27.05.2009 · Deutsche Autoren und Verlage, Bibliotheken und Internetfirmen streiten um das Urheberrecht: Ist im Fall Google der Staat gefordert? Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gibt sich zurückhaltend, auch gegenüber der so genannten Kultur-Flatrate.
Deutsche Autoren und Verlage, Bibliotheken und Internetfirmen streiten um das Urheberrecht: Ist im Fall Google der Staat gefordert? Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gibt sich zurückhaltend.
Das Urheberrecht hat eine Komponente, die dem Laien schwer vermittelbar ist: Wenn ich ein Haus baue, kommt niemand nach siebzig Jahren auf die Idee zu sagen: „Das gehört dir nicht mehr, das ist jetzt Allgemeingut.“ Wenn jemand ein Buch schreibt, ist das anders.
Brigitte Zypries: Das Grundgesetz schützt das Eigentum nicht schrankenlos. Der Unterschied zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum besteht ja darin, dass Sachen immer nur von wenigen Menschen genutzt werden können. Dagegen kann und soll geistiges Eigentum – wie veröffentlichte Bücher und Musik – praktisch überall auf der Welt von vielen Menschen genutzt werden. Weil jedes Werk eine Auseinandersetzung mit dem geistigen und kulturellen Erbe der Vorgänger ist, wandelt es sich mit der Zeit und wird – anders als ein Haus oder ein Auto – eben geistiges und kulturelles Allgemeingut.
Und weil das so ist, bedienen sich viele Menschen unentgeltlich an diesen Werken im Internet?
Nein, illegale Kopien sind kein spezifisches Problem des Internets. Schon Goethe hat sich darüber beschwert, dass man seinen „Werther“ so oft kopiert habe – ohne dass er dafür einen Pfennig gesehen hätte. Kopien gab es immer. Das Beispiel zeigt aber auch, dass Kopien zu Weltruhm verhelfen können.
Mit Downloads geht das heute noch viel schneller. Man hat das Gefühl, dagegen ist kein gesetzliches Kraut gewachsen. Der Staat sagt: Wir würden das Urheberrecht gerne stärker schützen, aber das geht gar nicht.
Das ist nicht richtig. Der deutsche Staat schützt das geistige Eigentum sehr wohl und sanktioniert Verletzungen – erst im letzten Jahr haben wir den Rechtsinhabern zur Bekämpfung von illegalen Downloads mit dem Durchsetzungsgesetz ein neues, gutes Instrument an die Hand gegeben, Verletzer leichter zu finden und zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Das Problem ist, dass es in der digitalen Welt viel leichter geworden ist, das geistige Eigentum zu verletzen. Wir können Inhalte mit einem Klick vervielfältigen, ohne dass sie an Qualität verlieren. Beim Auto hat man die Wegfahrsperre erfunden, und dadurch sind die Diebstähle signifikant zurückgegangen. Manchmal kann man also durch technische Vorrichtungen viel erreichen, aber diese Ansätze – Stichwort digital rights management – haben sich bislang im Urheberrechtsschutz nicht flächendeckend durchsetzen können.
Hinzu kommt das fehlende Unrechtsbewusstsein der meisten Internet-User.
Ja, aber das hat sich nach meiner Wahrnehmung schon deutlich verändert, nicht zuletzt wegen der massiven Aufklärungskampagnen, auch der Industrie. Ich diskutiere als Abgeordnete und Ministerin viel mit Schülern und habe den Eindruck, dass die Jugendlichen sehr wohl wissen, dass sie etwas Verbotenes tun. Der nächste Schritt muss sein, dass sie es auch wirklich bleibenlassen.
Glauben Sie, dass wir das noch erleben werden? Man hat doch den Eindruck, dass die technische Entwicklung der Gesetzgebung immer voraus ist.
Wir sind mit dem Urheberrecht auf der Höhe der Zeit. Urheberrecht ist allerdings schon immer eine Antwort auf den technischen Fortschritt und die damit einhergehenden neuen Verwertungsmöglichkeiten gewesen. Das war so bei der Erfindung des Radios und der Schallplatte, und ist beim Internet nicht anders. Mit drei großen Reformvorhaben in den letzten Jahren haben wir das Urheberrecht an das digitale Zeitalter angepasst. Entscheidend ist für die Zukunft, wie wir dem Urheberrecht in der digitalen, globalisierten Welt zu einer besseren Durchsetzung verhelfen können. Dazu konsultieren wir derzeit erneut die betroffenen Kreise.
