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Debatte Ist das deutsche Stammzellgesetz haltbar?

Von Patrick Bahners
25.07.2006
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Wird der Schavansche Vorbehalt im Jahr 2012 Bestand haben? Dann wird das Forschungsbudget für die Jahre 2013 bis 2019 auf die Tagesordnung der Europäischen Union kommen, und neben der Fortschreibung der Ausgabenprogramme wird auch über die Verlängerung eines Ausgabenverbots beraten werden, das eine Anlage zum Budget der Jahre 2007 bis 2013 festschreibt: Die EU-Kommission verpflichtet sich, für die Vernichtung menschlicher Embryonen kein Geld zur Verfügung zu stellen. Möglicherweise wird dieser Satz zum Zeitpunkt der Wiedervorlage schon Makulatur sein. Möglicherweise hat der deutsche Gesetzgeber bis dahin sein Stammzellgesetz aufgehoben und deutsche Forscher von der Pflicht befreit, sich auf die Arbeit mit Stammzellinien zu beschränken, die auf vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 getötete Embryonen zurückgehen. Gleichfalls möglich ist, daß das deutsche Gesetz in sechs Jahren noch gilt, Frau Schavan oder ihr Nachfolger sich aber vorhalten lassen muß, die Geldsperre für Embryotötungen sei nur ein Feigenblatt gewesen.

Die Ministerin behauptet, mit der Zusatzerklärung sei sichergestellt, daß es keinen finanziellen Anreiz gebe, Embryonen zu töten. Dieser Anreiz - er ist nicht nur oder in erster Linie ein finanzieller, in der Wissenschaft geht es auch um Prestige, individuelles und nationales - besteht indes ganz einfach darin, daß die Stammzellforschung als boomende Branche existiert und eine ständige Nachfrage nach frischem Rohmaterial erzeugt. Deutschland hat in Brüssel nicht durchgesetzt, daß diese Branche nur dann aus EU-Töpfen gefördert wird, wenn die Forschungen den Restriktionen des deutschen Stammzellgesetzes genügen. Für den bloßen Akt der Ausweidung der Embryonen werden sich auch private Spender finden, das Europageld kann in die Weiterverarbeitung fließen.

Koalition der Skeptiker

Die Deutsche Bischofskonferenz hat deshalb den von Frau Schavan als Erfolg der Bundesregierung ausgegebenen Kompromiß ein „erschütterndes Zeichen“ für den tatsächlichen Stand des Lebensschutzes in Europa genannt. „Auch mit deutschen Steuergeldern wird so eine Forschung ermöglicht, die in Deutschland nach geltender Rechtslage verboten ist und die Tötung menschlichen Lebens voraussetzt.“ Natürlich gibt es auch schon Stimmen von Wissenschaftlern, die nun die Ratio des deutschen Gesetzes erschüttert sehen und eine Streichung der Stichtagsregel fordern. Sie werden bis 2012 nicht verstummen. Die Abgeordneten, die das Stammzellgesetz in einer informellen großen Koalition der Skeptiker ganz unterschiedlicher weltanschaulicher Couleur verabschiedet haben und mutmaßlich immer noch tragen, werden sich anhören müssen, daß man sie Heuchler nennt. Trifft dieser Vorwurf zu?

Seit das Stammzellgesetz in Kraft ist, wird ihm weisgesagt, daß es, unbeschadet der Triftigkeit seiner Gründe, an Glaubwürdigkeit verlieren werde. Man warnt uns mit dem Bild einer bioethischen Insel, auf der kein vernünftiger Deutscher mehr leben wollen wird. Was wird in zehn Jahren sein, wenn Nobelpreise auf die Wunderheiler von Oxford regnen und der Koreaner im Internet die Stammzellpäckchen zum Selberspritzen vertreibt? Ja, was wird dann sein? Die Antwort muß lauten: Das wird man dann sehen. Vielleicht hält der Koreaner oder doch der eine oder andere Koreaner ja nicht jedes Versprechen.

Ein Gebot der Klugheit

Ein Gesetz wie das Stammzellgesetz ist von vornherein für eine Insel gemacht. Seine Geltung endet an den Grenzen des deutschen Staatsgebiets. Den Experimentatoren in Boston, Riad und Tokio wird nicht mit deutscher Strafverfolgung gedroht, selbst wenn es sich um Auswanderer handelt. Ein beliebtes Scheinargument lautet, die Engländer seien auch keine bösen Menschen, und was dort erlaubt sei, dürften wir nicht verbieten, um sie nicht zu beleidigen. Aber wenn wir uns aus moralischen Erwägungen eine Beschränkung auferlegen, ist das nur eine Aussage darüber, was wir selbst für ein Mensch oder ein Gemeinwesen sein sollen. Ob wir jemand anderen von diesem Standpunkt überzeugen können, kommt auf den Versuch an. Und wenn dieser Versuch nicht oder wie jetzt in Brüssel nur halb gelingt, wird unser Standpunkt dadurch nicht haltlos.

Es ist ein Gebot der Klugheit, im Handeln dessen Folgen zu berücksichtigen. Ich kann aber die Frage, was ich vor mir verantworten kann, nicht an eine unendliche Folgenabwägung delegieren. Wo Geld fließt, wird immer irgendwo etwas mitfinanziert, das nicht im Sinne des Geldgebers ist. Zwar muß sich die Bundesregierung zurechnen lassen, daß sie eine Mittelverwendung zugelassen hat, gegen die sie womöglich doch eine Sperrminorität hätte organisieren können. Aber in Brüssel bewegte sich Frau Schavan auf dem Terrain der Diplomatie. Die Unvollkommenheit der Lösung gehört zur Natur des diplomatischen Geschäfts: Der Formelkompromiß und das Zeichensetzen, etwa in Form des zu Protokoll gegebenen Vorbehalts, sind hier nicht per se verächtlich.

In Brüssel war die Bundesregierung nicht Herrin des Verfahrens. In anderer Lage ist der Bundestag in Berlin. Was in deutschen Labors geschehen darf, hat der deutsche Gesetzgeber im Licht des Grundgesetzes zu entscheiden. Er hat sich darauf geeinigt, daß der Mensch im Augenblick der Befruchtung zu leben beginnt. Der Bundestag sollte darauf hinwirken, daß die Forschungsministerin das in Brüssel Erreichte nicht schönredet und bei nächster Gelegenheit nachbessert. Womöglich nicht erst 2012.

Quelle: F.A.Z., 26.07.2006, Nr. 171 / Seite 29
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