behinderungen und schon gar nicht um perfekte Designerbabies.
Der eigentliche Wertungswiderspruch liegt woanders!
Seltsam, daß er fast nie thematisiert wird. Wenn das Töten kleinster Embryonen gegen die Menschenwürde verstößt, dann tut das auch die Empfängnisverhütung. Deren Wirkung beruht nämlich auf Nidationshemmung - sprich: darauf, daß der bereit gezeugte Embryo abstirbt, weil er sich nicht in die Gebärmutter einnisten kann. Bei der "Spirale" ist das allseits bekannt, es gilt aber auch für die Antibabypille - auch wenn kaum jemand das weiß. Sie vermindert zwar auch Befruchtungswahrscheinlichkeit, aber dennoch kommt es recht häufig zur Bildung befruchteter Eizellen - deren Einnistung aber durch die Gestagene verhindert wird.
Nach der Logik der PDI-Gegner wäre die mit Abstand wichtigste Methode der Verhütung nichts anderes als präventiver Mord. Hier liegt der wahre, unauflösbare Wertungswiderspruch.
wissenschaftliche Erkenntnis vs relative Freiheitsideologie
LEtztendlich haben sich viele Religionen und Staaten zur Frage der Abtreibung geäußert (und die PID ist so gesehen eine Form der frühst-möglichen Abtreibung):
In DDR-Schulbüchern hatte man die FRistenlösung in den ideologischen Bio-Unterricht implementiert. Der MEnsch mache eine Evolution durch und sei bis zur 12. Woche noch eher Fisch als MEnsch (kein Witz). Im orth. Judentum ist der MEnsch erst MEnsch ab der Geburt - daher kann man hier bis zum 9.Monat noch abtreiben.
Die moderne Naturwissenschaft hat aber genügend Belege dafür, dass der Mensch eben schon vor der Geburt Mensch ist und vor dem 3. Monat kein Fisch. Auch die Blasotzyte trägt alle Erbinformationen die einen vollst. Menschen ausmachen - jeder von uns war einmal in diesem Stadium: ich denke nicht, dass jemand dies ernsthaft betreiten kann.
Natürlich kann man aber sagen, mir ist EGAL, ob bei der Abtreibung ein 10 Wochen alter Embryo sich gegen das Absaugen wehrt (wie man im Ultraschall gut erkennt) oder ob sich ein Vielzeller zum Menschen entwickelt, den ich in Massen als Bio-Müll produziere - ich finde man soll es dann aber auch sagen!
Das GG sagt etwas anderes - eben weil in D es MEnschen schon mal egal war, dass Menschen wie Abfall behandelt wurden.
Staat hat nicht das Recht, das zu entscheiden
Der Staat sollte die PID erlauben.
Meine Begründung:
Der Staat hat nicht das Recht, diese Entscheidung dem Bürger abzunehmen bzw. zu entreißen. Der Bürger bzw. die Eltern müssen diese Entscheidung vor ihrem eigenen Gewissen treffen und damit leben, schließlich sind sie es, die mit den Konsequenzen zu leben haben, nicht der Staat.
Wenn jemand die PID aus ethischen Gründen ablehnt, so ist dies genauso zu akzeptieren wie wenn jemand die PID durchführen möchte. Für beide Positionen gibt es gute Argumente und man macht es sich zu leicht, wenn man sich hier auf Positionen wie "Ideologische Engstirnigkeit" und "Massenmord" zurückzieht und vom hohen moralischen Ross aus argumentiert.
Aufgrund dessen muss die Debatte damit enden, dass jeder einzelne für sich selbst entscheidet, ob er die PID will oder nicht.
Für mich keine Analyse, sondern die Verkündung einer Weltanschauung
In einen durch eine PID selektierten Zell"haufen" aus einigen Zellen ohne Herz, ohne Gehirn oder sonst irgendwelche Organe und Strukturen eine eigene Persönlichkeit oder gar Menschenwürde hineinzuinterpretieren, ist keine Basis für eine sachliche Diskussion.
