31.07.2010 · Im amerikanischen Streit um die Immunität des Heiligen Stuhls werden die Argumente gespitzt. Der Ausgang ist ungewiss, aber der als katholisch eingestufte Supreme Court verweigerte der Kurie schon mal Schützenhilfe.
Von Katja GelinskyVon 1956 bis 1986 war William Brennan der einzige Katholik am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Vom „katholischen Sitz“ war damals die Rede. Heute wird der Supreme Court zuweilen provokant als „katholischer Gerichtshof“ bezeichnet. Sechs der neun Richter sind Katholiken. Der Einfluss derer in den Vereinigten Staaten, die John Lockes Argwohn gegen die „Papisten“ und Rom teilen, ist zweifellos geschwunden. Brisanz behält die Religionszugehörigkeit der obersten Richter jedoch deshalb, weil die fünf Richter vom konservativen Flügel allesamt gläubige Katholiken sind. Vor allem beim Thema Abtreibung gab es Vorwürfe einer religiösen Färbung der Rechtsprechung.
Erinnerungen an den Religionsstreit wurden wieder wach, als der Supreme Court mit der gegenwärtig heikelsten Angelegenheit des Vatikans konfrontiert wurde: dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche. Der Heilige Stuhl hatte den Gerichtshof um Hilfe ersucht gegen Schadenersatzansprüche eines Klägers aus dem Bundesstaat Oregon. Er sei als Jugendlicher von einem einschlägig vorbelasteten Priester missbraucht worden, behauptet der Mann. Auch in anderen Bundesstaaten laufen Prozesse gegen den Heiligen Stuhl. Die Klägeranwälte verlangen Schadenersatz, fordern die Herausgabe von Dokumenten und wollen eidesstattliche Aussagen höchster Kirchenvertreter zum Missbrauchsskandal erzwingen. Benedikt XVI. persönlich soll in den Zeugenstand gezwungen werden.
Der Heilige Stuhl zog unterstützt von der Regierung Obama vor den Supreme Court
Kein amerikanisches Gericht hat derartigen Forderungen bislang stattgegeben. Und niemand glaubt ernsthaft, dass der Papst irgendwann vor einem Richter in den Vereinigten Staaten aussagen muss. Doch ist es dem Heiligen Stuhl bislang nicht gelungen, die Kläger zu stoppen. Manche Prozesse wegen des Missbrauchsskandals laufen bereits seit Jahren, ohne dass ein Ende in Sicht ist. Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob das Prinzip der Staatenimmunität den Heiligen Stuhl davor schützt, vor amerikanischen Gerichten verklagt zu werden. Grundsätzlich sei das der Fall, entschieden zwei Bundesberufungsgerichte. Allerdings, so die Berufungsrichter in Oregon und Kentucky, griffen für Teile der Missbrauchsklagen gesetzliche Ausnahmebestimmungen vom Immunitätsprinzip. Die Prozesse gegen Rom dürften deshalb fortgesetzt werden.
Der Heilige Stuhl zog daraufhin, unterstützt von der Regierung Obama, vor den Supreme Court. Doch vergebens. Der „katholische Gerichtshof“ verweigerte der Kurie Schützenhilfe. Der Antrag Roms, der Supreme Court möge entscheiden, dass die Berufungsrichter in Oregon dem Kläger zu Unrecht den Weg für seine Schadenersatzklage geebnet hätten, wurde abgelehnt. Eine Begründung dafür lieferte der Gerichtshof entsprechend den Gepflogenheiten im Annahmeverfahren nicht. Desto lauter feierten Opferorganisationen die Abweisung des Antrags als großen Sieg. Dass der Gerichtshof den Kläger in Oregon nicht gestoppt habe, werde positive Wirkung auf andere Missbrauchsprozesse haben, verkündete Peter Isley vom „Suvivors Network of those Abused by Priests“. Prompt strengte der Klägeranwalt Jeffrey Anderson, einer der Pioniere von Missbrauchsklagen, einen neuen Prozess gegen Rom an.
