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Medienpolitik Ministerpräsidenten billigen Rundfunkstaatsvertrag

 ·  Der zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist beschlossen. ARD und ZDF werden jeweils drei digitale Kanäle zugestanden, die Zahl ihrer Radiokanäle wird erhöht. Eine finanzielle Obergrenze für die Internetauftritte gibt es nicht mehr.

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Die Ministerpräsidenten haben den zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen, der den Umfang der Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet und im digitalen Rundfunk regelt. ARD und ZDF werden jeweils drei digitale Kanäle zugestanden, die Zahl ihrer Radiokanäle wird erhöht. Nicht im Internet anbieten dürfen sie „presseähnliche“ Angebote, die nicht „sendungsbezogen“ sind.

Geprüft wird dies mit dem neuen „Drei-Stufen-Test“, der den Rundfunkräten der Sender obliegt. Ihm werden bis Ende 2010 alle neuen Angebote der Sender und die bestehenden Online-Portale unterzogen. Dritte, die im Wettbewerb zu den Angeboten von ARD und ZDF stehen, müssen angehört werden. Die EU-Kommission hatte gefordert, die bestehenden Online-Dienste der Sender bis Ende 2009 zu prüfen. Die Verweildauer der Online-Inhalte der Sender beträgt sieben Tage, bei aktuellen Sportereignissen 24 Stunden.

Nächstes Thema: Reform der Rundfunkgebühr

Eine finanzielle Obergrenze für die Internetauftritte gibt es nicht mehr, bislang durften die Sender 0,75 Prozent ihrer Gebühreneinnahmen von rund 7,3 Milliarden Euro pro Jahr einsetzen. Umstritten war bis zuletzt, inwiefern ARD und ZDF im Internet Unterhaltung machen dürfen. Im Staatsvertrag heißt es dazu nur, dies müssten Unterhaltungsangebote sein, die dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen. Am 1. Mai 2009 soll der Rundfunkstaatsvertrag in Kraft treten.

Er erwarte keine Probleme mit der EU-Kommission, sagte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Beck. Die Ministerpräsidenten hatten sich mit der EU bei Beratungen im Sommer ins Benehmen gesetzt. Die Länderchefs haben sich auch vorgenommen, demnächst den internen Finanzausgleich zwischen den ARD-Sendern zu prüfen, dies würde vor allem dem Rundfunk Berlin-Brandenburg zugutekommen, der über Gebührenausfälle klagt. Als nächstes wollen sich die Ministerpräsidenten mit der Reform der Rundfunkgebühr beschäftigen, in Rede steht ein Wechsel von der jetzigen, an ein Rundfunkgerät gebundenen, Gebühr zu einer Haushalts- oder Betriebstättenabgabe.

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