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De Maizières Grundsatzrede Kein Netzgesetzbuch

22.06.2010 ·  Der Innenminister bewies in seiner Grundsatzrede Aufgeschlossenheit für die Probleme, die das Leben im Datennetz mit sich bringt. Und man kann voraussehen, gegen welche Punkte Nutzer, Provider und Juristen protestieren werden.

Von Detlef Borchers
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Anlässlich des hundertsten Geburtstags des Computerpioniers Konrad Zuse hat Bundesinnenminister de Maizière im Berliner Technikmuseum eine netzpolitische Grundsatzrede gehalten. Zuse sei ein begnadeter Tüftler gewesen, dessen Leben zeige, dass das Große im Kleinen beginnt, sagte de Maizière. So sei es auch in der Netzpolitik. Hier müsse man im Großen skizzieren und dann im Kleinen beginnen. Als Skizze lieferte der Innenminister eine Sammlung von vierzehn Thesen zur Netzpolitik der Regierung.

Sie zeigen ein hohes Maß an Aufgeschlossenheit für die Phänomene, die das Leben mit dem Datennetz bestimmen. Allein bei der versprochenen Umsetzung im Kleinen sind schon die Punkte zu erkennen, gegen die Nutzer, Provider und Juristen protestieren werden.

Provider geraten unter Druck

Grundsätzlich ist de Maizière im Recht, wenn er es ablehnt, dass ein eigenes „Netzgesetzbuch“ die Technik regulieren soll, wenn er betont, dass es keine „Hohepriester des Internets“ geben darf. Selbstverantwortlich, mit Respekt füreinander, aber auch selbstbewusst mit dem nötigen Wissen um das Internet ausgestattet, sollen die Staatsbürger von weitgehenden Regulierungen unbehelligt surfen und das soziale Gespräch in den Netzen suchen. Ob juristische Gebote und Verbote allerdings allein durch Analogien mit bestehenden gesetzlichen Vorschriften gelöst werden, darf bezweifelt werden. Wenn etwa davon die Rede ist, dass ein Daten-Radiergummi Dateien mit einem Verfallsdatum unwiderruflich löschen soll, sind technische Lösungen gefragt.

Schaut man genau hin, setzt die Grundsatzrede die Provider technisch gehörig unter Druck. Sie sollen dafür haften, wenn sie keine ausreichenden Schutzmechanismen gegen den Transport von Viren und Schadprogrammen installiert haben. Außerdem sollen sie verpflichtet werden, ihren Kunden „eine einfach anzuwendende Verschlüsselung mit auf den Weg zu geben“. Dabei soll die Verantwortung für die kryptografischen Schlüssel beim Kunden liegen. Hier sind Konflikte programmiert.

Analog zu diesen Auflagen für die Provider gibt es Ansprüche an die Netzbürger. „Auch wer eine private Homepage betreibt, muss sicherstellen, dass sich hierüber keine Schadprogramme und Viren verbreiten.“ Wie hier die haftungsrechtlichen Fragen etwa bei lückenhaft programmierter Blog-Software aussehen, wird die Juristen beschäftigen.

„Löschen vor sperren“

Im Zusammenhang mit der Grundsatzrede muss daran erinnert werden, das de Maizière tags zuvor den Verfassungsschutzbericht 2009 vorgestellt hatte. Ein Abschnitt des Berichts beschäftigt sich mit Viren- und Botnetzangriffen, die stark zugenommen haben. „Aufgrund der erkannten Merkmale wird der Ursprung der meisten Angriffe Stellen auf dem Gebiet der Volksrepublik China zugeordnet. Die bei den ausgewählten Zielen zu erlangenden Informationen sind insbesondere für staatliche Stellen von Interesse. Deshalb wird diesen Angriffen eindeutig eine Spionageabsicht unterstellt“, heißt es im Bericht. Bei dessen Vorstellung appellierte de Maizière an die „Top-Etagen der deutschen Wirtschaft“, mit dem Verfassungsschutz zusammenzuarbeiten. Was aber ist, wenn der einzelne Bürger mangels Kenntnis einen Computer betreibt, der Teil eines Angriffs-Botnetzes geworden ist, das Viren verbreitet?

In der heiklen Frage der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet spricht sich de Maizière für das Prinzip „löschen vor sperren“ aus. Dazu soll vom Bundeskriminalamt ein Maßnahmenbündel geschnürt werden, mit dem Löschungen auch im Ausland sofort erfolgen können und Konsumenten des Unrats schneller verfolgt werden. Details zu diesem Bündel sollen bald vorgestellt werden. Auch hier gibt es Arbeit im Kleinen.

In der netzpolitisch sehr umstrittenen Frage der Vorratsdatenspeicherung gibt sich die Grundsatzerklärung eindeutig. Hier ist de Maizière ganz auf der Linie seines Amtsvorgängers Wolfgang Schäuble: „Zur Verfolgung schwerster Straftaten müssen wir die Täter identifizieren können. Ohne einen Rückgriff auf Verbindungsdaten ist dies in vielen Fällen unmöglich. Der Staat kann hierauf nicht vollständig verzichten.“ Die deutliche Position wird nur durch einen Verweis auf den Europäischen Menschengerichtshof gemildert, der eine Schutzpflicht des Staates verletzt sieht, wenn er keine Befugnis zum Aufzeichnen von Verbindungsdaten gesetzlich verankert hat. Hier hilft die beste Analogie zu bestehenden Gesetzen nicht weiter.

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