16.09.2005 · Gegenüber den Wechselfällen des Politischen wissen sich BGB-Leser in einer überlegenen Position.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist, wenn man so will, der einzige Dauerbestseller in Reinkultur. Also ein solcher, der weder auf den Promi-Bonus seines Autors angewiesen ist noch auf den üblichen promotion-Rummel des Verlags.
Promi-Bonus und promotion-Rummel fallen hier nachgerade aus. Wer kennt schon den Universitätsprofessor Dr. Helmut Köhler, der die Einführung zur aktuellen Ausgabe verfaßte? Hat man diesen Herrn Köhler je bei Kerner oder Beckmann oder Heidenreich sein Buch hochhalten sehen? Oder hat man je eine Anzeige für das BGB in einem der großen Literaturmagazine gesehen? Nein, hat man nicht. Und dennoch ist das BGB mit Helmut Köhlers Einleitung ein Knaller in 56. Auflage. Nicht die künstlich angestachelte Sucht nach Kurzweil ist es, die in diesem Falle Auflage um Auflage hervortreibt, sondern das eingeborene Rechtsvertrauen des Lesers. Gerade bei schwebender kollektiver Psyche, da uns die Politik ein X für ein U vormachen möchte, ist das BGB im Bücherschrank ein kostbarer Stabilitätsfaktor. Ein paar Zeilen jeden Abend - sei es über den „Zugewinnausgleich im Todesfall“ (Paragraph 1371) oder über die „Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit“ (Paragraph 161) -, und das Gemüt, das immer bange, gibt Ruhe.
Gegenüber den Wechselfällen des Politischen wissen sich BGB-Leser in einer überlegenen Position. Mit der beharrenden Kraft des Rechts im Rücken, genießen sie ihre relative Unabhängigkeit von den Programmen der nachgeordneten politischen Ordnungsidee. Rufen Richter zur Wahl, geben BGB-Leser jener Partei ihre Stimme, die die engste Anbindung ans Recht zu gewährleisten scheint. Karlsruhe hat klargestellt: Gerhard Schröder steht für eine rechtsförmige Politik. Kein Parteiführer ist 2005 so unmittelbar vom höchsten deutschen Gericht bestätigt worden wie er. Alle Verfügungen gegen ihn wurden für unwirksam erklärt, das Stabilitätsversprechen des Rechts auf Schröder übertragen. Die Klientel des BGB ist in der Schwebezeit auch seine.