Die Richter wollen noch keine Postion beziehen
Amerikanische Rechtsprofessoren wie der Staats- und Kirchenrechtler Nicholas Carfadi halten die Euphorie der Kläger allerdings für übertrieben. Die obersten Richter hätten lediglich die Überzeugung geäußert, dass der Fall derzeit keine Rechtsfragen aufwerfe, die einer Entscheidung des Gerichtshofs bedürften. Das heiße nicht, dass Rom aus Sicht des Supreme Court keine Immunität genieße. Vielmehr hätten die Richter gegenwärtig keine Position beziehen wollen. Dafür sei es womöglich noch zu früh, mutmaßt die kalifornische Rechtsprofessorin und Expertin für Fragen der Staatenimmunität Chimène Keitner. Gewöhnlich warte der Gerichtshof, bis mehrere Instanzgerichte in grundsätzlichen Fragen zu widersprüchlichen Ergebnissen gelangt seien.
Falls Rom die verweigerte Unterstützung des Supreme Court als Affront betrachtet, wird dies jedenfalls nicht kundgetan (siehe auch: Der Papst auf der Anklagebank). In der grundlegenden Bewertung der Immunitätsfrage stimmten die Vereinigten Staaten und der Vatikan überein, hebt Jeffrey Lena, der amerikanische Rechtsvertreter des Heiligen Stuhls, hervor. Jedenfalls in den beiden Verfahren, die am weitesten vorangeschritten sind, in Kentucky und Oregon, ist man sich mittlerweile einig, dass der Heilige Stuhl grundsätzlich Schutz nach dem 1976 verabschiedeten Immunitätsgesetz „Foreign Sovereign Immunities Act“ (FSIA) genießt. Dies war anfangs wegen der eigentümlichen Rolle des Heiligen Stuhls im katholischen und internationalen Gefüge und daraus resultierender juristischer Zuordnungsprobleme durchaus umstritten.
Haftung für die pädophilen Täter?
So argumentierten die Kläger in Kentucky der Heilige Stuhl könne sich nicht auf den FSIA berufen, weil die katholische Kirche kein ausländischer Staat im Sinne des Immunitätsgesetzes sei. Dem widersprach das Berufungsgericht allerdings mit dem Hinweis, dass der Heilige Stuhl als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt anerkannt sei. Zudem handle der Heilige Stuhl für den Vatikan, der staatliches Völkerrechtssubjekt im Sinne des FSIA sei. Allerdings hat sich der Kongress mit Verabschiedung des Immunitätsgesetzes für das Prinzip restriktiver Staatenimmunität entschieden.
So gewährt der FSIA unter anderem keinen Schutz gegen Schadenersatzklagen, die wegen persönlicher Schädigungen aufgrund unerlaubter Handlungen erhoben werden. Gestützt auf diese Ausnahmevorschrift fordern die amerikanischen Kläger, dass der Heilige Stuhl für die Taten pädophiler Priester sowie für das Versagen der Bischöfe und anderer Kirchenvertreter bei der Verhinderung von sexuellen Übergriffen haften müsse. Dafür müssten die Klägeranwälte allerdings beweisen, dass die beschuldigten amerikanischen Geistlichen „Angestellte“ des Heiligen Stuhls seien.
Bischöfe und Priester sind keine Angestellten des Heiligen Stuhls
Cafardi und andere amerikanische Kirchenrechtler sagen, ein solcher Nachweis sei unmöglich zu führen. Der Heilige Stuhl sei zwar Oberhaupt der katholischen Kirche, aber die Beziehung Roms zu den Priestern und Bischöfen könne nicht mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten gleichgesetzt werden. Dies wäre unvereinbar mit kanonischem Recht, sagt Cafardi. Sollten amerikanische Zivilgerichte gleichwohl entscheiden, dass amerikanische Priester oder Bischöfe als Angestellte des Heiligen Stuhls zu gelten hätten, wäre das ein Eingriff in die Rechtsstruktur der Kirche, die gegen das Verfassungsrecht freier Religionsausübung verstieße.
Der Rechtsstreit über die Missbrauchsfälle kann sich also derart zuspitzen, dass der Oberste Gerichtshof demnächst doch noch eine grundsätzliche Klärung für geboten halten wird.