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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Beschneidungsdebatte Ein Rechenfehler

 ·  Wie in der Islamkritik bricht in der Beschneidungsdebatte ein rabiat religionsfeindlicher Zeitgeist durch. Aber das Grundgesetz macht den Menschen nicht neu, sondern findet ihn vor, wie er ist.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (180)

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Leo Eckmann
Leo Eckmann (Eckig) - 25.07.2012 08:28 Uhr

Was soll die Referenz auf die Palästinenser?

Oh jeh!
In der Haut der Richter mächte ich nciht stecken, haben sie da in wein Wespennest getsochen.
Aber was an dieser Diskussion wirklich problematisch ist, ist die tatscahe dass hier die regeln einer Religion mit dem GG kollidieren. Denn egal, was behauptet wird, die Beschneidung eine Säuglings ist ein Akt der Körperverletzung. Wie Würde ein Gericht entscheiden müssen, wenn eine (neue) Religion z.B. das Abschneiden der Ohrläppchen als "notwendige Kennzeichnung und Symbol der Zugehörigkeit" verlangen würde.
Und nein, nur weil es schon seit 3000 Jahren so gemacht wird, ist es noch lange nicht richtig.
Und gerade hier muss kalr Stellung bezogen werden, denn ich will in keinem Staat leben, in dem eine Religion die Gesetzgebung diktiert, egal welche.
Das öffnet dann dem nächsten Schritt Tür und Tor, denn was kann nciht alles als "religiös vorgeschrieben" ausgelegt werden...

Und was soll der "Hinweis" auf "die Sach der Palästinenser"? Zusammenhang?

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Kurt Paesler

In der Tendenz schwierig...

Viele Beiträge hier dokumentieren mustergültig den von Bahners benannten "rabiat religionsfeindlichen Zeitgeist", der ein Gespräch eigentlich nicht mehr zulässt: Immer sind es die bösen Religiösen, vor deren Übergriffen die ach so freie Gesellschaft geschützt werden muss: Seien es Kopftuch tragende Lehrerinnen, die den Schülerinnen zwangsweise ein chauvinistisches Frauenbild vermitteln würden, seien es gebetswütige muslimische Jungen, die mit ihrem Gebetsraum den ganzen Schulbetrieb verunmöglichen würden - oder seien es Kruzifixe an den Wänden bayrischer Klassenzimmer, die angeblich eine seelische Vergewaltigung für arme atheistische Kinder bedeuten; und nun ein Frontalangriff auf die Beschneidung, die plötzlich als Kindesmisshandlung ausgelegt werden soll. Wo lässt diese feindselige Einseitigkeit noch Raum für ein Gespräch darüber, was die Religionen mit ihren Symbolen und Riten an positiven Inhalten ausdrücken wollen? Ist Verständnis für religiöse Menschen so überhaupt noch denkbar?

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Daniel Rossbach

Vielen Dank!

Das ist der bisher beste Artikel zum Thema Beschneidung, den ich bisher im Internet gefunden habe! Endlich einmal wird der Antisemitismus und der "religionsfeindliche Zeitgeist", der momentan in den Internetforen wütet, beim Namen genannt. Und endlich einmal wird klar gestellt, dass es in der Debatte um weit mehr geht als religiöse Riten auf der einen und körperliche Unversehrtheit auf der anderen Seite.

Die deutsche Mehrheitsgesellschaft hat in den letzten zwei Generationen nicht nur ihren Zugang zur Religion verloren, sondern auch zu Kultur, Brauchtum, und Moral. Und damit hat sich die deutsche Mehrheitsgesellschaft leider auch den Zugang zum Rest der Welt verbaut. Wenn das Wohl eines Kindes einzig an seiner körperlichen Unversehrtheit gemessen wird, oder das höchste Gut eines Menschen in seinem physikalischen Leben gesehen wird, wie soll man dann auch all die Milliarden Menschen verstehen, deren Leben von Glauben, Gemeinschaft, Ehre, usw. bestimmt wird?

