19.03.2007 · Mit dem Gesetz zum Schutz des Privateigentums definiert sich die Volksrepublik um: Sie trifft eine neue Festlegung darüber, wie sich der Staat im Verhältnis zum Einzelnen versteht. Aus Peking berichtet Mark Siemons.
Von Mark Siemons, PekingAuf den ersten Blick ist es schwer begreiflich, weshalb das letzte Woche vom Pekinger Volkskongress verabschiedete Gesetz zum Schutz des Privateigentums so viel Wirbel in China gemacht hat. Denn das neue Gesetz scheint ja nur den Status quo einer „sozialistischen Marktwirtschaft“ zu bestätigen, deren Motor es von Anfang an war, privaten Besitz, und seien es Autos oder Immobilien, zu erwerben; eine Vielzahl von Bestimmungen regelten auch bisher schon diese Möglichkeit.
Und die bisher existierenden Unsicherheiten, Ambiguitäten und Grauzonen sind auch durch das neue Gesetz nicht aus der Welt geschafft. Die heftig umstrittene Frage etwa, inwiefern Bauern das Land, das sie für dreißig Jahre vom Kollektiv pachten können, künftig verkaufen oder beleihen dürfen, wurde ausdrücklich ausgespart. Und vieles andere wie die Einschätzung, was als „rechtmäßiges“ Eigentum anzusehen ist, bleibt dem Ermessen der örtlichen Behörden überlassen.
Rechte des Staates über denen des Individuums
Und doch kommt es nicht von ungefähr, dass gerade dieses Gesetz zu jener Grundsatzdebatte in China führte, die es in den Jahrzehnten der grundstürzenden Wirtschaftsreformen zuvor erstaunlicherweise nicht gegeben hat. Hinter der sozialpolitischen Frage, wie den bislang vernachlässigten Schwächsten der Gesellschaft am besten zu helfen ist, tut sich noch eine andere auf. Mit dem Gesetz definiert sich die Volksrepublik um: Sie trifft eine neue Festlegung darüber, wie sich der Staat im Verhältnis zum Einzelnen versteht.
Der Wortführer des linken Widerstands gegen das Gesetz, der Rechtsprofessor Gong Xiantian von der Peking-Universität, hatte in einem offenen Brief letztes Jahr geschrieben, sozialistische Prinzipien verlangten, dass die Rechte des Staates über denen des Individuums stehen.
Das genau ist in der Tat die Frage, über die jetzt entschieden wurde: Sollen sich Politik und Recht vom Staat her aufbauen oder vom einzelnen Bürger her? Soll der Staat das eigentliche politische Subjekt sein, das über Wohlfahrt und Organisation seiner Glieder verfügt, oder soll er eine letztlich bloß subsidiäre Funktion für die im Mittelpunkt stehenden Bürger erfüllen?
„Partei des öffentlichen Eigentums“
Bisher hatte es China vermieden, sich in dieser Sache festzulegen. So weit sich auch die Wirklichkeit des Marktes von kommunistischen Vorgaben entfernt hatte, blieb doch der Grundsatz unangetastet, für den die Kommunistische Partei steht, die auf Chinesisch „Gong Chan Dang“, also „Partei des öffentlichen Eigentums“, heißt.
Die Eigentumsverhältnisse sind der Ausdruck und Garant der politischen Struktur: Dass wenigstens potentiell alles dem Staat gehört, war die materielle Basis für die Machtausübung und die Verwirklichung der sozialistischen Ziele. So stand alle ökonomische Liberalisierung und gesellschaftliche Pluralisierung bisher grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass der Staat es sich nicht noch anders überlegt und das Terrain wieder neu verteilt.
Austarierte Balance zwischen links und rechts
Jetzt aber setzt sich der Staat selbst eine Grenze: Darin liegen die Provokation und die Zäsur des neuen Gesetzes, dem gemäß Wirksamkeit und Willkür des Staates am Privateigentum des Einzelnen enden sollen. Was diese prinzipielle Festlegung für praktische Folgen haben wird, ist natürlich noch eine andere Frage.
Die realen Grenzen der Zentralregierung dürften weniger ihre eigenen Gesetze als die lokalen Partei- und Verwaltungsgliederungen sein, die deren Durchsetzung oft sabotieren. Und solange das System fortdauert, dass die regierende Partei niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig ist, sind immer neue Revisionen möglich.
Schon der Text des Gesetzes zeigt, dass die sorgsam austarierte Balance zwischen links und rechts, Liberalisierung und autoritärer Kontrolle, Kapitalismus und Marxismus, die es bisher verhinderte, irgendeine eindeutige Richtung der chinesischen Politik zu erkennen, erhalten bleiben soll. Die nach den Protesten der letzten Jahre revidierte Fassung spart nicht mit sozialistischer Rhetorik und legt einen starken Akzent auf den „Schutz des Staatseigentums“.
Vom Kopf auf die Füße gestellt
Doch allein dies, dass in einem kommunistischen Land das kollektive Eigentum ausdrücklich vom Gesetz „geschützt“ wird, zeigt mehr als alles andere, dass der Staat jetzt vom Kopf auf die Füße gestellt worden ist: Zuvor war dieses Eigentum ja mit der Staatsmacht verschmolzen und bedurfte eines solchen Schutzes nicht.
Es gehört freilich zu den fortdauernden chinesischen Widersprüchen, dass auch dieses antileninistische Projekt am Ende mit leninistischen Methoden durchgedrückt wurde: Die Medien wurden angewiesen, nicht weiter über die linke Kritik an dem Vorhaben zu berichten, damit es unter den Delegierten des Volkskongresses nicht etwa noch zu unliebsamen Überraschungen kommt. Diese Sorge indessen war unbegründet.