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Testfall Burka-Verbot Die Kleiderordnung der Vernunft

10.04.2010 ·  Wie weit darf der Staat gehen, wenn er freiheitswidrige Lebensformen bekämpfen will? Das Burka-Verbot in Frankreich und Belgien taugt als Testfall für die Frage, ob es einen Fundamentalismus der Aufklärung gibt.

Von Patrick Bahners
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Die französische Regierung will Frauen verbieten, ihren ganzen Körper zu verhüllen. Mit der Vorlage eines Regierungsentwurfs für ein Anti-Burka-Gesetz ist in den nächsten Tagen zu rechnen. In Belgien hat der Innenausschuss der Abgeordnetenkammer schon einen Gesetzentwurf angenommen, über den das Plenum Mitte des Monats entscheiden soll. Er sieht Geldbußen in Höhe von 15 bis 25 Euro oder eine Gefängnisstrafe von bis zu sieben Tagen vor für Personen, die sich maskiert im öffentlichen Raum zeigen. Die Partei des französischen Präsidenten Sarkozy fordert eine deutlich höhere Geldstrafe von 750 Euro.

Der Absicht hinter den Gesetzen ist die Sympathie des europäischen Publikums sicher. Es ist befremdend, einem Menschen zu begegnen, der umständliche Zurüstungen angestellt hat, um jeden Blickkontakt zu vermeiden. Der den Leib von Kopf bis Fuß ohne Öffnungen einhüllende Schleier wirkt wie ein wandelndes Zelt, dessen Bewohnerin den sozialen Raum nicht betreten will, in dem ihr zwangsläufig andere Menschen über den Weg laufen. Scham und Dezenz, moralische Gefühle, die eigentlich ohne besondere Begründung Respekt gebieten, scheinen hier gesteigert zur passiven Aggression der Unterstellung, die bloße Anwesenheit einer Person sei schon Schamlosigkeit.

Hölle der Indoktrination

Die Demokratie beruht auf dem Streit von Leuten, die einander ihre Meinung ins Gesicht sagen. Nun ist in einer modernen Republik niemand gezwungen, sich am politischen Kampf zu beteiligen. Aber die politische Auseinandersetzung wächst doch hervor aus einer alltäglichen Praxis der lebendigen Verständigung auf dem Marktplatz, wo man sich auch ohne Worte artikulieren kann, durch Gestik und Mimik, durch das Aufreißen oder Schließen der Augen. Insofern berief sich der französische Premierminister Fillon auf ein Prinzip der europäischen Zivilisation, als er im Januar sagte, die Praxis der Ganzkörperverschleierung verstoße gegen unser Verständnis des offenen sozialen Lebens.

Wie sieht es aber mit den Chancen der Gesetze aus, ihren Zweck zu erreichen? Die betroffenen Frauen – in Frankreich wird ihre Zahl vom Innenministerium auf 1900 geschätzt – werden zwei Möglichkeiten haben, sich gesetzeskonform zu verhalten. Entweder sie beugen sich dem Befehl des Gesetzgebers und legen beim Gang an die im Gesetz definierten Orte den Schleier ab. Oder sie verlassen gar nicht mehr das Haus, beschränken Behördengänge auf das absolute Minimum und meiden die Öffentlichkeit, in der sie sich gemäß den von ihnen als zwingend empfundenen Überzeugungen verhüllen müssten. Sanktionen gegen Frauen, die durch Rückzug in die häusliche Welt der Pflichtenkollision ausweichen, sind in den Gesetzen nicht vorgesehen, obwohl gerade diese Rückzugswelt, das Reich des Ehemanns, vom fürsorglichen Verdacht als Hölle der Indoktrination ausgemalt wird.

