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Neuer Ärger ums Berliner Schloss Kartell und Kabale

28.08.2009 ·  Nach den Querelen um die Bewerbung des Wettbewerbssiegers Franco Stella zeichnet sich eine Kartellrechtsklage gegen die Vergabe des Bauauftrags ab. Die könnte das Ansehen von Wolgang Tiefensees Ministerium stark beschädigen und das ganze Verfahren wieder eröffnen.

Von Andreas Kilb
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Wolfgang Tiefensee kann froh sein, dass in einem Monat Bundestagswahlen anstehen. Denn das erspart ihm die Blamage, wegen des Architektenwettbewerbs für das Berliner Schloss als Bundesbauminister zurücktreten zu müssen. Inzwischen ist klar, dass Tiefensees Ministerium diesen Wettbewerb und sein Ergebnis alles andere als professionell gehandhabt hat. Wie groß der dabei entstandene Schaden ist, kann noch niemand sagen; aber das Ansehen des Bundes als Bauherr ist auf jeden Fall schwer beschädigt.

Nach den Querelen um die Rechtmäßigkeit der Bewerbung des Wettbewerbssiegers Franco Stella (siehe auch Schlossgespenster: Streit um das Berliner Humboldt-Forum) zeichnet sich jetzt nämlich eine Kartellrechtsklage gegen die Vergabe des Bauauftrags ab. Nach dem Ende des Wettbewerbs war rasch abzusehen, dass der Italiener Stella mit seinem kleinen Vicentiner Architektenbüro das Schlossvorhaben nicht alleine würde stemmen können. Das Bundesbauministerium stellte Stella deshalb die Berliner Büros Gerkan, Marg und Partner und Hilmer & Sattler und Albrecht für die Bauausführung zur Seite und unterschrieb mit allen dreien Verträge.

Unwägbarkeiten von Anfang an

Gegen dieses Verfahren hat jetzt der Architekt Hans Kollhoff, dessen Schlossentwurf einen der vier dritten Preise des Wettbewerbs gewann, bei der Vergabekammer des Bundeskartellamts in Bonn Einspruch eingelegt. Die Aufträge an die beiden deutschen Architekturbüros, so Kollhoffs Vorwurf, hätten nach europäischem Recht nicht ohne neuerliche Ausschreibung vergeben werden dürfen. Die Entscheidung der Kammer, die den Fall bereits mündlich verhandelt hat, steht für nächste Woche an. Fällt sie - wofür manches spricht - negativ aus, hat das Bundesbauministerium zwar noch die Möglichkeit, beim Düsseldorfer Oberlandesgericht Beschwerde einzureichen. Dennoch könnte am Ende alles wieder offen sein: der Wettbewerb, der Siegerentwurf, der Zeitplan, die Finanzierung. Und natürlich die Höhe des Budgets.

Der „konzentrierte Entwurf“ für das Schloss, den der Bundesbauminister vor zwei Jahren vorstellte, war von Anfang an mit Unwägbarkeiten belastet. Selbst Gutwillige bezweifeln, dass die Zahl von 440 Millionen Euro, auf die Tiefensee die direkte Beteiligung des Bundes an den Baukosten begrenzen will, der Prüfung durch die Wirklichkeit standhalten wird. Tiefensee jedoch wollte sich als Schlossbauer profilieren und trieb deshalb den Wettbewerb energischer voran, als im Rückblick vernünftig erscheint. Dass seine Beamten die Angaben des Architekten Stella in den Bewerbungsunterlagen nicht nachprüften, mag man als Nachlässigkeit abtun. Sollte sich aber herausstellen, dass das Ministerium mit der Unterzeichnung der Bauverträge gegen EU-Vorschriften verstoßen hat, wäre nicht nur Tiefensee persönlich bloßgestellt. Es würde auch fraglich, ob die Bundesministerien ihre Pflichten tatsächlich ohne Nachhilfe von Anwaltskanzleien fachgerecht erledigen können.

Man muss es ganz wollen

Der Bundesbauminister jedenfalls hat seine Rolle in der Geschichte des Berliner Schlosses mit der neuerlichen Panne wohl ausgespielt. Sein Nachfolger wird, wie immer der Spruch des Bundeskartellamts und später vielleicht des Oberlandesgerichts lautet, dafür sorgen müssen, dass dergleichen sich in Zukunft nicht wiederholt: weder auf administrativer noch auf architektonischer Ebene. Das Schloss, dessen Wiedererrichtung so viele Köpfe bewegt und so viel Streit geboren hat, ist nicht für einen Apfel und ein Ei zu haben, und es kommt auch nicht durch die Hintertür. Man muss es ganz wollen, mit allen Konsequenzen. Oder man will es nicht.

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Jahrgang 1961, Feuilletonkorrespondent in Berlin.

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