22.07.2012 · Wie in der Islamkritik bricht in der Beschneidungsdebatte ein rabiat religionsfeindlicher Zeitgeist durch. Aber das Grundgesetz macht den Menschen nicht neu, sondern findet ihn vor, wie er ist.
Von Patrick BahnersRichtlinien für Lesermeinungen
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Was soll die Referenz auf die Palästinenser?
Oh jeh!
In der Haut der Richter mächte ich nciht stecken, haben sie da in
wein Wespennest getsochen.
Aber was an dieser Diskussion wirklich problematisch ist, ist die
tatscahe dass hier die regeln einer Religion mit dem GG kollidieren.
Denn egal, was behauptet wird, die Beschneidung eine Säuglings ist
ein Akt der Körperverletzung. Wie Würde ein Gericht
entscheiden müssen, wenn eine (neue) Religion z.B. das Abschneiden
der Ohrläppchen als "notwendige Kennzeichnung und Symbol der
Zugehörigkeit" verlangen würde.
Und nein, nur weil es schon seit 3000 Jahren so gemacht wird, ist es
noch lange nicht richtig.
Und gerade hier muss kalr Stellung bezogen werden, denn ich will in
keinem Staat leben, in dem eine Religion die Gesetzgebung diktiert, egal welche.
Das öffnet dann dem nächsten Schritt Tür und Tor, denn
was kann nciht alles als "religiös vorgeschrieben"
ausgelegt werden...
Und was soll der "Hinweis" auf "die Sach der
Palästinenser"? Zusammenhang?
Viele Beiträge hier dokumentieren mustergültig den von Bahners benannten "rabiat religionsfeindlichen Zeitgeist", der ein Gespräch eigentlich nicht mehr zulässt: Immer sind es die bösen Religiösen, vor deren Übergriffen die ach so freie Gesellschaft geschützt werden muss: Seien es Kopftuch tragende Lehrerinnen, die den Schülerinnen zwangsweise ein chauvinistisches Frauenbild vermitteln würden, seien es gebetswütige muslimische Jungen, die mit ihrem Gebetsraum den ganzen Schulbetrieb verunmöglichen würden - oder seien es Kruzifixe an den Wänden bayrischer Klassenzimmer, die angeblich eine seelische Vergewaltigung für arme atheistische Kinder bedeuten; und nun ein Frontalangriff auf die Beschneidung, die plötzlich als Kindesmisshandlung ausgelegt werden soll. Wo lässt diese feindselige Einseitigkeit noch Raum für ein Gespräch darüber, was die Religionen mit ihren Symbolen und Riten an positiven Inhalten ausdrücken wollen? Ist Verständnis für religiöse Menschen so überhaupt noch denkbar?
Das ist der bisher beste Artikel zum Thema Beschneidung, den ich bisher
im Internet gefunden habe! Endlich einmal wird der Antisemitismus und
der "religionsfeindliche Zeitgeist", der momentan in den
Internetforen wütet, beim Namen genannt. Und endlich einmal wird
klar gestellt, dass es in der Debatte um weit mehr geht als
religiöse Riten auf der einen und körperliche Unversehrtheit
auf der anderen Seite.
Die deutsche Mehrheitsgesellschaft hat in den letzten zwei Generationen
nicht nur ihren Zugang zur Religion verloren, sondern auch zu Kultur,
Brauchtum, und Moral. Und damit hat sich die deutsche
Mehrheitsgesellschaft leider auch den Zugang zum Rest der Welt verbaut.
Wenn das Wohl eines Kindes einzig an seiner körperlichen
Unversehrtheit gemessen wird, oder das höchste Gut eines Menschen
in seinem physikalischen Leben gesehen wird, wie soll man dann auch all
die Milliarden Menschen verstehen, deren Leben von Glauben,
Gemeinschaft, Ehre, usw. bestimmt wird?