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Albrecht Lutterbeck

schlechter Journalismus

Man kann zum Beschneidungsurteil stehen wie man will, aber der Beitrag von Herrn Bahners ist nicht akzeptabel. Die Überschrift passt nicht zumArtikel. Deshalb habe ich leider diesen Artikel, der mich geistig nicht weiterbrachte, gelesen. Herr Bahners schreibt drei mal hintereinander, das aufgrund des Urteils alle Juden das Land verlassen müssten. Das ist schlichtweg falsch, das steht weder im Urteil, noch ist das Folge des Urteils. Herr Bahners schreibt, das das Grundgesetz rechtspositivistisch sei, also keinen höhrerm Gedanken oder Zweck unterworfen sei. Das Gegenteil ist der Fall. Nach der Pervertierung des rechts durch die Nationalsozialisten ist das Grundgesetz bewusst mit Anlehnung an christlich tradierte Werte entstanden und durch diese geprägt. Herr Bahners unterstellt den Kölner Richtern stumpfe Gesetzesanwendung ohne Abwägung von Verfassungsprinzipien.Auch das ist völlig falsch. Hat er das Urteil gelesen?

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Gottfried Scherer

Begründung des „Schweizer Modells“

Begründung des „Schweizer Modells“
Mich wundert der Tenor der Äußerungen nicht: Es äußert sich die Lust zu strafen oft dadurch, dass gefordert wird, das zu strafen, was man jeweils nicht für richtig hält. Auch wenn die Gleichheit vor dem Gesetz dabei gewahrt wird, sind solche Gesetze Einzelfallregelungen und machen aus einem Rechtsstaat eine Zwangsveranstaltung: Gesetze sollten nur das allgemein formulieren, auf das sich wirklich alle einigen könnten - also so wenig wie möglich. Im konkreten Fall der Beschneidung ist ja keine Einhelligkeit darüber herzustellen, ob es sich um eine Misshandlung handelt oder nicht, auch wenn sachlich eine Kürperverletzung vorliegt, wie auch übrigens bei jedem invasiven medizinischen Eingriff. Sollten die Erziehungsdberechtigten allerdings sich nicht einigen können, hat das "Schweizer Modell" den Charme, dass die Beschneidung wohl eher unterbleibt, weil sonst der ablehnende Elternteil ein erfolgversprechendes Klagerecht hätte.

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Gottfried Scherer

Begründung des "Schweizer Modells"

Mich wundert der Tenor der Äußerungen nicht: Es äußert sich die Lust zu strafen oft dadurch, dass gefordert wird, das zu strafen, was man jeweils nicht für richtig hält. Auch wenn die Gleichheit vor dem Gesetz dabei gewahrt wird, sind solche Gesetze Einzelfallregelungen und machen aus einem Rechtsstaat eine Zwangsveranstaltung: Gesetze sollten nur das allgemein formulieren, auf das sich wirklich alle einigen könnten - also so wenig wie möglich. Im konkreten Fall der Beschneidung ist ja keine Einhelligkeit darüber herzustellen, ob es sich um eine Misshandlung handelt oder nicht, auch wenn sachlich eine Kürperverletzung vorliegt, wie auch übrigens bei jedem invasiven medizinischen Eingriff. Sollten die Erziehungsdberechtigten allerdings sich nicht einigen können, hat das "Schweizer Modell" den Charme, dass die Beschneidung wohl eher unterbleibt, weil sonst der ablehnende Elternteil ein erfolgversprechendes Klagerecht hätte.

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Elisabeth Krämer

Das Fliegenargument

Erstens: Bahners spricht - apologetisch - nur von den Juden, aber ursprünglich ging es doch um ein muslimisches Kind. Worum geht es Bahners also nun wirklich? Für die Juden hat doch Herr Graumann schon alles gesagt, was mich als Mensch, deutsche Bürgerin, Juristin und Mutter interessiert: Es sei doch bekannt (!), daß Säuglinge keinen Schmerz empfinden könnten... Soso, Herr Graumann, ich dachte immer, nur die Katholiken seien bar jeder Empathie ad majorem gloriam dei (oder was sie dafür halten).

Zweitens: "Millionen Männer sind beschnitten." Das ist das Fliegenargument aller billig und gerecht Denkenden: Scheiße muß gut schmecken - Millionen Fliegen können nicht irren.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 25.07.2012 08:27 Uhr
Kurt Paesler

Glückwunsch zum Fliegen-Argument!!