Jede Bürgerin eine Marianne

Solche Sanktionen sind durchaus vorstellbar. Razzien wären zwar zwecklos, sofern in der Wohnung keine Burka getragen werden muss, doch eine Ausgangspflicht ließe sich ohne großen Aufwand als Meldepflicht gestalten. Gegenüber Zufallskontrollen durch Patrouillen hätte sie den Vorteil der Totalerfassung jedenfalls aller einmal auffällig gewordenen Personen. Das englische Strafgesetz schrieb bis 1828 als Voraussetzung für den Zugang zu öffentlichen Ämtern vor, dass der Kandidat einmal im Jahr die Kommunion empfing. Warum sollten die Bürgerinnen der Französischen Republik nicht zu einem jährlichen Besuch auf dem Rathaus verpflichtet werden, jede einzelne von ihnen eine Marianne mit offenem Haar, eine Allegorie von Freiheit und Gleichheit? Es liegt nicht auf der Hand, dass mit einer solchen Pflicht, sich gleichsam als lebendes Passfoto sehen zu lassen, die Grundsätze der Republik pervertiert würden. Und doch ist zu erwarten, dass bei einer derartigen Ausweitung der gesetzgeberischen Maßnahmen die breite Zustimmung wegbräche, auf die Anti-Burka-Gesetze rechnen dürfen, solange sie sich auf Strafzettel gegen Falschgekleidete beschränken.

Es gibt die Befürchtung, dass der säkulare Staat zu weit gehen kann in der Förderung offener Lebensformen, dass seine Maßnahmen irgendwann dem Glaubenszwang unheimlich ähnlich sehen, den sie bekämpfen sollen. In der Debatte um einen klugen Umgang mit dem politischen Islam ist die Gefahr einer solchen Symmetrie, eines gesinnungsterroristischen Wettrüstens, auf den Begriff eines Fundamentalismus der Aufklärung gebracht worden.

Von Seiten der entschiedenen Islamkritik wird bestritten, dass es dieses Phänomen überhaupt geben könne. Die Aufklärung sei ihrem Wesen nach antifundamentalistisch, legte Josef Joffe unlängst in der „Zeit“ dar. Was „im Westen im achtzehnten Jahrhundert entstand“ dank Locke, Hume und Voltaire, „war genau das Gegenteil“ jedes Fundamentalismus: die Autoritätskritik. Kant habe Aufklärung definiert als „die Maxime, jederzeit selbst zu denken“, und folglich sei „die Gleichsetzung von Aufklärung und dem unverrückbaren Glauben an das Gotteswort ein krachender Synapsenkurzschluss“.

Diesen Dachschaden müsste Joffe allerdings auch bei den von ihm angerufenen Autoritäten diagnostizieren. Dass die Aufklärung sich vorsehen muss, im Kampf gegen den Fanatismus nicht in Fanatismus umzuschlagen, ist ein Gedanke des Zeitalters der Aufklärung, und zwar nicht etwa nur ein Topos der Aufklärungskritik, sondern eine Grundfigur aufklärerischer Selbstkritik. Als Schwärmerei oder Enthusiasmus bezeichneten die Philosophen die Neigung der Anhänger von Offenbarungsreligionen, die gesamte soziale Wirklichkeit im Dienst einer höheren, für Andersgläubige nicht evidenten Wahrheit umzugestalten. In den metaphysischen Spekulationen einer radikalen Aufklärung, die das eigene Selbstdenken absolut setzte und fremdes Selbstdenken nicht als Denken gelten ließ, sah Kant einen Enthusiasmus der Vernunft. Durch die Französische Revolution, die das Christentum zunächst als Zivilreligion einband und dann durch einen Staatskult der Vernunft ersetzte, erhielt diese Kritik eines sektiererischen Vernunftglaubens eine politische Dimension.

