Home
http://www.faz.net/-gsf-tnfa
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Forschung Vor einer neuen Stammzelldebatte?

08.11.2006 ·  Folge des Wahlsiegs der Demokraten in den Vereinigten Staaten könnten liberalere Gesetze für die Stammzellforschung sein. Deutschland wäre dann isoliert mit seinen strengen Regeln, die die Forschung sehr behindern. Eine neue Stammzelldebatte kündigt sich an.

Von Christian Schwägerl
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Erstaunlich lange war es in Deutschland ruhig an der Stammzellfront. Gleißende Versprechungen, welche Krankheiten sich mit embryonalen Stammzellen heilen lassen, sind ebenso selten geworden wie Warnungen vor dem Ende der Menschenwürde. Seit das Stammzellgesetz im Jahr 2002 in Kraft trat, ist Pragmatismus eingekehrt. Forscher haben sich auf das Forschen konzentriert und die Biopolitiker wandten sich anderen Fragen zu. Das Robert-Koch-Institut hat bisher zwanzig Genehmigungen dafür erteilt, embryonale Stammzellen aus dem Ausland für deutsche Forschungsprojekte zu importieren, die letzte erst Anfang Oktober.

Doch die Ruhe könnte sich bald als trügerisch erweisen. Wenn nun in Amerika die Demokraten die Politik stärker bestimmen und durchsetzen, daß die Regeln von Präsident Bush für die Stammzellforschung kippen, stünde Deutschland mit seiner strengen Gesetzgebung unter den großen Forschungsnationen isoliert da. Außerdem rührt die Wissenschaft nun wieder die Trommel, denn der Mittelweg des Bundestags zwischen einem totalen Verbot der embryonalen Stammzellforschung und einer kompletten Freigabe wirft in der Praxis viele Probleme auf. Am Freitag will Ernst-Ludwig Winnacker, der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Restriktionen für die Stammzellforschung bei einer Pressekonferenz in Berlin benennen und Änderungen fordern.

Union: Erleichterungen für Stammzellforscher?

Schon vor der Fanfare aus der Forschung kommen ausgerechnet aus der CDU/CSU Stimmen, der Wissenschaft entgegenzukommen. Bis hinauf zu Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) reiche die Nachdenklichkeit, ob deutschen Stammzellforschern das Leben nicht doch etwas zu schwer gemacht werde, heißt es in der Union. Im Mittelpunkt steht ein Verbot, das Wissenschaftlern die Zusammenarbeit mit Kollegen im Ausland in vielen Fällen unmöglich macht. Benutzen Forscher in Schweden oder Großbritannien embryonale Stammzellen, die in Deutschland für die Forschung nicht zugelassen sind, dann dürfen Deutsche nichts beitragen, auch wenn sie die hier verbotenen Zellen nie in Händen halten. Gerade in Ländern mit freizügigeren Regeln werden die Zellen, die vor dem deutschen Stichtag 1. Januar 2002 gewonnen wurden, aber nur noch selten benutzt. Sie sind mit tierischem Material verunreinigt und nicht so wuchsfreudig, wie neuere Stammzellinien.

Die forschungspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Ilse Aigner (CSU) erhebt nun die Forderung, daß deutsche Stammzellwissenschaftler keine Angst vor einer akademischen Zusammenarbeit mit Kollegen im Ausland haben dürfen. Aigner sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, sie wolle eine „Entkriminalisierung“ erreichen. Die „Abkoppelung deutscher Wissenschaftler“ sei eine gefährliche Entwicklung, denn die Stammzellforschung habe ein großes Potential, neue Therapien für schwere Krankheiten hervorzubringen, sagte Aigner.

Auslandskooperationen müssen möglich sein

Daß schon die reine akademische Kooperation mit ausländischen Forschern verboten sei, die embryonalen Zellen benutzten, schade der deutschen Forschung auf unnötige Weise. Deshalb unterstütze sie die Forderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und anderer Wissenschaftsorganisationen, diese Kriminalisierung von Auslandskooperationen im Stammzellgesetz abzuschaffen. Es müsse deutschen Forschern möglich sein, ungehindert mit Kollegen in den anderen EU-Ländern zusammenzuarbeiten, sofern die deutschen Forscher selbst keine ungenehmigten Zellen handhabten. Aigner sagte, eine solche Gesetzesänderung werde bereits von den meisten Forschungspolitikern der Koalition befürwortet und könne in der CDU/CSU eine Mehrheit bekommen. Daß für deutsche Forscher eine größere Zahl embryonaler Stammzellinien zugelassen wird als heute, sei dagegen aufgrund der weit verbreiteten ethischen Bedenken eher unwahrscheinlich.

Im Frühjahr 2002 hatte der Bundestag beschlossen, daß deutsche Forscher nur auf eine eng begrenzte Zahl embryonaler Stammzellinien zurückgreifen dürfen. Damit sollte ausgeschlossen werden, daß von Deutschland eine größere Nachfrage nach Embryonalzellen ausgeht oder sogenannte überzählige Embryonen aus der künstlichen Befruchtung eigens für deutsche Forschungsprojekte zerstört werden. Auf Druck der Initiatoren des Stammzellengesetzes aus SPD, Union und Grünen wurde es damals deutschen Forschern auch verboten, Auslandskooperationen einzugehen, bei denen Partner Zellen benutzen, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Die damalige Bundesforschungsministerin Bulmahn (SPD) hatte die Regelung abgelehnt, konnte sich aber nicht durchsetzen.

Junge Wissenschaftler werden abgeschreckt

Der Unionspolitikerin Aigner zufolge schreckt die Kriminalisierung von Auslandprojekten inzwischen junge deutsche Wissenschaftler davon ab, überhaupt in die Stammzellforschung zu gehen, oder diese Forschung in Deutschland zu verfolgen. Sie könne bald öffentlich einen Fall präsentieren, der zeige, wie schädlich sich die Regelung auswirke. Die Stammzellforschung findet in großen, international angelegten Verbünden statt, wobei selbst innerhalb der EU in fast jedem Land andere Regeln für den Umgang mit embryonalen Zellen gelten. Viele Wissenschaftler betonen, daß embryonale Zellen am besten geeignet sind, grundlegende Mechanismen im menschlichen Körper zu verstehen und Therapien gegen schwere Krankheiten wie die Parkinson-Krankheit oder Diabetes zu entwickeln. Kritiker warnen davor, den menschlichen Embryo zur medizinischen Ware zu machen und fordern auch für Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung übrigbleiben und nicht mehr für eine Schwangerschaft vorgesehen sind, den Schutz der Menschenwürde ein.

Am diesem Freitag wird DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker in Berlin eine neue Stellungnahme seiner Organisation zur Stammzellforschung vorstellen. Der Senat der DFG hat dem Papier schon zugestimmt. Im Frühjahr 2001 hatte die DFG mit ihrer Forderung, die Embryonenforschung zuzulassen, eine intensive öffentliche Debatte angestoßen, die letztlich zum Stammzellgesetz führte und die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen auf eine gesetzliche Grundlage stellte. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) hat Lockerungen an dem Gesetz zugunsten der Forschung an embryonalen Stammzellen bisher abgelehnt, aber betont, sie werde die Vorschläge der DFG genau prüfen.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Wieder federführend

Von Sandra Kegel

Immer mehr Menschen schwärmen für das Schreiben mit spitzer Feder, Füllhalter-Produzenten und Versandhändler verzeichnen eine Verdopplung der Nachfrage. Was ist zu halten von der neuen Liebe zur Tinte? Mehr 3