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Birthler-Behörde Wohin mit den Stasi-Leuten?

15.06.2007 ·  Ein neuer Bericht belegt, dass zahlreiche ehemalige Stasi-Mitarbeiter ausgerechnet in den Archiven der Stasi-Unterlagenbehörde beschäftigt wurden. Überraschend sind die Ergebnisse nicht.

Von Regina Mönch
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Die ersten Schlagzeilen zum Gutachten gab es schon, bevor es die Adressaten überhaupt lesen konnten. Kulturstaatsminister Neumann (CDU) hatte das Gutachten (laut „Spiegel“ vorab ein „brisantes Dossier“) in Auftrag gegeben. Nach eigenem Bekunden wegen eines Zeitungsartikels. Nach dessen Lektüre sei dem Minister „erstmals“ klar geworden, in welchem Ausmaße ehemalige Stasi-Mitarbeiter ausgerechnet in den Archiven der Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) tätig sind.

Der ehemalige Verfassungsrichter Hans H. Klein und Klaus Schroeder, Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat an der Freien Universität Berlin, sollten die Vorwürfe untersuchen und Empfehlungen geben, wie damit umzugehen sei. Herausgekommen ist ein vager Bericht, den der Kulturausschuss des Bundestages in der kommenden Woche diskutieren will. Inzwischen liegt er auch den Zeitungen vor.

Die Fallstricke des Dienstrechts

Die Erkenntnissse, die Klein und Schroeder gewannen, sind wenig überraschend, zumal die Diskussion um einstige Stasi-Mitarbeiter, offenbar unbeachtet vom Kulturminister, im vergangenen Jahrzehnt immer mal wieder aufbrandete. Dass sich die Wogen immer wieder glätteten, hat wohl viel mit dem Anfang der Geschichte zu tun, mit den turbulenten Wendejahren nach dem Mauerfall, und nur wenig mit Moral, eher schon mit den Fallstricken des öffentlichen Dienstrechtes. Denn die über fünfzig Ex-Stasiisten mit delikater Berufsbiographie sind längst unkündbare festangestellte, mehrfach überprüfte Mitarbeiter der inzwischen Birthler-Behörde genannten Institution. Sie sind in den Aufbaujahren dorthin gelangt, teils als Wachpersonal, teils wegen ihrer Spezialkenntnisse. Und manche auch nur, weil sich der Staatsapparat der DDR auflöste und einige halt das Glück hatten, in neue Institutionen übernommen zu werden. Das mag man degoutant finden, aber es ist geschehen.

Und mit Fragen, so man Antworten wünscht, müsste man heute wohl die damals Verantwortlichen konfrontieren, zum Beispiel Innenminister Schäuble und den Rechtsanwalt Peter-Michael Diestel, der 1990 DDR-Innenminister war. Die ehemaligen Wach- und Personenschützer des Ministeriums für Staatssicherheit aber, die heute noch in der Birthler-Behörde arbeiten, sind keinesfalls die einzigen ihrer Art, nur hat es darüber noch nie eine Diskussion gegeben. So wie kaum bekannt ist, wer überhaupt aus dem einen Staatsdienst in den nächsten übernommen worden ist. Lehrer, Polizisten, Bundesgrenzschützer, einfache und höhere Beamte der DDR-Kreis- und Bezirksbehörden und so weiter.

Niemand verdunkelte seine Vergangenheit

Parlamentarische Anfragen zur Stasi-Unterlagen-Behörde und sogenannten Ehemaligen hat es in den neunziger Jahren gegeben, nur eben ohne Folgen. Auch wurden nur die Akten-Spezialisten, nicht aber die jetzt umstrittenen Wachleute in den Antworten erwähnt. Ob der Schutz der Stasi-Archive sensibler zu behandeln ist als der Schutz parlamentarischer Einrichtungen und der Regierungsbehörden, steht dahin. Sicher ist aber eines: wer sie nicht mehr in der Birthler-Behörde haben will, muss sagen, wer sie statt dessen beschäftigen soll oder einen Kündigungsgrund nennen, der juristisch unanfechtbar ist, also Verfehlungen benennt, die einen solchen Schritt rechtfertigen würden. Jedenfalls hat keiner der in Rede stehenden Ex-Stasi-Leute seine Vergangenheit je verdunkelt; und bereits 1991 rechtfertigte nicht jede Tätigkeit im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) die außerodentliche Kündigung.

Das Klein-Schröder-Gutachten geht darauf zwar ein, liest sich aber in Teilen auch wie das Dossier über eine Verschwörung. Nicht alle fühlten sich wohl in dieser Behörde (in welcher wäre das anders?), und das „Krisenmanagement“ sei „wenig kompetent“, ohne das dies näher erläutert würde. Auch wird unterstellt, nicht bewiesen, dass ehemalige MfS-Mitarbeiter in den Aufbaujahren „Möglichkeiten des Missbrauchs“ gehabt hätten. Sie hätten „wie die meisten anderen BStU-Beschäftigten“ Akten vernichten oder herausschmuggeln können. Haben sie das? Und wenn ja, warum weist man ihnen das nicht nach? Verdächtigungen dieser Art sind geeignet, das Klima zu vergiften. Klarheit schaffen sie nicht.

Auch die alarmistische Behauptung, in der Birthler-Behörde seien Hunderte ehemalige „Systemträger“ der DDR angestellt, wird nur mit „uns zugetragenen Vermutungen“ belegt. Es wird wenig Neues über die Arbeit der Birthler-Behörde zutage gefördert, dafür ihre Existenz als verfassungsrechtlich bedenklich dargestellt, weil Parlament und Regierung das Tun und Treiben nicht ausreichend kontrollieren dürfe. Das sahen Parlament und Regierung bisher anders.

Quelle: F.A.Z., 15.06.2007, Nr. 136 / Seite 43
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Jahrgang 1953, Feuilletonkorrespondentin in Berlin.

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