Ein trefflich formuliertes Beispiel! Analogie-Bildungen zwischen den heiligen Handlungen irgendwelcher Religionsgruppen und dem menschlichen (oder auch tierischen) Fäkalbereich sind natürlich bestens geeignet, eine offene Diskussion zu fördern - insofern letzere überhaupt gewünscht ist, was ich gar nicht mal glaube, da die Vorurteile doch sehr tief und fest sitzen.

Aber auch an einer anderen Stelle ist Ihr Beispiel fehlerhaft: Männer sind nämlich gar nicht so unintelligent wie Fliegen! Zugegeben, manchmal legt sich dieser Eindruck nahe, aber zumindest wenn es um ihr sogenanntes "bestes Stück" geht, entwickeln sie doch häufig eine untypische rührige Empfindlichkeit, so dass - und darauf wollte Herr Bahners hinaus - es schon verwunderlich wäre, dass weltweit abermillionen beschnittener Männer das diesbezügliche Problem bisher nicht bemerkt haben, das sie nach Meinung einiger unbeschnittener Neo-Laizisten aus der "Komiker-Nation" Deutschland mit sich und ihrer Tradition haben müssten.

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Gottfried Scherer

Deutsche Bürgerinnen, Mütter und Juristinnen!

... so langsam wundert mich nicht mehr, was Juristen so alles von sich geben: Herr Bahners spricht ausdrücklich davon, dass das Kölner Verfahren wegen der Beschneidung eines muslimischen Jungen stattgefunden hat.
... und auch bei der Betrachtung von Fliegen sollten wir über Brehmsche Anthropomorphismen inzwischen hinausgekommen sein - oder habe ich da neuere Debatten verpasst, die uns wieder auf fundamentalistische Bahnen geführt hätten? Mit Verlaub, Frau Juristin, ich appeliere an den guten Geschmack, den eine deutsche Bürgerin, die auch heutzutage noch Mutter ist, doch haben sollte...
ergebenst

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Murat Atalan
Murat Atalan (Muras) - 24.07.2012 13:21 Uhr

Falschheiten

Pastrick Bahners behauptet, der Professor, der Putzke auf dieses Thema ansetze, sei nach der Lektüre Necla Kelecs auf dieses Thema gekommen.

Das ist schlicht und einfach unwahr. Diese Behauptung wird auf den Seiten der vom Verfassungsschutz beobachteten Mili Görus verbreitet und entzieht sich jeder faktischen Grundlage.

Auch war Holm Putzke "nur" einer aus einer ganzen Strafrechtlern die zu dem Thema der Knabenbeschneidung publiziert haben.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 18:01 Uhr
Gottfried Scherer

... wat soll dat? (Vorsicht Kölsch!)

Putzke schreibt von eben diesem Prof. Herzberg, er sei, Zitat Putzke ..."maßgeblich inspiriert von der Schriftstellerin Necla Kelek." S. 671 dieses Festschriftartikels.

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Hans-Peter Jaspers

@ Gottfried Scherer - Variante 3,4,6 des § 224 StGB können durch eine Beschneidung erfüllt sein

Ohne dass man im Falle einer Beschneidung ein Skalpell als gefährliches Werkzeug einstuft, kann § 224 StGB trotzdem erfüllt sein.

"3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,"
Bzgl. des Sachverhalts um dem es am Landgericht Köln ging, wäre das wohl nicht erfüllt, da die Mutter ihren Jungen wohl darüber aufgeklärt haben dürfte, weswegen sie mit ihm zum Arzt geht. Bei Säuglingen ist diese Variante allerdings erfüllt, da sie nicht wissen können, was der Arzt oder Beschneider mit ihnen vorhat.

"4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder"
Eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung dürft regelmäßig erfüllt sein. Denn kein Kleinkind wird alleine zum Arzt gehen und fordern: Jetzt beschneide mich mal lieber Arzt.

"5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung"
Da es bei Beschneidungen auch Todesfälle gab, ist diese Variante immer erfüllt.

