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Porträt Eine Schülerin gegen die Rechtschreibreform

14.10.2005 ·  Ihr halbes Leben kämpft die Schülerin Josephine Ahrens schon dafür, nach den bewährten Rechtschreibregeln unterrichtet zu werden. Zuletzt hat sie einen Etappensieg errungen.

Von Judith Lembke
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Für Josephine Ahrens gibt es drei Sorten Menschen: diejenigen, die gegen die neue Rechtschreibung sind, solche die dafür sind, und dann noch die große Masse, die von der Sache keine Ahnung hat.

Die Erstgenannten findet sie grundsätzlich erst einmal sympathisch. Mit den Anhängern der Reform streitet sie, wann immer sich ihr die Möglichkeit bietet, und die Indifferenten möchte sie am liebsten bekehren - zur alten Rechtschreibung natürlich.

Es mag verwundern, daß ein sechzehn Jahre altes Mädchen ihr Menschenbild so schematisch nach dem Für und Wider der Rechtschreibreform ausgerichtet hat. Um das zu verstehen, muß man sich ihre Biographie anschauen. Ihr halbes Leben kämpft die Schülerin aus der Nähe von Oldenburg nun schon dafür, nach den bewährten Rechtschreibregeln unterrichtet zu werden. Den Überblick über die juristischen Schritte, die sie mit ihren Eltern seit 1998 gegangen ist, hat sie im Laufe der Zeit selbst verloren. Die Intention, mit der sie ihre Klage führt, hat sich von dem konkreten Anlaß, der den Rechtsstreit verursacht hat, mittlerweile abgelöst.

Schlechte Note für Zuk-ker

In der dritten Klasse wurde Josephine in einem Diktat als falsch angestrichen, was sie und ihre Eltern als richtig empfanden. Sie hatte das Wort Zucker den herkömmlichen Regeln gemäß Zuk-ker getrennt und daraufhin eine schlechtere Note bekommen. Ihre Eltern beließen es nicht dabei, sich bei der Schule zu beschweren, sondern klagten gegen das niedersächsische Kultusministerium. Josephine sollte weiterhin das Recht haben, in der alten Orthographie unterrichtet zu werden und darin zu schreiben. Ihr selbst geht es jedoch um viel mehr als ihre eigene Rechtschreibkarriere.

„Wir wollen die Reform durch die Hintertür kippen“, sagt Josephine selbstbewußt. Sie weiß auch schon, wie das funktionieren soll: Sobald die alte Rechtschreibung nicht mehr als falsch angestrichen werden kann, wird sie sich im täglichen Wettbewerb von alleine gegen die neuen Regeln durchsetzen. „Das beweisen schließlich alle Umfragen.“ Die Schülerin ist zur Streiterin geworden, weil die Art, mit der man die Neuregelung durchboxen wollte, gegen ihr Verständnis vom Verhältnis des Staates zur Sprache ist: „Die Sprache ist ein Gut des Volkes, in dem man nicht einfach herumpfuschen kann“, sagt sie. Vor allem ärgert sie die Willkür, mit der die neuen Regeln verfaßt wurden. Manchmal sogar so sehr, daß sie die „sogenannten Experten“ am liebsten besuchen und ihnen Ohrfeigen verpassen würde, um ihrer Wut über deren „stümperhafte Arbeit“ Luft zu machen.

Nach einigen juristischen Niederlagen hat Josephine Ende September einen Etappensieg errungen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bescheinigte ihr, daß in ihren Schularbeiten die „herkömmliche Rechtschreibung“ weder beanstandet noch als falsch gewertet werden dürfe. Außerdem habe sie Anspruch darauf, nach den alten Regeln unterrichtet zu werden. Josephine freut sich zwar über den Beschluß, als Grund zum Jubeln sieht sie ihn aber nicht. Zu groß ist ihre Befürchtung, daß die Gerichte ihr Verfahren so lange hinauszögern werden, bis sie das Abitur hat. Dann entfiele nämlich der Klagegrund. Sollte sie jedoch bis dahin ihr Ziel erreicht haben, die Reform zu kippen, dann will sie „eine fette Party“ veranstalten. Und danach müßte sie sich wohl eine neue Aufgabe suchen.

Quelle: F.A.Z., 14.10.2005, Nr. 239 / Seite 48
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Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft.

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