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Bayreuther Vertragslage Wolfgang Wagners Rechte

24.07.2007 ·  Katharina Wagners Regie-Einstand in Bayreuth befeuert Spekulationen um ihre Inthronisation als zukünftige Festspielleiterin. Bislang heisst der Chef der Festspiele jedoch noch Wolfgang Wagner. Seine Macht hängt letztlich - an einem Mietvertrag.

Von Julia Spinola
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Katharina Wagners Regie-Einstand im Bayreuther Festspielhaus, wo an diesem Mittwochabend ihre „Meistersinger“-Premiere stattfindet, hat die Spekulationen um ihre mögliche Inthronisation als zukünftige Festspielleiterin neuerlich ins Kraut schießen lassen. Es liegt auf der Hand, dass die Frage nach ihrer Befähigung zu einer so komplexen Aufgabe nicht im Ernst von Erfolg oder Misserfolg ihrer Inszenierung abhängig gemacht werden kann. Eine gute Regisseurin ist noch lange keine gute Intendantin, wie es umgekehrt denkbar ist, dass eine mittelmäßige Künstlerin großes organisatorisches Geschick besitzt und ein Gespür für andere, wirklich herausragende Talente.

Bislang heisst der Chef der Festspiele jedoch noch Wolfgang Wagner. Erst wenn dies nicht mehr so ist oder nicht mehr so sein soll, kann der 1973 gegründete Stiftungsrat überhaupt beschließen, ein Findungsverfahren einzuleiten. Das ist bislang erst einmal passiert, im Jahr 1999, und bedurfte damals der Zustimmung Wolfgang Wagners. Im März 2001 gab das Gremium dann seine Entscheidung bekannt: Zweiundzwanzig der vierundzwanzig stimmberechtigten Stiftungsratmitglieder befanden, dass Eva Wagner-Pasquier, Wolfgang Wagners Tochter aus erster Ehe, von den Bewerbern die geeignetste Kandidatin sei. Der amtierende Festspielleiter jedoch wollte nur seine Ehefrau Gudrun die Geschicke Bayreuths leiten sehen. So weigerte er sich einfach, sein Amt abzugeben und alles blieb wörtlich beim Alten.

Skurril: Wolfgang Wagners Macht hängt an einem Mietvertrag

Die Lage ist nun ähnlich. Wenn im Herbst der Stiftungsrat turnusgemäß zur jährlichen Sitzung zusammentrifft, steht das Nachfolgeproblem zwar bislang noch nicht auf der Tagesordnung, aber es hängt in der Luft. Auch dieses Mal hat Wolfgang Wagner eine Wunschkandidatin, die er auf Biegen und Brechen durchsetzen will. Die kitzelige Frage ist, ob er einem Findungsverfahren auch dann zustimmen wird, wenn das Gremium, bei dem die Entscheidungsmacht liegt, nicht bereit ist, sich von ihm in dieser Frage erpressen zu lassen, wenn es sich also die eingehende Prüfung, ob Katharina wirklich eine geeignete Festspielleiterin sei, nicht schon im Vorfeld aus der Hand nehmen lassen will.

Die Macht des Alten hängt skurrilerweise letztlich an einem Mietvertrag. Das Festspielhaus ist, wie das Haus Wahnfried und das Wagner-Archiv, Eigentum der Stiftung, die es an die Bayreuther Festspiele vermietet. Diese haben die Rechtsform einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Wolfgang Wagner ist. Aus der Stiftungsurkunde lässt sich juristisch ableiten, dass der Vertrag mit dem Festspielleiter zeitlich nicht befristet ist. Der Mietvertrag enthält jedoch eine Klausel, die besagt, dass dieser hinfällig wird, wenn Wolfgang Wagner die Festspiele nicht alleine leitet.

Kann er noch? Und leitet er überhaupt noch allein?

Wenn es hart auf hart kommen würde und Wolfgang Wagner erklären sollte, dass er die Festspielleitung nur unter der Bedingung abgeben, dass Katharina zu seiner Nachfolgerin gekürt wird, dann hätte der Stiftungsrat - will er vor der Sturheit des Alten nicht kapitulieren - zwei Möglichkeiten. Er könnte versuchen nachzuweisen, dass der siebenundachtzig Jahre alte Patriarch aus Gesundheits- und Altersgründen gar nicht mehr in der Lage ist, das Unternehmen zu leiten. Oder er müsste zeigen, dass er die Festspiele tatsächlich schon nicht mehr alleine führt - womit der Mietvertrag hinfällig würde. Hoffen sollte man auf solche Zwangsmaßnahmen und die Schlammschlachten, die ihnen folgen würden, sicher nicht.

Würde das Findungsverfahren eingeleitet, dann müssten die Mitglieder des Stiftungsrates nach Ablauf einer viermonatigen Bewerbungsfrist unter den Kandidatinnen aus der Familie Wagner die fähigste ermitteln. Erst, wenn sie dort nicht fündig würden, hätten sie das Recht, in einer zweiten Runde auch mögliche clanexterne Bewerber ins Auge zu fassen. Die Stimmenverteilung im Stiftungsrat ist wie folgt: je fünf Stimmen für die Vertreter von Bund und Freistaat Bayern, drei Stimmen für die Stadt Bayreuth, je zwei Stimmen für die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth, den Bezirk Oberfranken und die Bayerische Landesstiftung und eine Stimme für die Oberfrankenstiftung. Die Familie Wagner ist mit vier Stimmen vertreten, eine für jeden „Stamm“ der Nachkommen von Siegfried und Winifred Wagner, das heißt: für die Nachkommen Wielands und Friedelinds, die schon gestorben sind, sowie für Verena Lafferenz und für Wolfgang Wagner. Die Satzung erwartet jedoch, dass die Familienmitglieder sich untereinander weitgehend einigen, da sie „mit der Mehrheit ihrer Stimmen“ für einen bestimmten Kandidaten votieren müssen.

Leitet Wolfgang Wagner die Festspiele nicht mehr, auch das steht in der Satzung, gehen die Anteile an der GmbH zu gleichen Teilen an die Hauptzuschussgeber über: an den Bund, den Freistaat, die Stadt und die Gesellschaft der Freunde. Außer Katharina Wagner haben bislang auch Nike Wagner und Eva Wagner-Pasquier dem Stiftungsrat inoffiziell ihre Wünsche angemeldet. Beide können sich auch eine gemeinsame Führung vorstellen. Eva würde überdies auch nicht ausschließen, mit Katharina zusammenzuarbeiten. Zu guter Letzt gibt es auch den noch nicht widerrufenen Beschluss von 2001. Die Dinge sind kompliziert. Auf kompromisshafte Lösungen sollte der Stiftungsrat sich dennoch nicht einlassen.

Quelle: F.A.Z., 25.07.2007, Nr. 170 / Seite 31
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Jahrgang 1962, Redakteurin im Feuilleton.

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