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Vorratsdatenspeicherung Da schalten wir mal einfach das Normbewusstsein ab

 ·  Noch einmal zur Vorratsdatenspeicherung: Ist Sicherheit ein technisches oder ein politisches Problem? Der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers antwortet auf den Informatiker Frank Rieger.

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In der Diskussion um die Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland gibt es einen eigentümlichen Zwiespalt: Auf der einen Seite ist das Recht seit dem 11. September 2001 stets mit großen Mehrheiten, namentlich durch CDU und SPD, verschärft worden. Auf der anderen Seite dominiert in der öffentlichen Diskussion scharfe Kritik. Liberale, die Sicherheitsanliegen ernst nehmen, äußern sich selten. Es melden sich vor allem Fundamentalkritiker zu Wort - oder Sicherheitsfetischisten, die Angst schüren.

Ein wenig sieht es so aus, als wollten sich gerade linke Intellektuelle mit diesem Thema nicht die Finger schmutzig machen oder gar in den Verdacht geraten wollen, dem Polizeistaat das Wort zu reden. Frei nach Helmut Schelsky: Für die Sicherheit sorgen die anderen. Gerade aus einer liberalen Perspektive liegt hier jedoch ein Problem, nicht nur, weil bestimmte legitime Anliegen nicht zur Kenntnis genommen werden, sondern auch, weil man die Debatte damit unvermittelt zwischen polarisierten Positionen belässt.

Gesten, die keine Diskussion gestatten

Anders als Frank Rieger in seiner Replik auf meinen Beitrag (siehe Datenspeicherung als Dienstpistole: die Begründungslücken in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung) halte ich es erst einmal für ein bedenkenswertes Faktum, dass sich für Sicherheitsgesetze demokratische Mehrheiten finden. Es bedarf einer gewissen Verachtung von Politik und Parlament, solche Entscheidungen als dumm oder fremdgesteuert abzutun. Eine Mehrheit im Deutschen Bundestag repräsentiert eben mehr Bürgerinnen und Bürger als die größte Demonstration. Wenig plausibel erscheint auch die Annahme, dass in Deutschland Gefahren vor allem von demokratischen Mehrheiten und dem durch sie legitimierten Staatsapparat ausgehen und nicht wesentlich von privaten Rechtsverletzern - auch von solchen im Internet. Die Nähe solcher Argumente zur neoliberalen Verachtung der repräsentativen Demokratie fällt ins Auge.

Auch wenn wir den politischen Prozess ernst nehmen, müssen wir allerdings nicht akzeptieren, was er produziert. Dies gilt auch für die Vorratsdatenspeicherung. Noch einmal: Es sprechen gute Gründe dafür, sie abzulehnen. Trotzdem bleibt die Frage, ob sie eine Reaktion auf ein echtes gesellschaftliches Problem ist - und, wenn ja, wie wir sonst mit diesem Problem umgehen könnten. Viele Kritiker sehen die Regelung als Teil einer großen Verschwörung von Politik und Sicherheitsorganen. Aus dieser Unterstellung beziehen sie die Energie für Entlarvungs- und Empörungsgesten, die keine Diskussion gestatten.

Sie sind „feingedrechselt“

Faktenpositivismus und Verschwörungsfurcht sind freilich alte Geschwister. Meine These lautete, dass die Herabwürdigung des demokratischen Prozesses in dieser Debatte dazu führt, technischen und naturalistischen Argumenten einen herausragenden Stellenwert zu geben und normative Gesichtspunkte zu bagatellisieren. Diese These wird durch die Erwiderung Riegers bestätigt: Wiederum werden politische Fragen als „inhärent technische“ Probleme bewertet. Der in aller Regel korrekte Umgang der deutschen Polizei mit Schusswaffen und anderen Einsatzmitteln hat nichts für ihn mit dem Rechtssystem zu tun, sondern nur mit einer natürlichen „Tötungshemmung“ (die es allerdings in Libyen nicht gibt). Und unser vielbeneidetes System richterlicher Kontrollen kann die Erwiderung als eine „unter Zeitdruck absolvierte Formalie“ abtun. Für freiheitstheoretische Nuancen, für normative Begründungen, für historische und zwischenstaatliche Vergleiche bleibt unter diesen Bedingungen kein Raum: Sie sind „feingedrechselt“. Dies ist beunruhigend, weil mit solchen Feinheiten das klare moralische Gegenüber zwischen dem bösen Sicherheitsstaat und der freiheitsliebenden Netz-Community verschwindet.

Es ist richtig, dass der politische Prozess der Öffentlichkeit weiterhin Gründe und Fakten für Sicherheitsgesetze schuldet, über die zu dann diskutieren wäre. Freilich kann man sich schwer vorstellen, dass ein solches Gespräch, das immer voraussetzt, die eigene Position in Frage zu stellen, in der aufgeregten Tonlage der Verdachts zu etwas führen wird. Dass die mit Recht geforderten Fakten als Fakten schon Lösungen für die richtige Sicherheitspolitik liefern werden, bleibt die klassische Illusion des Ingenieurs.

Der Autor lehrt Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie der Humboldt-Universität zu Berlin. Er hat die Bundesregierung im Verfahren um die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Quelle: F.A.Z.
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