02.12.2009 · Keiner der etwa zwei Dutzend Nebenkläger wäre heute hier, wenn nicht Verwandte, Freunde, Nachbarn und der Zufall ihnen das Leben gerettet hätten. Ohne sie wäre der Demjanjuk-Prozess ein anderer.
Von Hubert Spiegel„Untergetaucht“, lautet die Antwort, die der Vorsitzende Richter Alt am Münchner Landgericht immer wieder zu hören bekommt, wenn er wissen will, wo der Befragte während der letzten drei Kriegsjahre war. Aber die älteren Herrschaften, die dem Richter Rede und Antwort stehen, waren damals noch Kinder, drei, fünf oder vielleicht acht Jahre alt. Sie konnten sich nicht aus eigener Kraft verstecken. Keiner der etwa zwei Dutzend niederländischen Nebenkläger, die jetzt für den Prozess gegen den Wachmann John Demjanjuk nach München gekommen sind, wäre heute hier, wenn nicht Verwandte, Freunde, Nachbarn und der Zufall ihnen das Leben gerettet hätten.
Lois van Velzen, geboren 1932 in Amsterdam, erzählt, dass die Eltern ihn mit dem Hund fortschickten, bevor sie abgeholt wurden. Es war ein deutscher Schäferhund. „Ich habe mir den Stern abgerissen und bin mit dem Hund an der Leine zwischen den Deutschen hindurchgelaufen. Niemand hat mich angehalten.“ Rudie Salomon Cortisoss, 1939 in Amsterdam geboren, stieß 1959 im Nachlass des Vaters auf das letzte Lebenszeichen seiner Mutter. Es ist ein Brief, den sie kurz vor der niederländisch-deutschen Grenze aus dem Transportzug geworfen hat. Ihre Hoffnung, dass jemand den Umschlag findet und zur Post bringt, hat sich erfüllt. Es war die einzige Hoffnung, die sie nicht trog: „Wir sind bereit für die Zugfahrt, 2500 Menschen, die bereit sind, im Osten zu arbeiten. Ich werde stark sein. Ich verspreche, dass ich ganz gewiss überleben werde.“
Ihr Sohn, der es kaum über sich bringt, den Brief aus der Hand zu geben, um ihm dem Richter kurz zur Ansicht zu überlassen, wurde von einem entfernten Verwandten in den Vereinigten Staaten aufgenommen. Jetzt ist er in der Hoffnung nach München gekommen, einmal Augenkontakt mit dem Mann aufnehmen zu können, der daran beteiligt gewesen sein soll, seine Eltern in die Gaskammer zu treiben.
Ohne sie wäre der Prozess ein anderer
Aber John Demjanjuk hat die Augen während zweier Prozesstage nicht ein einziges Mal geöffnet. Auf einer Liege wird er in den Gerichtssaal gefahren und verharrt dort nahezu reglos. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der wahrscheinlich letzte große NS-Prozess in Deutschland ohne die Beteiligung der Nebenkläger ein anderer wäre. Ohne die Anwesenheit der Frauen und Männer, die als Kinder ihre Eltern oder sogar sämtliche Angehörige verloren haben, würden hier Verbrechen verhandelt, die sich nach sechseinhalb Jahrzehnten in der Abstraktion zu verlieren drohen: Beihilfe zum Mord in 27 900 Fällen. Dennoch stand keineswegs von vornherein fest, dass die Kinder der Überlebenden hier als Kläger auftreten würden.
„Nebenkläger zu sein, das ist normalerweise ein Privatvergnügen“, sagt Stefan Schünemann. Der Anwalt vertritt Thomas Blatt, einen der wenigen Überlebenden des Lagers Sobibor. Sein Kollege Nestler, Strafrechtler an der Universität Köln, bezeichnet die Frage der Aufwandsentschädigung von Nebenklägern als „vollkommen graue Materie“. Wer kommt für die enormen Kosten auf? Wer finanziert die Anreisen aus den Niederlanden oder den Vereinigten Staaten, die Anwaltskosten, den Aufenthalt an vierzig oder mehr Prozesstagen, die über sechs Monate verteilt sind? Ist es denkbar, dass der Wunsch, die toten jüdischen Eltern vor einem deutschen Gericht zu vertreten, an den finanziellen Möglichkeiten der Nachfahren scheitern könnte?
Die Opfer müssen auch ein Gesicht bekommen
Die Anwälte der Überlebenden finden solche Fragen keineswegs abwegig. In München stellt sich das Problem indes nicht. Weil alle Nebenkläger auch als Zeugen geladen sind, werden ihnen die Kosten erstattet. Außerdem haben Cornelius Nestler und seine Kollegen allen Betroffenen die nötige Unterstützung zugesagt: „Wir garantieren, dass alle Nebenkläger auch klagen können.“ Der Anwalt hat zusammen mit der niederländischen Stiftung Sobibor vor einigen Monaten die Initiative ergriffen und dafür gesorgt, dass die Kinder der Opfer überhaupt erst von der im Ausland oft nicht bekannten Möglichkeit der Nebenklage erfahren haben. Der Einsatz der Anwälte ist groß, die Prozessvorbereitung außerordentlich aufwendig. Auf ihr Honorar wollen sie verzichten und nur die Sätze für Pflichtverteidiger berechnen. Auf die Frage nach seinen Beweggründen gibt Nestler eine entschiedene Antwort: „Wir wollen, dass dieses Verfahren nicht nur im Namen des deutschen Volkes geführt wird, sondern auch im Namen der jüdischen Opfer der deutschen Vernichtungsmaschinerie. Diese Opfer müssen auch ein Gesicht bekommen. Das ist das Gesicht der Nebenkläger.“
Am dritten Tag zeigen sich Verwunderung, Empörung und Hohnlachen auf diesen Gesichtern. Weil John Demjanjuk nach Einnahme eines fiebersenkenden Mittels eine Körpertemperatur von 37,5 Grad aufwies, heiser war und über Kopf- und Gliederschmerzen klagte, wollte der Arzt in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim den Transport des Angeklagten nicht verantworten.