20.01.2011 · An diesem Donnerstagabend wird im Koalitionsausschuss über die Vorratsdatenspeicherung beraten. Der Politik sollte klar sein, dass Grundrechte auf dem Spiel stehen: Bald kann jede unserer Lebensregungen im Internet dauerhaft gespeichert werden.
Von Frank RiegerVom Bundestag erst abgelehnt, dann über den europäischen Umweg durchgedrückt, nach massiven Protesten der Öffentlichkeit und einer bis dato ungekannten Massenbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht ausgesetzt und schließlich für grundgesetzwidrig befunden - kaum ein zweites deutsches Gesetz hat eine so dramatische Geschichte hinter sich wie die Vorratsdatenspeicherung. Die Unbeholfenheit des Gesetzgebers und der Sicherheitsbehörden gegenüber komplexen Problemen im Konfliktbereich von Strafverfolgung, fundamentalen Bürgerrechten und schneller technischer Entwicklung wurde selten so deutlich wie hier.
Der rasend schnelle Fortschritt der Technologie ist eine besondere Schwierigkeit für die Gesetzgebung und Rechtsprechung in modernen Zeiten. Allzu oft werden Gesetze und Urteile unter Maßgabe der aktuell verwendeten Technik geformt und nur wenig später in ihrer Intention durch den Fortschritt unterminiert oder pervertiert. Ein solcher Schritt steht nun unmittelbar bevor. Das IP-Adressierungssystem des Internets, die Methode also, wie Computer und Telefone im Netz einander finden und erreichen, wird gerade grundlegend umgebaut.
Das alte System, „IPv4“ genannt, war nie für ein Netz der Größenordnung von mehr als einer Milliarde Computern - Tendenz steigend - konzipiert. Es ist an seine Grenzen gestoßen, die IP-Nummern sind schlicht bald aufgebraucht. Trotzdem gingen Gesetzgeber und Verfassungsgericht implizit vom Fortbestand der jetzigen Technologie aus. Der Grundrechtschutz des Urteils und die gesetzlichen Regeln für die Abfrage von IP-Adressen und ihre Zuordnung zu Menschen sind für die unter dem auslaufenden System „IPv4“ übliche, sich häufig ändernde Nummern-Zuordnung ausgelegt. Man nahm an, dass die Zuordnung von Nummern und Namen weiterhin temporär und kurzfristig sein wird.
Eine Art Fahrgestellnummer
Mit der in den nächsten drei Jahren erfolgenden Umstellung des Internets auf das neue Adress-System „IPv6“ droht eine gravierende Änderung: die individuelle Verfolgbarkeit jedes unserer Online-Schritte über lange Zeiträume hinweg. Denn die neuen Internet-Adressen verändern sich fast nie - im Gegensatz zu der derzeitigen, veränderlichen Nummernzuteilung.
Der erste Teil der neuen Adresse wird vom Internet-Anbieter festgelegt. Bei den meisten Netzverkäufern wird jedem Nutzer eine eigene Nummer zugeteilt, die sich nur selten ändert. Der zweite Teil der „IPv6“-Adresse wird von den Computern und Telefonen selbst aus ihrer weltweit einmaligen Hardware-Identifikationsnummer gebildet - einer Art Fahrgestellnummer des Endgerätes.
Mehr als ein Schnappschuss
Das Betriebssystems des Geräts könnte zwar diese Offenbarung der digitalen Fahrgestellnummer verhindern, jedoch beherrschen viele digitale Alltagshelfer diese Funktion nicht oder verstecken sie vor dem Anwender. Den ersten Teil der Adresse dynamisch zuzuteilen ist hingegen Aufgabe des Internetanbieters. Schon aus Gründen des Datenschutzes ist es dringlich geboten, hier eine häufig wechselnde Vergabe vorzuschreiben. Wenn der derzeitige Stand der Gepflogenheiten für die Vergabe der „IPv6“-Adressen sich nicht ändert, wird die dauerhafte Identifizierbarkeit von Nutzern und Endgeräten rasch Realität werden.
Offenbar waren für das Verfassungsgericht die Auswirkungen eines einfachen staatlichen Zugriffs auf die IP-Adresszuordnungen noch nicht absehbar. Mit einer einzigen polizeilichen Abfrage der IP-Adresszuordnung und nachfolgenden Anfragen an die privaten Anbieter nach Logdateien kann künftig auf Monate hinaus ein Online-Leben nachvollzogen werden. Eine Ermittlungsmaßnahme, die derzeit noch einen kurzen Schnappschuss, eine Momentaufnahme, liefert, produziert künftig einen weit in die Zukunft gerichteten Einblick.
Detaillierte Lebensprofile
Die Risiken der Umstellung auf das neue Internet-Adressierungssystem spielen bei der nächsten Runde des Ringens um die Vorratsdaten noch keine große Rolle. Es scheint Einigkeit bei Union und FDP darüber zu bestehen, dass IP-Adresszuordnungen mit minimalen Hürden abgefragt werden können, obwohl sich die Auswirkungen dieses Eingriffs in Zukunft drastisch verschärfen. Die Unionsfraktionen wollen ihre Lesart des Urteils des höchsten deutschen Gerichts als Kopiervorlage für ein neues Erfassungsgesetz verwenden.
Sechs Monate sollen die Datenspuren gespeichert werden.
Wer wann von wo aus wie lange und womit oder mit wem kommuniziert - es sind Informationen, aus denen sich detaillierte Lebensprofile erstellen lassen, die über die Informationen hinausgehen können, die sich aus abgehörten Telefonaten ableiten lassen. Auch innerhalb der Schranken, die das Verfassungsgericht zog, bleibt die Speicherung ein präventives Unter-Verdacht-Stellen der gesamten Bevölkerung.
Gespeichert wird weiterhin
Der Alternativvorschlag der FDP ist eine Zwangsspeicherfrist für IP-Adressen, kombiniert mit dem Einfrieren der Kommunikationsdaten auf Anforderung - das sogenannte Quick-Freeze. Die Idee birgt neue Fallstricke. Die massenweise, vollautomatische und undifferenzierte Anwendung ist geradezu programmiert. Wie wirkungslos der für den späteren legalen Datenzugriff vorgesehene Richtervorbehalt in der Praxis für den Schutz grundlegender Bürgerrechte ohnehin ist, zeigt ein Blick auf quasi im Fließbandverfahren ergehende Anordnungen für Telefonüberwachungen, Hausdurchsuchungen und Computerbeschlagnahmen.
Eine uferlose Ausweitung des Quick-Freeze steht zu befürchten. Die immer noch nicht erfolgte Ausklammerung schutzwürdiger Berufe aus der Erfassung wird Folgen haben. Das endgültige Ende des investigativen Journalismus durch die kaum noch mögliche unentdeckte Kommunikation mit Informanten ist nur ein Beispiel.
Eingeschlagen werden sollen die zweifelhaften Wege der Speicherung für einen kaum messbaren, statistisch bisher nicht seriös belegten Sicherheitsnutzen.
Argumentiert wird mit Anekdoten und behaupteten Schutzlücken, denn auch nach Jahren der Diskussion liegt keine belastbare Forschung vor, die die Notwendigkeit des Universalverdacht-Instruments belegt. Das Verfassungsgericht befürchtete die Einschränkung der Freiheit durch das Gefühl des permanenten Beobachtetwerdens, das sich durch das Wissen um die verdachtslose Speicherung einstellt. Dieses Gefühl, das die Ausübung von Grundrechten gefährdet, wird sich nicht mindern. Gespeichert wird ja weiterhin.