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Open Access Die Kuh ist nicht vom Eis

29.07.2009 ·  Einlenken der DFG beim Thema Zwangspublizieren? Ein Hauptgrund für den Heidelberger Appell war die Furcht, dass Autoren gezwungen würden, für jedermann kostenlos zugänglich zu publizieren. Jetzt wird Entwarnung gegeben.

Von Reinhard Müller
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War das alles nur ein Missverständnis? Gibt es gar keinen Konflikt zwischen „Open Access“ und der Publikationsfreiheit? Ein Hauptgrund für den Heidelberger Appell des Philologen Roland Reuß war die Furcht, dass Autoren gezwungen würden, (auch) für jedermann kostenlos zugänglich zu publizieren. „Jeder Zwang, jede Nötigung zur Publikation in einer bestimmten Form ist ebenso inakzeptabel wie die politische Toleranz gegenüber Raubkopien, wie sie Google derzeit massenhaft herstellt“, heißt es in dem Appell.

Jetzt wird Entwarnung gegeben. Schon auf der Tagung, die unter der Schirmherrschaft dieser Zeitung kürzlich im Frankfurter Literaturhaus stattfand, hob eine Vertreterin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hervor, dass jeder Autor selbstverständlich frei entscheiden könne, wo und wie er veröffentliche.

Das „schwerwiegendste Missverständnis“

Und der Frankfurter Verleger Vittorio Klostermann berichtete von einem Briefwechsel mit dem Präsidenten der DFG, Matthias Kleiner, der Anlass zur Hoffnung gebe. Kleiner schreibt Klostermann, das „schwerwiegendste Missverständnis“ bestehe in dem Vorwurf, die Mitglieder der Allianz der Wissenschaftsorganisationen wollten Autoren „zu einer bestimmten Publikationsform zwingen“.

Dazu sei „mit allem Nachdruck zu sagen“: Die Allianz lege besonderen Wert darauf, dass sich Wissenschaftler frei entscheiden könnten, in den Medien und Formaten zu veröffentlichen, „die am besten geeignet sind für das jeweilige Fach, für die Rezeption in der eigenen Disziplin und darüber hinaus sowie für die Sichtbarkeit und Reputation der Autorinnen und Autoren“. Die Publikationsfreiheit sei „konstitutives Element der grundsätzlich verbrieften Freiheit der Wissenschaft, die Basis und wichtigstes Kapital unseres Wissenschaftssystems“. Im Folgenden wird dann begründet, warum das „Open Access Paradigma“ dem nicht entgegenstehe.

„Kein Eingriff in die Publikationsfreiheit“

Das behaupten die Wissenschaftsorganisationen auch schon in ihrer Erklärung vom 25. März 2009: „kein Eingriff in die Publikationsfreiheit“. Doch findet sich dort auch die klare Aussage: „Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert eine für den Leser entgeltfreie Publikation (Open Access) ausschließlich von Forschungsergebnissen, die durch den Einsatz öffentlicher Mittel und damit zum Nutzen der Forschung und Gesellschaft insgesamt erarbeitet werden.“ Dagegen fordere die Allianz keineswegs eine Open-Access-Publikation belletristischer Schriften, mit denen Autoren ihren Lebensunterhalt verdienten.

Später heißt es noch einmal: „Wir erwarten jedoch, dass die Autoren der Gesellschaft, die ihre Forschung durch Steuermittel möglich macht, einen einfachen Zugang zu ihren Publikationen eröffnen, der zudem die öffentliche Hand möglichst wenig finanziell belastet.“ Der Brief Kleiners an Klostermann liest sich tatsächlich deutlich weicher als die Erklärung der Forschungsorganisationen.

Es kommt entscheidend auf die Praxis an

Doch ist damit die Gefahr für die Publikationsfreiheit keineswegs vom Tisch. Eine Erklärung von zahlreichen Wissenschaftsorganisationen wird durch den Brief des Präsidenten einer der beteiligten Vereinigungen oder durch eine Tagungsäußerung nicht hinfällig - Entsprechendes gilt für entwarnende Äußerungen von Google-Repräsentanten. Die Helmholtz-Gemeinschaft etwa, die auch zur Allianz gehört, weist auf Anfrage darauf hin, niemand solle zu etwas verpflichtet werden. Es werde keinerlei Zwang ausgeübt, und so könne auch die gemeinsame Erklärung nicht interpretiert werden. Sie verweist allerdings auf ihren Grundsatz: „Publikationen aus der Helmholtz-Gemeinschaft sollen künftig ohne Ausnahme kostenlos zugänglich sein, soweit nicht ausdrückliche Vereinbarungen mit Verlagen und anderen dem entgegenstehen.“

Das heißt aber auch, dass „künftig“, soweit keine Vereinbarung entgegensteht, eine klare Erwartung besteht. Freilich: Es kommt entscheidend auf die Praxis an. Was wird vom Autor gefordert? Kann er sich tatsächlich frei entscheiden? Muss er sich fügen, nur weil öffentliche Mittel im Spiel sind?

Entscheidend ist, dass der Autor eine Wahl hat

Die Wissenschaftsfreiheit ist schließlich weit gefasst. Aber liegt hier überhaupt ein (staatlicher) Eingriff vor? Sicherlich nicht in der klassischen Form eines Verwaltungsaktes durch eine Behörde. So ist (nicht nur) die Helmholtz-Gemeinschaft ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder rechtlich selbständige Forschungszentren sind. „Zuwendungsgeber“ sind Bund und Länder. Hinter den Wissenschaftsorganisationen, zu denen etwa auch der Deutsche Akademische Austauschdienst und der Wissenschaftsrat gehören, steht aber die öffentliche Hand. Handeln die Organisationen geschlossen, hat also ein Autor keine Möglichkeit, sich ihren Erwartungen zu entziehen, so ist das grundrechtsrelevant.

Wenn also es faktisch unmöglich gemacht wird, sich anders zu entscheiden, als von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen gefordert wird, ist die Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigt. Ein solcher Eingriff wäre kaum zu rechtfertigen, schwerlich jedenfalls durch das Argument, jeder Steuerzahler solle jetzt auch lesen können, was er bezahlt habe. Wer meint, gedruckte Werke seien zu teuer, sollte den Monopolisten auf die Finger schauen und das Wettbewerbsrecht bemühen - dazu ist es nämlich da. Gegen Empfehlungen ist also nichts einzuwenden - entscheidend ist, dass der Autor eine Wahl hat.

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