Und wie liegt der Fall, wenn der Kopierer namentlich bekannt ist, wenn es sich bei ihm um einen Weltkonzern handelt, der in Amerika sitzt und Google heißt? Die Firma unternimmt durch die massenhafte Digitalisierung von Büchern so etwas Ähnliches wie eine Hausbesetzung: Etwas wird von privater Seite für Gemeingut erklärt und zugleich kommerziell genutzt.
Das muss man differenzieren. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Google Bücher digitalisiert und ins Netz stellt, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Aber Google hat leider auch solche Bücher digitalisiert, die nicht rechtefrei sind – und das ist nach europäischem Rechtsverständnis schlichtweg rechtswidrig und nicht akzeptabel. Wenigstens gibt es für Autoren und Rechteinhaber die Möglichkeit, Einspruch gegen den geplanten Vergleich einzulegen: Die Verwertungsgesellschaft Wort hat alle Autoren darüber informiert und Vorschläge gemacht, was sie tun sollen. Die Einspruchsfrist für das Google Book Settlement ist auch gerade bis 5. September verlängert worden.
Das Verfahren in den Vereinigten Staaten läuft seit geraumer Zeit; erst der Heidelberger Appell hat Widerstand losgetreten.
Nein, das stimmt nicht. Die VG Wort zum Beispiel und auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels kümmern sich schon sehr viel länger um das Verfahren. Eins muss man aber auch sehen: Es ist im Interesse der Wissensgesellschaft, Bücher ins Netz zu stellen. Das ist ja übrigens keine neue Idee von Google, es gibt vergleichbare Projekte in Europa, die nicht so schnell sind, weil die Organisatoren streng darauf achten, dass das Urheberrecht eingehalten wird. Für sie ist es natürlich ärgerlich, wenn Google das in großem Stil aufzieht und damit mal wieder eine Nasenlänge voraus ist.
Selbst wer aussteigt, entkommt der Datensammelwut von Google nicht: Wer die Opt-out-Klausel zieht, ist gezwungen jede Menge Metadaten über sich oder seinen Verlag preiszugeben.
Unabhängig von dieser Frage und von Google ganz allgemein ist ja leider die langfristige Speicherung und Auswertung von Nutzerdaten bei Internetunternehmen weit verbreitet. Dabei entstehen im Hintergrund Persönlichkeitsprofile, die mir nicht ganz geheuer sind. Da kann man nur sagen: Nutzt solche Dienste nicht! Die Verbraucher müssen irgendwann mit den Füßen abstimmen. Wir erleben mit den neuen Technologien völlig neue Gefahren, darüber muss sich jeder klar sein, der seine Daten im Netz preisgibt . . .
. . . aber wenn man das sagt, heißt es, man sei technologiefeindlich . . .
Es ist doch nicht technologiefeindlich, wenn ich sage, ich möchte nicht, dass meine Daten monatelang gespeichert, womöglich mit anderen verknüpft und gar an Dritte weitergegeben werden. Ich kann mich doch für eine gelungene Suchtechnologie begeistern und gleichzeitig sagen, die Datenspeicherpraxis finde ich eher fragwürdig.
Sie haben unlängst Sympathie für die Idee einer Kultur-Flatrate erkennen lassen. Wie stellen Sie sich das genau vor?
Eine Kultur-Flatrate ist auf den ersten Blick ein interessantes Modell, bedarf aber verfassungsrechtlich näherer Prüfung und ist europarechtlich zurzeit auch nicht zulässig. Kultur-Flatrate hieße, dass alles, was auf dem Markt ist, umsonst aus dem Internet heruntergeladen werden kann, ohne dass der Rechtsinhaber die Nutzung seines geistigen Eigentums beeinflussen oder verhindern kann. Im Gegenzug erhält er dafür eine pauschale Abgeltung seiner Nutzungsrechte, die etwa durch eine Abgabe auf jeden Internetzugang finanziert werden könnte. Und genau da sehe ich auch die Schwierigkeiten: Eine Flatrate machte es für die Autoren schwierig, wenn nicht unmöglich, ihre Werke individuell zu vermarkten. Außerdem zahlen wir schon die monatlichen Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ob eine Kultur-Flatrate – die ja geschätzt bei fünfzig Euro liegen müsste, damit es auch etwas zu verteilen gibt – mit unserer Verfassung kompatibel wäre, scheint mir fraglich. Denn auch Menschen mit sehr geringen Einkommen müssen die Möglichkeit haben, an Informationen zu kommen, und etwa siebzig Euro im Monat ist da wohl zu hoch.