Man kann zum Beschneidungsurteil stehen wie man will, aber der Beitrag von Herrn Bahners ist nicht akzeptabel. Die Überschrift passt nicht zumArtikel. Deshalb habe ich leider diesen Artikel, der mich geistig nicht weiterbrachte, gelesen. Herr Bahners schreibt drei mal hintereinander, das aufgrund des Urteils alle Juden das Land verlassen müssten. Das ist schlichtweg falsch, das steht weder im Urteil, noch ist das Folge des Urteils. Herr Bahners schreibt, das das Grundgesetz rechtspositivistisch sei, also keinen höhrerm Gedanken oder Zweck unterworfen sei. Das Gegenteil ist der Fall. Nach der Pervertierung des rechts durch die Nationalsozialisten ist das Grundgesetz bewusst mit Anlehnung an christlich tradierte Werte entstanden und durch diese geprägt. Herr Bahners unterstellt den Kölner Richtern stumpfe Gesetzesanwendung ohne Abwägung von Verfassungsprinzipien.Auch das ist völlig falsch. Hat er das Urteil gelesen?
Begründung des „Schweizer Modells“
Begründung des „Schweizer Modells“
Mich wundert der Tenor der Äußerungen nicht: Es
äußert sich die Lust zu strafen oft dadurch, dass gefordert
wird, das zu strafen, was man jeweils nicht für richtig hält.
Auch wenn die Gleichheit vor dem Gesetz dabei gewahrt wird, sind solche
Gesetze Einzelfallregelungen und machen aus einem Rechtsstaat eine
Zwangsveranstaltung: Gesetze sollten nur das allgemein formulieren, auf
das sich wirklich alle einigen könnten - also so wenig wie
möglich. Im konkreten Fall der Beschneidung ist ja keine
Einhelligkeit darüber herzustellen, ob es sich um eine Misshandlung
handelt oder nicht, auch wenn sachlich eine Kürperverletzung
vorliegt, wie auch übrigens bei jedem invasiven medizinischen
Eingriff. Sollten die Erziehungsdberechtigten allerdings sich nicht
einigen können, hat das "Schweizer Modell" den Charme,
dass die Beschneidung wohl eher unterbleibt, weil sonst der ablehnende
Elternteil ein erfolgversprechendes Klagerecht hätte.
Begründung des "Schweizer Modells"
Mich wundert der Tenor der Äußerungen nicht: Es äußert sich die Lust zu strafen oft dadurch, dass gefordert wird, das zu strafen, was man jeweils nicht für richtig hält. Auch wenn die Gleichheit vor dem Gesetz dabei gewahrt wird, sind solche Gesetze Einzelfallregelungen und machen aus einem Rechtsstaat eine Zwangsveranstaltung: Gesetze sollten nur das allgemein formulieren, auf das sich wirklich alle einigen könnten - also so wenig wie möglich. Im konkreten Fall der Beschneidung ist ja keine Einhelligkeit darüber herzustellen, ob es sich um eine Misshandlung handelt oder nicht, auch wenn sachlich eine Kürperverletzung vorliegt, wie auch übrigens bei jedem invasiven medizinischen Eingriff. Sollten die Erziehungsdberechtigten allerdings sich nicht einigen können, hat das "Schweizer Modell" den Charme, dass die Beschneidung wohl eher unterbleibt, weil sonst der ablehnende Elternteil ein erfolgversprechendes Klagerecht hätte.
Erstens: Bahners spricht - apologetisch - nur von den Juden, aber
ursprünglich ging es doch um ein muslimisches Kind. Worum geht es
Bahners also nun wirklich? Für die Juden hat doch Herr Graumann
schon alles gesagt, was mich als Mensch, deutsche Bürgerin,
Juristin und Mutter interessiert: Es sei doch bekannt (!), daß
Säuglinge keinen Schmerz empfinden könnten... Soso, Herr
Graumann, ich dachte immer, nur die Katholiken seien bar jeder Empathie
ad majorem gloriam dei (oder was sie dafür halten).
Zweitens: "Millionen Männer sind beschnitten." Das ist
das Fliegenargument aller billig und gerecht Denkenden: Scheiße
muß gut schmecken - Millionen Fliegen können nicht irren.
Glückwunsch zum Fliegen-Argument!!