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 20:08 Uhr
Sebastian Schneider

Stimme zu Herr Scherer, aber

leider sind eben nicht nur Kunstfehler in die Betrachtung einzubeziehen. Wie jeder operative Eingriff birgt eine Zirkumzision auch ein Risiko für Komplikationen, die selbst bei einer Durchführung lege artis vorkommen können. Die Eltern willigen vor dem Eingriff ein, dieses Risiko zu tragen. Das Kind kann diese Einwilligung nicht geben, sei es eine Woche oder 4 Jahre alt. Rein juristisch dreht sich die ganze Debatte ja zum Teil auch gerade darum. obwohl auch ich dagegen bin, die rituelle Beschneidung jetzt abzuschaffen, bin ich doch gespannt, ob sich das Problem formaljuristisch lösen lassen wird. Und wie dann die Grenze aussieht, die gezogen wird.

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Hans-Peter Jaspers

Sprüche: 13,24 Wer seine Rute schont, haßt seinen Sohn; aber wer ihn liebhat, züchtigt ihn beizeiten

Es dürfte auch viele Mitbürger geben, die eine körperliche Züchtigung ihre Kinder nicht als Misshandlung sehen, insbesondere religiöse Menschen mit einer Vorliebe fürs Alte Testament.
(Sprüche: 13,24 Wer seine Rute schont, haßt seinen Sohn; aber wer ihn liebhat, züchtigt ihn beizeiten.)
Trotzdem werden auch religiöse Menschen, die an die Richtigkeit dieses Satzes glauben, wegen Körperverletzung bestraft, wenn sie ihre Kinder züchtigen.

Als gesundheitsschädigend gilt nach deutschem Recht jede Operation am menschlichen Körper, dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob sie mittelbar positive gesundheitliche Folgen hat. Des Weiteren gilt sogar Haarschneiden als Körperverletzung. Derartige Körperverletzung sind nur in der Regel deswegen nicht strafbar, weil eine rechtsgültige Einwilligung vorliegt.
Daher ist juristisch vollkommen unzweifelhaft, dass eine Beschneidung eine Körperverletzung ist; das wird übrigens auch von den Befürwortern einer Erlaubnis im Bundestag so gesehen.

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Gottfried Scherer

Körperverletzung!

Körperverletzung
... ist bekanntermaßen im § 223, 1 StGB als Misshandlung und gesundheitsschädigend definiert. Jetzt sollten wir mal die Nachfolger der Gebrüder Grimm heranlassen. Erst dann greifen die von Ihnen angeführten Absätze des § 224 StGB, da haben Sie natürlich völlig recht. Im übrigen scheint mir, dass dieser Passus des StGB den Art. 2,2 GG ausreichend strafbewehrt.
Meine Interpretation: gesundheitsschädigend ist auch eine hier in Rede stehende (rituelle) Cirkumcision dann, wenn der Eingriff misslungen ist, womöglich durch einen Kunstfehler. Aber auf die Misshandlung werden Sie sich mit vielen unserer Mitbewohner und Staatsbürger nicht einigen können. Übrigens auch mit mir nicht, obwohl mich die Sache individualgeschichtlich nicht tangiert...

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Gottfried Scherer

Körperverletzung

Körperverletzung
... ist bekanntermaßen im § 223, 1 StGB als Misshandlung und gesundheitsschädigend definiert. Jetzt sollten wir mal die Nachfolger der Gebrüder Grimm heranlassen. Erst dann greifen die von Ihnen angeführten Absätze des § 224 StGB, da haben Sie natürlich völlig recht.
Meine Interpretation: gesundheitsschädigend ist auch eine hier in Rede stehende (rituelle) Cirkumcision dann, wenn der Eingriff misslungen ist, womöglich durch einen Kunstfehler. Aber auf die Misshandlung werden Sie sich mit vielen unserer Mitbewohner und Staatsbürger nicht einigen können. Übrigens auch mit mir nicht, obwohl mich die Sache individualgeschichtlich nicht tangiert...

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Horst-G. Willweber

Bereits fraglicher Titel; denn: 'judex non calculat'!

Ihre auf FAZ-Online mitgeteilte Vita läßt vermuten, dass Sie mit Sicherheit kein studierter Jurist sind!

