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Dienstag, 14. Februar 2012
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Einstweilige Verfügung abgewiesen RAF-Film verletzt nicht Persönlichkeitsrechte

09.01.2009 ·  Laut Gerichtsurteil verletzt der für die Golden Globes nominierte Spielfilm „Der Baader Meinhof Komplex“ nicht die Persönlichkeitsrechte der Opfer-Witwe Ignes Ponto. Das Landgericht Köln machte in seinem Urteil die Kunstfreiheit geltend.

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Die Witwe des 1977 ermordeten Bankiers Jürgen Ponto ist mit ihrer Klage gegen die Produzenten des Spielfilms „Der Baader Meinhof Komplex“ gescheitert (siehe auch Die Familie Jürgen Pontos wehrt sich gegen den „Baader-Meinhof-Komplex“). Die 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts wies am Freitag den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Münchner Constantin Film ab.

Ignes Ponto hatte in der filmischen Darstellung der Ermordung ihres Mannes eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts und desjenigen ihres verstorbenen Mannes gesehen. Laut Klageschrift erhob der Film zwar den Anspruch größtmöglicher historischer Authentizität, entsprach aber bei der Darstellung der Ermordung Pontos in mehreren Punkten nicht der Wahrheit. Die Klägerin wollte zudem die „effekthascherische Darstellung der Ermordung ihres Mannes“ nicht hinnehmen. Sie hatte deshalb eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Veröffentlichung und Verbreitung der umstrittenen Szene beantragt.

Lebensbild Pontos wird nicht verfälscht

Dieser Argumentation schlossen sich die Kölner Richter nicht an. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sieht die Zivilkammer in der Tötungsszene weder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Ermordeten noch der Klägerin. Der Film unterliege der Kunstfreiheit. Dies beinhalte auch die Entscheidung, auf welche Art und Weise eine Geschichte erzählt werden soll. Auch werde in der umstrittenen Szene weder das Lebensbild Pontos verfälscht noch seine Person entwürdigt. Die Interessen der Klägerin müssten hinter das Grundrecht der Kunstfreiheit zurücktreten.

Zudem sei die Ermordung Pontos derart „in den Gesamtorganismus des Filmes eingebettet, dass das Persönliche und Private der Klägerin und ihres Ehemannes hinter die Filmfigur zurücktrete“, hieß es in der Entscheidung. Ihr Schrecken und Leid sei, ebenso wie das der weiteren Opfer der im Film dargestellten Taten, nicht das Thema des Films. Gegen das Urteil kann Ponto Berufung einlegen.

Das RAF-Drama von Regisseur Uli Edel sahen bislang rund 2,5 Millionen Kinogänger. Der Film ist bei den Golden Globes als bester fremdsprachiger Film nominiert (siehe auch „Baader-Meinhof-Komplex“ für Golden Globe nominiert).

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Von Gerhard Stadelmaier

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