Ein trefflich formuliertes Beispiel! Analogie-Bildungen zwischen den
heiligen Handlungen irgendwelcher Religionsgruppen und dem menschlichen
(oder auch tierischen) Fäkalbereich sind natürlich bestens
geeignet, eine offene Diskussion zu fördern - insofern letzere
überhaupt gewünscht ist, was ich gar nicht mal glaube, da die
Vorurteile doch sehr tief und fest sitzen.
Aber auch an einer anderen Stelle ist Ihr Beispiel fehlerhaft:
Männer sind nämlich gar nicht so unintelligent wie Fliegen!
Zugegeben, manchmal legt sich dieser Eindruck nahe, aber zumindest wenn
es um ihr sogenanntes "bestes Stück" geht, entwickeln sie
doch häufig eine untypische rührige Empfindlichkeit, so dass -
und darauf wollte Herr Bahners hinaus - es schon verwunderlich
wäre, dass weltweit abermillionen beschnittener Männer das
diesbezügliche Problem bisher nicht bemerkt haben, das sie nach
Meinung einiger unbeschnittener Neo-Laizisten aus der
"Komiker-Nation" Deutschland mit sich und ihrer Tradition
haben müssten.
Deutsche Bürgerinnen, Mütter und Juristinnen!
... so langsam wundert mich nicht mehr, was Juristen so alles von sich
geben: Herr Bahners spricht ausdrücklich davon, dass das
Kölner Verfahren wegen der Beschneidung eines muslimischen Jungen
stattgefunden hat.
... und auch bei der Betrachtung von Fliegen sollten wir über
Brehmsche Anthropomorphismen inzwischen hinausgekommen sein - oder habe
ich da neuere Debatten verpasst, die uns wieder auf fundamentalistische
Bahnen geführt hätten? Mit Verlaub, Frau Juristin, ich
appeliere an den guten Geschmack, den eine deutsche Bürgerin, die
auch heutzutage noch Mutter ist, doch haben sollte...
ergebenst
Pastrick Bahners behauptet, der Professor, der Putzke auf dieses Thema
ansetze, sei nach der Lektüre Necla Kelecs auf dieses Thema
gekommen.
Das ist schlicht und einfach unwahr. Diese Behauptung wird auf den
Seiten der vom Verfassungsschutz beobachteten Mili Görus verbreitet
und entzieht sich jeder faktischen Grundlage.
Auch war Holm Putzke "nur" einer aus einer ganzen
Strafrechtlern die zu dem Thema der Knabenbeschneidung publiziert haben.
... wat soll dat? (Vorsicht Kölsch!)
Putzke schreibt von eben diesem Prof. Herzberg, er sei, Zitat Putzke ..."maßgeblich inspiriert von der Schriftstellerin Necla Kelek." S. 671 dieses Festschriftartikels.
@ Gottfried Scherer - Variante 3,4,6 des § 224 StGB können durch eine Beschneidung erfüllt sein
Ohne dass man im Falle einer Beschneidung ein Skalpell als
gefährliches Werkzeug einstuft, kann § 224 StGB trotzdem
erfüllt sein.
"3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,"
Bzgl. des Sachverhalts um dem es am Landgericht Köln ging,
wäre das wohl nicht erfüllt, da die Mutter ihren Jungen wohl
darüber aufgeklärt haben dürfte, weswegen sie mit ihm zum
Arzt geht. Bei Säuglingen ist diese Variante allerdings
erfüllt, da sie nicht wissen können, was der Arzt oder
Beschneider mit ihnen vorhat.
"4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder"
Eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung dürft
regelmäßig erfüllt sein. Denn kein Kleinkind wird
alleine zum Arzt gehen und fordern: Jetzt beschneide mich mal lieber Arzt.
"5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung"
Da es bei Beschneidungen auch Todesfälle gab, ist diese Variante
immer erfüllt.
