21.04.2009 · Der Bundestag will einer Gesundheitsdiktatur vorbeugen. Ein Gesetz über den Umgang mit Erbinformationen soll genetischer Diskriminierung einen Riegel vorschieben. Für Arbeitgeber und Behörden gilt dann: Nicht verlangen, nicht entgegennehmen, nicht verwenden.
Von Christian GeyerIn ihrem neuen Roman „Corpus Delicti“, in dem Juli Zeh die Exzesse einer Gesundheitsdiktatur beschreibt, fällt der Satz: „Wenn wir vernünftig denken, schuldet die Gemeinschaft Ihnen Fürsorge in der Not. Dann aber schulden Sie der Gemeinschaft das Bemühen, diese Not zu vermeiden.“
Der Satz stammt von einer Richterin und wird gegen eine Angeklagte vorgebracht, die sich geweigert hatte, den staatlichen Behörden, wie gefordert, ihre monatlichen Fitnessdaten (regelmäßiger Schlaf- und Ernährungsbericht, Blutdruck und Urintest) zu übermitteln.
Prävention ist eine erpresserische Idee
Not zu vermeiden ist ein tendenziell uferloses Unternehmen. Infolgedessen hätte, wer als Notvermeidungspolizist auftritt, einen grenzenlosen Zugriff auf den Bürger. Um diesen Zugriff in der Praxis zu begrenzen, soll nun im Bundestag ein lange beratenes Gesetz über den Umgang mit Erbinformationen verabschiedet werden. Das Gesetz will „die mit der Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren von genetischer Diskriminierung verhindern und gleichzeitig die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen wahren“, wie es im Text des Entwurfes heißt. Genetische Daten werden als hochsensible Materie ausgewiesen, nicht zuletzt, weil sie ihre Bedeutung über lange Zeit behielten und unter Umständen auch Informationen über Dritte, nämlich Verwandte, offenbarten. Angesichts der immer weiter reichenden Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik sei ein besonderer Schutzstandard erforderlich, um die Persönlichkeitsrechte gegen eine Diktatur der Prävention zu schützen.
Tatsächlich ist Prävention, ist Vorsorge eine latent erpresserische Idee. Neben allem, was sie an Hilfreichem bereithält, kann sich ihre innere Logik auch gegen die Freiheitsrechte des Einzelnen richten. Dann nämlich, wenn eine allgemeine Erwartung erzeugt wird, sich (beim Arbeitgeber, bei Versicherungen, beim Lebenspartner) als gesund präsentieren zu müssen. Hat sich diese Erwartung erst einmal als kulturelles Muster etabliert, werden die Möglichkeiten der Prävention zum sublimen Zwang. Und absehbar sind Fragen wie diese: Hat da etwa jemand was zu verbergen, wenn er nicht von selbst darauf kommt, seinen genetischen Bericht offenzulegen und mich von seiner gesundheitlichen Untadeligkeit zu überzeugen? Warum, so könnten beispielsweise Personalchefs fragen, enthält mir ein Bewerber seine genetischen Daten vor? Er könnte doch - freiwillig, versteht sich - mit einem Knopfdruck beweisen, wie fit er ist, indem er der Bewerbungsakte seinen Genchip beifügt. Erzwungenen Freiwilligkeiten wie diesen will das Gendiagnostik-Gesetz einen Riegel vorschieben.
Das Risiko genetischer Diskriminierung minimieren
Dort wird jetzt klipp und klar erklärt: „Der Arbeitgeber darf von Beschäftigten weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen oder die Mitteilung von Ergebnissen bereits vorgenommener genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen, solche Ergebnisse entgegennehmen oder verwenden.“ Nicht verlangen, nicht entgegennehmen, nicht verwenden. Wenn hier also schon die bloße Entgegennahme von Gendaten verboten ist, wird das Risiko einer genetischen Diskriminierung in der Tat minimiert. Als unverständlich hat der Bundesrat an der Vorlage moniert, dass der Forschung offenbar eine Extrawurst gebraten werden soll, indem gendiagnostische Regelungen zu Forschungszwecken ausgespart bleiben.
Bis zuletzt strittig war, in welchem Umfang vorgeburtliche Gentests möglich sein sollen. Man hat sich geeinigt: Untersagt werden pränatale Untersuchungen auf Krankheiten im Erwachsenenalter. Das wirft Fragen auf, die aufs empfindlichste an das System vermeintlich unbegrenzter Vorsorge rühren. Auch wenn es natürlich keinen Automatismus von Risikodiagnose und Abtreibung gibt, so liegt es doch in der Tendenz eines präventiven Regimes, Behinderungen - und sollten sie auch erst im Erwachsenenalter eintreten - als „vermeidbare Unfälle“ anzusehen und einen Druck aufzubauen, sie im Rahmen von präventiv genannten Maßnahmen „auszuschließen“. Wie stark sich dieser Druck auf dem Feld der pränatalen Diagnostik inzwischen bemerkbar macht, ist vielfältig dokumentiert, aus soziologischer Sicht etwa von Elisabeth Beck-Gernsheim.
Eine Frage kultureller Entscheidungen
Demgegenüber geht es den Autoren des Gendiagnostik-Gesetzes um die kulturelle Einbettung des Vorsorgegedankens. Nur so, mit kulturellen Argumenten, ist die Unterbrechung der Präventionslogik zu rechtfertigen, die der Gesetzesentwurf vornimmt. Zurückgewiesen werden Bestrebungen, Gesundheitsvorsorge als ein rein naturalistisches Projekt zu betreiben. Bleibt uns also Juli Zehs negative Utopie erspart? In „Corpus Delicti“ stellen die Chefideologen des Präventionsstaates die Frage: „Was sollte vernünftigerweise dagegen sprechen, Gesundheit als Synonym für Normalität zu betrachten? Das Störungsfreie, Fehlerlose, Funktionierende: Nichts anderes taugt zum Ideal.“
Was sich aus der genetischen Verfasstheit ergibt, versteht sich laut Gendiagnostik-Gesetz vernünftigerweise gerade nicht von selbst. Das präventiv Gebotene leitet sich nicht aus dem nackten biologischen Leben ab (ohnehin ein Konstrukt), sondern ist jeweils eine Frage kultureller Entscheidungen. Mit anderen Worten: Über die Frage, was als normal zu gelten hat, geben die Gendaten keine Auskunft. Den Maßstab für Normalität kann man ihnen nicht entnehmen. Man muss ihn vielmehr von außen an diese Daten herantragen, sobald aus ihnen etwas folgen soll. Das ist der Grund, warum der Bundestag demnächst ein Gesetz erlässt, mit dem er das Naturgesetz einer Gesundheitsdiktatur durchkreuzt.