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Islam und Liberalismus Es gibt Muslime, die mich töten wollen

25.05.2009 ·  Gibt es die Möglichkeit eines liberalen Islam? Der sudanesische Rechtsgelehrte Abdullahi An-Na'im hält das für möglich. Er wirbt für das deutsche Modell der Partnerschaft von Politik und Religion.

Von Patrick Bahners
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Wird die Niederlage der Berliner Initiative Pro Reli als Wendepunkt in die Geschichte der Beziehungen von Staat und Kirchen in Deutschland eingehen? Ist damit zu rechnen, dass die Ausnahmebestimmung der Bremer Klausel des Grundgesetzes, die den Verzicht auf den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen nach Artikel 7 erlaubt, einmal die Normalität beschreiben wird? Hat die Präsenz kirchlich approbierter Lehrer in der Staatsschule ihre Plausibilität eingebüßt, weil das Christentum in Teilen des Landes in eine Minderheitenposition geraten ist, während die muslimische, bislang auf Ersatzunterricht verwiesene Minderheit wächst? Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat am Dienstag im Berliner Wissenschaftskolleg seine Ansicht bekräftigt, dass das Religionsverfassungsrecht der Bundesrepublik sich bewährt habe und für die Integration der Muslime den geeigneten Rahmen bilde.

In Schäubles pointierter Auffassung erweist sich gerade am Religionsunterricht der säkulare Charakter unseres Verfassungsstaates. Der Staat maßt sich nicht an, Nützliches und Schädliches in den religiösen Überlieferungen gemäß eigenem, überlegenem Wissen zu sortieren, wie es Voraussetzung für eine Umstellung vom Bekenntnisunterricht auf vorgeblich neutrale Religionskunde wäre, sondern kooperiert in der Ausbildung der Religionslehrer mit den Religionsgemeinschaften. Dieter Grimm, der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, warnte vor einem säkularen Fundamentalismus: Der Staat, der die Religion aus dem öffentlichen Raum ausschließt, setzt sich an ihre Stelle.

Untrennbarkeit von Politik und Religion

Schäuble und Grimm trugen Kommentare zur diesjährigen Carl-Heinrich-Becker-Vorlesung vor. Für den nach dem großen Orientalisten und preußischen Kultusminister benannten Vortrag im Rahmen des Forschungsprogramms „Europa im Nahen Osten - Der Nahe Osten in Europa“ hatten die Berlin-Brandenburgische Akademie, das Wissenschaftskolleg und die Thyssen-Stiftung den Juristen Abdullahi An-Na'im von der Emory University in Atlanta gewonnen, der sich in der internationalen islamwissenschaftlichen Diskussion mit der These exponiert hat, der Staat sei seinem Wesen nach säkular und ein islamischer Staat daher ein Widerspruch in sich. An-Na'im stammt aus dem Sudan, hat an der Universität von Khartum gelehrt und wirkte als Exekutivdirektor von Human Rights Watch für Afrika, bevor er seine Heimat verlassen musste.

Im Vortrag stellte er sein Modell des Verhältnisses von religiösen Normen und staatlichem Recht vor, das sowohl für den Nahen Osten als auch für Europa Geltung beansprucht, in Staaten mit muslimischer Mehrheit und in Staaten mit einer Minderheit von Muslimen: Staat und Religion müssen getrennt sein, Politik und Religion lassen sich nicht trennen. Am deutschen Modell der Partnerschaft hob An-Na'im hervor, dass der Staat es von vornherein mit Religionen im Plural zu tun habe. Das freute den Innenminister, der sich keine Gelegenheit entgehen lässt, den nationalpädagogischen Sinn der Erfahrung der Konfessionsspaltung zu erläutern. In kritischer Wendung gegen den französischen Laizismus spitzte er diese Überlegungen diesmal zu dem Gedanken zu, Religion sei nicht nur toleranzgefährdend, sondern auch toleranzermöglichend.

Kolonialistische Denkbestände

An-Na'im hielt den Säkularfundamentalisten der europäischen Islamdebatten entgegen, die Trennung von Staat und Religion sei keine westliche Errungenschaft. Wer dem Westen das Copyright für Aufklärung, Modernität und Individualismus zuschlage, stelle den Muslimen eine „intellektuelle Falle“. Man rede ihnen ein, dass sie nicht modern werden könnten, ohne ihre Identität preiszugeben. Hier verrate sich die Denkungsart des Kolonialismus.