Stimme zu Herr Scherer, aber
leider sind eben nicht nur Kunstfehler in die Betrachtung einzubeziehen. Wie jeder operative Eingriff birgt eine Zirkumzision auch ein Risiko für Komplikationen, die selbst bei einer Durchführung lege artis vorkommen können. Die Eltern willigen vor dem Eingriff ein, dieses Risiko zu tragen. Das Kind kann diese Einwilligung nicht geben, sei es eine Woche oder 4 Jahre alt. Rein juristisch dreht sich die ganze Debatte ja zum Teil auch gerade darum. obwohl auch ich dagegen bin, die rituelle Beschneidung jetzt abzuschaffen, bin ich doch gespannt, ob sich das Problem formaljuristisch lösen lassen wird. Und wie dann die Grenze aussieht, die gezogen wird.
Sprüche: 13,24 Wer seine Rute schont, haßt seinen Sohn; aber wer ihn liebhat, züchtigt ihn beizeiten
Es dürfte auch viele Mitbürger geben, die eine
körperliche Züchtigung ihre Kinder nicht als Misshandlung
sehen, insbesondere religiöse Menschen mit einer Vorliebe fürs
Alte Testament.
(Sprüche: 13,24 Wer seine Rute schont, haßt seinen Sohn; aber
wer ihn liebhat, züchtigt ihn beizeiten.)
Trotzdem werden auch religiöse Menschen, die an die Richtigkeit
dieses Satzes glauben, wegen Körperverletzung bestraft, wenn sie
ihre Kinder züchtigen.
Als gesundheitsschädigend gilt nach deutschem Recht jede Operation
am menschlichen Körper, dabei ist es vollkommen gleichgültig,
ob sie mittelbar positive gesundheitliche Folgen hat. Des Weiteren gilt
sogar Haarschneiden als Körperverletzung. Derartige
Körperverletzung sind nur in der Regel deswegen nicht strafbar,
weil eine rechtsgültige Einwilligung vorliegt.
Daher ist juristisch vollkommen unzweifelhaft, dass eine Beschneidung
eine Körperverletzung ist; das wird übrigens auch von den
Befürwortern einer Erlaubnis im Bundestag so gesehen.
Körperverletzung!
Körperverletzung
... ist bekanntermaßen im § 223, 1 StGB als Misshandlung und
gesundheitsschädigend definiert. Jetzt sollten wir mal die
Nachfolger der Gebrüder Grimm heranlassen. Erst dann greifen die
von Ihnen angeführten Absätze des § 224 StGB, da haben
Sie natürlich völlig recht. Im übrigen scheint mir, dass
dieser Passus des StGB den Art. 2,2 GG ausreichend strafbewehrt.
Meine Interpretation: gesundheitsschädigend ist auch eine hier in
Rede stehende (rituelle) Cirkumcision dann, wenn der Eingriff misslungen
ist, womöglich durch einen Kunstfehler. Aber auf die Misshandlung
werden Sie sich mit vielen unserer Mitbewohner und Staatsbürger
nicht einigen können. Übrigens auch mit mir nicht, obwohl mich
die Sache individualgeschichtlich nicht tangiert...
Körperverletzung
Körperverletzung
... ist bekanntermaßen im § 223, 1 StGB als Misshandlung und
gesundheitsschädigend definiert. Jetzt sollten wir mal die
Nachfolger der Gebrüder Grimm heranlassen. Erst dann greifen die
von Ihnen angeführten Absätze des § 224 StGB, da haben
Sie natürlich völlig recht.
Meine Interpretation: gesundheitsschädigend ist auch eine hier in
Rede stehende (rituelle) Cirkumcision dann, wenn der Eingriff misslungen
ist, womöglich durch einen Kunstfehler. Aber auf die Misshandlung
werden Sie sich mit vielen unserer Mitbewohner und Staatsbürger
nicht einigen können. Übrigens auch mit mir nicht, obwohl mich
die Sache individualgeschichtlich nicht tangiert...
Bereits fraglicher Titel; denn: 'judex non calculat'!
Ihre auf FAZ-Online mitgeteilte Vita läßt vermuten, dass Sie
mit Sicherheit kein studierter Jurist sind!
