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Koch-Brender-Debatte Koch sollte nicht im ZDF-Verwaltungsrat sitzen

07.03.2009 ·  Kein Ministerpräsident sollte dem Gremium in Zukunft angehören. Weder Koch noch seine Kollegen haben Anspruch auf einen Posten in dem Rat, bloß weil sie gerade regieren, sagt der Verfassungsrichter a. D. Dieter Grimm.

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Kein Ministerpräsident sollte dem Gremium in Zukunft angehören. Weder Koch noch seine Kollegen haben Anspruch auf einen Posten in dem Rat, bloß weil sie gerade regieren, sagt der Verfassungsrichter a. D. Dieter Grimm.

Grüne, FDP, Linkspartei und auch die SPD fordern, die Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren. Grünenfraktionschef Fritz Kuhn begründete das damit, dass wir ein „Staatskanzlei-Rundfunkwesen“ hätten. Hat er recht?

Das Rundfunkrecht gehört zur Gesetzgebungskompetenz der Länder, und innerhalb der Länder kümmern sich die Staatskanzleien um den Rundfunk, aber nicht in dem Sinne, dass sie in die Programmtätigkeit eingriffen. Staatliche Einflussnahme auf die Programmtätigkeit ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Beim ZDF gibt es zudem die Besonderheit, dass von den vierzehn Sitzen im Verwaltungsrat fünf von den Ländern besetzt werden. Es hat sich so eingespielt, dass diese fünf Sitze von Ministerpräsidenten eingenommen werden. Daran hat wohl Fritz Kuhn bei seiner Äußerung gedacht. Aber weder müssen es die Ministerpräsidenten selbst sein, noch sind stets alle fünf Plätze von Ministerpräsidenten besetzt gewesen, und vor allem: Sie haben in keinem Fall die Mehrheit.

Momentan sind im ZDF-Verwaltungsrat mit Ausnahme von Edmund Stoiber alle Ländervertreter zugleich amtierende Ministerpräsidenten. Die sind zwar, wie Sie sagen, in der Minderheit, haben aber allem Anschein nach zusammen mit den sie tragenden Parteien trotzdem das Sagen. Wie kann das sein?

In der rechtlichen Konstruktion ist das nicht angelegt. Es kann also nur dazu kommen, wenn sich die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats hinter den politischen Parteien aufreihen, was sie nicht müssten und wozu sie von den Parteien auch nicht gezwungen werden können. Dennoch ist dies die Praxis, übrigens nicht nur im Verwaltungsrat, sondern auch in dem viel größeren ZDF-Fernsehrat und in den Rundfunkräten der ARD-Anstalten. In all diesen Gremien gibt es sogenannte Freundeskreise von CDU und von SPD, die vor den Gremiensitzungen informell zusammenkommen und sich abstimmen. Das geht aber nur, wenn die Mitglieder, die als gesellschaftliche Repräsentanten in die Räte entsandt werden, beispielsweise von den Gewerkschaften, den Sportverbänden, den Kirchen, den Hausfrauenverbänden und so weiter mitspielen. Und leider tun sie das. Das ist der Mechanismus, der den Parteien ein Maß an Einfluss verleiht, das sie aufgrund der rechtlichen Konstruktion nicht haben.

Also sind die Vertreter der gesellschaftlichen Gruppierungen zu schwach?

An Zahl eindeutig nicht. Aber sie erhoffen sich wohl von der Allianz mit den Parteien eine Stärkung ihrer Verbandsinteressen. Die Gewinner sind nach meiner Beobachtung aber die Parteien.

Sie haben selbst für fünf Jahre dem ZDF-Verwaltungsrat angehört. Waren sie Mitglied in einem der beiden Freundeskreise?

Nein. Ich hatte einen der fünf Ländersitze inne und war der Überzeugung, dass ich meine Funktion nur dann sinnvoll wahrnehmen könnte, wenn ich mich nicht parteilich zuordnete. Diese Möglichkeit hat jedes Gremienmitglied, und wenn mehrere sich so verhielten, würde der Zweck der gesellschaftlichen Kontrolle über den Rundfunk besser erfüllt als jetzt.

Ist dieses Freundeskreis-Problem neu oder nur während der vergangenen 48 Jahre, die es den ZDF-Verwaltungsrat schon gibt, nicht aufgefallen?

Ich habe es nicht von Anfang an beobachten können, aber ich weiß, dass die Klage über den Parteieneinfluss in den Aufsichtsgremien des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks alt ist und regelmäßig wiederkehrt.

Aber in den Gremien grundsätzlich vertreten sein müssen Parteienvertreter oder amtierende Politiker schon, oder?

Nein, es wäre verfassungsrechtlich kein Problem, Aufsichtsgremien frei von Parteivertretern oder Regierungsmitgliedern einzurichten. Die Landtage könnten das beschließen. Verfassungsrechtlich unzulässig ist, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk vom Staat beherrscht wird. Er kann als öffentliche Einrichtung aber auch nicht unkontrolliert bleiben. Der Ausweg ist die Kontrolle durch die relevanten gesellschaftlichen Kräfte. Dazu gehören die Parteien zweifellos. Im Unterschied zu den anderen gesellschaftlichen Kräften ragen sie aber zugleich in den Staat hinein: Sie sitzen im Parlament und in der Regierung. Aus dieser Doppelrolle resultiert das Problem. Die Mitgliedschaft von Parteipolitikern in den Rundfunkgremien ist nicht von vornherein verfassungswidrig, sie ist aber auch nicht verfassungsrechtlich geboten.