Die Predigt des Evidenten

Es war dann vor allem der britische Liberalismus Edmund Burkes und der „Edinburgh Review“, der Zeitschrift der Schüler von Hume und Adam Smith, der mit den soziologischen Instrumenten der interkonfessionellen Polemik die an die Macht gelangte Aufklärung als Sektenregiment neuen Typs analysierte. In dem Umstand, dass die Aufklärer keine spezielle Offenbarung in Anspruch nahmen, sondern das allen Einleuchtende zu predigen meinten, lagen besondere Risiken für eine Öffentlichkeit, in der jedermann auch das Recht hat, sich nicht überzeugen zu lassen. Die dogmatisierte Aufklärung wurde sozusagen zu einer Religion, die wie jede Staatskirche die Mission überspringen konnte.

Interessanterweise musste sich Burke vorhalten lassen, er sei im gerechten Zorn gegen die heiligen Krieger des Jakobinertums selbst zum Kreuzzugsprediger geworden. So gehört zu den Weltbürgerkriegen der Intellektuellen von Anfang an die Erfahrung der Nachahmung des Feindes. Diese Einsicht in die mimetische Dynamik des Konflikts muss kein Grund sein, den Krieg abzublasen. Wer das Militanzpotential des säkularen Universalismus leugnet, leistet aber keinen Beitrag zur Aufklärung. In einem Lexikonartikel über den jüngeren Pitt beschrieb der liberale Historiker Thomas Babington Macaulay die Anführer der Französischen Revolution als „entflammt von einem Fanatismus, der an den der Muslime erinnert, die, mit dem Koran in der einen Hand und dem Schwert in der anderen, zu Eroberung und Bekehrung auszogen“. Macaulay kritisierte freilich, dass Pitt sich nicht von Burke hatte anstecken lassen und keinen „Heiligen Krieg für Religion, Moral, Eigentum, Ordnung und öffentliches Recht“ ausgerufen hatte, der „den Jakobinern eine gleich starke Energie entgegengesetzt hätte“.

Die Wiederentdeckung der liberalen Kritik des republikanischen Fanatismus in der historischen Forschung hatte einen weltanschaulichen Kontext: das Erlebnis der politischen Religionen des zwanzigsten Jahrhunderts. Hugh Trevor-Roper, der zunächst zu den Kalten Kriegern des Kreises um die Zeitschrift „Encounter“ gehörte, widmete einen Hauptteil seiner gelehrten Lebensarbeit den ökumenischen Brückenbauern der religiösen Bürgerkriege. Wenn die Formel vom Islamofaschismus wirklich einen Erkenntnisgehalt haben soll, wird man die Erfahrung nicht vergessen dürfen, dass auch der Antifaschismus doktrinär werden konnte.

Papst Benedikt XVI. hat in diesem Monat den Gläubigen Gebete „für alle durch Fundamentalismus und Extremismus Gefährdeten“ nahegelegt. Nicht fundamentale Überzeugungen – sonst müssten alle Demokraten Relativisten sein – sind das Gefährliche am Fundamentalismus, sondern ein überschießendes Moment, das sich im Missverhältnis von Zweck und Mitteln zeigen kann. Der Historiker John Pocock definiert das Projekt der Aufklärung als Bekämpfung des Fanatismus nicht durch Atheismus, sondern durch Trennung von Staat und Kirche. Dieser Linie ist der französische Staatsrat in seinem auf Antrag des Premierministers erstellten Gutachten über rechtliche Grundlagen eines möglichst umfassenden Burka-Verbots gefolgt. Zu lange, hat Präsident Sarkozy verkündet, habe man die „Eingriffe in die Laizität“ hingenommen. Diese Begründung des Verbots hat der Staatsrat jetzt für unmöglich erklärt. Nur die öffentliche Sicherheit könne es an bestimmten Orten rechtfertigen, nicht die Laizität, die nur den Staat verpflichte, nicht den Bürger.

Wer leugnet, dass auch die säkulare Staatsanschauung versucht ist, das ganze Leben der Menschen regieren zu wollen, belegt eben durch diese aller historischen Erfahrung zuwiderlaufende Meinung, dass es ihn gibt, den Fundamentalismus der Aufklärung.

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Jahrgang 1967, Redakteur im Feuilleton.

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