Anderenfalls hätten Sie sich der Mühe unterzogen, bei Ihrer Kritik an dem Urteil des LG Köln eine Gesamtschau der hier tangierten Grundrechte - Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2, 4 Abs. 1+2, 6 Abs. 2 GG - vor- und zur Kenntnis zu nehmen, dass unser Grundgesetz einen Quantensprung beinhaltet, der aus der rechtsphilosophischen Aufklärungstradition des Naturrechts und des Rechtspositivismus den Menschen als Individuum an die Spitze allen verf.-rechtl. Schutzes gestellt hat.
Dies bezieht auch unmündige Knaben ein, so dass es in dem Urteil des LG Köln um die Betrachtung des Schutzsubjektes "Kind" zu gehen, die Schranken des vermeintlich unumschränkten Elternrechtes und die Grenzen der von der Existenz des Menschen abzuleitenden Religionsausübungsfreiheit aufzuzeigen hatte.

Für mich unerträglich, dass die Kritiker der Beschneidung indirekt in die Nähe eines Antisemitismus gerückt werden!

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Gottfried Scherer

Antrags-oder Offizialdelikt: ein Kölner oder Düsseldorfer faux pas?

Putzkes Werkzeug
Putzke sinniert mit Popper über eine Versachlichung der Argumente nach, übersieht den Konventionscharakter sprachlicher Ausdrücke, auf den schon Aritoteles in de interpretatione dank schlechter Übersetzungen hier wohl wirkungslos hingewiesen hat, und deklariert medizinische Instrumente zu gefährlichen Werkzeugen. Wenn dass allgemeine Meinung ist, sollte der Bundestag den § 224 Abs. 1, 2 StGB dahingehend ändern, dass in Berufsausübung benutzte Instrumente nicht als gefährlich eingestuft werden. Dann hätten wir automatisch Schweizer Verhältnisse und die hier in Rede stehende rituelle Beschneidung, die nicht zu einem Organverlust - etwa dadurch, dass das Messerchen ausrutscht - contra artem führt, wäre nur auf Antrag der Betroffenen zu beurteilen.
Hat die Staatsanwaltschaft Köln sich gesetzeskonform nach § 230 StGB verhalten hat - oder hat sie auf Anweisung des Ministers gehandelt? Das wäre allerdings Grund genug Herrn Kutschaty umgehend zu entlassen!

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Gregor Steinen

Das Ende von Totem und Clan?

Das (zumindest aus jüdisch-abrahamitischer Sicht) einstige revolutionäre Glaubensbekräftigungs- und Sozialisierungs-Zeichen "Beschneidung" scheint zu einer Art Totem und schließlich sinnentleerten Fetisch zu degenerieren und Religionsgemeinschaften verkümmern und reduzieren ihre Geisteshorizonte auf eine Art Clan-Vorstellung. Offenbar entziehen sich die "Weltreligionen" nicht dem geistigen und sozialen Druck der Moderne. Ihre "religiösen" Sozialbilisierungs-Modelle sind Auslaufmodelle, degenerieren zur puren Traditionen-Ideologie. Das Christentum ist da gezwungenermaßen schon etwas weiter, die alten christlichen "Familien- und Gemeindezellen" sind erledigt und niemand vermisst sie mehr. Judentum und Islam wird es nicht anders ergehen, der Lauf der Zeit ist ein zu gewaltiger Strom der Transformation.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 19:12 Uhr
vertan eidinger

Sehr unwahrscheinlich


Das Absterben der Religiösität in Europa (oft zugunsten eines Vulgäratheismus, der sich nur in der Ablehnung des Nichtverstandenen spürt oder gar esoterischen Blödsinns) ist ein singuläres Phänomen.

Weltweit sind Religionen auf dem Vormarsch, sowohl in den USA (wo das Christentum nicht stirbt, sondern sich re-fundamentalisiert) wie in den Schwellenländern (Brasilien, Indien etc.) und in islamischen Ländern sowieso (schlimmstenfalls Richtung Salafismus).

Die Religionen werden überleben.

Düster sieht es für Religiösität aus, die gemäßigt Tradition mit Moderne versöhnt.

Die kommen von den Strengreligiösen und(!) den Vulgäratheisten unter Druck,- wie aufgeklärte Juden jetzt feststellen dürfen.

