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NS-Aufarbeitung Sollen greise Tatverdächtige noch vor Gericht?

09.02.2012 ·  Zur Aufklärung von NS-Verbrechen brauchen wir Wahrheitskommissionen und keine alten Männer, die doch nur schweigen. Die Aufmerksamkeit richtet sich nicht auf ihre Taten, sondern auf ihren Zustand.

Von Thomas Weber
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© dpa John Demjanjuk vor Gericht: Die Frage, ob man einen alten und gebrechlichen Menschen noch strafrechtlich belangen könne, verdrängte die Aufarbeitung der Verbrechen in Sobibor

Als Adolf Eichmann am zwanzigsten Jahrestag der Wannsee-Konferenz im Januar 1962 auf seine Hinrichtung in einer Todeszelle in Israel wartete, hatte das Zusammenspiel von NS-Jägern, israelischem Geheimdienst und Justiz es geschafft, einen der letzten Haupttäter des Holocaust zur Strecke zu bringen. Heute, kurz nach dem siebzigsten Jahrestag der Konferenz, auf der die industrialisierte Durchführung des Völkermordes an den Juden geplant wurde, sind alle Teilnehmer des Treffens am Wannsee lange tot. Dennoch läuft auch ein halbes Jahrhundert nach der Hinrichtung Eichmanns die juristische Aufarbeitung der Schoa und anderer nationalsozialistischer Verbrechen auf Hochtouren.

Erst vor einigen Monaten verurteilte ein Münchner Gericht John Demjanjuk für seine Handlungen als Wachmann im Todeslager Sobibor zu fünf Jahren Haft. Sowohl deutsche als auch polnische Justizbehörden planen derzeit, möglichst viele der noch lebenden Täter von NS-Verbrechen hinter Gitter zu bringen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, tauchte beispielsweise kürzlich der Dortmunder Staatsanwalt Andreas Brendel mit einem Durchsuchungsbefehl vor dem Haus von Willi B. in der brandenburgischen Provinz auf. Dem heute Sechsundachtzigjährigen wird vorgeworfen, als damals achtzehnjähriger Angehöriger der Waffen-SS an der Ermordung von 642 Menschen beteiligt gewesen zu sein, als die 3. Kompanie des SS-Panzergrenadierregiments „Der Führer“ die ganze Bevölkerung des zentralfranzösischen Dorfes Oradour-sur-Glane auslöschte.

Natürlich gebietet das Andenken an die Opfer von Oradour-sur-Glane, Sobibor und all den anderen bekannten und unbekannten Orten, dass die an ihnen begangenen Verbrechen aufgearbeitet werden. Auch ich würde meiner Tochter, wenn sie alt genug ist, dies zu verstehen, gern erklären können, wem sie dafür zu danken hat, dass ein Teil ihrer Vorfahren in Massengräbern im Süden Polens verscharrt ist. Aber taugen die konventionellen Werkzeuge der Justiz siebzig Jahre nach dem Beginn des Holocaust überhaupt noch dazu, diese Art der Vergangenheitsaufarbeitung zu bewerkstelligen?

Strafrechtliche Mittel erreichen keine Aufklärung mehr

Diese Frage gilt es zu bejahen, wenn es bei weiteren Strafverfolgungen von greisen Tätern des Holocaust und anderer NS-Verbrechen darum geht, ein Zeichen zu setzen, dass Mord auch nach vielen Jahrzehnten im Angesicht des nahenden Todes von Tätern nicht verjährt.

Wie jedoch viele Opfergruppen und Interessensvertreter während des Verfahrens gegen John Demjanjuk erklärt haben, geht es ihnen um etwas anderes: nämlich zum einen darum, die Erinnerung an den Holocaust aufrechtzuerhalten; und zum anderen vergleichsweise weniger bekannte NS-Verbrechen, wie zum Beispiel die Greuel Oradours oder des Todeslagers in Sobibor, aufzuarbeiten. Solange NS-Täter noch nicht zu Greisen geworden waren, ließ sich das Ziel der Aufarbeitung unbekannter Kapitel des nationalsozialistischen Schreckens und der Förderung des Gedenkens an die Opfer mit der juristischen Verfolgung von NS-Verbrechen gut vereinbaren. Die Fälle von John Demjanjuk und Willi B. zeigen jedoch, dass sich das Ziel der Aufarbeitung wenig bekannter NS-Verbrechen und des Bewahrens des Andenkens an die Schoa mit den Mitteln des Strafrechts kaum noch erreichen lässt. Nicht die Verbrechen von Hitlers Schergen in Sobibor standen im Fokus der Berichterstattung, sondern der Gesundheits- und Geisteszustand Demjanjuks sowie die Frage, ob man alte und gebrechliche Menschen noch vor Gericht stellen soll.