Das Prinzip des Islams ist nach An-Na'im individualistisch: Nur der einzelne Gläubige kann Gottes Gebote befolgen. Der Staat kann nicht religiös sein; die staatliche Kodifizierung der Scharia verformt das Religionsgesetz, weil staatliche Sanktionen das Wesen des religiösen Gehorsams verfehlen. Wo Grimm normativ darlegt, nur der säkulare Staat könne Religionsfreiheit gewähren, geht An-Na'im weiter und verwirft den islamischen Staat kategorisch und auch empirisch. Die islamistische Parole der Einheit von Staat und Religion finde in den Traditionen der islamischen Rechtslehre keine Stütze.

Kann der Staat unreligiös sein?

Hier meldete der Historiker Heinz Schilling, Kenner des konfessionellen Zeitalters, aus universalhistorischer Perspektive Widerspruch an: Der apodiktische Satz, der Staat könne nicht religiös sein, sei historisch nicht verständlich. Der Staat sei in engster Verbindung zur Religion entstanden, die seine tatsächliche Schwäche durch Legitimitätszufuhr ausgeglichen habe. Müsse man nicht auch in der heutigen Welt mit religiösen Staaten in der Phase des Übergangs zur Rechtsstaatlichkeit rechnen?

Der Erlanger Zivilrechtler Mathias Rohe führt in seiner unlängst bei C. H. Beck erschienenen Gesamtdarstellung des islamischen Rechts aus, dass gerade die durchgehende Schwäche der Staatlichkeit von den Wirren nach dem Tod des Propheten bis in osmanische Zeiten An-Na'im Anknüpfungspunkte für die radikale These biete, die Scharia sei ihrem Wesen nach staatsfremdes, im Disput und Konsens gelehrter Fortbildung entstandenes Recht - ein islamisches „common law“. Nur im demokratischen Prozess, so malt sich An-Na'im die Konsitutionalisierung der Staaten mit muslimischer Mehrheit aus, können Bestimmungen der Scharia Staatsgesetzeskraft erlangen, als weltliche Gesetze kraft säkularer Argumente.

Aus dem Publikum wurde der Vortragende gefragt, wie repräsentativ seine Meinung sei. Er könne nur seine individuelle Meinung vertreten, sagte An-Na'im. „Es gibt Muslime, die mich gerne töten würden wegen dessen, was ich sage.“ Als An-Na'im seine Meinung vor fünf Jahren auf einer von der Universität Bayreuth mitorganisierten Tagung in Nigeria vertrat, verließen rund 250 zum Teil hochrangige Delegierte die Veranstaltung unter Protest. 1985 wurde An-Na'ims Lehrer Mahmud Muhammad Taha im Sudan wegen Apostasie zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Die Chance zum liberalen Islam

Wie An-Na'im von seinem individualistischen Prinzip her Gruppenrechte für Muslime ablehnt und die europäischen Staaten davor warnt, das osmanische Millet-System der von ihren religiösen Führern vertretenen Untertanengruppen wiederzubeleben, so fordert er andererseits, dass Muslime sich ungehindert organisieren und politische Forderungen zivilgesellschaftlich artikulieren dürfen. Extrem fiel seine Verurteilung des französischen Modells aus: Einen moralischen Unterschied zum Iran könne er nicht erkennen, die Kleidung von Frauen sei deren Sache.

Einige Zuhörer wie die Islamwissenschaftlerin Gudrun Krämer verwunderte, dass Schäuble dem Problem des Religionsunterrichts zentrale Bedeutung für das Gelingen der von ihm einberufenen Islamkonferenz zuwies. Ob es muslimischen Bekenntnisunterricht geben werde, so die Zwischenbilanz des Ministers, sei ungewiss. Die Muslime müssten wissen, ob sie die Organisationsvoraussetzungen nach Artikel 7 des Grundgesetzes erfüllen wollten. Allerdings ist es die staatliche Seite, die, daran erinnerte Grimm, diese Voraussetzungen konkretisiert - im Lichte der Religionsfreiheit. Man verlangt von den Muslimen nicht, dass sie Kirchen gründen, aber bloße Vereine zum Zweck des Unterrichts genügen auch nicht. An diesem Punkt dreht sich die Diskussion seit geraumer Zeit im Kreis. Wer an die Chance eines liberalen Islams glauben möchte, wie An-Na'im ihn entwirft, darf nicht erwarten, dass eine islamische Religionsgemeinschaft sich als Anstalt organisiert, als Abbild des Staates.

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Jahrgang 1967, Redakteur im Feuilleton.

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