Das Argument Designer-Baby ist auch so ein Schlagwort. Es wird doch lediglich auf sehr schwerwiegende Veränderungen des Genoms getestet bzw. auf einzelne Gendefekte, wenn bei den Paaren eine Disposition für einen Gendefekt vorliegt.
Hier sollte der Gesetzgeber ansetzen, die Rahmenbedingungen einer PID zu definieren.
Niemand wird zur PID gezwungen - und wird es wohl auch in naher Zukunft nicht. Und wer auf die PID trotz seines Wissens um mögliche Komplikationen verzichten will, kann dies doch auch tun.
Nicht zu vergessen: PID wird nach einer KÜNSTLICHEN BEFRUCHTUNG durchgeführt. Wer sich in diesem Land dem Verfahren einer künstlichen Befruchtung unterzieht, hat sicherlich schon eine lange Zeit voller Bangen und Ängste hinter sich und wünscht sich einfach nur ein gesundes Kind.
Niemand von uns ist perfekt, also wird es auch keiner der selektierten PID-Embryonen sein. Bekanntermaßen hat neben den Genen schließlich auch noch die Umwelt ihren Einfluß auf den werdenden Menschen.
Eine befruchtete Eizelle ist kein Mensch, sondern ein Zellhaufen mit Menschenpotential. Ich kann auch aus einer "fertigen" Stammzelle einen Menschen klonen, sollen diese jetzt auch alle unter Artenschutz gestellt werden? Die Tatsache, dass die Eizelle bereits "auf Autopilot" in Richtung Menschsein läuft und man bei der Stammzelle erst künstlich tätig werden muss ändert doch nichts am biologischen Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Befruchtung. Der Mensch entsteht durch sein Nervensystem, mit dessen Ausblidung er seine Empfindungs- und Leidensfähigkeit erhält.
Und natürlich hängt die Menschenwürde auch vom Entwicklungszustand des Menschen ab. Sonst könnte man auch einem hirntoten Komapatienten einen Wert zuweisen. Worhin besteht denn bitte -objetiv gesehen- der Unterschied in der Empfindungsfähigkeit zwischen einer befruchteter Eizelle und einem Hirntoten?
Welche abstrusen Blüten diese Diskussion treibt konnte ich neulich bei meinem Bruder im Religionsunterricht miterleben. Da wurde die Frage aufgeworfen, ob man bei einem Feuer lieber ein Baby oder mehrere Embryonen retten sollte (angenommen man stände vor der Wahl). Mal wieder ein klassisches Beispiel dafür, wie "christliche Ethik" humanistisches Gedankengut pervertieren kann.
Wie sieht es denn bei der Abtreibung aus?
Da ermächtigt der Staat durch die Formel "Unrechtmässig, ohne strafrechtliche Konsequenzen" doch Frauen, Ärzte usw. diese Selektion vorzunehmen.
Wo ist denn da in der Konsequenz der Unterschied zur PID?
Menschenwürde bleibt Leerformel
Ich bedauere, hier nur ein mehr oder weniger "impulsives" Entgegnen abgeben zu können - die Thematik bedarf größerer Überlegungen - doch die Ansichten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters mag man nicht gänzlich unkommentiert stehen lassen:
Sehr prominent für die deutsche Rechtsphilosophie hat der Jurist und Philosoph Norbert Hoerster dargelegt, warum sich hinter der ominösen "Menschenwürde" mehr schwülstige Leerformel für Sonntagsreden verbirgt, denn hilfreiches Entscheidungskriterium für moderne Forschung und Leben.