Als die deutsche und die internationale Presse vor einigen Tagen ausführlich über den Beschluss des Internationalen Gerichtshofs berichteten, dass italienische Gerichte die Bundesrepublik nicht zur Zahlung individueller Entschädigungen für Opfer nationalsozialistischer Verbrechen zwingen können, wurde kaum erwähnt, um welche Verbrechen es sich eigentlich handelte. Die Zeit für eine strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen läuft ab, nicht selten steht sie einer historischen Aufklärung sogar im Weg, weil die öffentliche Aufmerksamkeit sich nicht mehr auf die Taten, sondern auf den Zustand der greisen Täter richtet. Und die schweigen.

Es geht um Wahrheit und Verstehen

Es gibt aber eine Möglichkeit, wie mit Hilfe von NS-Jägern und Justizbehörden dem sehr berechtigten Interesse nach Aufarbeitung von weniger bekannten Verbrechen des Holocaust und nach Wahrung der Erinnerung an die Schoa noch Rechnung getragen werden kann. Diese besteht darin, nach afrikanischem und lateinamerikanischem Muster Wahrheitskommissionen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen einzurichten. Die NS-Jäger des großartigen Projekts „Operation Last Chance“ des Simon Wiesenthal Center und der Targum Shlishi Foundation und anderer Einrichtungen sowie Justizvertreter wie Andreas Brendel würden diesen Wahrheitskommissionen, in denen Überlebende und deren Vertreter, Juristen und Historiker sitzen würden, zuarbeiten.

Beschuldigte hätten die Möglichkeit, im Gegenzug für Immunität vor weiterer Strafverfolgung offen und ehrlich über die dunkelsten Kapitel ihres Lebens zu sprechen, was auch im Sinne der Aufarbeitung einer Biographie für ihre Familien wichtig sein könnte. Man darf hoffen, dass sich viele prozesstaktische Erinnerungslücken von Beteiligten an NS-Verbrechen auf einmal wieder schließen werden. Nun wird nicht jeder bereit sein, vor einer Wahrheitskommission auszusagen. Vielleicht kann Willi B., wie er beteuert, wirklich nicht mehr verstehen, was eigentlich Andreas Brendel und die Justiz von ihm wollen. Aber selbst wenn nur manche Beschuldigte offen mit Wahrheitskommissionen kooperieren würden, wäre dies ein Erfolg.

Ein solcher Erfolg bestünde auch darin, dass so das kombinierte Wissen der Tätergeneration der 85- bis Hundertjährigen über weniger bekannte Verbrechen des Holocaust nicht völlig verlorengehen würde. Ferner würde das Augenmerk der Öffentlichkeit nicht auf die Frage gerichtet sein, ob Gerichte alte und gebrechliche Männer, die am untersten Ende der Befehlskette des Holocaust standen und zum Zeitpunkt des Zweiten Weltkrieges junge Spunde waren, noch verurteilen sollte. Vielmehr würde die öffentliche Berichterstattung über Verhandlungen der Wahrheitskommissionen auch siebzig Jahre nach der Wannseekonferenz wirklich, wie es sich nicht nur Andreas Brendel wünscht, auf NS-Verbrechen und die Erinnerung an die Opfer des Holocaust und deutscher Kriegsverbrechen in Oradour-sur-Glane und anderswo konzentriert sein.

Thomas Weber lehrt Geschichte an der University of Aberdeen und schrieb „Hitlers Erster Krieg: Der Gefreite Hitler im Weltkrieg - Mythos und Wahrheit“ (Propyläen, 2011).

Quelle: F.A.Z.
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