Kurt Beck, der Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrates, und auch Roland Koch, dessen Stellvertreter, können nicht bloß, weil sie gerade regieren, daraus ableiten, dass sie dem Verwaltungsrat angehören müssen?

Eindeutig nicht.

Aber das ZDF wurde doch von den Ländern gegründet. Darf nicht wie bei einem privaten Unternehmen auch der Eigentümer über das Geschäft mitbestimmen?

Der fundamentale Unterschied zwischen dem Staat als Gründer eine Rundfunkanstalt und Privaten als Betreiber von Rundfunkunternehmen besteht darin, dass der Staat nur öffentliche Zwecke verfolgen darf. Die Rundfunkfreiheit ist grundrechtlich geschützt, und wenn sich der Staat zur Einrichtung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entschließt, dann kann er keine Eigentümerrechte geltend machen, sondern muss garantieren, dass sie ihre Funktion politisch unbeeinflusst nach publizistischen Kriterien erfüllen können.

Praktisch entscheiden sie aber auch über wichtige Posten mit. Hessens Ministerpräsident Koch möchten gegen den Willen des ZDF-Intendanten Markus Schächter den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängern. Verletzt er damit die Unabhängigkeit der Presse?

Nach der geltenden Rechtslage bedarf der Intendant für diese Entscheidung der Zustimmung des Verwaltungsrats. Ministerpräsident Koch ist ein Mitglied dieses Gremiums. Wenn er sich in der Abstimmung gegen den Vorschlag des Intendanten ausspricht, übt er eine Befugnis aus, die ihm zusteht, und verstößt nicht etwa gegen die Rundfunkfreiheit. Es kann freilich, wie immer bei der Ausübung von Befugnissen, legitime und illegitime Motive geben.

Öffentlich sagt er, es gehe ihm um gesunkene Einschaltquoten.

Das wäre jedenfalls kein illegitimes Motiv. Aber wie auch immer - Motive sind innere Tatsachen. Man kann über sie nur spekulieren. Es liegt außerhalb der Möglichkeiten von Recht, illegitime Motive zu verbieten. Das Recht kann nur verhindern, dass illegitime Motive Einzelner ungehindert zum Zuge kommen. Wer immer im Verwaltungsrat etwas durchsetzen oder verhindern möchte, braucht dafür eine Mehrheit.

Ist alleine die Parteizugehörigkeit oder politische Gesinnung eines Chefredakteurs ein Motiv, mit dem ein Verwaltungsratsmitglied die Ablehnung dieser Person begründen darf?

Man muss zwei verschiedene Situationen unterscheiden: die Verlängerung eines auslaufenden Vertrages einerseits und die Kündigung eines laufenden Vertrages andererseits. Für eine Kündigung müssen tragfähige Gründe angeführt werden, weil hier in Rechte des Vertragspartners eingegriffen wird und das nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Parteizugehörigkeit oder politische Gesinnung wären keine ausreichenden Gründe. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch auf Verlängerung eines Vertrages. Die Gremien, die darüber zu beschließen haben, sind in ihrer Entscheidung frei. Für das Abstimmungsverhalten müssen folglich auch keine Gründe angeführt werden.

Aber ist es nicht höchst heikel, wenn der ZDF-Verwaltungsrat über Personal mitentscheiden darf, das von Berufs wegen auch über seine Mitglieder berichtet und damit starken Einfluss auf deren eigenes Fortkommen hat?

Das ist in der Tat eine Gefahrenquelle. Aber was wäre die Alternative? Man wird auch nicht wünschen, dass sich eine öffentlich-rechtliche Anstalt aus sich selbst rekrutiert oder dass der Intendant ein Alleinentscheidungsrecht hat.

Wieso nicht?

Es geht hier um die Erfüllung einer öffentlichen Funktion von erheblicher Bedeutung, nämlich die Versorgung der Öffentlichkeit mit denjenigen Informationen, die sie in einem demokratischen Staat zur Wahrnehmung ihrer eigenen Angelegenheiten benötigt. Dieses Interesse der Öffentlichkeit muss auch in der Verfahrensgestaltung zum Ausdruck kommen. Im Übrigen sollte man nicht unterstellen, dass jeder, der ein Amt oder eine öffentliche Funktion einer Entscheidung verdankt, an der Politiker mitgewirkt haben, diesen später zu Diensten ist. Einmal im Amt oder in der Funktion, ist er rechtlich unabhängig. Dann wird es zu einer Frage der Professionalität und des Charakters, ob man sich auch innerlich seine Unabhängigkeit bewahrt.

Also sind Verwaltungsräte, die mitentscheiden, das kleinste der derzeit denkbaren Übel?

Es muss eine Mitentscheidung von Seiten der Gesellschaft geben. Ob dabei auch Ministerpräsidenten eine Stimme haben sollten oder nicht, ist eine andere Frage.

Wäre es denn möglich, auf sie zu verzichten?

Rechtlich sähe ich kein Hindernis.

Fänden Sie das besser?

Angesichts der Neigung der politischen Parteien, den Einfluss, den sie staatlichen Ämtern verdanken, auch überall dort zur Geltung zu bringen, wo nach anderen als politischen Kriterien entschieden wird: Ja.

Das Gespräch führte Alexander Armbruster.

Quelle: F.A.Z.
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