Ist die Forschung an Embryonen im Interesse der Vermeidung von Behinderung und der Bekämpfung schwerwiegender "menschenunwürdiger" Krankheiten ebenso "unwürdig"? Ist Menschenwürde ein absolutes Gut? Warum wird der Einsatz einer Spirale dann nicht als erlaubte Kindstötung tituliert? Warum bestatten wir nicht alle getöten Embryonen menschenwürdig? Die Unterstellung der "vollen Menschenwürde" für einen Zellhaufen nach der Befruchtung ist allein religiös begründet und damit nicht zwingend.
Ich verweise auf die Stellungnahme des Ethikrates der Giordano Bruno Stiftung zur PID-Diskussion unter http://www.giordano-bruno-stiftung.de/pid.pdf. Menschenwürde heißt für Behinderte aber gegen Behinderung einzutreten.
Besser kann man es nicht sagen!
Danke.
Ich sage das nicht "abgehoben" wie ein Kommentator meint. In meinem nahen familiären Umfeld habe ich jemanden, der mit einer äußerst schweren Erbkrankheit belastet ist. Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht auf Einzelheiten eingehe. So viel sei aber gesagt: Ich bin froh, dass es diesen Menschen gibt. Trotz des Leides, das durch ihn auch für seine Umgebung entsteht, ist sein Wert und seine Würde über jeden Zweifel erhaben.
Konsequenz: Verbot von Ultraschalluntersuchungen
Denn durch Ultraschalluntersuchungen kann festgestellt werden, dass ein Kind im Mutterleib behindert ist. Und dadurch würde ebenfalls erstmals "ein möglicher Konflikt erst bewusst geschaffen".
Ernsthaft, so ein Unfug. Und dass Herta Däubler-Gmelin von der "Würde des Embryo" gesprochen hat, ist ein Argument gegen Däubler-Gmelin und nicht gegen die PID. Ein Embryo besteht aus einem Dutzend Zellen. Man kann ihn nicht sehen.
Es besteht nach Entstehen des Embryo immer noch eine Chance von etwa 40%, dass er auf natürlichem Weg "abgeht". Wenn man die Argumentation von Böckenförde zu Ende denkt, dann wäre dieses natürliche Absterben von Embryonen das grauenvollste Massensterben der Menschheit, zu dessen Vermeidung sämtliche Ressourcen der Wissenschaft aufgeboten werden müsste. Was natürlich Quatsch ist.
Mal ernsthaft: Wir leben im 21. Jahrhundert. Wir haben die Chance, Menschen von Behinderungen zu befreien, ohne dass hierunter jemand leidet. Und das will man uns wegen der Würde eines Agglomerats von einem Dutzend Zellen verbieten?
Mir klingt das sehr nach Fackeln und Mistgabeln.
Wenn ich dem folge, was spricht dann dagegegen, die Prüfung einer Indikationslage bereits auf den Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung vorzuziehen?
Für mich gehen alle diese Erklärungen von zufällig (oder etwa mit Absicht?) ausgesuchten
Menschen im Ethikrat am wirklichen Leben vollkommen vorbei.Sagen wir es doch klar heraus: wer will absichtlich ein behindertes Kind,wer will eine Werteordnung die so etwas
zulässt.Sophistereien bringen uns nicht weiter und die unglaubwürdige Religion erst recht nicht.Wie geht es in der Natur zu,außer Fressen und gefressen werden.
Mir scheint,als wollen sich Juristen wieder einmal nur profilieren! Und wenn wir schon
einmal vom Staat reden und der Justiz finde ich,hier wird etwas vorausgesetzt,was so
überhaupt nicht kontrollierbar ist und damit auch nicht sakrosankt.Der Bundesgerichtshof
hatte auch einen Vorgänger,den Reichsgerichtshof und die Richter waren alles andere
als Chorknaben und die haben dann vollkommen unbehelligt nach dem Krieg weitergemacht.Ich weiß von was ich spreche,nach dem Krieg war ich Jugendlicher!
Die PID ist ein Selektionsinstrument.
