03.11.2010 · Zu "Zwei Minister im Fernduell" (F.A.Z. vom 30. Oktober): Der Sturm der Entrüstung, der nach der Vorstellung des Berichts der internationalen Historikerkommission über das Auswärtige Amt und seine Vergangenheit hinwegfegt, entwickelt ...
Zu "Zwei Minister im Fernduell" (F.A.Z. vom 30. Oktober): Der Sturm der Entrüstung, der nach der Vorstellung des Berichts der internationalen Historikerkommission über das Auswärtige Amt und seine Vergangenheit hinwegfegt, entwickelt sich zu einem Kesseltreiben gegen sein Politisches Archiv, das den sachkundigen Zeitgenossen verwundert. Es wird der Eindruck vermittelt, die Ursache des Übels liege in einem institutionalisierten Zentrum für die Deutungshoheit der Geschichte des Auswärtigen Amts, für die Bildung der Widerstandslegende und für die Verschleppung der historischen Aufklärung, unter anderem also beim Politischen Archiv. Übertrage man dieses Archiv jetzt dem Bundesarchiv, sei schnell und konsequent gehandelt, dem Bericht der Kommission angemessen Rechnung getragen und das Problem für das Auswärtige Amt ein für alle Mal entsorgt.
Ein klärendes Wort zur Deutungshoheit, zur Legendenbildung und zur Verschleppung bei der Aufklärung sei mir als früherem Leiter des Politischen Archivs gestattet.
Die Akten des Auswärtigen Amts wurden 1945 von den westlichen Siegermächten beschlagnahmt und erst nach 1958 allmählich zurückgegeben mit der Auflage, sie der Forschung zugänglich zu halten und durch eine internationale Historikerkommission auswerten zu lassen. Diese Sachakten standen also dem Amt und seinem Archiv in den entscheidenden Jahren seines Wiederaufbaus und bei der Einstellung ehemaliger Mitarbeiter nicht zur Verfügung. Nach ihrer Rückgabe waren diese Akten bis 1945 im Politischen Archiv sofort der internationalen Forschung ohne Einschränkung zugänglich. Die Historikerkommission veröffentlichte den Kern der Akten in 75 Bänden. Sie schloss ihre Arbeit 1995 ab. Die dadurch freigewordenen Stellen nutzte das Politische Archiv für ein "Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871-1945". Der erste Band erschien 2000 in der Amtszeit von Bundesminister Fischer, drei Bände mit den Namen A-R liegen bereits vor. Der Abschlussband soll 2011 erscheinen. Die Zugehörigkeit zu politischen Parteien ist bei jedem Diplomaten vermerkt. Das Handbuch zeigt, dass die Mehrzahl der Mitarbeiter des diplomatischen Dienstes zwischen 1933 und 1945 der NSDAP, der SA oder der SS angehörte.
Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland wird nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von dreißig Jahren im Auftrag des Auswärtigen Amts vom Institut für Zeitgeschichte dokumentiert. Die Mitarbeiter der Edition haben ihren Dienstsitz in den Räumen des Politischen Archivs und Zugang zum Geheimarchiv. Kaum ein anderes Bundesressort legt seine geheimen Akten derart zügig offen wie das Auswärtige Amt in seinem Politischen Archiv.
Das Politische Archiv betreibt schon aus Personalmangel keine selbständige Forschungsarbeit. Seine Tätigkeit im Auswärtigen Amt ist weisungsgebunden und umfasst Auskünfte und Gutachten für den Auswärtigen Dienst und andere Ressorts. Die Benutzung seiner Bestände durch Dritte regelt das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes. Fachliche Kompetenz und Beratung sind unbestritten. Auch Herr Döscher, der in dem Bericht der Historikerkommission lobend erwähnt wird, hat in seinen Forschungen zur Personalpolitik des Auswärtigen Amts nach 1951 den Mitarbeitern des Politischen Archivs ausdrücklich seinen Dank ausgesprochen.
Von Verschleppung der historischen Aufklärung beim Politischen Archiv zu reden und ihm die Deutungshoheit für das Bild des Auswärtigen Amts seit 1933 zuzuschieben ist absurd. Die erschreckenden Dokumente des Auswärtigen Amts zur Vernichtung der europäischen Juden waren im Politischen Archiv seit ihrer Rückgabe jederzeit, zunächst sogar im Original, zugänglich; erst später wurde zum Beispiel das Protokoll der Wannsee-Konferenz nur noch im Faksimile vorgelegt, um das Originaldokument vor Beschädigung durch die intensive Benutzung zu schützen.
Woher kommt nun die plötzliche Empörung über das Politische Archiv? Das Auswärtige Amt, nicht sein Archiv, richtete das helle Licht der Scheinwerfer nach 1951, seiner Neugründung, für lange Zeit auf die eher geringe Zahl der Diplomaten, die den Widerstand gegen das NS-Regime mit ihrem Leben gebüßt hatten. Im langen Schatten dieser Vorbilder ließ es sich behaglich einrichten und auch an Legenden stricken. Hiermit aufgeräumt zu haben ist ein großes, bleibendes Verdienst des Berichts. Dass das Politische Archiv dieser Aufklärung jemals im Wege stand, entspricht nicht den Tatsachen.
Nun kommt der Ruf nach organisatorischer Neuordnung der Archivlandschaft. Ob das Auswärtige Amt ein eigenes Archiv unterhalten dürfe, ist durch den Gesetzgeber entschieden worden. Das Gesetz über den Auswärtigen Dienst von 1990 hat die Aufgaben des amtseigenen Politischen Archivs ausdrücklich bestätigt. Die Aufarbeitung des Geschichtsbildes im Auswärtigen Amt zu verbinden mit der paradoxen Forderung, das dazu notwendige Politische Archiv abzugeben an das Bundesarchiv, führt zu der Frage, ob hier ein vermeintlicher Sündenbock präsentiert werden soll, dessen Entsorgung dem Auswärtigen Amt die nun anstehende Bewältigung seiner Vergangenheit erleichtern oder sie gar erübrigen würde. Das heutige Politische Archiv haftbar zu machen für Versäumnisse seiner Behörde in früheren Jahren ist infam.
Dr. Hans Jochen Pretsch, Bonn