Mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungericht ein sehr klares Signal an den Gesetzgeber geschickt, dass der bisherige laxe Umgang mit den Grundrechten der Bürger im Namen der Sicherheit so nicht weitergehen kann. Die Bestimmungen wurden nicht nur für nichtig und damit unmittelbar unwirksam erklärt, das Gericht ordnete sogar die sofortige Löschung der unter den bisherigen Regeln gespeicherten Daten an.
Zwar gestehen die Richter zu, dass im Rahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr eine Speicherung nicht grundsätzlich unzulässig ist. Sie sind aber – und das ist wesentlich – der vom Chaos Computer Club und anderen Sachverständigen vorgetragenen Argumentation gefolgt, dass die Verkehrsdaten in ihrer Gesamtheit genauso kritisch zu sehen sind, wie der Inhalt von Telefonaten und e-mails. Die neuen Zugriffsregeln sind mindestens so hoch angesetzt wie die heutigen für Telekommunikationsüberwachung, teilweise sogar höher.
Die Absicherung der Datenspeicher wird ausgelagert werden
Mit dieser Einordnung hat das Gericht einen Kompromiss gefunden, der im Detail viel Kopfweh verursachen wird und in der Praxis wohl auch Effekte haben wird, die der Intention der Richter zuwiderlaufen. Die Diensteanbieter, konfrontiert mit erheblichen Kosten für die an sich sinnvolle massive technische Absicherung der Datenspeicher, werden wohl versuchen, diese durch Outsourcing an Dienstleister zu reduzieren. Von diesen Dienstleistern gibt es nicht viele, nur eine Handvoll hat sich auf derartige Angebote spezialisiert. So werden die Daten der vielen kleinen Anbieter wohl in großen Datenzentren enden, die Idee der dezentralen Speicherung ad absurdum geführt.
Ein weiteres technisches Problem sind die nun vorgeschriebenen Ausnahmen für soziale Dienste und Beratungsstellen. Deren praktische Realisierung ist in der Praxis alles andere als trivial. Vor dem Hintergrund der von der EU-Kommissarin Vivianne Reding angekündigten Überarbeitung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung stellt sich daher die Frage, ob man das Projekt nicht einfach einstellen und zu weniger problematischen Formen der Strafverfolgung übergehen sollte.
Es stellt sich aber die Frage: Wie souveraen ist die BRD?
fritz Teich (fazfazfaz123)
- 02.03.2010, 21:23 Uhr
Datenspeicherung
Werner Neustock (altego)
- 03.03.2010, 10:28 Uhr
Was stimmt in unserem Lande nicht?
Josef Bujtor (Mramorak)
- 03.03.2010, 10:34 Uhr
@Werner Neustock
Felix Keller (felixhubertuskeller)
- 03.03.2010, 12:45 Uhr