09.08.2007 · Was spricht dagegen, die „Scientology-Kirche Deutschland“ als religiösen Verein zu behandeln? Der Verdacht, es handele sich um eine Tarnorganisation, die es nur auf Geschäfte abgesehen hat. Dafür enthält das „Schwarzbuch“ freilich keine Belege. Von Patrick Bahners.
Von Patrick BahnersAls der bayerische Innenminister Beckstein am Montag den Halbjahresbericht seines Landesamtes für Verfassungsschutz vorstellte, hielt er es für geboten, einen mutmaßlichen Verfassungsfeind namentlich zu erwähnen. Der Verdächtige hat zwar nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, hält sich aber zurzeit beruflich in Deutschland auf: der Filmschauspieler Tom Cruise.
Beckstein, der demnächst zum Ministerpräsidenten gewählt werden möchte, ließ menschenkennerisch wissen, Cruise genieße in bestimmten Kreisen „fast Kultstatus“. Und weil die Kultfigur Cruise bekanntlich ein Anhänger des Kultgründers L. Ron Hubbard ist, versetzte Beckstein für den Tag, an dem der Film „Valkyrie“ starten wird, vorsorglich die Verfassungsschützer, die Gebirgsschützen und die gesamte Öffentlichkeit in Alarmbereitschaft. Es bestehe die Gefahr, dass sich junge Leute nach Verlassen des Kinos in die Hände von Scientology begäben.
Verfassungswidriger Satz
Hat denn das Landesamt auch einen verdeckten Ermittler unter die Statisten des Films geschmuggelt? Nach Becksteins Erfahrungen mit dem NPD-Verbot ist das unwahrscheinlich. Wenn vor dem Bundesverfassungsgericht herauskommt, dass der Komparse, der Cruise den guten Rat gab, er solle doch den im säkularen Staat zweifellos verfassungswidrigen Satz „Es lebe das heilige Deutschland!“ laut und deutlich sprechen, der aus Bayern abgeordnete Beamte war, wird der Prozess platzen.
Beckstein war in dieser Woche noch beim medialen Stapellauf eines anderen Buches zum Thema beteiligt. Der erste Satz des Vorworts zum „Schwarzbuch Scientology“ von Ursula Caberta (siehe: Ein Schwarzbuch beleuchtet den Erfolg von Scientology) lautet: „Die Scientology-Organisation ist keine Religionsgemeinschaft.“ Unterschrieben hat das Vorwort Dr. Günther Beckstein, Bayerischer Staatsminister des Innern. Es spricht hier also nicht das Mitglied der bayerischen Landessynode. Becksteins Äußerung zum Kultstatus von Scientology ist nicht etwa der jüngsten Einlassung der römischen Glaubenskongregation zu den evangelischen Kirchentümern zu vergleichen. Der Innenminister, der Scientology „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vorwirft, äußert eine Rechtsmeinung in einer von den Gerichten bislang nicht beantworteten Frage.
Schutz für einzelne Scientologen
Nun hat zwar das Bundesverwaltungsgericht 2005 ausdrücklich offengelassen, ob die „Scientology-Kirche Deutschland“ als Religionsgemeinschaft anzuerkennen ist. Es hat aber entschieden, dass einzelne Scientologen für ihre „Betätigung“ den Schutz des Artikels 4 des Grundgesetzes in Anspruch nehmen können - nach dieser höchstrichterlichen Feststellung ist die Lehre des L. Ron Hubbard eine Religion im Sinne des Gesetzes, nämlich „eine mit der Person des Menschen verbundene Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens“.
Was spricht dagegen, die „Scientology-Kirche Deutschland“ als religiösen Verein zu behandeln? Der Verdacht, es handele sich um eine Tarnorganisation, die es lediglich auf Geschäfte abgesehen hat. Gerade für diese Annahme, die einzige Hypothese, unter der Becksteins forsche Bestreitung des Religionscharakters von Scientology mit der Rechtsprechung vereinbar wäre, enthält Ursula Cabertas Buch freilich keine Belege. Im Gegenteil: Vor dem Hintergrund der Religionsgeschichte scheint es äußerst unwahrscheinlich, dass das dort beschriebene System der abgestuften Initiation und Machtsteigerung im Zentrum von Leuten gesteuert wird, die nicht an die Sache glauben.
Gewissheit zum Weltganzen
Das Grundgesetz rechnet durchaus damit, dass eine Gewissheit zum Weltganzen Konsequenzen hat, die es nicht tolerieren darf. Wenn die Scientologen den Fortbestand unseres Rechtsstaats gefährden, dann muss ihre Organisation verboten werden. Frau Caberta fordert dieses Verbot. Wie stark sind ihre Gründe? Beckstein verweist auf die Sachkenntnis, die sie als „Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology in der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg“ erworben habe. In dieser amtlichen Autorität liegt allerdings auch ein Grund, ihre Vorschläge mit Vorsicht zu erwägen. Die Feinde des Staates verbergen sich, weshalb er sich gezwungen sieht, sie im Vorfeld zu bekämpfen. Er muss sich aber davor hüten, die Gefahr erst zu erzeugen oder auch nur zu übertreiben, um ihre Bekämpfung zu rechtfertigen.
Als Lehrstück taugt die sächsische Affäre um die scheinbare Korrumpierung der Staatsorgane, die sich heute als gigantische Autosuggestion der Behörden darstellt. Das sächsische Verfassungsschutzgesetz wies dem Landesamt die Kompetenz für die organisierte Kriminalität zu - mit der Einschränkung, dass es nur ermitteln durfte, wenn von den kriminellen Netzwerkern eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung ausging. Die Vorsichtsmaßregel bewirkte das Gegenteil des Gewollten: Die eifrige Referatsleiterin setzte bei der Bewertung der Beweislage durchgehend voraus, dass eine Staatskrise drohte - denn nur unter dieser Voraussetzung durfte sie ja die Ermittlungen fortsetzen.
Nicht allgemein auf obskure Heilslehren, die Risiken für junge Kinogänger und labile Gemüter bergen, hat der Hamburger Senat seine Verwaltungsangestellte Caberta angesetzt, sondern allein auf Scientology. Der Verfassungsschutz kann auch Entwarnung geben, weil von Zeit zu Zeit ein neuer Feind einen alten verdrängt. Seit fünfzehn Jahren arbeitet die Arbeitsstelle unter Frau Cabertas Leitung. Ihre Arbeit steht und fällt mit der These vom Staatsfeind Scientology.
Scientology ist eine sektische Gehirnwasche
Peter Slater (Wales-Rhondda)
- 09.08.2007, 20:38 Uhr
Boykott der Filme
Michael Fichtner (ebaristo)
- 09.08.2007, 20:43 Uhr
natürlich eine kirche
Frank Frei (showmekindaguy)
- 09.08.2007, 21:23 Uhr
Debatte?
David Christoffer (nervous1)
- 09.08.2007, 21:49 Uhr
Beckstein soll zurücktreten
Fritz Leiser (religo)
- 09.08.2007, 22:34 Uhr