29.08.2005 · Das Land Niedersachsen hat zahlreiche Vorverfahren abgeschafft. David McAllister, Vorsitzender der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag, glaubt, daß die Bürger seitdem sorgfältiger angehört werden.
Von David McAllisterIm Rahmen ihrer Deregulierungsoffensive hat die niedersächsische Landesregierung in den vergangenen zwei Jahren die Anzahl der bestehenden Vorschriften von 4135 um mehr als vierzig Prozent auf 2394 zurückgeführt. 65 Gesetze und Verordnungen sowie mehr als 1700 Verwaltungsvorschriften wurden gestrichen.
Seit Anfang des Jahres ist in Niedersachsen das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren in den meisten Rechtsgebieten ausgesetzt - ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratieabbau. Wir haben damit die Voraussetzung geschaffen, die Verfahren in der Landes- und Kommunalverwaltung schneller erledigen zu können.
119 Behörden aufgelöst
Anlaß für die Abschaffung der Widerspruchsverfahren ist die zum 1. Januar 2005 erfolgte Auflösung der vier Bezirksregierungen, die in der Vergangenheit vor allem beschäftigt waren mit der Bearbeitung von Vorverfahren im übertragenen Wirkungskreis der Kommunen, also der von Bund und Land den Kommunen zugewiesenen Aufgaben. Dies ist Teil einer tiefgreifenden Reform der öffentlichen Verwaltung. Niedersachsen konzentriert sich auf seine Kernaufgaben, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen. Nach einer umfassenden Aufgabenkritik wurden Aufgaben auf kommunale und berufsständische Selbstverwaltungskörperschaften übertragen oder an private Dritte zur Erledigung abgegeben. Unnötige Doppelstrukturen und unsachgemäße Verflechtungen hat das Land zugunsten einer strafferen Behördenstruktur aufgegeben. Neben den vier Bezirksregierungen sind 119 Behörden aufgelöst worden. Alle Landesbehörden sollen wirtschaftlich und dienstleistungsorientiert werden.
Im Rahmen dieser umfassenden Verwaltungsmodernisierung hat die Aufgabenkritik gezeigt: Vorverfahren haben in einer Vielzahl der Fälle nicht zu einer Änderung des Ausgangsbescheides geführt. So wurden bei den jetzt abgeschafften Widerspruchsverfahren im Durchschnitt der Jahre 2002 und 2003 nur etwa fünfzehn Prozent der Bescheide geändert. Dagegen gerichtete Klagen hatten nur in etwa fünf Prozent der Fälle Erfolg, in manchen Rechtsgebieten wurde sogar gar keiner Klage stattgegeben. Darüber hinaus hat in der Vergangenheit die Durchführung eines förmlichen Widerspruchsverfahrens bei der Erlaßbehörde die Akzeptanz der einmal getroffenen Entscheidung nicht erhöht. Die meist folgende Gerichtsentscheidung wurde statt dessen nur unnötig verzögert.
Grundsätzlich einstufig
Berechtigten und empirisch belegbaren Bedenken hat die Landesregierung gleichwohl Rechnung getragen und Ausnahmen von der Abschaffung des Vorverfahrens für einzelne Rechtsgebiete belassen, so etwa für bauaufsichtliche Vorverfahren oder für umweltrechtliche Genehmigungsverfahren. In der vom 1. Januar 2005 an zweistufigen Landesverwaltung sind diese Widerspruchsverfahren grundsätzlich einstufig, soweit Bundesrecht dies zuläßt.
Mit der Entscheidung zur Abschaffung der Vorverfahren steht Niedersachsen in der Bundesrepublik nicht alleine da. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen-Anhalt haben ebenfalls bereits zahlreiche Vorverfahren abgeschafft. Dortige Erfahrungen machen zweierlei deutlich: Bürgerinnen und Bürger wollen nicht sofort nach Erhalt eines aus ihrer Sicht fehlerhaften Bescheides klagen, und genausowenig will die jeweilige Behörde sofort verklagt werden. Deshalb haben die Kommunen in Niedersachsen die Bürgerinnen und Bürger umfassend und offensiv über die neuen Beschwerdemöglichkeiten informiert und ihnen geraten, statt einer sofortigen Klage zunächst den Kontakt zur Behörde zu suchen, um gemeinsam mögliche Fehler auszuräumen. Erste Erfahrungen mit der veränderten Rechtslage belegen, daß die Bürger seitdem mehr und sorgfältiger angehört werden. Als Teil eines modernen und von Kommunen wie auch von der Landesverwaltung forcierten Beschwerdemanagements ermitteln die Behörden Sachverhalte intensiver und suchen im Konfliktfall den Kontakt zu den Bürgern.
Es ist zu erwarten, daß sich die Bürgerinnen und Bürger und die Behörden in Niedersachsen schnell auf die neue Rechtslage einstellen werden, wie es in den anderen Ländern ebenfalls der Fall war. Niedersachsen ist auch auf diesem Gebiet auf dem richtigen Weg.