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Harald  Winterling

Falsche Prämisse

Die Argumenation der Befürworter der "Beschneidung" beruht explizit oder implizit u. a. auf der Prämisse, diese sei "vergleichsweise harmlos" oder ihre Folgen "nicht so schlimm". Genau das ist erwiesenermaßen grundfalsch. Auf die herausragende sexuelle Bedeutung der Vorhaut (Schutzfunktion, koitale Funktion, sensorische Funktion) sowie das psychische Leid der Opfer wurde hier in vielen Beiträgen sowie u. a. dem hervorragenden Artikel "Auch die Seele leidet" bereits verwiesen. Diese Fakten sind in der Fachliteratur dokumentiert und müssen anerkannt werden, denn nur unter Beachtung dieser Aspekte kann eine solche Diskussion sinnvoll sein. Ginge es tatsächlich nur um Symbolisches, würde da z. B. ein Oetang gestochen oder ein Davidstern oder Halbmond oder sonst etwas auf die Vorhaut tätowiert, könnte man vielleicht Herrn Bahners noch folgen. Tatsächlich geht es jedoch um eines der schwersten vorstellbaren Verbrechen, dessen angemessener Strafrahmen noch gar nicht diskutiert wurde.

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Raphaela Langenberg

Das Eigene

...das wir hier haben ist eins der bisher m. E. weltweit besten Grundgesetze. Ihm liegen Erfahrungen aus der NS-Diktatur zugrunde und deshalb haben Menschenrechte hier einen besonders hohen Stellenwert. - Eine Mehrheit der Bevölkerung möchte diese Rechte für ALLE Bürger, egal welcher Kultur und welchen Geschlechts, gerne behalten. Was noch fehlt, sind mehr Möglichkeiten direkter Beteiligung, daran muß unbedingt noch gearbeitet werden.

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Dr. Christian Jäger

Das einzige, was mich an dieser an dieser wundersamen Debatte...

...nach einigen hundert oder tausend Jahren wundert, ist, dass die Deutschen sich plotzlich so ins Zeug legen für eine fremde Tradition. Aber wenn man nichts mehr eigenes hat...

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 10:50 Uhr
Peter Manthey

Fremd?

Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich. Religion, Hautfarbe, Geschlecht etc. sind kein Unterscheidungsmerkmale.
Bei dem Züchtigungsrecht, das mindestens so alt sein dürfte wie die Beschneidung, hat es bis ins Jahr 2000 gebraucht, bis es Körperverletzung wurde. Vorher hat man sich übrigens auf ein Gewohnheitsrecht berufen. Jetzt, nach nur 12 Jahren Körperverletzung gegen X-tausend Jahren Gewohnheitsrecht fordert niemand mehr die Anerkennung des Züchtigungsrechts als Gewohnheitsrecht.
Sicher wird es bei der Beschneidung etwas länger brauchen, aber ich bin mir sicher die Akzeptanz wird sich schneller ausbreiten als viele befürchten.

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Thomas Heinzow

@ Bert Loch: Eine Abtreibung aus rituellen religiösen Gründen ist m.E. nicht straffrei

Wenn Sie Straffreiheit mit Billigung gleichsetzen, sind Sie auf dem falschen Dampfer. Und eine Abtreibung, die nur binnen einer bestimmten biologischen Frist möglich ist, kann nicht mit einer Beschneidung, die keiner biologischen Frist unterliegt, nicht verglichen werden. Körperverletzung aus religiösen Gründen ist ein abstraktes juristisches Problem, welches unbezweifelbar abstrakt lösbar ist. Zuständig sind eigentlich die Richter/Innen, aber nachdem sich die religiös gebende Politik sich eingemischt hat, ist es auch ein politisches Problem.

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Raphaela Langenberg

Werte-Erziehung


…gibt es nicht nur, wie der Artikel suggerieren soll, in Familien mit religiösem Hintergrund.
Eine humanistische Weltsicht, die allen Menschen gleiche Rechte zubilligt, ist eine mindestens ebenbürtige Basis für die Erziehung von Kindern. Auch wenn sie sie vor größere Herausforderungen stellt: Es gibt keine „Gottes-Person“, die „unabänderliche“ und „ewige“ Gebote erlässt, das Individuum muß als erwachsener Mensch – aufgrund der vermittelten Werte – Situationen in Eigenverantwortung einschätzen und darauf reagieren.
Die Parameter dazu sind: Eigenes Denken, Verantwortung und EMPATHIE.