Ich fürchte, dieses ernsthafte und wohl durchdachte Plädoyer prallt an der Leichfertigkeit der Abgeordneten aller Fraktionen ab, weil ihr Gewissen nicht christlich bzw. humanistisch fundiert ist.
Da wird "Embryos" eine Menschenwürde zugesprochen, die man nicht durch Selektion = Töten verletzen dürfe. Der gute Mann hätte sich einmal mit künstlicher Befruchtung befassen sollen, bevor er so einen Quatsch schreibt. Der überwiegende Teil der befruchteten Eizellen wird vernichtet, also nach Lesart von Herrn Böckeförde getötet. Er kann sich vielleicht darauf konzentrieren, dieses "Leben" zu retten, indem er passende Mütter findet. Das wäre auch ein Beitrag zur Erhöhung der Anzahl der Geburten in Deutschland.
Es gibt sicher große Diskussionsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der PID. Ich möchte zum Beispiel nicht die Entscheidung der Auswahl treffen, um nach der Geburt festzustellen, dass das Kind behindert ist.
Mit dem Schutz der Menschenwürde des ungeborenen Lebens sollte man sich aber deutlich zurückhalten und sich auf den Schutz der Menschenwürde des geborenen Lebens konzentrieren.
Hochtrabende Begründung einer letztlich religiösen Entscheidung
Hinter den gesamten Ausführungen des Ex Verfassungsrichters steht nichts als Ideologie christlicher Prägung. Der Staat darf seinen Bürgern jedoch keine bestimmte weltanschauliche Vorstellung vorschreiben.
Die Würde des Menschen hängt von einer wie auch immer gearteten Gehirntätigkeit ab. Das ist rechtlich völlig unstrittig, wenn es sich z. B. um die Abschaltung von lebenserhaltenden Apparaten bei Unfallopfern handelt. Die Abschaltung ist erlaubt und der Mensch wird als tot erklärt, wenn seine höheren Gehirntätigkeiten vollkommen ausgefallen sind. Seine vitalen Gehirnfunktionen können dabei noch völlig in Takt sein. Dann darf man den Toten ausweiden, sofern seine Angehörigen zustimmen - d. h. hier spricht man nicht mehr von der Menschenwürde des Unfallopfers.
Ein Verbot der im Blastomerstadium (4 – 8 Zellen) vorgenommenen Selektion aufgrund festgestellter Erbkrankheiten, in dem nicht einmal ansatzweise ein Gehirn vorhanden ist, ist reine Ideologie. Dahinter steckt unausgesprochen die religiöse Auffassung christlicher Prägung, dass alles, was der Natur (sprich Gott) ins Handwerk pfuscht, letztlich nicht gut für die Menschheit ist. Dabei belegt schon jeder Besuch bei einem Arzt das Fehlen dieses Natur- sprich Gottvertrauens.
Ernst-Wolfgang Böckenförde ist leider eines der ganz seltenen Exemplare eines deutschen Juristen, dem die Logik nicht fremd ist. Warum gibt es so entsetzlich wenige davon?
Ich glaube, dass ein erheblicher Teil der in Deutschland vorgenommenen Abtreibungen nicht vor dem Hintergrund stattfinden, dass das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. Häufig ist der Grund für eine Abtreibung etwas weniger zwingend und liegt wohl eher darin, dass das ungeborene Kind im Konflikt zur Lebensplanung der Schwangeren steht (oder des Vaters, der dann entsprechenden Einfluss auf die Frau nimmt). Ich möchte an dieser Stelle kein moralisches Urteil über diese Praxis fällen, sondern einfach mal festhalten, dass der Staat durch die rechtlichen Regelungen zur Abtreibung schon lange seine Bürger bzw. etwas präziser, die Frauen in diesem Staat dazu ermächtigt hat, darüber zu entscheiden, ob ein anderer weiterleben darf. Theoretisch war das nie geplant, praktisch ist das längst Realität.