Anderenfalls hätten Sie sich der Mühe unterzogen, bei Ihrer
Kritik an dem Urteil des LG Köln eine Gesamtschau der hier
tangierten Grundrechte - Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2, 4 Abs. 1+2, 6 Abs. 2
GG - vor- und zur Kenntnis zu nehmen, dass unser Grundgesetz einen
Quantensprung beinhaltet, der aus der rechtsphilosophischen
Aufklärungstradition des Naturrechts und des Rechtspositivismus den
Menschen als Individuum an die Spitze allen verf.-rechtl. Schutzes
gestellt hat.
Dies bezieht auch unmündige Knaben ein, so dass es in dem Urteil
des LG Köln um die Betrachtung des Schutzsubjektes "Kind"
zu gehen, die Schranken des vermeintlich unumschränkten
Elternrechtes und die Grenzen der von der Existenz des Menschen
abzuleitenden Religionsausübungsfreiheit aufzuzeigen hatte.
Für mich unerträglich, dass die Kritiker der Beschneidung
indirekt in die Nähe eines Antisemitismus gerückt werden!
Antrags-oder Offizialdelikt: ein Kölner oder Düsseldorfer faux pas?
Putzkes Werkzeug
Putzke sinniert mit Popper über eine Versachlichung der Argumente
nach, übersieht den Konventionscharakter sprachlicher
Ausdrücke, auf den schon Aritoteles in de interpretatione dank
schlechter Übersetzungen hier wohl wirkungslos hingewiesen hat, und
deklariert medizinische Instrumente zu gefährlichen Werkzeugen.
Wenn dass allgemeine Meinung ist, sollte der Bundestag den § 224
Abs. 1, 2 StGB dahingehend ändern, dass in Berufsausübung
benutzte Instrumente nicht als gefährlich eingestuft werden. Dann
hätten wir automatisch Schweizer Verhältnisse und die hier in
Rede stehende rituelle Beschneidung, die nicht zu einem Organverlust -
etwa dadurch, dass das Messerchen ausrutscht - contra artem führt,
wäre nur auf Antrag der Betroffenen zu beurteilen.
Hat die Staatsanwaltschaft Köln sich gesetzeskonform nach §
230 StGB verhalten hat - oder hat sie auf Anweisung des Ministers
gehandelt? Das wäre allerdings Grund genug Herrn Kutschaty umgehend
zu entlassen!
Das (zumindest aus jüdisch-abrahamitischer Sicht) einstige
revolutionäre Glaubensbekräftigungs- und
Sozialisierungs-Zeichen "Beschneidung" scheint zu einer Art
Totem und schließlich sinnentleerten Fetisch zu degenerieren und
Religionsgemeinschaften verkümmern und reduzieren ihre
Geisteshorizonte auf eine Art Clan-Vorstellung. Offenbar entziehen sich
die "Weltreligionen" nicht dem geistigen und sozialen Druck
der Moderne. Ihre "religiösen"
Sozialbilisierungs-Modelle sind Auslaufmodelle, degenerieren zur puren
Traditionen-Ideologie. Das Christentum ist da gezwungenermaßen
schon etwas weiter, die alten christlichen "Familien- und
Gemeindezellen" sind erledigt und niemand vermisst sie mehr.
Judentum und Islam wird es nicht anders ergehen, der Lauf der Zeit ist
ein zu gewaltiger Strom der Transformation.
Sehr unwahrscheinlich
Das Absterben der Religiösität in Europa (oft zugunsten eines
Vulgäratheismus, der sich nur in der Ablehnung des
Nichtverstandenen spürt oder gar esoterischen Blödsinns) ist
ein singuläres Phänomen.
Weltweit sind Religionen auf dem Vormarsch, sowohl in den USA (wo das
Christentum nicht stirbt, sondern sich re-fundamentalisiert) wie in den
Schwellenländern (Brasilien, Indien etc.) und in islamischen
Ländern sowieso (schlimmstenfalls Richtung Salafismus).
Die Religionen werden überleben.
Düster sieht es für Religiösität aus, die
gemäßigt Tradition mit Moderne versöhnt.
Die kommen von den Strengreligiösen und(!) den Vulgäratheisten
unter Druck,- wie aufgeklärte Juden jetzt feststellen dürfen.