An wen würde man denn überhaupt verteilen? Autoren im Internet – wie viele Millionen gibt es davon mittlerweile?
Eine Verteilung könnte über die Verwertungsgesellschaften laufen. Aber hier liegt die nächste Hürde, weil die Europäische Kommission noch kein Konzept dafür hat, wie die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften harmonisiert werden sollten. Die Standards für Verwertungsgesellschaften sind bislang in jedem Land verschieden. Das muss sich ändern in einer globalisierten Welt.
Die VG Wort hat in der Auseinandersetzung um das Google Book Settlement eine neue Vermittlerrolle übernommen – ohne sich darum zu reißen, wie ihr Geschäftsführer Robert Staats sagt.
Die Verwertungsgesellschaften müssen Verantwortung übernehmen. Ihre Existenzberechtigung gründet sich auf die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder.
Worum sollen sie sich denn sonst kümmern als um die Rechte ihrer Autoren?
Eben. In Sachen Google Books scheint mir aber manchmal auch ein Informationsdefizit zu bestehen. Es gibt viele Autoren, die glauben, ihre Bücher seien unrechtmäßig von Google gescannt worden. In etlichen Fällen wurden sie rechtmäßig gescannt, weil die deutschen Verleger längst die Rechte verkauft hatten – ohne es allerdings den Autoren zu sagen. Meist werden die Rechte vom Autor ja umfassend an den Verlag übertragen. Man sollte sich hüten, den Eindruck zu erwecken, als seien die Verlag die einzigen weißen Schafe im Betrieb.
Wollen Sie in das laufende Class-action-Verfahren einsteigen? Es gäbe die Möglichkeit, als „amicus curiae“, das New Yorker Distriktgericht anzurufen.
Wir prüfen diese Möglichkeit sehr ernsthaft. Es geht dabei nicht darum, dem Rechtsstreit als Partei beizutreten, sondern das Gericht lediglich auf einige rechtliche Aspekte aufmerksam zu machen. In erster Linie handelt es sich um ein reines Problem des amerikanischen Urheberrechts, das sich zwischen Autoren und Verlegern einerseits und Google andererseits auftut. Es ist deshalb zuvörderst die Aufgabe der Rechteinhaber, sich gegen den Vergleich zu wenden. Der Börsenverein und die VG Wort kümmern sich ja auch um das Thema Google Books.
Ein Fall aus Ihrem Darmstädter Wahlkreis beschäftigt zurzeit die Branche und die Gerichte. Der Eugen Ulmer Verlag hatte gegen die Technische Universität Darmstadt geklagt, weil diese illegal das Herunterladen von Lehrbüchern ermöglicht hatte.
Das Gericht hat den Fall ja nun entschieden. Unabhängig davon muss aber in der Debatte um Open Access klar sein, dass damit nicht gemeint ist, sich illegal Inhalte auf den Computer zu laden. Zur Debatte über Open Access gehört die Überlegung, was wir zum Wohl der Allgemeinheit und zum Gemeingut des Bildungsstandorts zählen und ob nicht öffentlich finanzierte Forschung ihre Ergebnisse auch der Öffentlichkeit besser zugänglich machen sollte. Die Frage nach mehr Open Access ist auch ein wichtiges Thema, das im Rahmen der laufenden Konsultation zur Weiterentwicklung des Urheberrechts eine Rolle spielt.
Was halten Sie vom soeben verabschiedeten französischen Anti-Piraten-Gesetz: drei Verwarnungen und dann Sperrung des Netzzugangs?
Das ist im deutschen Parlament aus gutem Grund nicht durchsetzbar. Wenn ich – wie in Frankreich – jemandem den Internetzugang sperren will, wenn er dreimal illegal Material heruntergeladen hat, dann setzt das Erkennen eines Mehrfachtäters voraus. Und das bedeutet, dass ich die Internetnutzung generell filtere und die Verbindungsdaten speichere. Das hieße Vorratsdatenspeicherung in großem Stil, über deren verfassungsrechtlich zulässigen Umfang das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat. Nach geltendem – und in Karlsruhe beklagtem – Recht ist Vorratsdatenspeicherung derzeit ausschließlich zum Zwecke der Strafverfolgung möglich. Wollte man dem französischen Modell folgen, müsste dieser Speicherzweck auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erweitert werden. Und verfassungsrechtlich macht das nochmals einen erheblichen Unterschied, ob ich aus Privatinteresse zur Wahrung der Rechte von Urhebern oder im Interesse einer staatlichen Strafverfolgung speichere.