Selber-Denken, Eigenverantwortung übernehmen, allem, was einem begegnet, aufmerksam begegnen und sich, wo immer möglich, dafür einsetzen, Leid und Unrecht zu vermindern.
- Das sind Lehren, die meine Generation (Jahrgang 59) aus der NS-Diktatur gezogen hat und weitervermittelt.

Hierarchische Strukturen, die mit Macht statt Argumenten „fundamentale“ Dogmen durchsetzen wollen und dabei jede Empathie vermis

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Johann Horn
Johann Horn (Annaeus) - 23.07.2012 19:23 Uhr

Bericht Herodots (ca. 490 – ca.424 v. Chr.) über die Beschneidung bei Männern.

Herodot, der nach überwiegender Meinung die von ihm beschriebenen Länder u. a. Ägypten selbst bereist hat, berichtet in seinen „Historien“ über die dort übliche Beschneidung bei Männern und führt in der Mitteilung über „Sitten und Gebräuche der Ägypter“ (2. Buch, Abschnitt 36) aus: „Die Geschlechtsteile lassen die anderen Völker wie sie sind; nur die Ägypter und die es von ihnen angenommen haben, beschneiden sie.“ Und weiter unten (Abschnitt 37): „Die Beschneidung der Geschlechtsteile geschieht aus Reinlichkeitsgründen; Reinlichkeit steht ihnen höher als Schönheit.“ Darauf beruft sich auch Sigmund Freud in seiner Abhandlung „Der Mann Moses und die monotheistische Religion“ und schließt, dass die Juden sie von den Ägyptern übernommen haben.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 25.07.2012 06:58 Uhr
Closed via SSO

Sklaven-Kennzeichnung

Nach ägyptischen Aufzeichnungen war die Beschneidung zuerst nur eine unabänderliche Kennzeichnung von Sklaven. Es ist anzunehmen, daß die Israeliten diesen Brauch nach ihrer Flucht aus Ägypten beibehalten haben.

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Closed via SSO

Eigendlich muß man nur sein logisches Denken ...

... und sein eigenes Gefühl für Gerechtigkeit einschalten.

Wenn die Genitalbeschneidung bei den Mädchen eine Körperverletzung ist, ist sie das bei Jungen auch, auch wenn sie anatomisch nicht ganz so rabiat ist.
Nicht zuletzt und noch dazu, wo im Kindesalter von anderen über sie entschieden wird, sie selber aber ihr ganzes Leben >selber< mit den Folgen leben müssen.

Wenn also Relegionsgemeinschaften bei uns, unter unseren Gesetzen, auf solche Rituale nicht verzichten können oder wollen, müssen sie eben ganz einfach warten, bis der Gläubige erwachsen ist und sich aus eigenem, freien Willen dafür entscheidet.

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Gottfried Scherer

Antrags-oder Offizialdelikt: ein Kölner oder Düsseldorfer faux pas?

Putzkes Werkzeug
Putzke sinniert mit Popper über eine Versachlichung der Argumente nach, übersieht den Konventionscharakter sprachlicher Ausdrücke, auf den schon Aritoteles in de interpretatione dank schlechter Übersetzungen hier wohl wirkungslos hingewiesen hat, und deklariert medizinische Instrumente zu gefährlichen Werkzeugen. Wenn dass allgemeine Meinung ist, sollte der Bundestag den § 224 Abs. 1, 2 StGB dahingehend ändern, dass in Berufsausübung benutzte Instrumente nicht als gefährlich eingestuft werden. Dann hätten wir automatisch Schweizer Verhältnisse und die hier in Rede stehende rituelle Beschneidung, die nicht zu einem Organverlust - etwa dadurch, dass das Messerchen ausrutscht - contra artem führt, wäre nur auf Antrag der Betroffenen zu beurteilen.
Hat die Staatsanwaltschaft Köln sich gesetzeskonform nach § 230 StGB verhalten hat - oder hat sie auf Anweisung des Ministers gehandelt? Das wäre allerdings Grund genug Herrn Kutschaty umgehend zu entlassen!

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Jahrgang 1967, Feuilletonkorrespondent in New York.

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