Die Argumenation der Befürworter der "Beschneidung" beruht explizit oder implizit u. a. auf der Prämisse, diese sei "vergleichsweise harmlos" oder ihre Folgen "nicht so schlimm". Genau das ist erwiesenermaßen grundfalsch. Auf die herausragende sexuelle Bedeutung der Vorhaut (Schutzfunktion, koitale Funktion, sensorische Funktion) sowie das psychische Leid der Opfer wurde hier in vielen Beiträgen sowie u. a. dem hervorragenden Artikel "Auch die Seele leidet" bereits verwiesen. Diese Fakten sind in der Fachliteratur dokumentiert und müssen anerkannt werden, denn nur unter Beachtung dieser Aspekte kann eine solche Diskussion sinnvoll sein. Ginge es tatsächlich nur um Symbolisches, würde da z. B. ein Oetang gestochen oder ein Davidstern oder Halbmond oder sonst etwas auf die Vorhaut tätowiert, könnte man vielleicht Herrn Bahners noch folgen. Tatsächlich geht es jedoch um eines der schwersten vorstellbaren Verbrechen, dessen angemessener Strafrahmen noch gar nicht diskutiert wurde.
...das wir hier haben ist eins der bisher m. E. weltweit besten Grundgesetze. Ihm liegen Erfahrungen aus der NS-Diktatur zugrunde und deshalb haben Menschenrechte hier einen besonders hohen Stellenwert. - Eine Mehrheit der Bevölkerung möchte diese Rechte für ALLE Bürger, egal welcher Kultur und welchen Geschlechts, gerne behalten. Was noch fehlt, sind mehr Möglichkeiten direkter Beteiligung, daran muß unbedingt noch gearbeitet werden.
Das einzige, was mich an dieser an dieser wundersamen Debatte...
...nach einigen hundert oder tausend Jahren wundert, ist, dass die Deutschen sich plotzlich so ins Zeug legen für eine fremde Tradition. Aber wenn man nichts mehr eigenes hat...
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 24.07.2012 10:50 UhrFremd?
Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich. Religion, Hautfarbe,
Geschlecht etc. sind kein Unterscheidungsmerkmale.
Bei dem Züchtigungsrecht, das mindestens so alt sein dürfte
wie die Beschneidung, hat es bis ins Jahr 2000 gebraucht, bis es
Körperverletzung wurde. Vorher hat man sich übrigens auf ein
Gewohnheitsrecht berufen. Jetzt, nach nur 12 Jahren
Körperverletzung gegen X-tausend Jahren Gewohnheitsrecht fordert
niemand mehr die Anerkennung des Züchtigungsrechts als
Gewohnheitsrecht.
Sicher wird es bei der Beschneidung etwas länger brauchen, aber ich
bin mir sicher die Akzeptanz wird sich schneller ausbreiten als viele befürchten.
@ Bert Loch: Eine Abtreibung aus rituellen religiösen Gründen ist m.E. nicht straffrei
Wenn Sie Straffreiheit mit Billigung gleichsetzen, sind Sie auf dem falschen Dampfer. Und eine Abtreibung, die nur binnen einer bestimmten biologischen Frist möglich ist, kann nicht mit einer Beschneidung, die keiner biologischen Frist unterliegt, nicht verglichen werden. Körperverletzung aus religiösen Gründen ist ein abstraktes juristisches Problem, welches unbezweifelbar abstrakt lösbar ist. Zuständig sind eigentlich die Richter/Innen, aber nachdem sich die religiös gebende Politik sich eingemischt hat, ist es auch ein politisches Problem.
…gibt es nicht nur, wie der Artikel suggerieren soll, in Familien
mit religiösem Hintergrund.
Eine humanistische Weltsicht, die allen Menschen gleiche Rechte
zubilligt, ist eine mindestens ebenbürtige Basis für die
Erziehung von Kindern. Auch wenn sie sie vor größere
Herausforderungen stellt: Es gibt keine „Gottes-Person“, die
„unabänderliche“ und „ewige“ Gebote
erlässt, das Individuum muß als erwachsener Mensch –
aufgrund der vermittelten Werte – Situationen in
Eigenverantwortung einschätzen und darauf reagieren.
Die Parameter dazu sind: Eigenes Denken, Verantwortung und EMPATHIE.
Selber-Denken, Eigenverantwortung übernehmen, allem, was einem
begegnet, aufmerksam begegnen und sich, wo immer möglich,
dafür einsetzen, Leid und Unrecht zu vermindern.
- Das sind Lehren, die meine Generation (Jahrgang 59) aus der
NS-Diktatur gezogen hat und weitervermittelt.
Hierarchische Strukturen, die mit Macht statt Argumenten
„fundamentale“ Dogmen durchsetzen wollen und dabei jede
Empathie vermis
Bericht Herodots (ca. 490 – ca.424 v. Chr.) über die Beschneidung bei Männern.
Herodot, der nach überwiegender Meinung die von ihm beschriebenen Länder u. a. Ägypten selbst bereist hat, berichtet in seinen „Historien“ über die dort übliche Beschneidung bei Männern und führt in der Mitteilung über „Sitten und Gebräuche der Ägypter“ (2. Buch, Abschnitt 36) aus: „Die Geschlechtsteile lassen die anderen Völker wie sie sind; nur die Ägypter und die es von ihnen angenommen haben, beschneiden sie.“ Und weiter unten (Abschnitt 37): „Die Beschneidung der Geschlechtsteile geschieht aus Reinlichkeitsgründen; Reinlichkeit steht ihnen höher als Schönheit.“ Darauf beruft sich auch Sigmund Freud in seiner Abhandlung „Der Mann Moses und die monotheistische Religion“ und schließt, dass die Juden sie von den Ägyptern übernommen haben.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 25.07.2012 06:58 UhrSklaven-Kennzeichnung
Nach ägyptischen Aufzeichnungen war die Beschneidung zuerst nur eine unabänderliche Kennzeichnung von Sklaven. Es ist anzunehmen, daß die Israeliten diesen Brauch nach ihrer Flucht aus Ägypten beibehalten haben.
Eigendlich muß man nur sein logisches Denken ...
... und sein eigenes Gefühl für Gerechtigkeit einschalten.
Wenn die Genitalbeschneidung bei den Mädchen eine
Körperverletzung ist, ist sie das bei Jungen auch, auch wenn sie
anatomisch nicht ganz so rabiat ist.
Nicht zuletzt und noch dazu, wo im Kindesalter von anderen über sie
entschieden wird, sie selber aber ihr ganzes Leben >selber< mit
den Folgen leben müssen.
Wenn also Relegionsgemeinschaften bei uns, unter unseren Gesetzen, auf
solche Rituale nicht verzichten können oder wollen, müssen sie
eben ganz einfach warten, bis der Gläubige erwachsen ist und sich
aus eigenem, freien Willen dafür entscheidet.
Antrags-oder Offizialdelikt: ein Kölner oder Düsseldorfer faux pas?
Putzkes Werkzeug
Putzke sinniert mit Popper über eine Versachlichung der Argumente
nach, übersieht den Konventionscharakter sprachlicher
Ausdrücke, auf den schon Aritoteles in de interpretatione dank
schlechter Übersetzungen hier wohl wirkungslos hingewiesen hat, und
deklariert medizinische Instrumente zu gefährlichen Werkzeugen.
Wenn dass allgemeine Meinung ist, sollte der Bundestag den § 224
Abs. 1, 2 StGB dahingehend ändern, dass in Berufsausübung
benutzte Instrumente nicht als gefährlich eingestuft werden. Dann
hätten wir automatisch Schweizer Verhältnisse und die hier in
Rede stehende rituelle Beschneidung, die nicht zu einem Organverlust -
etwa dadurch, dass das Messerchen ausrutscht - contra artem führt,
wäre nur auf Antrag der Betroffenen zu beurteilen.
Hat die Staatsanwaltschaft Köln sich gesetzeskonform nach §
230 StGB verhalten hat - oder hat sie auf Anweisung des Ministers
gehandelt? Das wäre allerdings Grund genug Herrn Kutschaty umgehend
zu entlassen!